HILFE! Frage an die Anwälte hier!
- war vor über 10 Jahren ein Steuersparmodell
- Miet-Ertrag deckt Aufwand (Hypothek) nicht mehr, weil ich seit der Scheidung nur den halben Steuervorteil in Anspruch nehmen kann
- Ex arbeitet nicht
- Käufer zahlt guten Preis (Leichter Gewinn), kommt sicher so schnell nicht wieder
- Wohnung ist nicht selbst genutzt
- bemühe mich seit zwei Jahren um den Verkauf
- Ex war erst einverstanden, jetzt nicht mehr
- Vertragsentwurf des Notars liegt bereits vor
- Weigerung ihrerseits offensichtlich nur mutwillig!!!!
Weiss jemand Rat?
schnuckl
oft ist es genau umgekehrt, man(n) ist gezwungen die bude zu verklickern, weil sie cash will.
das ist bestimmt das, was sie will :)
Ja, wir sind beide im Grundbuch eingetragen.
Schnuckl
Aber in jedem Fall muss er sich wohl oder übel einen Anwalt nehmen, oder er kann sie so überzeugen!
Alles hat seinen Preis.
Evt. Klage auf Schadensersatz ? (Kann man zumindest mal andeuten...)
MfG
kiiwii
habe schon oft von diesen "Teilungsversteigerungen" gehört, aber wo hier doch jetzt eine gute Möglichkeit ist, sogar ohne Verlust rauszukommen, dann kann doch nicht einfach die Extfrau, nur aus Bockigkeit das verhindern!
Da muss doch eigentlich, sinnvoller menschlicher Verstand Vorrang haben, da ja auch gar keine Vorteil für die Frau besteht, wenn die Wohnung noch länger gehalten wird, denke mal sie müsste doch auch die Hälfte der Hypothekenraten, nach Abzug der Mieten zusteuern, wenn sie das Objekt weiter im gemeinsamen Eigentum sehen will!
Es kann doch nicht angehen, dass so ein Ehepartner den Ex so knebeln kann.
Aber Recht hat ja bekanntlich nicht immer was mit gesunden Menschenverstand zu tun.
EInzige Möglichkeit, die ja auch schon angesprochen wurde, ist die Zwangsversteigerung bspw. aufgrund nicht geleisteter Tilgungszahlungen von euch.
Schadensersatz klappt da übrigens auch nicht..was du aber rückwirkend bspw. bekommst, wäre der Anteil ihrer möglicherweise nicht entrichteten Tilgungszahlungen, die du evtl. zur Zeit entrichtest, wenn sie derzeit arbeitslos ist.
War aber trotzdem so...
Und bedenke - wie willst Du die Frau veranlassen, "gesunden Menschenverstand" walten zu lassen? Sie will einfach nicht....fertig.
Nein, genau dazu gibt es das Zwangsverfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft---
Und bitte nicht warten, bis die Bank das betreibt, weil Raten nicht mehr gezahlt werden - denn das wird auch noch die private Insolvenz bedeuten...
Schadensersatz hat aber schon Erfolgsaussichten ... und sei es nur, daß die Dame sich noch rechtzeitig "besinnt" - zumal sie bei der Zwangsversteigerung vermutlich auch noch auf Altlasten sitzen bleiben wird, was besonders blöd ist, wenn sie nix verdient; aber vielleicht veranlasst es die Dame ja, sich dann um Arbeit zu bemühen...
MfG
kiiwii
Wenn er sich nun einen Anwalt nimmt, der ihr die Sachlage klar und deutlich in einem Telefongespräch erklärt, dann könnte doch Einsicht erzielbar sein, denn in einem Zwangsversteigerungsverfahren, was ja im übrigen ja wohl lange dauert, bis es überhaupt zur Versteigerung kommt und weitere Kosten verursacht, wird sicherlich nicht mehr erzielt werden sondern doch wohl eher sicher viel weniger.
Vielleicht könnte auch die jetztige Hypo-Bank da mit der Frau sprechen und eine Einsicht erreichen.
Denn auch Bockigkeit gewinnt oft nicht gegen die Geldbörse!
§_749 BGB
Aufhebungsanspruch
(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.
(2) 1 Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung - für immer oder - auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
2 Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne Einhaltung der Frist verlangt werden.
(3) Eine Vereinbarung, durch welche - das Recht, die Aufhebung zu verlangen, - diesen Vorschriften zuwider - ausgeschlossen oder - beschränkt wird, ist nichtig.
Muss nicht zwangsläufig auf Zwangsversteigerung hinauslaufen. Wenn einer die Auflösung fordert, hat der andere 2 Optionen: Auszahlung des anteiligen Zeitwerts, an den der raus will, oder Einfordern des Zeitwerts. Nur wenn es darüber keine Einigung gibt, gibt es Zwangsversteigerung.
Jedenfalls kann man jederzeit den anderen mit dieser Alternative konfrontieren.
Gruß BarCode
Gruß BarCode
Drum hab ich das schon garnicht erwähnt...
MfG
kiiwii
wenn es keine gütliche einigung gibt, wovon man ausgehen kann ->
zwangsversteigerung.
da gibts ne menge lachender dritter:
banken, rechtsverdreher, notare.
die müssen ja schließlich auch irgendwie über die runden kommen :)
aber warum das nicht so ist, steht in # 19.
Alles wird von amtswegen, von einem Rechtspfleger eingetragen oder beurkundet, der Zuschlagsbeschluss ist ebenso, wenn nicht sogar wertiger, als ein notariller Kaufvertrag.
Deshalb braucht man sich auch bei einer Zwangsversteigerung keine grossen Sorgen über die Kosten machen, denn die sind in jedem Falle immer niedriger, inkl. Zuschlagsgebühr. etc. als sie bei einem Notar je sein könnten!
Kiiwii, habe da allerdings bisher wenig Schnäppchen gesehen, denn oft steigert jemand ausdem Verwandtenkreis mit, oder der neue Partner eine Hälfte etc. und andererseits sitzen meistens soviel Leute da, und auch das Interesse scheint bei solchen Versteigerungen gross zu sein, dass damit meistens auch zwangsläufig das Gebot steigt!
Die besten Termin sind einfach die, wo sonst keiner ist - kommt merkwürdigerweise immer wieder vor, obwohl beim ersten Termin, oder bei dem gleichen Objekt, zwei Etagen tierfer und im gleichen haus, eine Woche zuvor, noch der Saal überfüllt war.
Warum das so ist, habe ich bis jetzt auch noch nicht festgestellt. Ein Rechtspfleger meinte, es läge auch an Ferienzeiten und am Wetter....lach...
Merkwürdig, dass ich Leute vom Wetter leiten lassen sollten, ob sie für zig Zehntausende nun eine Immobilie erwerben oder nicht...
Zwangsversteigerung?!
Dann hat sie die Wahl den guten Preis zu bekommen oder den ungewissen
wahrscheinlich schlechten Preis der Zwangsversteigerung.
Wenn man die Situation logisch betrachtet, dann dürfte die Wahl doch ziemlich
einfach sein?!
Oder übersehe ich da was?
Und das wussten sicher viele nicht, mit der Zwangsversteigerung - und nun wird sie wohl wahrscheinlch zustimmen.