HILFE! Frage an die Anwälte hier!


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Neuester Beitrag: 28.11.05 13:38
Eröffnet am:24.11.05 17:09von: schnucklAnzahl Beiträge:46
Neuester Beitrag:28.11.05 13:38von: schnucklLeser gesamt:6.878
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258 Postings, 8827 Tage schnucklHILFE! Frage an die Anwälte hier!

 
  
    #1
24.11.05 17:09
Kann ich meine Ex-Frau zum Verkauf einer im gemeinsamen Eigentum befindlichen Wohnung zwingen?

- war vor über 10 Jahren ein Steuersparmodell
- Miet-Ertrag deckt Aufwand (Hypothek) nicht mehr, weil ich seit der Scheidung nur den halben Steuervorteil in Anspruch nehmen kann
- Ex arbeitet nicht
- Käufer zahlt guten Preis (Leichter Gewinn), kommt sicher so schnell nicht wieder
- Wohnung ist nicht selbst genutzt
- bemühe mich seit zwei Jahren um den Verkauf
- Ex war erst einverstanden, jetzt nicht mehr
- Vertragsentwurf des Notars liegt bereits vor
- Weigerung ihrerseits offensichtlich nur mutwillig!!!!

Weiss jemand Rat?
schnuckl
 

44542 Postings, 8796 Tage Slaterbin zwar nur Hobby Jurist

 
  
    #2
24.11.05 17:12
aber ich denke sie kann die Hälfte des Marktwertes verlangen. Ob Du zur Auszahlung dann verkaufen mußt steht auf einem anderen Blatt  

44542 Postings, 8796 Tage Slaterwer lesen kann ist klar im Vorteil

 
  
    #3
24.11.05 17:17
Du kannst natürlich die Hälfte des Kaufpreises verlangen.

Steht ihr beide im Grundbuch?  

22640 Postings, 7121 Tage luthienPack dir die Alte...

 
  
    #4
24.11.05 17:17
.... über die Schultern und schmeiß die raus! Basta!

 

25551 Postings, 8624 Tage Depothalbierervermutlich wohl ja.

 
  
    #5
24.11.05 17:18
denn bei einer trennung wird auch das vermögen getrennt und das ist in diesem fall wohl núr durch einen verkauf möglich.

oft ist es genau umgekehrt, man(n) ist gezwungen die bude zu verklickern, weil sie cash will.  

25551 Postings, 8624 Tage Depothalbiereroder so: sie darf die wohnung behalten,

 
  
    #6
24.11.05 17:36
zahlt dich aber sofort aus (halben preis, den der käufer bereit ist, zu zahlen.)

das ist bestimmt das, was sie will :)  

258 Postings, 8827 Tage schnucklFolgendes:

 
  
    #7
24.11.05 17:38
Ich möchte alles, womit wir noch zusammen zu tun haben "beseitigen". Ich möchte keine Berührungspunkte mehr. Aus basta ende. Denn sie versucht mich mit allem zu "knebeln" und Bedingungen zu stellen - seit 8 Jahren -. Und jetzt ist dieses Angebot günstig, es zu verwirklichen.
Ja, wir sind beide im Grundbuch eingetragen.

Schnuckl  

5173 Postings, 7225 Tage Klaus_DieterSchulden müssen aber gegengerechnet werden

 
  
    #8
24.11.05 17:40
Und so wie es der TE dargestellt, wird wohl gar nicht mal soviel mehr rauskommen, wie er Hypotheken hat. Und da die Steuerersparnis, nun auch nichts mehr bringt, mag der Verkauf sinnvoll sein!

Aber in jedem Fall muss er sich wohl oder übel einen Anwalt nehmen, oder er kann sie so überzeugen!    

258 Postings, 8827 Tage schnuckldepothalbierer:

 
  
    #9
24.11.05 17:40
die hat doch selber kein Geld. Kann mich also nicht auszahlen!  

463 Postings, 7568 Tage PiusSchick ihr einen toten Fisch!

 
  
    #10
24.11.05 17:51
spass beiseite. Geh am besten zu einen Anwalt. Dort kannst Du Dir gegen ca 200 Euro eine verbindliche Rechtsberatung geben lassen. Richtig teuer wird nur, wenn Du den Anwalt beauftragst für Dich aktiv zu werden. In diesen Fall ist ist der Verkehrswert der Streitwert. Deshalb nur auf eine Rechtsberatung bestehen, und den folgenden Schriftverkehr selbst erledigen.  

25551 Postings, 8624 Tage Depothalbiererdas war ja der witz.

 
  
    #11
24.11.05 17:51
deswegen wird es wohl zum verkauf kommen, nix mehr problem.  

129861 Postings, 7709 Tage kiiwiida gibts nur eins: Zwangsversteigerung zum Zwecke

 
  
    #12
2
24.11.05 17:55
der Aufhebung der Gemeinschaft. Wird aber wahrscheinlich weniger bei rauskommen (für beide), als beim jetzt vorliegenden Angebot; aber du willst die Dame ja los sein (werden)...

Alles hat seinen Preis.


Evt. Klage auf Schadensersatz ? (Kann man zumindest mal andeuten...)


MfG
kiiwii

 

5173 Postings, 7225 Tage Klaus_DieterDas wäre doch Unfug!

 
  
    #13
24.11.05 18:04
Muss denn wirklcih die Zwangsversteigerung sein?

habe schon oft von diesen "Teilungsversteigerungen" gehört, aber wo hier doch jetzt eine gute Möglichkeit ist, sogar ohne Verlust rauszukommen, dann kann doch nicht einfach die Extfrau, nur aus Bockigkeit das verhindern!

Da muss doch eigentlich, sinnvoller menschlicher Verstand Vorrang haben, da ja auch gar keine Vorteil für die Frau besteht, wenn die Wohnung noch länger gehalten wird, denke mal sie müsste doch auch die Hälfte der Hypothekenraten, nach Abzug der Mieten zusteuern, wenn sie das Objekt weiter im gemeinsamen Eigentum sehen will!
Es kann doch nicht angehen, dass so ein Ehepartner den Ex so knebeln kann.
Aber Recht hat ja bekanntlich nicht immer was mit gesunden Menschenverstand zu tun.  

31083 Postings, 8490 Tage sportsstarNein Schnuckl

 
  
    #14
24.11.05 18:18
sie muss mit dem Verkauf einverstanden sein und unterschreiben, es ist ihr gutes Recht das ANgebot abzulehen, aus welchen Motiven auch immer..zwingen kann man sie dazu nicht.
EInzige Möglichkeit, die ja auch schon angesprochen wurde, ist die Zwangsversteigerung bspw. aufgrund nicht geleisteter Tilgungszahlungen von euch.

Schadensersatz klappt da übrigens auch nicht..was du aber rückwirkend bspw. bekommst, wäre der Anteil ihrer möglicherweise nicht entrichteten Tilgungszahlungen, die du evtl. zur Zeit entrichtest, wenn sie derzeit arbeitslos ist.

 

129861 Postings, 7709 Tage kiiwiija, Klaus_Dieter, "es kann doch nicht angehen, daß

 
  
    #15
24.11.05 18:29
die Wahl im Osten entschieden wird..."

War aber trotzdem so...


Und bedenke - wie willst Du die Frau veranlassen, "gesunden Menschenverstand" walten zu lassen? Sie will einfach nicht....fertig.


Nein, genau dazu gibt es das Zwangsverfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft---


Und bitte nicht warten, bis die Bank das betreibt, weil Raten nicht mehr gezahlt werden - denn das wird auch noch die private Insolvenz bedeuten...


Schadensersatz hat aber schon Erfolgsaussichten ... und sei es nur, daß die Dame sich noch rechtzeitig "besinnt" - zumal sie bei der Zwangsversteigerung vermutlich auch noch auf Altlasten sitzen bleiben wird, was besonders blöd ist, wenn sie nix verdient; aber vielleicht veranlasst es die Dame ja, sich dann um Arbeit zu bemühen...



MfG
kiiwii

 

5173 Postings, 7225 Tage Klaus_DieterNun, da kannt sicher doch ein Anwalt helfen

 
  
    #16
24.11.05 18:36
Denn wie wir ja hören, will sie ja nur aus "Bockigkeit" oder eben um den EX mann noch weiter an sich zu bieten, dem Verkauf nicht zustimmen.

Wenn er sich nun einen Anwalt nimmt, der ihr die Sachlage klar und deutlich in einem Telefongespräch erklärt, dann könnte doch Einsicht erzielbar sein, denn in einem Zwangsversteigerungsverfahren, was ja im übrigen ja wohl lange dauert, bis es überhaupt zur Versteigerung kommt und weitere Kosten verursacht, wird sicherlich nicht mehr erzielt werden sondern doch wohl eher sicher viel weniger.

Vielleicht könnte auch die jetztige Hypo-Bank da mit der Frau sprechen und eine Einsicht erreichen.

Denn auch Bockigkeit gewinnt oft nicht gegen die Geldbörse!  

69033 Postings, 7722 Tage BarCodeAufhebung der Gemeinschaft kann jeder jederzeit

 
  
    #17
24.11.05 18:40
anstreben:

§_749 BGB
Aufhebungsanspruch

(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.

(2) 1 Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung - für immer oder - auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
2 Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne Einhaltung der Frist verlangt werden.

(3) Eine Vereinbarung, durch welche - das Recht, die Aufhebung zu verlangen, - diesen Vorschriften zuwider - ausgeschlossen oder - beschränkt wird, ist nichtig.



Muss nicht zwangsläufig auf Zwangsversteigerung hinauslaufen. Wenn einer die Auflösung fordert, hat der andere 2 Optionen: Auszahlung des anteiligen Zeitwerts, an den der raus will, oder Einfordern des Zeitwerts. Nur wenn es darüber keine Einigung gibt, gibt es Zwangsversteigerung.

Jedenfalls kann man jederzeit den anderen mit dieser Alternative konfrontieren.


Gruß BarCode


 

Gruß BarCode

 

129861 Postings, 7709 Tage kiiwiiso isses; aber da bereits gesagt worden ist, daß

 
  
    #18
24.11.05 18:45
die Dame kein Geld hat und nicht auszahlen könnte, fällt das schon mal weg.
Drum hab ich das schon garnicht erwähnt...


MfG
kiiwii

 

25551 Postings, 8624 Tage Depothalbiererkomisch, diese gesetze.

 
  
    #19
24.11.05 18:55
oder vielleicht auch ganz logisch:

wenn es keine gütliche einigung gibt, wovon man ausgehen kann ->
zwangsversteigerung.

da gibts ne menge lachender dritter:

banken, rechtsverdreher, notare.

die müssen ja schließlich auch irgendwie über die runden kommen :)  

129861 Postings, 7709 Tage kiiwii..ja, die schönsten Immobilienkäufe (-schnäppchen)

 
  
    #20
24.11.05 18:59
kann man in Zwangsversteigerungen als Folge der vielen Scheidungen machen...


MfG
kiiwii

 

25551 Postings, 8624 Tage Depothalbiererwäre aber nicht nötig, wenn die gesetze so wären

 
  
    #21
24.11.05 19:03
daß ein normaler verkauf auch ohne gütliche einigung zustandekommen könnte, wenn eine partei cash will.

aber warum das nicht so ist, steht in # 19.  

9123 Postings, 8852 Tage ReilaTja, das ist eben so,

 
  
    #22
24.11.05 19:04
wenn einer der Eigentümer zickt, bleibt, wenn Tricks, Kniffe und Überredung nicht greifen, nur die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Dabei wird dann regelmäßig nur ein halber Appel und ein Viertel Ei erzielt und die Schulden bleiben natürlich bei den ursprünglichen Eigentümern, wenn der Versteigerungserlös die Höhe des valutierenden Darlehens unterschreitet. Leider sind solche Fälle typisch. Statt sich vernünftig zu einigen, wird mit den Muskeln gespielt - und am Ende sind alle platt.  

5173 Postings, 7225 Tage Klaus_DieterDepothalbierer - Notare

 
  
    #23
24.11.05 19:09
Haben nun mal ausnahmsweise nichts von einer Zwangsversteigerung.

Alles wird von amtswegen, von einem Rechtspfleger eingetragen oder beurkundet, der Zuschlagsbeschluss ist ebenso, wenn nicht sogar wertiger, als ein notariller Kaufvertrag.

Deshalb braucht man sich auch bei  einer Zwangsversteigerung keine grossen Sorgen über die Kosten machen, denn die sind in jedem Falle immer niedriger, inkl. Zuschlagsgebühr. etc. als sie bei einem Notar je sein könnten!

Kiiwii, habe da allerdings bisher wenig Schnäppchen gesehen, denn oft steigert jemand ausdem Verwandtenkreis mit, oder der neue Partner eine Hälfte etc. und andererseits sitzen meistens soviel Leute da, und auch das Interesse scheint bei solchen Versteigerungen gross zu sein, dass damit meistens auch zwangsläufig das Gebot steigt!

Die besten Termin sind einfach die, wo sonst keiner ist - kommt merkwürdigerweise immer wieder vor, obwohl beim ersten Termin, oder bei dem gleichen Objekt, zwei Etagen tierfer und im gleichen haus, eine Woche zuvor, noch der Saal überfüllt war.
Warum das so ist, habe ich bis jetzt auch noch nicht festgestellt. Ein Rechtspfleger meinte, es läge auch an Ferienzeiten und am Wetter....lach...

Merkwürdig, dass ich Leute vom Wetter leiten lassen sollten, ob sie für zig Zehntausende nun eine Immobilie erwerben oder nicht...      

15130 Postings, 8492 Tage Pate100versteh das Problem nicht

 
  
    #24
24.11.05 19:15
wenn sie also kein oder wenig Geld hat, dann droh ihr doch mit der
Zwangsversteigerung?!
Dann hat sie die Wahl den guten Preis zu bekommen oder den ungewissen
wahrscheinlich schlechten Preis der Zwangsversteigerung.

Wenn man die Situation logisch betrachtet, dann dürfte die Wahl doch ziemlich
einfach sein?!

Oder übersehe ich da was?

 

5173 Postings, 7225 Tage Klaus_DieterSo ist es dann wohl

 
  
    #25
24.11.05 19:17
Pate100, aber bisher fehlten ihm wohl die Argumente, wie es ablaufen würde, wenn sie nicht zustimmt.

Und das wussten sicher viele nicht, mit der Zwangsversteigerung - und nun wird sie wohl wahrscheinlch zustimmen.  

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