GEZ- muß man zahlen ?
Das würden nur Bekloppte machen..
Ich erwiderte, dass man dazu verpflichtet ist, notfalls dürfen entsprechende Bedienstete die wohnung betreten und prüfen, ob man Fernseher und Radio besitzt.
Er widersprach und meinte, dass sei nur Angstmacherei und die Allgemeinheit wäre nicht aufgeklärt. Kein Mensch auf dieser Welt hätte diesbezüglich das Recht, in einer Wohnung rumzuspionieren, sollte es doch passieren, wäre es Hausfriedensbruch. Wer GEZ- Gebühren bezahlt, sei selbst Schuld.
Habt Ihr Erfahrungen damit ?
Hat mein Kollege Recht?
Ich würde mir ehrlich gesagt, die Kohle auch sparen, habe aber kein Bock auf Theater...
Schon mal im voraus danke für die Anregungen, Gruss,Juto
Am besten kein eigenes Auto anmelden.
(auf Verwandschaft zulassen, Großeltern, Eltern...)
Denn mit den Autoradios nehmen die Herren Fahnder es sehr genau!
Wenn doch, dann wenigstens nach jeder Autofahrt mit einer
Pappe u Klebeband o.ä. abdecken (dauert ja keine 5min.)
(welche auch durch ruckeln am Auto, das Radio noch abdeckt!!! - Diese Nummer
hat meinen Nachbarn 1300Euren gekostet!)
Renault-Fahrer haben dieses Problem nicht da sie eine Plastikklappe haben
welche die Sicht aufs Radio verbirgt.
Tip2
Wenn sie klingeln geben sie sich meist nicht als Fahnder zu erkennen!
Sondern kommen mit solchen Sprüchen wie:
"Haben Sie vielleicht Interesse an einer Fernsehzeitung, Abo etc.?"
Falsche und !sehr teure! Antwort:
"Nein, ich wir haben schon eine, vielen Dank."
Damit haben sie zugegeben, das Sie Radio- und TV-Empfang betreiben!
Richtige Antwort:
"Nein, ich/wir haben kein Radio und TV-Gerät!"
Tip3
Die Fahnder dürfen nur die Einwohnerämter /Meldeämter checken.
Sie dürfen Ihre Nachbarn befragen.
(Hierzu muß der Nachbar aber erstmal öffnen und gewillt sein
eine Auskunft zu geben, was meist in dem Satz endet:
"Weiß ich nicht, hab ich keine Ahnung"
Tip4
Was der Fahnder NICHT darf:
Er darf NICHT, Ihren Vermieter um Auskunft fragen, auch nicht zulässig wie lang sie
bei Ihm Mieter sind! (vor Gericht nicht zulässig)
Er darf NICHT bei Ihrem Kabelanbieter/Internetprovider vorsprechen!
Er darf NICHT Ihr Grundstück/Wohnung betreten ohne Ihre AUSDRUECKLICHE Zustimmung
(Hausfriedensbruch)!
Ich kenne noch keinen Fall, wo ein Richter eine Hausdurchsuchung wegen
dem dringenden Tatverdacht zur mutwilligen Hinterziehung von GEZ-Gebuehren
zugestimmt hat ;-)
Er darf nicht Ihre Eltern/nahe Angehörige nicht als Zeuge (plus Aussage) vernehmen.
(Macht er aber sowieso nicht durch die Befangenheitsklausel!)
Tip 5
Die GEZ Gebuehren sind Ihnen immernoch zu hoch???
Sie suchen 'nen Job?
GEZ-Fahnder arbeiten ausschließlich NUR auf Provisionsbasis!
Aber wer fleißig Adressen sammelt, kann im Monat zw. 5000-8000EURO
als Fahnder verdienen ;-)
In diesem Sinne auf einen schoenen naechsten ZDF-Fernsehgarten!!!
bt
meist nur ein Radio und einen Fernseher angemeldet.
heißt also im Jahresquartal (im Moment) fuer den
Fernseher plus Radio: 53,94EUR
Sind im Jahr an Gebuehren 215, 76EUR
Sind in 10Jahren 2157,60EUR ohne Erhoehung!
Kopf einschalten, sag ich da nur!
hier dazu auch der Link:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html
bt
habe ich auf der Seite auch noch gefunden
Echt der Hammer, tss
In Worten: siebenmilliardendreihundertmillionen Euro an Einnahmen
allein im Jahr 2007!!!
Da musste ARD und Co. uns doch eigentlich alles und immer Live
zeigen?
BuLi musste parrallel zur NBA Übertragung laufen sowie auf'n NDR
der neueste Bond ohne Werbung ;-)
Alle privaten Sender dueften nur noch Banana Joe oder andere
Bud Spencer Klassiker bringen...
Also immerschoen Kopf einschalten!
dazu der Link...
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehreneinzug/index_ger.html
Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind nach Ausfassung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) solche Geräte anzusehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie. Darunter fallen neben PCs und Notebook auch PDA’s und UMTS oder WLAN-fähige Handys.
(Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html).
PCs mit einer Radio- oder TV-Karte sind bereits als herkömmliche Rundfunkgeräte gebührenpflichtig.
Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag benennt als Beispiel lediglich „Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können“(§ 5 Abs. 3 RGebStV).
Eine juristische kontrovers diskutierte Frage ist, ob rein gewerblich genutzte PCs, allein wegen der Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen über das Internet, der Gebührenpflicht unterliegen. Zahlreiche erstinstanzliche Gerichte haben für die Nutzung eines PCs im nicht privaten Bereich die Gebührenpflicht generell verneint (z.B. VG Münster, Urteil v. 26.09.08, Az. 7 K 1473/07; VG Wiesbaden, Urteil v. 19.11.08, Az. 5 K 243/08; VG Stuttgart, Urteil v. 29.04.09, Az. 3 K 4387/08 u.a.) Der Besitzer eines gewerblichen PC halte diesen, anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten, typischerweise nicht zum Empfang von Sendungen bereit (§ 1 Abs. 2 RGebStV). Das Abstellen auf die bloße Möglichkeit der Nutzung, ggf. auch ohne weitere technische Ausstattung, widerspreche dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit. Die meisten Berufungsgerichte teilen diese Auffassung jedoch nicht (BayVGH, Urteil v. 19.05.09, Az. 7 B 08.2922; OVG NRW, Urteil v. 01.06.09, Az. 8 A 732/09).
Rechtlich greifbarer sind die gesetzlichen Ausnahmetatbestände. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte gebührenfrei, soweit sie ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstück zuzuordnen sind und die dort bereit gehaltenen anderen (herkömmlichen) Rundfunkempfangsgeräte bei der GEZ angemeldet sind. Befreit ist demnach ein gewerblicher PC, wenn ein Autoradio im geschäftlich genutzten Kfz angemeldet und dem Standortgrundstück zugeordnet wurde.
Anders als die GEZ, sind einige Gerichte (z.B. VG Arnsberg, Urteil v. 07.04.09, Az. 11 K 1273/08; VG Stuttgart, Urteil v. 29.04.09, Az. 3 K 4387/08,) der Auffassung, Gebührenfreiheit besteht auch dann, wenn der gewerblich genutzte PC in der privaten Wohnung steht. Allerdings sollte der Inhaber des neuartigen Rundfunkempfangsgeräts selbst ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet haben. So soll es nicht ausreichen, wenn andere, z.B. der Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft, mit einem herkömmlichen Gerät angemeldet sind (vgl. VG Ansbach, Urteil v. 27.08.09, Az. AN 5 K 08.01589; VG Würzburg, Urteil v. 27.01.09, Az. W 1 K 08.1886).
Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
: FDP will bisherige Rundfunkgebühr abschaffen
Nachrichten, 03.01.2010, DerWesten
Hamburg. Die FDP will den GEZ-Gebühren an den Kragen: Diese will die Partei abschaffen und durch eine personenbezogene Medienabgabe ersetzen. Zahlen soll jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen, eingezogen werden soll die Medienabgabe von den Finanzämtern und bei zehn Euro im Monat liegen.
Die FDP will die Rundfunkgebühr durch eine allgemeine, personenbezogene Medienabgabe ersetzen. Diese solle «bei etwa zehn Euro pro Monat liegen und damit deutlich niedriger sein als die derzeitige Rundfunkgebühr» von 17,98 Euro, schreibt der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, im «Hamburger Abendblatt». Zahlen soll sie jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen, eingezogen werden soll sie von den Finanzämtern.
«Die GEZ-Bürokratie wird damit überflüssig», schreibt Müller-Sönksen. Bei der Abgabe handele es sich aber nicht um eine Steuer, da sie zweckgebunden sei: «Sie darf ausschließlich zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet werden.»
In der «Rheinpfalz am Sonntag» mahnte Müller-Sönksen ein schnelles Vorgehen an: Schon 2010 sollten nicht mehr die Geräte ausschlaggebend für die Erhebung der Gebühr sein. Er appellierte an die Ministerpräsidenten, auf sporadische Gebührenerhöhungen zugunsten einer zukunftsfesten Lösung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verzichten. Bereits im Juni sollten sie eine solche Strukturreform auf die Tagesordnung ihrer geplanten Sitzung setzen und bis Jahresende ein neues Modell vorstellen.
Die aktuelle Debatte um gebührenfinanzierte Nachrichten für Smartphones zeige, «wie die rasante technische Entwicklung unserem deutschen System des Gebühreneinzugs davon geeilt ist», erklärte Müller-Sönksen. Die neue Abgabe sei praktikabler als der «Wirrwarr durch undurchsichtige neue Gebührenpflichten mit jeder neuen Gerätegeneration». Die bisherige Regelung stamme aus dem «Jurassic-Park der Mediennutzung» und brauche dringend eine Anpassung. (apd)
Wie ein angeblich Liberaler auf so eine Idee kommen kann, ist mir schleierhaft.
ich bin neuer in Deutschland. ich miete eine neue Wohnung. Ich bekam einen Brief von GEZ. da steht, dass ich mich anmelden und zahlen muss.
Ich wohne mit meiner Frau und jeder von uns hat einen Laptop, DSL-internet ( Kabeldeutschland) und 1 TV aber ich benutze es nicht.
soll ich alles schreiben und zahlen oder nicht?
Vielen dank
Für albert. Weil: Die GEZ wird dann einen Hirsch losschicken, der eine genaue Kalkulation aufmacht, was in 20 Jahren an Gebühren aufgelaufen ist. Dann macht albert sich einen Spaß mit dem Vogel. Und wenn es zu eskalieren droht, dann sagt er ihm, dass er gerade erst nach Deutschland gezogen ist und kein TV und Radio besitzt.
https://secure.avaaz.org/de/petition/..._von_Medienkonzernen/?dqSYShb