Finchain Capital Partners AG
Seite 7 von 9 Neuester Beitrag: 12.08.24 08:52 | ||||
Eröffnet am: | 19.10.22 07:52 | von: Der Chancen. | Anzahl Beiträge: | 211 |
Neuester Beitrag: | 12.08.24 08:52 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 57.254 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 4 | |
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Also ich finde Fakt ist und bleibt, die Bude hat seit Börsengang kein operatives funktionierendes Geschäft auf die Beine gestellt oder die lustigen Geschäftsideen umgesetzt die man so angekündigt hat. Egal welchen Namen man dem Kind gab oder wer den Kinderwagen geschoben hat .
Stimmt.....egal was in den Nachrichten steht, solange es sich gut liest is doch alles jut. :-)
Das Mäntelchen ist nichtmal eine Übergangsjacke :-)
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Datum: 26.05.2023
Sprache: Deutsch
www.unternehmensregister.de
"Liquiditatsprobleme liegen aufgrund des gewährten Nachrangdarlehens zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor. Bei Wegfall des Darlehens läge unverzüglich eine Zahlungsunfähigkeit vor. Vor diesem Hintergrund wird jedoch auf die bereits getroffene Aussage verwiesen, dass das gewahrte Darlehen eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 hat."
Dieser Finanzbericht für 2021 steht Stand heute noch nicht einmal auf der Webseite.
https://finchaincapital.com/finanzberichte/
Und wo bleibt der Jahresbericht für 2022? Oder ist die AG bereits zahlungsunfähig?
AGB für den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Börse:
https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/...verkehr-2023-04-07.pdf
§21: Übermittlung und Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht
Der Emittent muss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines jeden
Geschäftsjahres einen geprüften Jahresabschluss und Lagebericht – falls er
konsolidierungspflichtig ist, stattdessen einen geprüften Konzernabschluss
und Konzernlagebericht – zusammen mit dem Bestätigungsvermerk oder
dem Vermerk über dessen Versagung an die DBAG übermitteln und
veröffentlichen.
Die sechs Monate sind um. Siehe auch §28 der AGB (Einbeziehungsfolgepflichten im Basic Board)
Hoffentlich ist das nicht wieder eine an frühere "Spielereien" angelehnte Strategie. Auf jeden Fall wird das sehr genau beobachtet. Die Käufer von Aktien sind hier in Deutschland zum Glück schon seit 2016 nicht mehr anonym.
KE ohne Gutachten zu überteuerten Preisen ? Hatten wir bereits. Und: Je höher der Kurs, desto tiefer ein möglicher Fall. nmM.
Tipp: Einfach neue Order reinstellen.
So heißt es bei consors.
Hatte ich in der Vergangenheit auch schon, aber da kam erst eine Meldung vom Unternehmen und dann die Streichung.
Meine Frage war daher, ob etwas in dieser Richtung bekannt ist.