Drillisch AG
https://www.teltarif.de/...tedinternet-quartalszahlen/news/96259.html
Laut dem Artikel sind es 546 und weitere 380 die aufs Glasfaser warten.
Das ist halt am Ende auch das Problem, 1&1 finanziert Versatel.
Die Versteigerung von 5G-Frequenzen im Jahr 2019 hat dem Bund Milliarden eingebracht. Nun erhebt ein Gericht schwere Kritik am Verfahren und erklärt die Auktion für rechtswidrig.
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Ex-Verkehrsminister Scheuer im Zentrum der Kritik
Im Zentrum der Kritik steht das Bundesverkehrsministerium, das damals von Andreas Scheuer (CSU) geleitet wurde. Laut Gericht hat das Verkehrsministerium „in erheblicher Weise“ versucht, Einfluss auf das Auktionsverfahren zu nehmen. Dies sei unter anderem durch die Teilnahme der Mitglieder der Präsidentenkammer an mehreren Spitzentreffen belegt, bei denen Scheuer, der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der damalige Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU), anwesend waren.
Damit bestätigt das Gericht den Vorwurf eines politischen Deals. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt wurden.
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Nicht wirklich überraschend, aber schön zu sehen, dass hier der Rechtsstaat funktioniert.
Wird sehr spannend zu sehen, wie RD das deuten wird.
https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/...ig/100063517.html
Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass es massiven Druck aus der Bundesregierung auf die Präsidentenkammer der Behörde gegeben habe, insbesondere von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Daraus resultiere die „Besorgnis der Befangenheit“, wie die Vorsitzende Richterin Susette Schuster am Dienstag erklärte. Dafür reiche schon „der böse Schein“. ...
Die Bundesnetzagentur entschied im November 2018, dass die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G versteigert werden sollten. Neben den drei etablierten Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica beteiligte sich der Neuling 1&1 an dem Verfahren. ...
Dabei machte die Behörde wie üblich Auflagen. So verpflichteten sich die Unternehmen, bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in einem Bundesland mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit pro Sekunde zu versorgen, ebenso alle Autobahnen und zahlreiche Bundesstraßen.
Allerdings verzichtete die BNetzA auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Eine solche verpflichtet die großen Mobilfunkanbieter, ihre Netze auch anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Und zwar zu regulierten Großhandelspreisen, wie es in anderen Sektoren üblich ist. Stattdessen verankerte sie lediglich ein „Verhandlungsgebot“ in den Teilnahmebedingungen. ...
Die beiden Mobilfunkanbieter EWE Tel und Freenet, die keine eigenen Netze betreiben, fühlten sich benachteiligt und gingen gegen die Entscheidung vor. Das Verfahren zog sich über einige Jahre – auch weil das Verwaltungsgericht Köln eine Klage zunächst als unzulässig abwies. Das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung jedoch 2021 auf.
Nun urteilte das Verwaltungsgericht Köln: Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) habe „während des gesamten Vergabeverfahrens im Jahr 2018 in erheblicher Weise“ versucht, auf die Entscheidungen der Präsidentenkammer Einfluss zu nehmen. Dem „massiven Druck“ habe das Gremium „zumindest teilweise“ nachgegeben. ...
Das Gericht verwies auf mehrere Spitzentreffen zwischen Bundesnetzagentur und den zuständigen Ministern – neben Scheuer waren das der damalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU). Die mangelnde Transparenz lasse den Eindruck eines „sachwidrigen Nebenverfahrens“ entstehen.
Kurz gesagt: Es gab einen Deal mit der Bundesregierung, den es angesichts der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur nicht hätte geben dürfen. ...
EWE-Tel-Geschäftsführer Norbert Westfal sagte: „Nun besteht die Chance, dass die massiven Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt im Rahmen einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt werden.“ Freenet hoffte auf „eine Entscheidung im Verbraucherinteresse“.
Ähnlich argumentiert 1&1, das derzeit ein eigenes Netz aufbaut und in der Übergangszeit darauf angewiesen ist, die Infrastruktur der großen drei mitzunutzen. Das Verhandlungsgebot habe für das Unternehmen nicht funktioniert. „Es hat über fünf Jahre gedauert, bis wir vergangene Woche final einen National-Roaming-Vertrag abschließen konnten – im Netz von Vodafone.“ ...
Frederic Ufer, Geschäftsführer des Telekommunikationsverbands VATM urteilte daher: „Das Gericht hat mit seiner Urteilsbegründung vor allem die Politik klar in die Schranken gewiesen.“ Der Wettbewerb auf dem Markt sei wesentlich von der Bundesnetzagentur abhängig. „Die Unabhängigkeit dieser Behörde ist der maßgebliche Garant für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche.“
https://www.golem.de/news/...dorte-ans-netz-gebracht-2409-189317.html
Das frühere "Schnellboot Drillisch" bleibt mit kapitalem Motorschaden liegen.
Krasses Kapitänsversagen!
13,70
Bin auch migriert und habe doch einige Probleme gehabt.
Das Netz hat eben doch noch einige Kinderkrankheiten hat.
Die Hotline hatte wie erwartet keine Antwort auf tiefere technische Fragen, nach stundenlanger Suche dann herausgefunden, dass eben das Netz in vielen "aelteren" Handys nicht "richtig" bekannt ist. Das fuehrt zu Problemen bei VoWifi und VoLTE
Mit aktuellen Geraeten allerdings ist alles i.O.
Sicherlich werden das viele gar nicht bemerken, aber ein grosser Teil der Kundschaft wird ja bei Billigvertraegen auch nicht unbedingt die neusten Modelle haben, das wird zu Unmut fuehren nehme ich an.
Der Kurs zeigt allerdings schon die Richtung an.
Unfassbar was dieser Dommermuth an Geld vernichtet hat und mit all den Ausgaben eigentlich nichts erreicht. Dieses Netz ist immer noch ein Flickenteppich und keine Besserung in Sicht.
Einfach traurig
@Niovs. Bei 750 Antennen die online sind von Netz zu sprechen ist schon krass.
Leider sind die Probleme mit dem Netz immer noch da. Gestern habe ich mal wieder bei Telefonieren sofort besetzt gehabt. Grund war, dass ich irgendwie aus dem Netz geflogen bin. Aber Internet lief ohne Probleme. Einmal Flugmodus und zurück und schon ging es wieder.
Jetzt will man die Migration wieder anziehen. Aber mal schauen, ob das was bringt.
Q3 ein Nullwachstum (+20k Handy und -20k bei DSL).
Mal sehen, wann man sieht, was das eigene Netz kostet. Im Moment ist die Abschreibung höher als die Kostenersparnis bei Roaming.
Das Gleiche gilt fuer Wifi Telefonie.
Nullwachstum ist besser als ich erwartet habe, habe sogar mit Kundenschwund gerechnet, so unzufrieden wie viele mit dem Netz sind.
Was mich halt wirklich wuetend macht ist, er labert von Netzaufbau und man hat nun nach 2 Jahren Extrazeit nichtmal die 1000 Antennen aktiv, dass ist sowas von laecherlich, dass man sich wirklich fragen muss, ob er es denn wirklich vorhat.
Dafuer hat man also Milliarden fuer Funkspektren ausgegeben?
Seit Jahren immer wieder die Aussage "aber jetzt geht es wirkloich los", passiert ist aber fast nichts.
> 2000 Standorte, aber die muessen natuerlich erst mit Versatel Glasfaser angeschlossen werden, damit auch ja die UI davon profitiert, er handelt ganz offensichtlich nicht im Interesse der 1&1 Drillisch.
741 Antennen aktiv, 195 in 3 Monaten aktiviert, da nehmen die alten Betreiber ja mehr Standort NEU in Betrieb.
Auf der HV sagte er, die Versatel sei sowieso schon GF Anbieter an einigen tausend Standorten, warum die nicht wenigstens auch mal soweit moeglich eigenen Antennen bekommen, verstehe wer will, aber ich nicht.
3gb und Allnet flat
Anders wird wohl das Kundenwachstum nicht erreicht nehme ich an
Ansonsten: einfach mit den entsprechenden Stichwörtern startpagen.
Dann gibt es gleich bei den ersten Ergebnissen so etwas: https://www.gmx.net/handy/freephone/
Aber uninteressant isses nicht.
"Ein kostenloser Telefontarif ist vor allem konsistent zu den vorherigen Angeboten", erklärt Michael Hagenau, der CEO von GMX, im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ... in Anspielung auf den kostenlosen E-Mail-Dienst mit Cloud-Speicher ...
Um den Marktanteil bei jungen Menschen zu erhöhen, sei das Ziel ein Angebot gewesen, "für das sich der durchschnittliche Teenager oder angehende Student bei mir registriert" ...
Laut FAZ sind Provisionen, die Unternehmen für neue Kunden an Vermittlergeschäfte oder Preisvergleichsportale zahlen, der größte Kostenfaktor für Netzbetreiber. Und genau hier spart GMX mit FreePhone, weil das Angebot über die eigenen Kanäle vertrieben wird....
Voraussetzung für die Buchung des FreePhone-Tarifs ist ein E-Mail-Account bei GMX, auch der Vertragsabschluss läuft digital über die Mail-App des Unternehmens und wird von 1&1 abgewickelt...
Der Tarif funktioniert zudem mit einer sogenannten eSIM. Das ist eine digitale, virtuelle SIM-Karte, die schon kurze Zeit nach Registrierung verfügbar ist. "Rund eine Viertelstunde nach Bestellung" soll die eSIM auf dem Smartphone installiert und der Tarif damit verfügbar sein ...
Auch das natürlich eine weitere Kostenersparnis im Vergleich mit der physischen SIM-Karte, die per Post verschickt werden muss....
wenn das Datenvolumen von drei Gigabyte aufgebraucht ist, stehen weitere Datenpakete zum Nachbuchen zur Verfügung."
https://www.finanznachrichten.de/...-europaweiten-verbreitung-022.htm
161,8% Extension (Welle 3): 125,67 EUR und
261,8% Extension (Welle 3): 197,23 EUR
oder sogar noch darüber.
Ich hatte ja vor längerer Zeit schon mal berechnet, dass der Kurs vermutlich oberhalb 150 EUR liegen würde, basierend auf der Bewertung der Wettbewerber und Kundenverträge - in Analogie zu dem französischen Beispiel. Und das waren alte ewertungszahlen.
Da die Ausbausziele anscheinend errreicht werden, ist nur die Frage, wann sich der Kurs in die Richtung bewegt.
https://www.wiwo.de/unternehmen/it/...it-ist-begruendet/30130656.html
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„Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet“
Die Urteilsbegründung der aufgehobenen 5G-Frequenzvergabe macht klar: Die Marktmacht der Netzbetreiber wie Telekom und Telefónica muss deutlich beschnitten werden.
Schon bei der Urteilsverkündung im Sommer gegen die Bundesnetzagentur hatte das Verwaltungsgericht in Köln wenig Spielraum für Interpretationen gelassen: Es erklärte die 2019 beschiedene 5G-Frequenzvergabe für aufgehoben und ordnete einen neuen Bescheid an. Die Bundesnetzagentur aber wartete mit ihrer Reaktion die schriftliche Urteilsbegründung ab.
Jetzt liegt das 96-seitige Schriftstück der WirtschaftsWoche exklusiv vor. Es spricht eine klare Sprache: „Die Besorgnis der Befangenheit ist gegenüber allen drei Mitgliedern der Präsidentenkammer begründet“, so das Gericht, „die politischen Forderungen haben zu einer faktischen Vorprägung der Präsidentenkammer geführt“. Auch für die Neuentscheidung legt das Gericht bereits die Ausrichtung fest: Bei der Bescheidung muss die Behörde „stärker für die Förderung des Wettbewerbs sorgen“, weil inzwischen eine dahingehende EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Das kann bedeuten, dass die Rechte der Anbieter, die sich auf den Mobilfunknetzen einmieten, in einer Neuentscheidung gestärkt werden müssen.
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Frequenzvergabe 2025 auf Eis?
Jetzt geht es darum, wie es mit der für 2025 vorgesehenen Frequenzvergabe weitergeht. Bislang plant die Bundesnetzagentur, die Frequenzen einfach zu verlängern und das Verhandlungsgebot beizubehalten. Der Bundesverband der Breitbandkommunikation, Breko, aber fordert: „Nach einem so klaren Urteil kann die Bundesnetzagentur nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern muss bei der anstehenden Frequenzverlängerung deutliche Anpassungen vornehmen.“
Die Neuvergabe bezieht sich in so vielen Punkten auf die Frequenzvergabe von 2019, „dass es unklar ist, ob überhaupt etwas Brauchbares übrigbleibt, wenn man diese Referenzen einfach rausstreicht“, so ein Marktteilnehmer. Es ist fraglich, ob die aktuelle Frequenzvergabe nicht überhaupt erst dann beendet werden kann, wenn die Neuauflage der 2019er Entscheidung abgeschlossen ist. Die nächste mündliche Verhandlung in dieser Sache ist am 9. Januar 2025.
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Kaum Interpretationsspielraum
Das Gericht aber lässt genau hierzu kaum Interpretation zu. Die Bundesnetzagentur ist laut dem Urteil erst auf den politischen Druck hin von der von ihr ursprünglich vorgesehenen Diensteanbieterverpflichtung abgerückt: „Es ist nicht bei der äußeren Einflussnahmeversuchung des Digitalministeriums geblieben“, so das Urteil. „Das Gericht ist überzeugt, dass die Präsidentenkammer dem Druck vereinzelt nachgegeben hat, nämlich in Bezug auf die terminliche Gestaltung des Verfahrens, die Überarbeitung der ‚Ersten Abwägungen zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln‘ und in den Zahlungsmodalitäten.“ Genau in ihren ‚Ersten Abwägungen“ aber hatte die BNetzA ursprünglich eine Diensteanbieterverpflichtung vorgesehen.
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Wenn die 5G-Auktion gerichtlich als ungültig erklärt wurde, sind somit auch die für 1&1 definierten Ausbauziele (als Versorgungsauflage) hinfällig.
Mal sehen, was von den einstigen Auktionsauflagen noch übrigbleiben wird.
Wie es scheint, muss dieses Thema zunächst neu "verhandelt" werden bevor die BNetzA dann seine Entscheidungen zu gunsten von mehr Wettbewerb beschließen kann.
Und weiter zieht sich das Thema...