Die neue Solarworld
wenn man mit aktien handelt....
bei dem geschreibsel dreht sich mir der magen um nicht nur inhaltlich gesehen
unter einer aktiengesellschaft versteht man ein unternehmen, dessen eigenkapital durch einzahlung von einem oder mehreren aktionären stammt.
Eine aktiengesellschaft kann börsennotiert sein, muss es aber nicht.
fakt ist dass die meisten Aktiengesellschaften nicht börsennotiert sind !!!
und ja es gibt durchaus auch bei etlichen insbesondere bei größeren GmbH`s einen Aufsichtsrat!!!
nimm am besten mal ne kleine nachhilfestunde zur bedeutung und aufgaben des aufsichtsrates
sowie rechten und pflichten ....
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Rechtsgrundlage der Arbeit des Aufsichtsrats bilden die §§ 95 bis 116 Aktiengesetz (AktG). Dieses schreibt die Bildung eines Aufsichtsrates für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien zwingend vor. Auch Genossenschaften müssen ab einer bestimmten Größe einen Aufsichtsrat haben.
Bei einer GmbH kann ein Aufsichtsrat freiwillig eingerichtet werden, wobei in diesem Fall die Vorschriften des AktG nach § 52 GmbHG entsprechend gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufsichtsrat aber auch bei der GmbH zwingend vorgeschrieben. Dies kann aus Gründen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer oder wegen erhöhter Publikumsschutzinteressen erforderlich sein. Eine Mitbestimmung durch Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ist grundsätzlich zwingend, wenn die GmbH in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer hat, § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG. Ein größeres Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer kann sich noch aus dem MitbestG, MontanMitbestG oder MitbestErgG ergeben. Unter dem Gesichtspunkt der erhöhten Publikumsschutzinteressen haben Kapitalanlagegesellschaften, die in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, stets auch einen Aufsichtsrat zu bilden (§ 18 Abs. 2 KAGB).
In Deutschland besteht bezüglich der Unternehmenskontrolle das dualistische System, d. h. Vorstand und Aufsichtsrat sind gesonderte Gremien. In anderen Ländern besteht teilweise das monistische System, d. h. die Aufsicht und Leitung sind in einem Gremium zusammengefasst. Dieses Gremium wird als „board“ bezeichnet.
Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen jeweils vom Aufsichtsrat einer AG gesprochen. Die Ausführungen gelten auch für die anderen genannten Rechtsformen.
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung – also den Vorstand – zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs. 4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern- und Jahresabschlusses der Gesellschaft, § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG) sowie Berichtspflichten.
Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand (§ 112 AktG). Er ernennt Vorstände und beruft diese ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, eine wiederholte Bestellung der Vorstandsmitglieder ist zulässig (§ 84 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG). Der Aufsichtsrat kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen (§ 84 Abs. 3 Satz 1 AktG)."
und nicht böse sein wenn ich dir das jetzt nochmal sage....
auch wenn du daran interessiert bist dich mit mir weiter "auszutauschen"
dies beruht auf dem von dir m.e. überdeutlich gezeigten niveau nicht auf gegenseitigkeit .....
naja was soll man auch machen wenn man sich bei centrotherm verzockt hat
und der ct thread so tot wie der handel in der aktie ist...
dann geht man halt in den swII thread um verzweifelt und frustriert wie man auf grund dessen möglicherweise ist noch ein wenig die werbetrommel für die ct zu rühren....
so weit so gut aber wie verzweifelt muss man eigentlich sein die zahlen und fakten
der adhoc mitteilungen und veröffentlichten bilanzen zu negieren und deren inhalte schlichtweg anzuzweifeln.
m.e.einfach nur traurig und bedauernswert und ein abschreckendes beispiel dafür welche auswirkungen das handeln mit aktien doch auf so manchen haben kann....
ganz nüchtern und sachlch betrachtet....
nur ändern wird dies am künftigen kursverlauf der beiden aktien kalt rein gar nichts...
hanwha ist bestimmt so was von begeistert das nunmehr bei centrotherm die qstec(als mehrheitsaktionär von ct und in besitz von 50% der anteile) und
respective so auch die swII entscheidet ob künftig centrotherm noch hanwha beliefern wird....
tja da sprach der fuchs zum hasen hörst du nicht den jäger blasen....
Das ist Fakt und ich frage mich auch, weshalb springt der nicht an. An den Postings hier im Forum liegt das sicher nicht.
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Zeitpunkt: 04.04.16 14:29
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2 MW und 7000 module sind zwar nicht die welt und auch kein grosser auftrag, wobei ich solche projektgrössen für die swII schon auch ok finde, und speziell solche fürs image auch nicht schlecht sind...
schliesslich sind die schulkinder von heute die kunden von morgen...
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Zeitpunkt: 04.04.16 14:29
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und dies weil sich die beiden seiten mitte märz wie mittlerweile schon lange bekannt
(noch) nicht einigen konnten und infolgedessen hemlock einen antrag hinsichtlich beschleunigtem verfahren gestellt hat zu dem es meines wissens noch gar keine entscheidung gibt
interessanter wäre da m.e. schon eher die frage wie weit die vorstellungen von hemlock und der swII eigentlich noch auseinanderliegen....
in welcher höhe hat der analyst mittlerweile das prozessrisiko in seine kurszielberechnungen eingereist? liegt er da noch unter oder schon über 200 mio €? man weiß es nicht genau...ob er es selbst weiß ?
und was passiert wohl mit dem kurs sollte es in absehbarer zeit zu einer einvernehmlichen lösung kommen ...
ist ja nach wie vor das wohl wahrscheinlichste szenario, selbst für diesen analysten..