Die Bullen scharren gar nicht mit den Hufen,
Seite 1 von 1027 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:42 | ||||
Eröffnet am: | 20.08.08 21:49 | von: aktienspezial. | Anzahl Beiträge: | 26.668 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:42 | von: Klaudialojpa | Leser gesamt: | 2.409.577 |
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bin hier ein stiller Mitleser, jetzt wollte ich mal was von anderen investierten hören, was sie machen werden. Habe von meiner Bank ein Übernahmeangebot erhalten :
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die DB Finanz-Holding GmbH bietet Ihnen als Aktionär der o. g. Gesellschaft ein
Übernahme-/Abfindungsangebot für Ihre Aktien an. Bei Annahme des Angebotes erhalten Sie
Ihrer Aktien folgende Konditionen:
Frist: bis 27.08.2012
Abfindungsbetrag: 25,18 je Aktie
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Bundesanzeiger vom 27.06.2012, den wir Ihnen in Ihrem
-Informationen" eingestellt haben. Sollte Ihnen der
Zugriff auf Ihr OnlineArchiv nicht möglich sein, können Sie den Bundesanzeiger gerne bei Ihrem
persönlichen Betreuungsteam anfordern.
was macht Ihr, bzw was würdet Ihr raten, soll man das Angebot annehmen, oder lieber abwarten !!?? Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen.
Schönen tag auch noch !!
die Mit-Schreiber werden sich vermutlich schwer tun, dir einen Rat in diesem Punkt zu geben (insbes. aufgrund der rechtlichen Konsequenzen, die eine derartige "Anlageberatung" u.U. haben könnte).
Nur interessehalber: Um welche Aktie soll es sich denn handeln? DEM Bundesanzeiger konnte ich irgendwie nichts entnehmen; es würde mich auch wundern, wenn sich der Bund mit Übernahmeangeboten beschäftigen würde. Kam das Ganze per Mail und könnte irgendwie gefaked sein?
Lg, sblo
also ich glaube nicht, das dies gefaked ist, ich habe dieses schreiben von meiner Bank erhalten, deswegen frage ich ja nach. Da die Postbankaktie, ja weit höher liegt, wie 25,18 €. ich wollte nur wissen, ob die hier Investierten, den gleich Schrieb bekommen haben, und was Sie machen werden. Hier der genaue Schrieb meiner Bank
Bundesanzeiger vom 18. Juni 2012 Deutsche Postbank AG Bonn WKN 800 100 ISIN DE0008001009 Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG Gemäß § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung der Deutsche Postbank AG mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 6793, als übernehmende Gesellschaft und der Deutsche Postbank Financial Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 55277, als übertragende Gesellschaft erfolgen soll. Die Deutsche Postbank AG hält das gesamte Stammkapital der Deutsche Postbank Financial Services GmbH. Der Verschmelzungsvertrag und die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen (die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Deutsche Postbank AG für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 und die Jahresabschlüsse der Deutsche Postbank Financial Services GmbH für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011) werden ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.postbank.de zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Es bedarf, angesichts dessen, dass die Deutsche Postbank AG das gesamte Stammkapital der Deutsche Postbank Financial Services GmbH hält, keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichtes, § 8 Abs. 3, Satz 1 Hs. 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG. Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der Deutsche Postbank AG eingereicht. Gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG nicht erforderlich. Gemäß § 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre der Deutsche Postbank AG allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Wird ein solches Einberufungsverlangen von Aktionären der Deutsche Postbank AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutsche Postbank AG erreichen, gestellt, ist abweichend von § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG erforderlich. Die Aktionäre der Deutsche Postbank AG werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen. Das Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, Fax: +49 (0)228 920 18009, E-Mail: ir@postbank.de zu richten. Gemäß § 62 Abs. 4 UmwG ist ein Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Deutsche Postbank Financial Services GmbH nicht erforderlich. Bonn, im Juni 2012 Deutsche Postbank AG Der Vorstand
Danke im vorraus für deine Antwort !
Gruß Sputnik4711
Aktuell steht die Aktie ja bei 28,- €, was meint Ihr dazu, ist eigentlich noch jemand hier im Thröt
Die DB Finanz-Holding GmbH bietet Ihnen als Aktionär der o. g. Gesellschaft ein Übernahme-/Abfindungsangebot für Ihre Aktien an. Bei Annahme des Angebotes erhalten Sie Ihrer Aktien folgende Konditionen: Frist: bis auf weiteres Abfindungsbetrag: 25,18 je Aktie Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Bundesanzeiger vom 27.06.2012, den wir Ihnen in Ihrem OnlineArchiv -Informationen" eingestellt haben. Sollte Ihnen der Zugriff auf Ihr OnlineArchiv nicht möglich sein, können Sie den Bundesanzeiger gerne bei Ihrem persönlichen Betreuungsteam anfordern. Bei den hier übermittelten Informationen handelt es sich um solche, die wir im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten gemäß unseren AGB, Teil B, XIII, Ziffer 16 der "Sonderbedingungen für den Handel in Finanzinstrumenten" an Sie weitergeben. Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen werden von uns nicht geprüft. Unser Haus haftet als Kommissionärin nicht für die Höhe oder die Erfüllung des Angebotes. Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, senden Sie bitte den beiliegenden Auftrag ausgefüllt an uns zurück. Bei Auftragseingang versehen wir Ihren Bestand mit einer Sperre. Depotinhaber: Ralf Heinrich Jugenheimer Str. 48 DEUTSCHE POSTBANK AG NA WKN 800100 Verlängerung der Annahmefrist bis auf weiteres Ergänzung zu den am 27. Juni 2012 veröffentlichten Richtlinien für die Abwicklung. Außenstehende Aktionäre der Deutsche Postbank AG haben inzwischen beantragt, den angemessenen Ausgleich und die angemessene Abfindung gerichtlich zu bestimmen. Daher endet die Annahmefrist für das Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Postbank AG frühestens zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger
fing er heute mit -10 an und arbeitete sich bis auf -76 runter,
DÜX und DAX-Tief lagen zeitlich dicht beieinander,
im up schaffte es der DAX, von den 245 Punkten zwischen TT
und TH 136 auszuperformen, also im Hoch DÜX +60.
Immo hat er sich bei um +42 eingepegelt. (DAX 8243/ES 1636,2)
Damit fehlen ihm ggü gestern immernoch 81 Punkte...
oder wenigstens bis 100 (0 und 100 sind wichtige Marken) noch 58...
Schönes WE.