Der Ultimative Zahlenthread
Auf vielfachen Wunsch stelle ich hiermit einen neuen interessanten
Thread rein
Die Regeln sind einfach
Man braucht auf keine Reihenfolge achten
und kann x-Beliebig schreiben..
So geht es
Der Anfang ist die 1
Der nächste 2
Der nächste 3
und so weiter...
Viel Spaß bei diesem Threat
Moderation
Zeitpunkt: 05.08.11 15:31
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - Ohne X kann ich es nicht finden :P Bei Beschwerden bitte Widerspruch einlegen.
Zeitpunkt: 05.08.11 15:31
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - Ohne X kann ich es nicht finden :P Bei Beschwerden bitte Widerspruch einlegen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a158.html
Art. 158
Ungetreue Geschäftsbesorgung
1. Wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts damit betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wer als Geschäftsführer ohne Auftrag gleich handelt, wird mit der gleichen Strafe belegt.
Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.
2. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, die ihm durch das Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten, missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
3. Die ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.