Bundesverfassungsgericht will Mutwillensgebühr


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 01.04.15 14:18
Eröffnet am:30.03.15 16:50von: EichiAnzahl Beiträge:14
Neuester Beitrag:01.04.15 14:18von: menschmaierLeser gesamt:4.975
Forum:Talk Leser heute:1
Bewertet mit:
1


 

12570 Postings, 7653 Tage EichiBundesverfassungsgericht will Mutwillensgebühr

 
  
    #1
1
30.03.15 16:50
noch vor der Sommerpause durchsetzen, man sei überlastet, wird dort verlautet.

Besser wäre eine allgemeine Aufklärung, das Verfassungsbeschwerden in einem Scheinrechtsstaat für den Normalbürger praktisch aussichtslos sind und ohne Medienunterstützung nebst kostenintensiven Rechtsanwalt absolut sinnlos.

69033 Postings, 7689 Tage BarCodeAngesichts der wichtigtuerischen Beschwerdelage

 
  
    #2
30.03.15 16:52
bei Ariva (beispielhaft) etwa hinsichtlich der Meinungsfreiheit von den Dauernörglern ist das mehr als verständlich...
Wahrscheinlich rennt heute jeder, dem mal übers Maul gefahren wurde, weil er irgendeinen Dünnpfiff abgesondert hat, vors Verfassungsgericht!

26960 Postings, 5834 Tage WahnSeeEichi, wo ist denn die Quelle?

 
  
    #3
1
30.03.15 16:55

Also, irgendwas irdisches zum nachlesen meine ich.  

11076 Postings, 6021 Tage badtownboyGibt es doch seit ewigen Zeiten

 
  
    #4
1
30.03.15 16:58
Mißbrauchsgebühr für völlig abwegige Klagen  

11076 Postings, 6021 Tage badtownboyBeispiel: Knöllchen-Horst aus Osterode

 
  
    #5
30.03.15 17:06
Gebühr für rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des BVerfGes

http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/...n-Horst-eine-Abfuhr  

69033 Postings, 7689 Tage BarCodeDer Missbrauch der Meldeliste

 
  
    #6
3
30.03.15 17:11
könnte ruhig auch mal sanktioniert werden. Betrifft mind. 80% der Meldungen...

69033 Postings, 7689 Tage BarCodeBzw. der Meldefunktion...

 
  
    #7
30.03.15 17:11

26960 Postings, 5834 Tage WahnSeeQuatsch BC......

 
  
    #8
30.03.15 17:16

..ne Suchfunktion in der Meldeliste wäre viel besser. Das würde den Unterhaltungswert noch deutlich steigern.  

21410 Postings, 4126 Tage potzzzblitz@badtownboy Diese Missbrauchsgebühr kommt erst

 
  
    #9
30.03.15 18:09
nach Verfahrensende hinzu.

In diesem Fall will man schon vorab Kohle sehen, damit sich ein Richter überhaupt damit beschäftigt.

Ich halte das für keine gute Lösung. Dass es so viele Beschwerden gibt, hängt mit der staatlichen Politik zusammen. Man sollte eher das Gericht erweitern, um die Auslastung zu reduzieren.  

12570 Postings, 7653 Tage Eichi@WahnSee, die Quelle ist

 
  
    #10
1
31.03.15 09:50
das BVerfG in Karlsruhe selbst oder einfach googeln.

Meiner Kenntnis nach haben sich bereits viele Bürger beim Bundespräsidenten, über die miserablen Zustände bezüglich der Behandlung ihrer Verfassungsbeschwerden, beklagt.

Und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Andreas Vosskuhle, wußte durch die Nachfrage des Bundespräsidenten zu seiner Rechtfertigung nichts besseres, als der Öffentlichkeit Mißbrauch vorzuwerfen und mit einer Mißbrauchsgebühr zu drohen.  

1674 Postings, 5078 Tage menschmaierNa dann will ich meine persönliche Lieblingsentsch

 
  
    #11
1
31.03.15 09:53

12570 Postings, 7653 Tage EichiJa sooo was, eine sooo lange Begründung

 
  
    #12
31.03.15 17:42
ist aber selten.

Da haben die sich aber mal richtig angestrengt!

12570 Postings, 7653 Tage EichiInteressant finde ich bei

 
  
    #13
01.04.15 09:48
@menschmaier in der gezeigten Verfassungsbeschwerde, das darin auf einen Richter Bärli und ein Bundesbärengericht hingewiesen wird. Dafür entstanden dann die Kosten.

Vor ca. 30 Jahren habe ich mal eine Richterkammer in einem Schreiben als Gaunerjustiz, Lügenrichter, Rechtsbeuger, Kriminelle, Justiz-Mafia, bezeichnet. Daraufhin wurde ich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafte verurteilt, denn ich habe mich in der anschließenden Haupt-Verhandlung vor dem Strafrichter nicht entschuldigt sondern ihm erklärt, das ich die Wahrheit schrieb und das war es mir wert.  

1674 Postings, 5078 Tage menschmaierNein. Kein Kostenersatz

 
  
    #14
01.04.15 14:18
Sondern nur eine Missbrauchsgebühr  

   Antwort einfügen - nach oben