Ausländer in Verdachtsfall sofort ausweisen!


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Neuester Beitrag: 11.09.02 17:51
Eröffnet am:08.09.02 22:10von: taosAnzahl Beiträge:136
Neuester Beitrag:11.09.02 17:51von: rübezahlLeser gesamt:11.517
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2611 Postings, 8626 Tage juliusamadeusEinreiseversagung bei "Verdacht"

 
  
    #126
11.09.02 16:58

Einreiseversagung bei "Verdacht", Sprachaufzeichnung bei Einreise)

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Die vom BMI in seinem Maßnahmekatalog aufgeführten Vorschläge sollen dem erklärten Ziel dienen, dass Personen , die unter dem Verdacht stehen, terroristische oder extremistische Aktivitäten zu unterstützen, keine Visa oder Aufenthaltserlaubnisse erhalten. Schon bei der Formulierung der Zielstellung stößt auf, daß eingangs nicht definiert wird, worauf sich der Verdacht zu gründen hat. Der Maßnahmekatalog selbst legt nahe, daß es die Ausländereigenschaft ist, die Ansatz und auslösendes Moment für die weitreichenden Maßnahmen ist. Geplant ist nicht weniger als eine lückenlose und unbeschränkte Überwachung durch sämtliche deutschen Behörden - vom normalen Streifenpolizisten über die Sozialbehörden bis hin zum Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Sammeln und Austauschen von Daten soll sich nicht nur auf Einreisewillige beschränken, sondern auch auf die in der Bundesrepublik lebenden Kontaktpersonen, egal ob Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, deutsch oder nicht deutsch.

Nur durch einen verbesserten Informationsfluß zwischen Ausländer-und Asylbehörden sowie Sicherheitsbehörden könne es gelingen, den Aufenthalt ausländischer Bürger mit möglichem extremistischen Hintergrund deutlicher zu erkennen und auch zu kontrollieren.

Was offensichtlich fehlt, ist eine Analyse der Versäumnisse und damit die Entbehrlichkeit einer rigorosen Überwachung sämtlicher ausländischer Bürger und deren (auch deutschen) Kontaktpersonen. Auch fehlt eine Überprüfung inwieweit die bereits bestehenden Regelwerke ausreichend sind, um eine Wiederholung der Ereignisse vom 11.9.01 zu verhindern, wenn man weiß, daß sie möglich sind.

Die Schilypläne im Einzelnen:
I. Abklärung vor der Einreise
Erweiterung des § 8 Abs.2 AuslG
Die Vorschrift sieht derzeit ein zwingendes Einreise- und Aufenthaltsverbot vor, wenn der Ausländer ausgewiesen oder/ und abgeschoben wurde.

Beabsichtigt ist die Erweiterung um den Versagungsgrund "Terrorismus- und Extremismusverdacht" mit der Folge, daß auch sog. "Positivstaater" einem allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsverbot unterliegen. Bei diesen Positivstaatern handelt es sich u.a. sowohl um EU-Staatsangehörige als auch um Amerikaner.

Derzeit kann sehr wohl eine Aufenthaltsgenehmigung versagt werden, wenn der Aufenthalt des Ausländers die Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet (§ 7 Abs.2 Nr.3 AuslG).

2.
Schaffung einer gesetzlichen Regelung über die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden im Visumsverfahren.
Schon jetzt werden ausführliche Daten im Ausländerzentralregister (AZRG) und in der Ausländerdatenübermittlungsverordnung (AuslDÜV) gesammelt und sowohl von der Auslandsvertretung, Ausländer/Asylbehörde, BKA und BfV oder BND und anderen verwertet. Auch gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Konsultationsverfahren nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) die Erkenntnisse mit weiteren Daten der Mitgliedstaaten abzugleichen. Diese Erkenntnisse werden dann den deutschen Auslandsvertretungen übermittelt.

Beabsichtigt ist - neben der generellen Zustimmung der Ausländerbehörden auch bei Erteilung kurzfristiger Visa - durch Verordnungsermächtigung eine grundsätzliche Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden zu installieren. Es soll ein regelmäßiger Datenabgleich mit Erkenntnissen des BKA/BfA und BND sowie die Weiterleitung dieser Informationen erfolgen. Die im AZR zu speichernden Daten sollen erweitert werden, unter anderem um Angaben zur Religionszugehörigkeit, Lichtbildern sämtlicher Antragsteller mit der Möglichkeit des digitalen Abgleichs, Fingerabdrücke und vieles mehr. Gleichzeitig soll der Kreis derjenigen erweitert werden, die auf diese Datei Zugriff haben und zwar wenn möglich online.

Die Einladenden und der angegebene Aufenthaltszweck sowie die in der Bundesrepublik lebenden Bezugspersonen sollen von der Ausländerbehörde überprüft werden. Bei Fällen ohne Bezugsperson ( z.B. Reisen über Reisebüro) sind die Erkundigungen bei den Veranstaltern möglich, soweit das Visum nicht schon mangels Prüfungsmöglichkeit versagt werden "muß" oder besser "kann".

3.
Schaffung einer Liste von Problemstaaten im Visumsverfahren auch bei beantragtem längerfristigem Visum.
Bei Erteilung von längerfristigen nationalen Visa war eine solche Liste bisher nicht erforderlich, da eine ausführliche Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen durch die deutsche Ausländerbehörde vor Einreise erfolgt. Die nunmehr für erforderlich gehaltene Liste soll aus Praktikabilitätsgründen auf bestimmte Staaten und Personengruppen mit Terrorismus/ Extremismushintergrund oder bestehenden Rückführungsschwierigkeiten beschränkt bleiben. Im Visumsverfahren ist zwingend die Beteiligung auch der Sicherheitsbehörden vorgesehen.

4.
Erweitert werden soll auch die Befugnis des BGS, nicht nur hinsichtlich der räumlichen Erweiterung bei grenzbezogenen Kontrollen, sondern auch hinsichtlich der Identitätsfeststellung. Diese soll nunmehr generell möglich sein und nicht mehr Anlaßbezogen (d.h. nicht mehr insbesondere zur Verhinderung von Straftaten, Grenzkontrollen, unerlaubte Einreise etc.)

5.
Durfte ein Paß bisher keine Fingerabdrücke noch sonst verschlüsselte Angaben über die Person haben, so soll sich auch dies ändern., U.U. gespeichert in den Visa-Klebeetiketten.

II. Maßnahmen im Inland
Einführung von fälschungssicheren Ausweisen für Asylbewerber und Duldungsinhabern sowie Einführung von Klebeetiketten mit Zone für das automatische Lesen mit Seriennummern, die weitere Informationen enthält.

2.
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Sprachaufzeichnungen zwecks Erhebung einer Sprachanalyse zur Klärung der Herkunftsregion und Nutzung der Sicherheitsbehörden
Bisher ist eine solche Erhebung nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich, selbstverständlich auch ein genereller Zugriff den Sicherheitsbehörden versagt.

3.
Speicherung zur Aufbewahrung von Fingerabdrücken und identitätssichernden Unterlagen für mindestens 10 Jahre.

Bisher wurden die Identitätssichernden Unterlagen eines Flüchtlings nach jeder Anerkennungsentscheidung des BAFL unverzüglich vernichtet ( § 16 Abs.6 Nr.1 AsylVfG). Jetzt soll die Speicherung dieser Unterlagen den Sicherheitsbehörden den langfristigen Zugriff ermöglichen.

Gespeichert werden soll im AZR ebenfalls grundsätzlich die Religionszugehörigkeit, da besondere Konstellationen wie z.B. christliche Türken, Kopten aus Ägypten sich nicht durch Angabe des letzten Wohnortes im Herkunftsland erschließen ließen.

4.
Einschränkung des Abschiebeschutzes für GFK-Flüchtlinge.

Abschiebeschutz soll Flüchtlingen bereits dann versagt werden, wenn die Annahme begründet ist, dass bestimmte Straftaten begangen wurden. Nach geltendem Recht wird ihnen der Schutz nur versagt, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Allgemeinheit darstellen oder unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt wurden.

5.
Ausweitung der Befugnisse für die Informationsübermittlung zwischen BKA/ BND und BfV

Waren wohlweislich gemeinsame Dateien der aufgeführten Behörden nicht zulässig, sollen nunmehr gemeinsame "Informationsboards" aufgebaut werden, und durch weitere Gesetzesänderungen auch anderen Sicherheitsbehörden wie BGS die Teilnahme an dem strukturierten Informationsaustausch ermöglicht werden.

Es sollen nunmehr alle durch das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz gewonnenen Daten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden.

d.h. ausdrücklich

Aufnahme der Fingerabdrücke in die AFIS (automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) und die Ermöglichung eines generellen automatisierten Abgleichs der Fingerabdrücke von Asylbewerbern gegen den polizeiliche Tatortspurenbestand.
Polizeibehördensollen auch zur Abwehr abstrakter Gefahren online auf alle im AZR gespeicherte Angaben zum Aufenthaltsstatus und zum Asylverfahren zugreifen dürfen.
Erweiterung der Gruppenauskünfte auch auf Personen mit verfestigtem Status an Polizei und Dienste.
Die aufgeführten Maßnahmen zeigen, daß Flüchtlinge, ausländische BesucherInnen, ob Geschäftsleute oder PrivatbesucherInnen, die bei uns lebenden ausländischen MitbürgInnen sowie deren Kontaktpersonen ohne das Bestehen eines konkreten Verdachtes uneingeschränkt der Beobachtung und dem möglichen Zugriff der Sicherheitsbehörden preisgegeben werden sollen. Betroffen von diesen Folgen sind alle, auch deutsche Staatsangehörige, die Kontakte zu ausländischen Mitbürgern pflegen, sei es freundschaftlicher oder auch familiärer Art gleichermaßen wie diejenigen die Kontakte ins Ausland unterhalten. Sollten alle geplante Maßnahmen Wirklichkeit werden, wird dieses Land für alle Nichtdeutschen unwirtlicher werden - die politischen, sozialen, ökonomischen, kulturellen und privaten Folgen einer solch weitreichenden Abschottung gegen alles Fremde werden alle hier lebenden Menschen - ob deutsch oder nichtdeutsch - treffen.


 

5937 Postings, 8221 Tage BRAD PITOrwells 1984 läßt grüßen

 
  
    #127
11.09.02 16:59
Die Menschen schaufeln ihrer eigenen Freiheit, -angetrieben durch ihre sinnlosen Ängste-, immer wieder das eigene Grab.

Übrigens: Der Begriff "Schläfer" kam mit soviel Tamtam und nur nebenbei stellte sich heraus, dass das auf alle Attentäter des 11. Septembers nicht zutraf. Fast alle konnte man einorden in:

1. Erst zum  Zwecke von Anschlägen kürzlich erst eingereist
und
2. Schon lange im Land, aber erst in den letzten 1-2 Jahren politisch aktiv geworden.

Aber in der ganzen Hysterie geht sowas ja unter.

Schade  

13 Postings, 8248 Tage Space1selber Schuld

 
  
    #128
11.09.02 16:59
ihr habt sie ja rein gelassen.  

2611 Postings, 8626 Tage juliusamadeusand last

 
  
    #129
11.09.02 17:00

Länder wollen Anti-Terror-Paket verschärfen

Den Innenministern geht Otto Schilys Entwurf in fast allen Punkten nicht weit genug
Von Hans-Jürgen Leersch
Berlin - Die Innenminister der Länder wollen das Sicherheitspaket von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in fast allen Teilen umgestalten. Nach dem der WELT vorliegenden Entwurf sollen nicht nur die Befugnisse der Geheimdienste ausgeweitet werden, sondern vor einer Abschiebung stehende Ausländer auch in Sammellagern untergebracht werden können. Darüber hinaus sollen bereits Anhaltspunkte für terroristische Aktivitäten ausreichen, um einem Ausländer das Visum für Deutschland zu verweigern.

Die Ausschüsse des Bundesrates hatten die Änderungen in der letzten Woche beschlossen. Das Plenum der Länderkammer dürfte sich den Änderungswünschen der Ausschüsse in seiner nächsten Sitzung am kommenden Freitag vermutlich anschließen. Allerdings haben noch nicht alle Länder ihre Position abschließend festgelegt. Nach dieser ersten Stellungnahme des Bundesrates geht das Paket wieder zurück an den Bundestag, wo die Änderungswünsche an Schilys Entwurf berücksichtigt oder abgeschmettert werden können. Anschließend - vermutlich im Januar oder Februar - hat der Bundesrat das letzte Wort. Erreicht Schily dort keine Mehrheit, ist das Paket gescheitert, und der Innenminister müsste den Vermittlungsausschuss anrufen. Im Bundesrat verfügen die SPD-Länder nur über 31 der notwendigen 35 Stimmen und sind auf die Hilfe der Union angewiesen.

Bayerns Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU) sagte, die Union halte auf jeden Fall an den beschlossenen Änderungen fest: "Schily hat am Anfang mit seinen verbalen Ankündigungen versucht, Innenminister Beckstein rechts zu überholen. In der zweiten Phase hat er sich mit den Grünen verständigt und eine Menge zurückgenommen." Jetzt wolle Schily, kritisierte Bocklet, dass die Union diesem Kompromisspaket zustimme, das aber weit hinter dem zurückbleibe, was der Bundesinnenminister selbst gefordert hat. "Unter diesen Umständen kann man nicht zustimmen", sagte Bocklet. So habe Schily die Regelanfrage beim Verfassungsschutz gestrichen, obwohl alle Fachleute sagen, dass sie unverzichtbar ist. "Für uns ist absolute Bedingung für eine Zustimmung, dass diese Dinge erfüllt werden", sagte der bayerische Politiker.

Die Länderinnenminister fordern, dass die Befugnisse der Geheimdienste ausgeweitet werden sollen. So sollen neben dem Bundesamt künftig auch die Landesämter für Verfassungsschutz das Recht haben, auf Kundendaten von Luftfahrtgesellschaften und Kommunikationsunternehmen zugreifen zu dürfen. Außerdem verlangen die Innenminister, dass die von den Grünen durchgesetzte Befristung der neuen Regelungen auf höchstens fünf Jahre wieder gestrichen wird.

Die Länder fordern, dass für "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" Sammellager eingerichtet werden können. In diesen Gemeinschaftsunterkünften soll ein Ausländer dann untergebracht werden können, wenn "Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass er seiner Ausreispflicht nicht nachkommen wird". Dies soll auch für Ausländer gelten, die ihrer Verpflichtung zur Klärung ihrer Identität oder zur Beschaffung ihrer Heimreisedokumente nicht nachkommen. Begründung: "Die Schaffung von Ausreiseinrichtungen stellt einen neuen erfolgversprechenden Ansatz dar, um bei Ausländern aus bestimmten Herkunftsstaaten den Ausreisedruck zu erhöhen und die Ausreiseverpflichtung durchzusetzen."

Ausländer, die in Versammlungen oder in Schriften Terrorakte billigen, sondern leichter ausgewiesen und abgeschoben werden können. "Wer sich so verhält, missbraucht sein Gastrecht in der Bundesrepublik auf eklatante Art und Weise und wendet sich gegen unsere Werteordnung und die freiheitliche demokratische Grundordnung", heißt es. Bereits der Verdacht der Unterstützung des Terrorismus müsse regelmäßig zur Ausweisung führen, wird verlangt. Es könne nicht so lange gewartet werden, bis durch Ermittlungen zweifelsfrei das Fehlverhalten nachgewiesen werden könne.

Die Länder verlangen auch einschneidende Verschärfungen im Visa-Recht. So soll es eine Einreiseerlaubnis auf Staaten, "bei denen Rückführungsschwierigkeiten bestehen", nur dann geben, wenn Identitätsfeststellungsmaßnahmen (zum Beispiel Fingerabdrücke) durchgeführt werden. Außerdem wollen die Länder, dass diese Maßnahmen bei allen Visaanträgen und nicht nur bei Anträgen für Aufenthalte über drei Monate gelten, um unberechtigte Asylanträge oder Terror-Aktivitäten zu verhindern. Grund: "Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die betroffenen Personen zur Erreichung ihrer Ziele regelmäßig auf kurzfristige Visumanträge ausweichen." Um ein Ausweichen auf den Schengen-Raum, dessen Staaten auf Grenzkontrollen verzichtet haben, zu verhindern, müsse die Regelung europaweit durchgesetzt werden.

 

5937 Postings, 8221 Tage BRAD PITNoch als Nachtrag:

 
  
    #130
11.09.02 17:03
Definition des Sleepers: Das sind Terroristen die JAHRE(!)lang völlig unauffällig unter uns leben, obwohl sie darauf abgerichtet sind eines Tages auf Kommando loszulegen.


@Space1
Sehr geistreicher Beitrag. :-(  

4420 Postings, 8777 Tage Spitfire33Wird Zeit für eine 10 Meter hohe Mauer

 
  
    #131
11.09.02 17:24
rund um Deutschland. Aber....

wichtig:

Ein- und Ausgangstüren vergessen.  

9123 Postings, 8826 Tage Reilaspitfire, Mallorca mit drin oder nicht? o.T.

 
  
    #132
11.09.02 17:28

1262 Postings, 8412 Tage rübezahl@Brad Pit

 
  
    #133
11.09.02 17:35
Sehr gute Analyse!! Altmeister, schon mal gelesen??? Gruß, Rübe  

1262 Postings, 8412 Tage rübezahlWie peinlich für Deutschland

 
  
    #134
11.09.02 17:44
Ich meine, auch ein Franzose, Engländer oder Spanier ist ein Ausländer. Also, auch die "zivilisierten" Menschen. Da hat der Herr Beckstein aber eine Menge Arbeit. Leute, ich kann Euch nur raten, am 22.09. das richtige Kreuz zu setzen.  

6431 Postings, 8262 Tage altmeisterrübe

 
  
    #135
11.09.02 17:45
ja,aber was willst du mir sagen?
finde es eigentlich schade das wir streiten weil deine aktien postings mich weitaus mehr interessieren.
sind oft nen prima kontra indikator wie die von den meißten.
einzige nennens werte pro indis sind die von börsenfüxlein , gruenspann und machmal noch deepgren.
mfg altmeister  

1262 Postings, 8412 Tage rübezahlAltmeister

 
  
    #136
11.09.02 17:51
Habe auch keine Lust mehr mich zu streiten. Hören wir auf damit und danke fürs Kompliment. Gruß, Rübe  

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