AmaTech AG kommt der TOP Deal ?!
Zeitpunkt: 05.09.14 12:49
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Zeitpunkt: 05.09.14 12:43
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Zeitpunkt: 23.09.15 15:06
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steht im Bundesanzeiger, Smartrac Technology GmbH, Jahresabschluss 2013, veröffentlicht am 13.03.2015.
Quelle: Bundesanzeiger
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 745595 eingetragen. Im Lauf des Geschäftsjahres 2013 wurde der Firmensitz von Reichshof-Wehnrath nach Stuttgart verlegt. Die Eintragung der Sitzverlegung erfolgte am 04.07.2013.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 14.11.2013 wurde die Ama Tech Automation GmbH, Pfronten (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 7446) auf die SMARTRAC TECHNOLOGY Germany GmbH verschmolzen.
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zugrunde.
Die Gesellschaft erfüllt gemäß § 267 HGB zum 31. Dezember 2013 die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Wäre es denkbar das Smartrac an die Börse zurückkehren möchte?
Wie könnte man einer Klage seitens Finn aus dem Wege gehen?
Finn hält laut Comdirect noch 27,47 Prozent der Amatech Aktien. Smartrac schlüpft über den Amatech Mantel an die Börse und Finn als Altaktionär hätte Mitspracherecht?
Ist so ein Szenario denkbar oder möglich?
Gruss dBn
http://www.it-times.de/news/...-noch-unter-den-folgen-der-flut-97395/
http://www.ariva.de/news/...-der-Frankfurter-Wertpapierboerse-4543568
http://www.ariva.de/news/...s-SMARTRAC-Wire-embedding-Patents-4553049
Alles steht und fällt mit den Gläubigern. Denn das sind nach dem Berichtstermin die Kräfte, die über Wohl oder Übel entscheiden.
Geht es bei den letzten Verhandlungen (z.B. Insolvenztabelle Nr.153) nur um die Höhe der Forderungen, folgt mit Sicherheit ein Schlusstermin. Und das wäüre es dann gewesen.
Einzige Chance: Gläubiger können jetzt noch ins Boot geholt werden und reichen selbst einen Inslvenzplan über den IV bei Gericht ein.
Aber ob der dem Gewurtschtel dann auch zustimmt? Ich glaube nicht...