Abgeltungssteuer bezahlt
Seite 3 von 3 Neuester Beitrag: 12.01.09 09:20 | ||||
Eröffnet am: | 05.01.09 18:09 | von: kirmet24 | Anzahl Beiträge: | 69 |
Neuester Beitrag: | 12.01.09 09:20 | von: AgainstTheB. | Leser gesamt: | 28.373 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Ich gehe aber davon aus, dass die gesamte Abgeltungssteuer aus folgenden Teilen besteht:
25%
zuzgl. Soli von 5,5% (von den 25% = 1,375%)
sowie der KiSt (9% von den 25%?; das wären dann 2,475%?). Da mache ich ein Fragezeichen dahinter!
Zusammen wären das denn evtl. = 25% + 1,375% + 2,475%, zusammen also 28,85%. Keine Angst, das gilt nur für den, der
in der Kirche ist. Die anderen müssten nur 26,375% zahlen.
DAFÜR ÜBERNEHME ICH ABER KEINE GARANTIE!
Die KiSt beträgt bei mir 9% der Lohnsteuer / Einkommensteuer.
Aber ich habe keine Ahnung, wie und ggf. in welcher Höhe die Bank das berechnen würde.
Ich kann ja mal die DB oder CC anrufen. Die wissen das bestimmt.
Ich werde das Ergebnis hier bekanntgeben.
plus ggfs. Kirchensteuer von 8% oder 9%
Woher die Bank das weiß?
Indem du ein Formular ausfüllt und denen schickst. Du wollen natürlich auch wissen welcher "Kirche" sie die Kohle überweisen sollen *gg*
Alle die nicht wissen wo/wie das Formualr zu bekommen ist...schaut mal in euer Posteingang im Depot. Da ist bestimmt:
- Ein Dokument die die Abgeltungssteuer erklärt
- bestimt auch irgendwo eine Möglichkeit/Dokument um die Konfessionszugehörigkeit der Bank mitzuteilen.
weiterhin gilt #49
...ob dir Kirchensteuer abgezogen wird, oder du dies erst in der Einkommensteuer verrechnen lassen möchtest bleibt dir überlassen.
..oder aber man ist konfessionslos, dann bleibts bei den 26,375%
Grüße
AgainstTheBrain
Frage: wie kann ich meinen Steuerfreibetrag nutzen?? wird der direkt angegriffen, oder erst am ende vom Jahr? und was ist mit Verlusten,kann ich die direkt verrechnen?? oder wie läuft das??
eins Sache icst Sicher, FiFo First in firts out d.h. sollte man bereits eine Position von einem Untenehmen besitzen und baut man diese aus,dann wird bei einem Teilverkauf die alte Position zuerst aufgelöst, d.h. Deustche bank im depot (vor abgeltungssteuer) nachkauf in 2009... dann wieder den "nachkauf" verkaufen... dann ist der Rest nicht Abgeltungssteuerfrei....
@36/shary: also wenn du in 2009 erst gekauft hast, unterliegt jeder Gewinn oder Verlust der Abgeltungssteuer. Diese wird allerdings erst bei Verkauf des Papiers fällig. Also wenn du nie verkaufst, wird auch die Steuer nie fällig werden. Wenn du in einem Jahr einen Gewinn erzielst, und keine Steuern zahlen willst (ich geh mal davon aus das du mehr als das steuerfreie Einkommen von ca 7664€ erzielst), dann kannst du dir überlegen, Aktien die im Minus stehen zu verkaufen, um somit Verluste für die Verrechnung mit den Gewinnen zu haben.
Ob sich das lohnt hängt von den Verlusten ab, da ja auch Transaktionskosten entstehen.
Aber zB ein Papier das 99% Verlust beinhaltet, solltest du dann verkaufen, da du durch die Verlustrealisation ja einen finanziellen Vorteil ziehst, der weit höher ist, als der Nachteil aus den Transaktionskosten.
Beispiel:
Kauf eine Aktie für 5.000€.
Kurs fällt auf 1€
Steuerlich nutzbarer Verlust 4999€.
In diesem Fall ist es sicher günstig, statt auf eine Erholung zu setzen, das Papier zu verkaufen, und falls erwünscht, wieder zurückzukaufen.
Auf die Weise erhälst du den Verlust, der dir bei Verrechnung mit Gewinnen somit ja ca 27%*4999€ an Steuerzahlungen spart.
Man könnte ja fast meinen, du bist ein Finanzbeamter oder ein Steuerberater. So präzise kommen deine Antworten: **ggg**
ich hasse diese Materie...
habe mich aber Ende Dez. eingehend damit auseinandergesetzt :-|
naja, es gibt spannenderes;)
ist dt. Introducing Broker von IAB http://www.interactivebrokers.com/de/main.php
IAB verrechnet natürlich auch keine Abgeltungssteuer, da Auslandbroker.
Was vielleicht noch erwähnenswert wäre, ist, dass wenn jemand statt eines dt. Brokers einen ausländischen wählt oder einen Broker der generell keine Abgst. sofort abzieht, der Trader einen hohen Gewinn z.B. in 2009 erzielt und diesen dann erst in der Steuerklärung am Ende des Jahres angibt, dieser kann dann in der Folge zu vierteljährigen Vorrauszahlungen im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber den Abgeltungsteueropfern verdonnert werden. Das Finanzamt hat also immer den längeren Schwanz. Es ist ja nicht umsonst so beliebt. ;-)
Verluste aus Derivaten/Finanzinnovationen dagegen mit ebensolchen, aber auch z.B. mit Zinseinnahmen!
wenn der Freistellungsauftrag noch nicht aufgebraucht wurde? - Stimmt das tatsächlich? -
Hintergrund: Auf der Abrechnung eines ausschüttenden Fonds, die ich diese Woche erhielt, steht folgender Satz vermerkt:
Aufgrund des Freistellungsauftrages werden Kapitalerträge - bis zur Höhe des beantragten Freibetrages - vom KEST-Abzug freigestellt; die KEST wird sofort vergütet.
Seltsam nur, dass mein Fonds in 2008 einen negativen Ertrag erwirtschaftet hat. - Gutgeschrieben wurde meinem Konto der steuerliche Abzug der negativen Erträge aber trotzdem. - ??? - Vermutlich sind die Banken und Fondsgesellschaften zur Zeit überfordert und machen fehlerhafte Abrechnungen. - Erwarte in der nächsten Woche eine Stornierung der fehlerhaften Gutschrift. - Tsss. tsss...
Und falls du meinst, der Fond hatte eine negative Entwicklung in 2008, die dürfte ja kaum der Steuer unterliegen, zumindest nicht der KapESt.
Beispiel:
Steuererklärung für 2009 muss spätestens Ende 2010 abgegeben werden. Also fast 2 Jahre die AbgeltSt zum Traden einsetzen.
Dieses kann alles auf der Seite von Nordnet nachgelesen werden!
Gruß von Flocke
Warum berechnet denn flatex "nur" 24,x Prozent Abgeltungssteuer, je nach Abzug von Kirchensteuer?
- nur wenn KEIN Abzug auf Kirchensteuer beantragt wurde: 25 %
- wenn Abzug auf Kirchensteuer beantragt wurde:
24,45% bei 9% Kirchensteuer
24,51% bei 8% Kirchensteuer
Hä?? versteht das einer?
Ich dachte IMMER 25% + Soli (5,5%) + ggfs. Kirchensteuer.
Wo liegt mein Denkfehler?
Vielleicht ist auch jemand bei dem Broker und kann mich aufklären.
verwirrte Grüße
AgainstTheBrain *der auf der Leitung steht*
Anhang: Auszug aus der KEST Beispielsberechnung von flatex
steuerpflichtig sind: 900 EUR
KEST: 220,05 (24,45%)
Soli: 12,10
Kirchensteuer(9%): 19,80
ich komme auf:
steuerpflichtig sind: 900 EUR
KEST: 225,00 (25%)
Soli: 12,375
Kirchensteuer(9%): 20,25
Ertrag 900 Euro.
Darauf entfallende Kirchensteuer 19,80 (ergibt sich aus der effektiv anfallenden Steuer auf die verminderte Bemessungsgrundlage/ also schwer zu rechnen, da zwei von einander abhängige Variablen)
Neue Bemessungsgrundlage auf Grund der Kirchensteuer (quasi als Werbungskosten absetzbar)
880,20 €
Davon 25% ergibt genau 220,05 Euro an Steuer
+12,10 Soli
Der Abzug des Kirchensteuerguthabens bewirkt somit eine effektive Besteuerung mit 24,45% für den Staat, da die Kirchensteuer abgesetzt werden darf.
Also letztendlich beträgt die Steuer für KiSt Zahler insgesamt 251,95 Euro
für nicht KiSt Zahler die von dir ermittelten 237,375.
Die Mehrbelastung beträgt also ca 14,60€, obwohl die Kirche unterm Strich 19,80 bekommt.
Also eine Art Subvention des Staates für jeden gezahlten Kirchensteuereuro.
Jetzt macht das alles einen Sinn.
Jaja, das Steuergedöns ist schon tricky. Steuerberater können eigentlich keine Menschen sein;)