Abgeltungssteuer bezahlt


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Neuester Beitrag: 12.01.09 09:20
Eröffnet am:05.01.09 18:09von: kirmet24Anzahl Beiträge:69
Neuester Beitrag:12.01.09 09:20von: AgainstTheB.Leser gesamt:28.373
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2888 Postings, 6275 Tage Hanfithx @ hotte

 
  
    #51
07.01.09 15:33
demnach habe ich bis 2013 Zeit meine Verluste aus 2007 und 2008 wieder wettzumachen ;)  

7985 Postings, 7752 Tage hotte39# 49: Vielen Dank!

 
  
    #52
2
07.01.09 15:53

Ich gehe aber davon aus, dass die gesamte Abgeltungssteuer aus folgenden Teilen besteht:

25%

zuzgl. Soli von 5,5% (von den 25% = 1,375%)

sowie der KiSt (9% von den 25%?; das wären dann 2,475%?). Da mache ich ein Fragezeichen dahinter!

Zusammen wären das denn evtl. = 25% + 1,375% + 2,475%, zusammen also 28,85%. Keine Angst, das gilt nur für den, der

in der Kirche ist. Die anderen müssten nur 26,375% zahlen.

DAFÜR ÜBERNEHME ICH ABER KEINE GARANTIE!

Die KiSt beträgt bei mir 9% der Lohnsteuer / Einkommensteuer.

Aber ich habe keine Ahnung, wie und ggf. in welcher Höhe die Bank das berechnen würde.

Ich kann ja mal die DB oder CC anrufen. Die wissen das bestimmt.

Ich werde das Ergebnis hier bekanntgeben.

 

37 Postings, 5798 Tage AgainstTheBrainso ist es!

 
  
    #53
2
07.01.09 17:45
25% + Soli (5,5%) = 26,375%
plus ggfs. Kirchensteuer von 8% oder 9%

Woher die Bank das weiß?
Indem du ein Formular ausfüllt und denen schickst. Du wollen natürlich auch wissen welcher "Kirche" sie die Kohle überweisen sollen *gg*

Alle die nicht wissen wo/wie das Formualr zu bekommen ist...schaut mal in euer Posteingang im Depot. Da ist bestimmt:
- Ein Dokument die die Abgeltungssteuer erklärt
- bestimt auch irgendwo eine Möglichkeit/Dokument um die Konfessionszugehörigkeit der Bank mitzuteilen.

weiterhin gilt #49
...ob dir Kirchensteuer abgezogen wird, oder du dies erst in der Einkommensteuer verrechnen lassen möchtest bleibt dir überlassen.
..oder aber man ist konfessionslos, dann bleibts bei den 26,375%

Grüße
AgainstTheBrain  

657 Postings, 6044 Tage MarketmanAbgeltungssteuer

 
  
    #54
07.01.09 18:43

Frage: wie kann ich meinen Steuerfreibetrag nutzen?? wird der direkt angegriffen, oder erst am ende vom Jahr? und was ist mit Verlusten,kann ich die direkt verrechnen?? oder wie läuft das??

eins Sache icst Sicher, FiFo First in firts out d.h. sollte man bereits eine Position von einem Untenehmen besitzen und baut man diese aus,dann wird bei einem Teilverkauf die alte Position zuerst aufgelöst, d.h. Deustche bank im depot (vor abgeltungssteuer) nachkauf in 2009... dann wieder den "nachkauf" verkaufen... dann ist der Rest nicht Abgeltungssteuerfrei.... 

 

3309 Postings, 6017 Tage kirmet24@54

 
  
    #55
2
07.01.09 19:36
wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, dürfte der natürlich zuerst aufgebraucht werden, da du dadurch den größten Nutzen hast. Alle Verrechnungen wird deine Bank für dich vornehmen, es sei denn du hast dein Depot außerhalb der BRD, dann mußt du die Einkünfte aus KAP/SO/AUS in deiner Steuererklärung deklarieren.

@36/shary: also wenn du in 2009 erst gekauft hast, unterliegt jeder Gewinn oder Verlust der Abgeltungssteuer. Diese wird allerdings erst bei Verkauf des Papiers fällig. Also wenn du nie verkaufst, wird auch die Steuer nie fällig werden. Wenn du in einem Jahr einen Gewinn erzielst, und keine Steuern zahlen willst (ich geh mal davon aus das du mehr als das steuerfreie Einkommen von ca 7664€ erzielst), dann kannst du dir überlegen, Aktien die im Minus stehen zu verkaufen, um somit Verluste für die Verrechnung mit den Gewinnen zu haben.
Ob sich das lohnt hängt von den Verlusten ab, da ja auch Transaktionskosten entstehen.
Aber zB ein Papier das 99% Verlust beinhaltet, solltest du dann verkaufen, da du durch die Verlustrealisation ja einen finanziellen Vorteil ziehst, der weit höher ist, als der Nachteil aus den Transaktionskosten.

Beispiel:
Kauf eine Aktie für 5.000€.
Kurs fällt auf 1€
Steuerlich nutzbarer Verlust 4999€.

In diesem Fall ist es sicher günstig, statt auf eine Erholung zu setzen, das Papier zu verkaufen, und falls erwünscht, wieder zurückzukaufen.
Auf die Weise erhälst du den Verlust, der dir bei Verrechnung mit Gewinnen somit ja ca 27%*4999€ an Steuerzahlungen spart.  

7985 Postings, 7752 Tage hotte39# 53: Thx ATB!

 
  
    #56
08.01.09 09:54

Man könnte ja fast meinen, du bist ein Finanzbeamter oder ein Steuerberater. So präzise kommen deine Antworten: **ggg**

 

37 Postings, 5798 Tage AgainstTheBrainFinanzbeamter?

 
  
    #57
1
08.01.09 15:23
Finanzbeamter? *gg* Gott bewahre!
ich hasse diese Materie...
habe mich aber Ende Dez. eingehend damit auseinandergesetzt :-|

naja, es gibt spannenderes;)  

722 Postings, 7196 Tage trash76Lynx zieht auch keine Abgst nach jedem Trade ab

 
  
    #58
1
08.01.09 18:40
http://www.lynxbroker.de/abgeltungssteuer.html

ist dt. Introducing Broker von IAB http://www.interactivebrokers.com/de/main.php
IAB verrechnet natürlich auch keine Abgeltungssteuer, da Auslandbroker.

Was vielleicht noch erwähnenswert wäre, ist, dass wenn jemand statt eines dt. Brokers einen ausländischen wählt oder einen Broker der generell keine Abgst. sofort abzieht, der Trader einen hohen Gewinn z.B. in 2009 erzielt und diesen dann erst in der Steuerklärung am Ende des Jahres angibt, dieser kann dann in der Folge zu vierteljährigen Vorrauszahlungen im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber den Abgeltungsteueropfern verdonnert werden. Das Finanzamt hat also immer den längeren Schwanz. Es ist ja nicht umsonst so beliebt. ;-)

13451 Postings, 8824 Tage daxbunnyso und nun eine Frage von mir:

 
  
    #59
08.01.09 18:48
wie sieht denn das mit der  Freigranze aus?? Wenn ich 5000 € am Jahresende Gewinn realisiere und mir 26,375 % abgezogen werden, wohin wird denn das Geld vom Broker überwiesen (welches FA?). Wie regle ich das mit meinem FA? Ich müsste anstatt 5000 x 1318,75 € ja nur (5000 - 801) x 0,26375 - ergo 1107,49 € (211,26 € zuviel entrichtet) bezahlen/abgeben!! Klärt mein FA das mit dem FA wohin z.B. Consors das Geld überwiesen hat? ???

3309 Postings, 6017 Tage kirmet24genau

 
  
    #60
10.01.09 20:07
Jop, dein FA weiß Bescheid, du brauchst nichts klären. Wenn du keinen Freistellungsauftrag gegeben hast, gibts du wie bisher auch eine Erklärung mit Belegen ab, und dein FA erstattet dir die zuviel gezahlten Beträge zurück.  

809 Postings, 5799 Tage oldboy59@kirmet #55

 
  
    #61
10.01.09 20:31
Zur Ergänzung, bei der neuen Steuer können Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten verrechnet werden, nicht mit Verlusten aus anderen Spakulationen/Wertpapiergeschäften..
Verluste aus Derivaten/Finanzinnovationen dagegen mit ebensolchen, aber auch z.B. mit Zinseinnahmen!  

2240 Postings, 7909 Tage MeckiWird die Kapitalertragssteuer nun sofort vergütet,

 
  
    #62
11.01.09 18:53

wenn der Freistellungsauftrag noch nicht aufgebraucht wurde? - Stimmt das tatsächlich? -

Hintergrund: Auf der Abrechnung eines ausschüttenden Fonds, die ich diese Woche erhielt, steht folgender Satz vermerkt:  

Aufgrund des Freistellungsauftrages werden Kapitalerträge - bis zur Höhe des beantragten Freibetrages - vom KEST-Abzug freigestellt; die KEST wird sofort vergütet.  

Seltsam nur, dass mein Fonds in 2008 einen negativen Ertrag erwirtschaftet hat. - Gutgeschrieben wurde meinem Konto der steuerliche Abzug der negativen Erträge aber trotzdem. - ??? - Vermutlich sind die Banken und Fondsgesellschaften zur Zeit überfordert und machen fehlerhafte Abrechnungen. - Erwarte in der nächsten Woche eine Stornierung der fehlerhaften Gutschrift. -   Tsss. tsss...

 

3309 Postings, 6017 Tage kirmet2462

 
  
    #63
11.01.09 19:14
hä? Ist das so ein Steuersparfond mit Verlustzuweisung, oder wie soll ich mir eine negative Ausschüttung vorstellen? Bei normalen Fonds kann es sowas eigentlich gar nicht geben.
Und falls du meinst, der Fond hatte eine negative Entwicklung in 2008, die dürfte ja kaum der Steuer unterliegen, zumindest nicht der KapESt.  

748 Postings, 5861 Tage Flocke77@trash76

 
  
    #64
11.01.09 19:30
Lynxbroker ist sicherlich eine Alternative um mit der nicht abgeführten AbgeltSt das ganze Jahr über zu traden. Besser ist die Nordnet-Bank die führt nicht am Ende des Jahres die AbgeltSt ab so wie Lynxbroker, nein da musst Du es schon selber machen. Das heißt Du bekommst eine steuerliche Abrechnung von Nornet die in Deutschland anerkannt wird, und gibst die bei Deiner Steuererklärung mit ab. Weiterer Vorteil hier, Du kann fast 2 Jahre mit Deinem Komplettgewinn weitertraden, natürlich vorausgesetzt Du gibst Deine Steuererklärung erst so spät ab.

Beispiel:

Steuererklärung für 2009 muss spätestens Ende 2010 abgegeben werden. Also fast 2 Jahre die AbgeltSt zum Traden einsetzen.

Dieses kann alles auf der Seite von Nordnet nachgelesen werden!

Gruß von Flocke  

37 Postings, 5798 Tage AgainstTheBrainflatex und Abgeltungssteuer

 
  
    #65
1
11.01.09 20:17
mal ne blöde Frage:

Warum berechnet denn flatex "nur" 24,x  Prozent Abgeltungssteuer, je nach Abzug von Kirchensteuer?

- nur wenn KEIN Abzug auf Kirchensteuer beantragt wurde: 25 %
- wenn Abzug auf Kirchensteuer beantragt wurde:
24,45% bei 9% Kirchensteuer
24,51% bei 8% Kirchensteuer

Hä?? versteht das einer?
Ich dachte IMMER 25% + Soli (5,5%) + ggfs. Kirchensteuer.

Wo liegt mein Denkfehler?
Vielleicht ist auch jemand bei dem Broker und kann mich aufklären.

verwirrte Grüße
AgainstTheBrain *der auf der Leitung steht*

Anhang: Auszug aus der KEST Beispielsberechnung von flatex  
Angehängte Grafik:
kest_flatex.jpg (verkleinert auf 44%) vergrößern
kest_flatex.jpg

3309 Postings, 6017 Tage kirmet2465

 
  
    #66
11.01.09 20:26
ich vermute mal stark, das liegt daran, das die gezahlte Kirchensteuer von der Bemessungsgrundlage wieder abgezoigen wird? Kommt das hin?  

37 Postings, 5798 Tage AgainstTheBrainflatex Beispiel

 
  
    #67
1
11.01.09 20:49
flatex hat z.B. folgende Beispielsrechnung parat:

steuerpflichtig sind: 900 EUR
KEST: 220,05 (24,45%)
Soli: 12,10
Kirchensteuer(9%): 19,80

ich komme auf:

steuerpflichtig sind: 900 EUR
KEST: 225,00 (25%)
Soli: 12,375
Kirchensteuer(9%): 20,25  

3309 Postings, 6017 Tage kirmet24@ATB

 
  
    #68
2
12.01.09 01:43
Es ist wie in #66 vermutet so zu rechnen:
Ertrag 900 Euro.
Darauf entfallende Kirchensteuer 19,80 (ergibt sich aus der effektiv anfallenden Steuer auf die verminderte Bemessungsgrundlage/ also schwer zu rechnen, da zwei von einander abhängige Variablen)
Neue Bemessungsgrundlage auf Grund der Kirchensteuer (quasi als Werbungskosten absetzbar)
880,20 €
Davon 25% ergibt genau 220,05 Euro an Steuer
+12,10 Soli

Der Abzug des Kirchensteuerguthabens bewirkt somit eine effektive Besteuerung mit 24,45% für den Staat, da die Kirchensteuer abgesetzt werden darf.

Also letztendlich beträgt die Steuer für KiSt Zahler insgesamt 251,95 Euro
für nicht KiSt Zahler die von dir ermittelten 237,375.
Die Mehrbelastung beträgt also ca 14,60€, obwohl die Kirche unterm Strich 19,80 bekommt.
Also eine Art Subvention des Staates für jeden gezahlten Kirchensteuereuro.  

37 Postings, 5798 Tage AgainstTheBrain#kirmet

 
  
    #69
1
12.01.09 09:20
Vielen Dank für deine Ausführung...1A mit Sternchen:)
Jetzt macht das alles einen Sinn.
Jaja, das Steuergedöns ist schon tricky. Steuerberater können eigentlich keine Menschen sein;)  

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