Abgeltungssteuer bezahlt
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 12.01.09 09:20 | ||||
Eröffnet am: | 05.01.09 18:09 | von: kirmet24 | Anzahl Beiträge: | 69 |
Neuester Beitrag: | 12.01.09 09:20 | von: AgainstTheB. | Leser gesamt: | 28.372 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Hättest Du den Trade nicht gemacht ("geleistet"), wäre das auch nicht passiert. Also keine Leistung, sondern vielleicht sogar die Produktion von Kosten für die Allgemeinheit, die Deine läppischen 25 % Abgeltungssteuer bei weitem übersteigen. Ich schlage vor, Du spendest nochmal 50 % Deines Gewinns an eine gemeinnützige Einrichtung - Tafel, Innere Mission oderso. 25 % Gewinnbeteiligung für Dich sollten auch ausreichen, oder?
Mehr Gemeinsinn und weniger Streben nach Profit haben doch die Kirchenleute zu Weihnachten gepredigt. Alles schon wieder vergessen?
Wo ist der Verlust eines anderen, wenn ich einen Gewinn aus einem Kursanstieg ziehe. (Außer vielleicht ein Shortseller, der auf fallende Kurse gesetzt hat...???)
Im Gegenteil, ich habe bei wohlwollender Betrachtung sogar anderen Geld gespart, weil ich bei tiefem Kurs den Markt durch Kauf gestützt habe(sonst hätte jemand ja noch billiger verkaufen müssen an den nächsten im Orderbuch), und bei hohen Kursen durch Verkauf den Preisauftrieb gebremst habe. (da sonst jemand noch mehr hätte zahlen müssen, um sich die Papiere zu kaufen).
Verlust? Höchstens hat jemand anders den Kursanstieg nciht mitgemacht, aber das kommt an der Börse durchaus vor, das etwas steigt nachdem man es verkauft hat.
Allerdings hat der Verkäufer für das Geld ja einen größeren Nutzenstifenden Zweck gefunden, sonst hätte er ja gar nicht verkauft. Oder er hat eine andere Erwartung für seinen Wert gehabt.
Und falls jemand nach einem Börsenverlust die Miete nicht mehr zahlen kann, oder seine Kinder nicht mehr ernähren kann, dann ist das in erster Linie dessen eigene Schuld, denn mit solchem Geld sollte kein Mensch an der Börse zocken! Wer das tut, ist ein Hasardeur, und verdient nur sehr begrenztes Beileid!
Du glaubst doch jetzt nicht wirklich, dass die Steuererklaerung einfacher ausfaellt.
Wie soll der Staat eigentlich merken, ob man Geld im Ausland hat oder nicht? Also wenn ich jetzt im Ausland (ganz weit weg) ein Depot eroeffne, kann ich doch lustig rumtraden und muss keine Steuern fuer bezahlen oder?
Ich hab mir zur besseren Uebersicht ein zweites Depot gemacht. Irgendwie wird das System immer komplizierter statt einfacher.
also, ich habe z.B. ein Depot mit 6 Einzeltiteln, und das läuft alles unter einem Depotkonto. Sagen wir jetzt, 5 Aktien davon machen Gewinne und 1 Aktie davon macht Verlust. Was passiert nun steuermäßig, wenn ich die Verlustaktie oder Anteile davon verkaufe ? Muß ich dann trotzdem AGSt. zahlen, weil das Finanzamt das Gesamt-Depot als Maßstab nimmt ? Oder wird die Verlust-Aktie als eigenständig betrachtet und deshalb beim Verkauf nicht besteuert ?
Würde mich über eine dezidierte Antwort sehr freuen !
Danke
Shary
nur noch ne frage, wird nicht erst der freibetrag aufgebraucht bis die sich die 25% schnappen?
@33: steuermäßig ist erst mal wichtig, ob du die Titel in 2008 oder 2009 gekauft hast, da für Titel in 2008 noch die Jahresfristregel gilt. Also nach einem Jahr sind Gewinne steuerfrei.
Wenn du in 2009 gekauft hast, werden bei Verkauf Verluste und Gewinne verrechnet wenn es im gleichen Veranlagungszeitraum realisiert wird. Den Verlust aus der Aktien wird in dem Jahr mit Gewinnen verrechnet, in dem er anfällt, sollten keine Gewinne in dem Jahr realisiert werden, wird er vorgetragen/rückgetragen. Zu diesem Zweck musst du soweit ich weiß eine Steuererklärung abgeben.
erstmal Danke für die Info. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich - bei einem in 2009 erworbenen Titel - mit "kleinem" Verlust verkaufen, ohne AGSt. zu zahlen. Wenn also mein Gesamt-Depot (6 Titel) insgesamt Gewinn macht und ich Gewinne AGSt.-frei mitnehmen will, dann kann ich das über eine Verlust-Aktie tun. Dann käme ich - trotz leichtem Verlust - ja erstmal günstiger bei weg, oder ?
Was sagst Du ?
Danke Shary
Wenn noch Aktien, die du in 2008 erworben hast, wird keine AbgSt erhoben, wenn du diese in 2009 (auch) innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkaufst; das musst du dann im Rahmen deiner Steuererklärung machen.
Aber du hast natürlich recht. In dem von dir geschilderten Fall würde ich meine private Buchführung auf dem laufenden halten um zu überprüfen, ob die Burschen von der Bank richtig gerechnet haben!
Marketman: wie sieht das denn mit den Gebühren aus?? die werden aber doch abgezogen..oder?
Ja, Vorausgesetzt du hast die 1000 Aktien auch 2009 gekauft.
zu welchen Kurs:
du hast ja immer auch nen SchnittEK..müsste im Depot ersichtlich sein.
Bei Verkauf weiß das System ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde. BigBrother is watching you;)..Jaja OrsonWells läßt grüßen;)
generell finde das neue Abgeltungssystem ganz ok. 25% + x kommt mir billiger als mit dem privaten Steuersatz zu versteueren....und nochwas gutes: es werden nun ALLE zur Kasse gebeten, nicht nur jene die ist in der Erklärung angeben.
Negativ ist natürlich daß die Kohle gleich an das Finanzamt geht. Da hätte man wie schon #1 bemerkte noch ein ganzes Jahr it arbeiten können. Nunja, ist eben typisch Deutsch!..immer alles hypersupertoll regeln wollen:(
Zur Info:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/...ungsteuer__a__bis__z.html
Werbungskosten
Die tatsächlichen Kosten für Depotgebühren oder Spesen und so weiter, die etwa beim An- und Verkauf von Aktien und Investmentanteilen anfallen, können nicht mehr geltend gemacht werden, sondern sind über die pauschalierten Werbungskosten abgedeckt.
Über den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind Werbungskosten bereits berücksichtigt. Die Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat geringere Werbungskosten als 800 Euro. Lediglich bei Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen fällt im Durchschnitt ein höherer Werbungskostenbetrag an. Diese profitieren aber bereits von dem proportionalen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent
Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/...ml#Werbungskosten
Diese Aufwendungen waren auch bisher keine Werbungskosten sondern gehörten zu den Anschaffungskosten bzw. Verkaufserlösen der Aktie.
Hab komischerweise (weiß ja auch nicht warum ;)), aus 2007 noch Anständige Verlustvorträge in SO nicht in KAP, also sonstige Veräußerungsgeschäfte, heißt: Wertpapiere und Termingeschäfte.
Der nachfolgende Text stammt hier aus dem Thread, lfd. Nr. 44, Link ganz unten, vom BMF:
Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer [Glossar] für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag [Glossar] und gegebenenfalls Kirchensteuer [Glossar] besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro [Glossar] bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer [Glossar].
# 1 verstehe ich nicht. Und einige Beispiele oben auch nicht. Die Abrechnung mit nur 25% wäre ja unvollständig.Wie weiß die Bank denn, ob ein Trader wie ich, auch Kirchensteuer abführen muss? Meine Gewinne (2009 noch keine gemacht) müssten ungefähr mit 28% besteuert werden. Alles ziemlich verworren. Da verstehe ich eher, was Pichel, wohnhaft im Inland, und Iceman geschrieben haben.
Gibt es eine offizielle Abkürzung für "Abgeltungssteuer"? Oben habe ich gelesen: AbgSt ?
Ich empfehle den Link unten in # 44 zu öffnen. Da steht alles drin. Aber wer hat schon so viel Zeit, alles zu lesen. **ggg**
Ob es eine offizielle Abkürzung gibt? k.A.