ALARM....bin gekündigt !!! Bitte um Ratschläge...
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 26.10.23 18:09 | ||||
Eröffnet am: | 16.07.01 22:31 | von: Aktienwurm | Anzahl Beiträge: | 57 |
Neuester Beitrag: | 26.10.23 18:09 | von: Svenuto | Leser gesamt: | 7.057 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 10 | |
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Musterstr. 222
00070 Musterhausen
An das
Arbeitsgericht Musterhausen
Gebrauchsmusterstr. 111
00070 Musterhausen
Musterhausen, den ..... 19..
Klage
der Marion Mustermann, Musterstr. 222, 00070 Musterhausen
- Kläger -
gegen
Firma Brüller GmbH, Teststr. 123 in 00070 Musterhausen
gesetzlich vertreten d. d. Geschäftsführer Utzgrutz
- Beklagte -
ich bitte um Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung, in der ich beantragen werde:
1. festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 16.07.01 zum 31.07.01 nicht aufgelöst wird, u. über den Kündigungszeit- punkt hinaus zu den vereinbarten Bedingungen fortbesteht,
2. im Falle des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.) die Beklagte zu verurteilen die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluß des Prozesses tatsächlich antragsgemäß weiter zu beschäftigen.
Begründung:
Ich bin am xx.xx.19xx geboren, verheiratet und für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Bei der Beklagten bin ich seit dem 02.02.19xx als XYZ beschäftigt. Ich erhalte derzeit ein Entgelt von xxxx,xx DM brutto, bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38 (?)0 Stunden wöchentlich; bzw 173,33(?) Stunden monatlich im Durchschnitt.
Auf das Arbeitsverhältnis kommen die Tarifverträge des xxx-gewerbe zur Anwendung.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am xx.xx.xxx zum xx.xx.xxx schriftlich (mündl. Kündig. sind irrelevant) auf. Die Kündigung ging mir am xx.xx.2001 zu.
Gegen diese Kündigung wende ich mich mit vorliegender Klage . Ich bestreite, daß die Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz ist und verweise die Beklagte auf ihre substantiierte Darlegungspflicht und Beweislast. Ferner wird die Beklagte aufgefordert, gemäß § 1 Abs. 3 KSchG. die Gründe mitzuteilen, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.
Ich bestreite, daß vor Ausspruch der Kündigung der Betriebsrat ordnungsgemäß gehört wurde. Möge hierzu die Beklagte substantiiert vortragen und Beweis antreten.
Ich biete der Beklagten meine Arbeitskraft zu den vereinbarten Bedingungen, auch über den Kündigungszeitpunkt hinaus, weiterhin an und stehe auf entsprechende Aufforderung zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung zur Verfügung.
Der Klageantrag zu 2.) rechtfertigt sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und wird als sogenannter uneigentlicher Hilfsantrag gestellt.
Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.
(Aktienwurm)
dir fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertag, und jetzt wird die Situation
ein wenig schwieriger.
Ich kram sonst morgen das Arbeitsrecht nochmal raus, ist jetzt auch schon wieder 3 Jahre her.
So long und geh auf jeden Fall morgen wieder hin.
Gruss Linus
1. Ein Arbeitsvertrag könnte auch konkludent (schlüssig) bestehen, wenn es keine Schriftform gibt. Dann bestünde ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit den gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten (§620 ff BGB). War es kein Arbeitsverhältnis i.S.d. §622 BGB, richtet sich die Kündigungsfrist nach der Zahlungsweise des Lohns.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muß der Arbeitgeber den Grund auf Verlangen des Arbeitnehmers hin schriftlich mitteilen. Ab dann beginnt die Frist.
3. Auf keinen Fall die eigene Verpflichtung (Arbeit) kündigen (siehe oben Fluffy - Dienst anbieten), sonst entfällt der Schadensersatzanspruch, den man bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung hat.
4. Bei einer Verfehlung des Arbeitnehmers muß zwingend eine schriftliche Abmahnung vor der Kündigung erfolgen.
5. Mit der Staatsbürgerschaft habe ich mich jetzt nicht auseinandergesetzt, das müßte ich mir mal anschauen!
Aus der Ferne, ohne alle Infos zu kennen, ist die Lage natürlich schwer bis unmöglich zu beurteilen. Deshalb kann die einzig seriöse Empfehlung nur lauten: suche Dir einen Anwalt in Deiner Nähe (wenigstens für eine Erstberatung).
Gruß blindfish
Wozu eine ID, die absichtlich der Original-ID bis auf ein 'Space' identisch ist???
Und eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer - nennen wir es einmal so - silberne Löffel gestohlen hat ... aber manchmal tuts leider auch ein Bleistift - zumindest im Sinne des Gesetzes - was aber erst bewiesen werden muss!
2. Unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen bzw. Rechtsberatung der Gewerkschaft.
Rechtliche Würdigung hat hier keinen Zweck, da alles durcheinander geht und
offensichtlich KEINER hier grundsätzliche Ahnung hat, sondern unsystematisch etwas zum besten gegeben wird!
Ist zwar überall etwas Richtiges dabei, aber nur punktuell!
MfG
Heute vormittag bei austehen geht mir so schlecht.
Nach so viel verlust an der Börse jetzt noch das mit dem Arbeitplatz. Verdammt !!
Oh, oh...
Aktienwurm
Bommer ich habe nichts geklaut, sogar 14 Stunde am Tag gearbeitet, jede Samstag und manchmal auch Sonntag 10 Stunde war ich da alleine, weil keine wollte arbeiten,Feiertage auch....ich bin nur sauer weil ich war immer erhlich und das so was .....einfach so !!
Gruß blindfish :-)
Ich bekam woanders eine neue Stelle und hinsichtlich meiner Kündigung bekam ich auch noch Recht - was mir unwahrscheinlich Auftrieb gab. Mein alter Arbeitgeber hätte mich wieder einstellen müssen, aber auf Grund von Mobbing (was schon von anderen erwähnt wurde) hatte ich dankend abgeleht und zudem noch ein finanziellen Ausgleich bekommen.
Also laß Dich von einem Anwalt beraten und such Dir parallel einen neuen Job, denn in Deiner bisheigen Firma wirst Du sicherlich keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen.
Gruß
M.
Sicher werde ich ein andere Arbeitplatz finden, hoffe ich,aber wie ist es mit dem Arbeitlosengeld ???
Jetzt habe ich etwas ein wenig zeit für die Börse.
Damit hast Du dann die Gewißheit in 14 Tagen wieder Arbeit zu haben.
Gruß SF
Ich habe mich einfach über das "Gesabbel" geärgert, das dem Betroffenen nicht hilft. Er braucht in dieser psychisch belastenden Situation eine klare Handlungsanweisung und keine wohlgemeinten Worthülsen.
MfG
Gruß blindfish
Hast Du schon einmal etwas von einem "faktischem Arbeitsverhältnis" gehört?
Sonst möchte ich nicht auf andere kleine Punkte eingehen!
Grundsätzlich hätte ich mich eigentlich zurückgehalten, wenn nicht die Fülle der gutgemeinten Ratschläge letztlich "erschlagend" wirken könnte.
MfG
1. Ein Anwalt suchen der sich spezialisiert hat auf Arbeitsrecht.
2. Die Kosten beim Anwalt (evtl. vorher mit dem Anwalt aushandeln)für ca.
eine Stunde Beratung DM 100,-- bis DM 200,-.
3. Du mußt kurzfristig reagieren, innerhalb 1-2 Wochen sollte die Entscheidung
fallen was du machen willst?
4. Da du in einem kurzen Arbeitsverhältnis steht geht es darum, daß du an
Abfindung so viel wie möglich aushandeln kannst.
Gruß
wintz
Auskunft anrufen!! Dort beraten Anwälte Bürger mit einer wenig gefüllten Geldbörse fast kostenlos.
viel Glück Hexe
zum Abschluß noch ein Tipp von mir:
Höre niemals auf Tipps, die aufgrund von juristischem Halbwissen geäußert wurden. Nichts ist gefährlicher als das. Wenn das Gespräch mit dem Arbeitgeber nichts einbringt, dann hole Dir fundierten Rat vom Fachmann.
Grüsse,
Tyler Durdan
kann ich gleich verlangen auch ein Arbeitzeugnis??
Dann gehe ich zum Anwalt.
Aktienwurm
aber ich drücke dir beide daumen, dass du bald wieder arbeit findest und bei deinem letzten arbeigeber noch ein paar mark abfindung herausholen kannst. kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen!!!!