Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen


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Neuester Beitrag: 22.03.00 01:08
Eröffnet am:05.03.00 15:02von: $4u+meAnzahl Beiträge:18
Neuester Beitrag:22.03.00 01:08von: MoulderLeser gesamt:5.963
Forum:Börse Leser heute:6
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386 Postings, 9058 Tage $4u+meSpekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen

 
  
    #1
05.03.00 15:02
Hi, bin ganz neu im Board. Finde es toll und kann inzwischen sogar
etwas (!) unterscheiden zwischen echter Info und dem vielen pushen.
Mein Pseudonym bedeutet soviel wie: Cash for you and me (das
&-Zeichen ist leider nicht erlaubt).

O.K., im neuen Spiegel Nr. 10/00 von morgen steht auf S.101 ein
Artikel über die Spekulationssteuer. Da nur rd. 10% die Spek-Steuer
angeben würden, will angeblich das Verfassungsgericht die derzeitige
Form für verfassungswidrig erklären.

Wer hat tiefergehende Info's ? Über den Inhalt des Artikels hinaus-
gehend wäre es ratsam, einem Steuerbescheid mit Hinweis auf eine
ausstehende Verfassungsgerichtsentscheidung zu widersprechen.
Doch dazu ist ein Aktenzeichen nötigt. Wer weiß etwas genaueres ?
Selber werde ich beim Spiegel anfragen und ggf. berichten.

Für mich selbst kommt eine Unterschlagung der Steuer nicht in Frage.
Habe vor ca. 1 Woche im Ariva-Board gelesen, dass z.B. Consors
nach Steuersündern/Kapitalflüchtigen durchsucht wurde. Außerdem
werden die Geldzinsen vom Cash-Konto an's FA abgeführt bzw. die
Freistellungsaufträge weitergemeldet. Wer nicht bei seiner Haus-
bank tradet ist somit sofort verdächtig: ... und reichen Sie bitte
Ihren Depot-Ausszug vom vergangenen Jahr nach, mfg Ihr FA :-(

Noch mehr Cash ohne Steuer wünscht $4u+me :-)  

7885 Postings, 9132 Tage ReinyboyRe: Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen

 
  
    #2
05.03.00 16:03
Willkommen am Board.

Kauf dir Utimaco, i:fao, Mologen, Morphosys und Evotec. Dann ein Jahr Augen
zu und sich über Performence freuen.
Dann noch ein Jahr Augen zu und sich noch mal freuen.
Dann noch ein Jahr Augen zu und nix mehr arbeiten.






Mfg          Reinyboy  

21160 Postings, 9408 Tage cap blaubärRe: Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen

 
  
    #3
05.03.00 16:54
Ich denk so doll werden die Ehrlichen nicht beschissen(das blaubärdepot sieht jedenfalls trotz einhalten der Spekufrist ganz nett aus)Für uns Amateure ist das rumgehopse ohne Insiderwissen X monitore Beraterstab und werweißwas Käse(nur fürn Taschengeldzocker intressant)Also möglichst viele gut ausgesuchte Werte aus nem Gebiet in dem man sich auskennt oder Jemanden hat den man fragen kann+Geduld.
blaubärgrüsse  

36 Postings, 9070 Tage Heinz RühmannHallo Rainyboy ,Du bist ja eine Granate !

 
  
    #4
05.03.00 18:35
Die muß ich mir alle zulegen ???????  

64 Postings, 9263 Tage ROPLRe: Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen

 
  
    #5
05.03.00 18:38
Ich weiss nixht blaubär. In einem Monat habe ich nur mit Kurzangagements (max 30h) ca. 12 TDM gemacht. Ich denke auch für kleine kann sich das lohnen.

mfg ROPL
 

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572 Postings, 9102 Tage brokerageprofiBin leider einer der Ehrlichen!

 
  
    #6
05.03.00 20:03
Gebe meine Spekulationsgewinne in der Einkommensteuererklärung zwar an, lege  jedoch gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch ein mit Aussetzung der Vollziehung. Dabei verweise ich auf ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vom Prof. Klaus Tipke.

Eine Nichtdeklaration der Spekulationsgewinne finde ich aus folgenden Gründen zu heiß
- das Bundesministerium der Finanzen müßte eigentlich nur die Discounter anschreiben und nach den Namen der Kontoinhaber fragen (ohne Angabe der Höhe des Depots bzw. der Transaktionen),denn es ist davon auszugehen, daß jemand, der ein Konto beim Discounter hat, auch ein paar Mark Spekulationsgewinne erzielt. Wenn man dann vom Finanzamt angeschrieben wird, kann man schlecht leugnen.
- es werden die Höhe der Zinserträge dem Finanzamt gemeldet. Wenn man Dividendenerträge erzielt, sieht das Finanzamt, daß man Aktien hat, dementsprechend könnten auch Spekulationsgewinne angefallen sein.
- was macht man, wenn man z.B. im Jahr 2002 erstmalig Spekulationsgewinne angibt und das Finanzamt logischerweise nach den Vorjahren fragt(wg. Anfangsbestand zum 1.1.). Das wird dann ein teures Vergnügen (Nachversteuerung und Zinsen darauf, evtl. Strafverfahren.

Dies muß aber jeder für sich entscheiden!  

7885 Postings, 9132 Tage ReinyboyAn brokerageprofi

 
  
    #7
05.03.00 20:11
Hi,
kannst du mich mal aufklären wegen des Verfahrens von Prof. Klaus Tipke vor dem Bundesverfassungsgerichtes ?

Wo kann man dazu was nachlesen ?



Vielen Dank!!


Mfg   Reinyboy  

31 Postings, 9074 Tage mb11Re: Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen

 
  
    #8
05.03.00 20:15
Wenn die Finazbehörde mit den Luxembursündern fertig ist, kommen die Spekusteuerhinterzieher dran. Das Computersystem macht uns durchsichtig. Wer schummelt kann auf den Tag der Bestrafung warten. Ich gehe kein Risiko ein und rate jedem zur Vorsicht, es wird teuer.  

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3374 Postings, 9141 Tage Pieterhallo brokerageprofi, bitte doch wenn möglich das Aktenzeichen hier bekannt geben

 
  
    #9
05.03.00 21:21
Ich, Reinyboy und sicher noch viele andere wären Dir dafür dankbar.
Würde einiges an Zeit ersparen, selber danach zu suchen.

Danke und Gruß
Pieter  

252 Postings, 9204 Tage MisterXDas Klageverfahren vor dem Verfassungsgericht wird von einem Steuerpflichtigen

 
  
    #10
05.03.00 22:57
geführt, der die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Steuer-
ehrlichen und Steuerhinterziehern bei Spekulationsgewinnen angreift.
Der Steuerpflichtige der Klage eingelegt hat, ist ein Steuerehrlicher und
findet es verfassungswidrig, daß die Steuerhinterzieher von ihren Speku-
lationsgewinnen keine Einkommensteuer zahlen.

Jetzt aber bereits vom Spiegel zu sagen, daß das Gericht dies als ver-
fassungswidrig erkläret wird, ist meines erachtens zu früh und vielleicht sogar falsch. Wenn dies nämlich der Fall wäre, dann wären fast alle Steuer-
arten verfassungswidrig, da es heute doch noch für viele "Sport" ist, Steuern zu hinterziehen (z.B. Gewerbebetriebe, Selbständige, Kapitalvermögen, Vermietungen etc.).

Vorbehaltlich dieses ausstehenden Verfahrens, kann man gegen seinen Ein-
kommensteuerbescheid Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung be-
antragen, aber natürlich nur dann, wenn man Spekulationsgewinne erklärt.

Gruß MisterX  

386 Postings, 9058 Tage $4u+meDanke, vom Spiegel habe ich noch keine Antwort, bleibe aber dran o.T.

 
  
    #11
06.03.00 09:34
 

317 Postings, 9266 Tage schaumermalbrokerageprofi, eine kleine korrektur....

 
  
    #12
06.03.00 10:20
- es werden die Höhe der Zinserträge dem Finanzamt gemeldet

das ist nur der fall, wenn ein freistellungsauftrag erteilt wurde. dann geht eine kontrollmitteilung an das finanzministerium.

deswegen sollte man diesen unsinn lassen und sich bei der erklaerung am jahresende ueberlegen, ob es sich lohnt, die ertraege zu deklarieren.  

36 Postings, 9070 Tage Heinz RühmannRe: Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen

 
  
    #13
06.03.00 10:57
Ich gebe Sie nicht bekannt,weil seit 5 Jahren noch keiner nachzahlen mußte!
Nenne mir doch mal einen ,der zahlen mußte .  

572 Postings, 9102 Tage brokerageprofiSorry für die späte Rückmeldung,

 
  
    #14
06.03.00 19:46
aber wg. Zeitmangel bin ich nur selten im Board, obwohl es interessant ist, was einige Leute so von sich geben.

Bezugnehmend auf die anhängige Verfassungsklage von Prof. Klaus Tipke habe ich in meinem Einspruch auf dieses Verfahren ohne Angabe eines Az. hingewiesen, da es mir selbst nicht bekannt ist. Infos hatte ich aus einer Euro am Sonntag und der Börse Online, Ausgabe 47/99, S. 132. Habe bezüglich meines Einspruchs aber noch keine Rückmeldung vom FA erhalten.

Den zugrundeliegenden Sachverhalt ist den vorhergehenden Ausführungen von Mister X zu entnehmen.

MFG  

386 Postings, 9058 Tage $4u+meAntwort des Spiegels incl. Az.

 
  
    #15
21.03.00 15:53
Der Kölner Steuerechtsexperte Klaus Tipke hat gegen die Besteuerung seiner
Spekulantionsgewinne geklagt. Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der
Gleichmäßigkeit.

Verfahren beim Bundesfinanzhof
AZ BFH IX R 62/99 (Revision)

Nähres dazu finden Sie in

Capital v. 1.5.99, S. 184
Handelsblatt v. 4.1.2000, S. 4


Mit freundlichem Gruß

SPIEGEL-Verlag
Leser-Service

 

860 Postings, 9309 Tage 0815aDanke $4u+me. Ich denke aber man wird um die Steuerpflicht doch nicht herum kommen.

 
  
    #16
21.03.00 16:28
Es ist schließlich ein Gesetz. Warum sollte diese Gesetz aufgehoben werden, nur weil ein Großteil der Bevölkerung gegen dieses Gezetz verstößt ?

 

12 Postings, 9172 Tage krautpetRe: Spekulationssteuer: Bestrafung der Ehrlichen

 
  
    #17
21.03.00 16:36
Noch eines bleibt zu beachten: Wenn keine Freistellung beantragt wird,
führt die Bank automatisch ans Finanzamt ab. Die wissen also eh Bescheid.
Dies zum Posting von SCHAUMERMAL vom 6. März.
mfG
krautpet  

44 Postings, 9070 Tage Moulder3 Möglichkeiten, wie mit der Spekulationssteuer verfahren werden kann...

 
  
    #18
22.03.00 01:08
Nehmen wir an das Bundesverfassungsgericht erklärt die Spekulationssteuer tatsächlich für verfassungswidrig. Das bedeutet unter Umständen, dass der Bundestag dazu verpflichtet wird die Abführung der Spekulationssteuer verfassungskonform zu gestalten. Da sehe ich nur 2 Möglichkeiten:
- Spekulationssteuer werden abgeschafft, oder
- Spekulationssteuer müssen vorab (also direkt nach steuerpflichtigen Gewinnrealisierungen) von den Banken abgeführt werden (ähnlich wie bei der Kapitalertragssteuer)

Keine der beiden Möglichkeiten, wird sich die Regierung leisten können. Die erste Möglichkeit führt zu nicht unerheblichen Steuerausfällen, die zweite Möglichkeit wird sich gar auf das Börsengeschehen und damit auf die Wirtschaft massiv negativ auswirken.

Aber da gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Es bleibt alles beim alten!
Diesbezüglich sind unsere Politiker ausreichend geübt und wie man Urteile des Bundesverfassungsgerichts ignoriert, hat Bayern schon oft genug vorgeführt.

Gute Nacht,
Moulder.  

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