36,6 Prozent der Gefangenen in NRW sind Ausländer
Weil die Menschen fliehen, da stellt sich ja niemand in eine Schlange bei einer Botschaft!
Nur in Deutschland hat der Kaiser keine Hose an.
Es gibt auch keine Grenzen. Der eine wohnt hier, der andere wohnt da.
Es gibt auch keine Unterschiede. Fühlt sich nur so an. Die die weniger haben, haben das nur als Gefühl.
So ein seriöser Nutzer?
Nein, jemand der sich für Recht & Gesetz stark macht würde doch hier nicht unter mehreren Namen hetzen!
Reist allerdings ein Flüchtling ohne ein ggf. erforderliches Visum ein, gilt, dass er hierfür laut dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgelegten Grundsatz nicht bestraft werden darf, sofern er unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht waren, und sich umgehend bei den Behörden meldet. Entsprechend muss er nach § 13 Abs. 3 AsylG an der Grenze oder andernfalls unverzüglich nach der unerlaubten Einreise um Asyl nachsuchen.