30 Monate Knast für Pitbull-Halter
OBERGLATT ZH – Er sitzt in U-Haft und die ganze Schweiz fragt sich: Wie wird Morris Castellarin bestraft? Er, dessen drei Pitbulls den kleinen Süleyman (6) zerfetzten. Jetzt ist die Forderung der Staatsanwaltschaft bekannt.
30 Monate oder zweieinhalb Jahre. Und zwar unbedingt. So lange soll Morris Castellarin – ein Italiener ohne festen Wohnsitz – hinter Gittern verschwinden. Als Strafe dafür, dass seine drei Kampfhunde im vergangenen Dezember den kleinen unschuldigen Kindergärtner Süleyman (6) töteten.
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Checker hat da gar nciht mal so unrecht, das is nicht an der Rasse fest zu machen. Wir hatten mal nen Schäferhund (hey, Polizeihund #1), der war sowas von fromm, dass alle Kinder der Nachbarschaft, sogar der Kleine, der Angst vor allem (jep, auch Karnickel haben dem den Kackstift inne Hose gezimmert!) hatte, mit unserem Hund gespielt haben. Wenn das Tier gut erzogen ist, wird es auf Kommando zu ner Waffe - beim entsprechenden Befehl aber lässt es vom "Opfer" ab und macht wieder gar nichts!
Bekannte haben so nen schweinsnasigen Pit - ne Katze kann nicht so verschmust sein wie dieses Vieh! Der frägt fast um Erlaubnis, wenn er in sein Futter beißt!
Schrägrübernachbar hat so nen süßen kleinen 70 cm / 55 kg Rottweiler - das Kind seiner Freundin darf ALLES mit dem machen, ohne Ausnahme. Die Kleine hat mal nachgeprüft, wie lange so ne Hundezunge ist, Rottimann hat etwas Probleme mit dem Sabber gehabt, das war's Lars!
Das liegt alles an der Erziehung. OK, die kleinen verzogenen Dreckskampfratten von den alten Weibern sind nicht so gefährlich, da man diese, wenn sie mal zubeißen problemlos gegen den nächsten Baum kicken kann und dann ist eben Ruhe, das geht bei größeren Hunden schwerer.
Wenn es an der Rasse liegen würde, würde ich den Arivanern raten, mich zu meiden. Deutsch-Serbische Mischung ergibt ja wohl den perfekten durchgeknallten Massenmörder, oder!?
Den "Hundeführerschein" befürworte ich definitiv!!
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VIVA ARIVA!
und natürlich gibt es zuchtziele bei bestimmten rassen.
staff und bull terrier ist dies ein besonderer will to please (unbedingter wille seinen menschen zu gefallen)
das er zufällig eine extreme beißkraft hat war neben sächlich.
das sich nun einige schwachköpfe diesen stark ausgeprägten will to plese auch für hundekämpfe zu nutze machen ist dragisch.
geht doch auf mein argument weiter oben ein (staff der familenhund nummer 1 in england)
ansonsten hat saku recht omas unerzogene fußhupe ist viel gefährlicher (aggressiver)
Die Regelung dürfte eigentlich am liebsten weltweit gelten.
Die Maulkorbpflicht in Deutschland ist schon richtig, wird aber von den Hundehalter kaum eingehalten und hilft ehrlich gesagt wenig.
Diese Hunderasse kennzeichnet sich durch eine besondere Dummheit, eingeborene Aggression, die auch durch eine sehr gute Erziehung nicht erlöschbar ist, und zu allerletzt noch einen starken haftenden Biss.
Außerdem kenne ich ehrlich gesagt noch keinen Pitbullbesitzer, der der Gefährlichkeit des Tieres bewusst ist und die nötigen (bei den Hunden lebenslangen) Erziehungsmaßnahmen sprich tagtäglichen Sicherheitsvorkehrungen durchzieht.
du die einen russischen terrier hat?
du müßtest doch als erste wissen das diese vorurteile blödsinn sin!
russicher terrier zucht wurde von der russischen armee eingestellt weil er durch zwinger haltung zu aggresiv wurde und ein klassicher einmanhund ist, ( er braucht wie alle hunde, außer herdenschutzhunde die keine besonders enge beziehung eingehen immer seine menschen herrum.
um sich normal zu enwickeln.
würde diese rasse (DEINE rasse in mode kommen (viel gezüchtet werden)
wäre dein hund aber ganz schnell auf der liste!100%!!!
Ich schon...
Um einen etwas kruden Vergleich zu ziehen: Nen Skalpell is in der Hand eines guten Chirurgen gut aufgehoben. Charles Manson sollte so ein Teil nicht in die Hand bekommen!
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VIVA ARIVA!
- Nicht von der russischen Armee, sondern von KGB gezüchtet worden *lol*
- Nicht zu aggressiv, sondern weil Russen die Gefahren der Überzüchtung (sprich mangelnde Gehirnfähigkeiten) damals richtig erkannt und sich mit der Mischung von Neurassen mit frischerem Blut beschäftigt haben. Dies hat nicht nur im Falle des Schwarzen Russen gelungen, sondern es gibt auch andere, seit ein paar Jahrzehnten existierenden Rassen wie Mittelasiatischer Schäferhund (Zentralasiatischer Owtscharka) usw.
Mein persönliches Prachtexemplar wird fast jeden Tag von den Nachbarkindern abgeholt, die mit ihm zum Kinderspielplatz gehen. Und einen besseren Aufpasser für den Kleinen kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Die anderen sind die, die solche Hunde nicht mögen, gebissen wurden oder einfach nur Angst vor diesen gefährlichen Hunden haben.
Wann immer ein Hund einen Menschen angreift, verletzt oder sogar tötet, gehört der Hund lebenslang weggesperrt (Natürlich auf Kosten des Halters) oder ab nach China oder Korea, da kann er noch die Hungersnot lindern. Der Hundehalter muß selbstveständlich auch Bestraft werden. Wenn ich Nachts aus dem Gebüsch springe und Menschen Bedrohe werde ich auch belangt und nicht meine Eltern/Erzieher (oder Lehrer, die haben ja auch an meiner Erziehung Anteil gahabt).
Ich habe nie den Sinn begriffen, als die zum - Teil - wie Schweine aussehenden Hunde in Deutschland eingeführt wurden.
Der Pudel als Ersatz für Freunde oder Kinder ist ja OK, aber ein Hund (jeder Hund) der ohne Maulkorb wahllos Menschen Angreift - ist nicht OK. Ich glaube die Menschen können auch ohne diese Hunderassen auskommen
Odemaltoes
ist der beweis dafür das das jeder hund das ist was man aus ihm macht.
der russische terrier wurde von der russischen armee gezüchtet um zum bsp gefängnisse mit politischen häftligen zu beschützen.
sehr bald stellte sich jedoch herraus das er für die zwingerhaltung mit welchselnden führern sich überhaubt nicht eignet.
da er unter diesen umständen unkontrolierbar aggresiv wurde!
und deshalb wurde diese staatszucht eingestampft.bestehend zu 90% aus riesenschnauzerm,rottweilern und ardile ! und 10% aus anderen rassen die auch nicht gerade für ihre weichmäuligkeit bekannt sind....
meine info in diesem fall habe ich aus einer hundezeitschrift(bzw aus mehreren Unabhängigen)
welche im gegensatz zu einem buch wo meißt durch einen ausgesprochenen freund dieser rasse alles durch eine rosa brille dargestellt etwas objektiver berichtet wird.
was ich im übrigen unverantwortlich finde.....
und nicht nur weil es eine gefährliche rasse ist.oder sind die kinder die ihn zum spielen abholen schon 16 oder 17 jahre alt?
du kannst doch 4 -12 jährige kinder nicht mit solchen monstern gassi gehen schicken!
richtig unfaßbar!
dein hund fühlt sich unsicher wenn nur kinder ihn führen deshalb wird er in einer krisensituation selbst entscheiden was zu tun ist.
dein hund ist ne zeitbombe,weil du zu faul bist zum gassi gehen.
dann latsch wenigstens immer mit man!
Was der Deutsche Schäferhund überall auf der Welt für die Polizei, die Zoll- und Grenzschutzorgane ist, das ist der Schwarze (Russische) Terrier für die Rote Armee: ein universeller Diensthund, eigens für diesen Zweck gezüchtet.
In den vierziger Jahren wünschte die Rote Armee in der UdSSR, dass man Zugang zu einer eigenen Gebrauchshunderasse hätte, und der staatliche Zwinger „Roter Stern“ begann mit einem Zuchtprogramm, welches sowjetische Kynologen entworfen hatten.
Das Zuchtziel war ein großer, massiver, robuster, temperamentvoller und arbeitswilliger Hund, vielseitig verwendbar, der sich sehr wohl den großen klimatischen Unterschieden des großen Landes anzupassen vermochte.Der Schwarze (Russische) Terrier ist sehr klug, sehr gelehrig und in den rechten Händen ein Hund, der große Leistungen vollbringen kann. Mit Kadavergehorsam kommt man bei Ihm freilich nicht weit. Ein Zwingerhund ist er ebenfalls nicht. Er braucht den Herrn oder die Frau, die Nähe des Menschen, die Familie, die Meute
Wesen: misstrauisch Fremden gegenüber, dennoch freundlich, abwehrbereit wenn es darauf ankommt, wetterbeständig, sehr familienbezogen, Wachsamkeit, Gelehrigkeit, Charakterstärke.
Verhalten: ausgeglichen, kraftvoll, beweglich und mit sehr schneller und zielsicherer Verteidigungsreaktion wenn Gefahr besteht, temperamentvoll, kein Raufer, bellt wenig.
Der zukünftige Besitzer eines Schwarzen Terriers muss einfach wissen was er sich für ein Kraftpaket von 50 kg und mehr ins Haus holt. Vom richtigen Züchter geholt und von Anfang an richtig in der Familie und der Umwelt sozialisiert, ist der Schwarze Terrier ein sehr stark an die Familie gebundener Hund. Mit Kindern geht er in der Regel sehr geduldig und zart um. Auch andere Haustiere stellen kein Problem dar, wenn er dran gewöhnt wurde (gilt aber für fast jeden Hund!). Er sucht im Freien spannende Abwechslung und ist nicht nur mit Radtouren oder Spaziergängen bereits zufrieden gestellt. Der Schwarze Terrier powert sich eher beim buddeln, wetzen (am liebsten mit Gleichgesinnten!), toben aus. Auch für Wanderungen oder Jogging ist er gut geeignet. Ein echtes Allroundtalent, das auch einsetzbar für Rettungsdienst, als Behindertenhund, Polizeidiensthund und Sportarten wie Agillity oder Obidance ist.
Eine konsequente und liebevolle Hand ist unbedingt erforderlich! Hat der Schwarze Terrier schon mal schlechte Erfahrungen mit Menschen gemacht, so merkt er sich diese genau und erinnert sich seiner Wachhundaufgaben. So sehr sich der Schwarze Terrier draußen austoben muss, so ruhig ist er im Haus bei seiner Familie. Dann interessiert er sich nicht mehr für das was draußen passiert.
Aber wenn du meinst, werde ich ihm das natürlich ab heute verbieten.
...verdammt noch mal, jetzt hat eine ID namens Checkerlarsen mich gezwungen mein Leben umzukrempeln, ich fasse es nicht...
Beginn des Pitbull-Prozesses in ZürichEin gutes Jahr nach der tödlichen Attacke von drei Pitbulls auf einen 6-jährigen Knaben in Oberglatt hat in Zürich der Prozess zu dem Fall begonnen. Vor Gericht stehen der Besitzer der Hunde, seine Lebenspartnerin sowie der Wohnungsbesitzer, in dem die Hunde ungenügend gesichert untergebracht waren.
(ap/sda) Grosse Sicherheitsvorkehrungen haben am frühen Montagnachmittag in Zürich den Beginn der Hauptverhandlung im Strafprozess um die tödliche Pitbull-Attacke auf einen 6-jährigen Knaben verzögert. Die Verhandlungen sind auf mehrere Tage angelegt. Mehrere Dutzend Personen wollten am Montag dem Prozess am Zürcher Bezirksgericht beiwohnen. Scharfe EingangskontrollenPolizisten kontrollierten jeden einzelnen vor Betreten des Saales minuziös und liessen ihn durch eine Sicherheitsschleuse gehen. Der Beginn der Verhandlungen verzögerte sich dadurch. Die Polizei sperrte den Eingang zum Gerichtssaal mit schweren Gittern ab. Die Eltern des am 1. Dezember 2005 in Oberglatt getöteten Jungen wurden durch die wartenden Journalisten geführt und mussten sich ebenfalls einer intensiven Kontrolle unterziehen. Der Fall hatte Ende 2005 landesweit Aufsehen erregt. Drei Personen sind angeklagtVor dem Bezirksgericht Dielsdorf, das aus Platzgründen in Zürich tagt, stehen der Hauptangeklagte, dessen Lebenspartnerin und der Inhaber der Wohnung, in der die Pitbulls untergebracht waren. Dem heute 42-jährigen Hundehalter, der 29-jährigen Frau und dem 39-jährigen Mieter werden fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Frau steht überdies wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege vor den Schranken, weil sie gemäss Anklage einen Klinikpfleger zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordertFür den Hundehalter fordert die Anklage zweieinhalb Jahre Gefängnis. Die Frau soll mit 16, der Wohnungsmieter mit 14 Monaten Gefängnis bedingt bestraft werden. Das Urteil wird noch in dieser Woche erwartet. Drei von fünf jungen Pitbulls, die aus einem provisorischen Verschlag auf der Terrasse einer Wohnung in Oberglatt ins Freie entwichen waren, hatten einen sechsjährigen Knaben angefallen, der sich auf dem Weg zum Kindergarten befunden hatte. Das Kind wurde von den drei jungen Kampfhunden, die laut Anklage nie erzogen worden waren, zu Boden gerissen und innert Minuten buchstäblich zerfleischt. Der Knabe starb wahrscheinlich noch während der Attacke. Zuvor hatten die drei Hunde eine 25-jährige Frau und deren vierjährigen Sohn bedroht. Die Frau ist seither wegen Angstzuständen und andern Störungen arbeitsunfähig. | ||
Ein genauso unverantwortlicher Umgang mit einer tödlichen Waffe.
Wer ein bißchen Ahnung von Hunden hat, weiss, das IMMER die Halter/innen
das Problem sind - nie die Tiere.
Hier in Berlin könnte man ne Großklinik einrichten, um die ganzen gestörten
Hundehalter/innen zu therapieren. Wobei einige ganz sicher den Hund auch bewußt als Bedrohung und Waffe gegen ihre Mitmenschen einsetzen.
Gruß - kl.
Prozess-Auftakt im Fall von OberglattAm ersten von drei Prozesstagen hat der Halter jener Pitbulls, die in Oberglatt einen sechsjährigen Knaben zu Tode gebissen hatten, einen schlechten Eindruck hinterlassen. Er war aber weitgehend geständig. Seine Ex-Freundin brach während der Verhandlung zusammen. -yr. Als am 1. Dezember letzten Jahres ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt auf dem Weg in den Kindergarten von drei entlaufenen jungen Pitbulls zu Tode gebissen wurde, hinterliess dies in der Öffentlichkeit tiefe Spuren. In diesem Zusammenhang haben sich am Montagnachmittag drei Angeklagte vor dem Bezirksgericht Dielsdorf, das aus Platzgründen in Zürich tagte, wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Beim Hauptangeklagten handelt es sich um den Hundehalter, einen 42-jährigen, in der Schweiz aufgewachsenen Italiener. Ebenfalls angeklagt sind dessen damalige Freundin sowie der Inhaber der Wohnung, aus der die Kampfhunde entwichen waren. Im polizeilich gesicherten Gerichtssaal begegneten die drei Angeklagten erstmals den Eltern des zu Tode gebissenen Knaben. 14 Katzen in Wohnung zurückgelassenDer hauptangeklagte Hundehalter schien wenig motiviert zu sein, etwas gegen sein schlechtes Image zu tun. Das lag nicht nur an seiner äusserlichen Erscheinung, die von einem langen dunklen Pelzmantel geprägt war. Mehrheitlich gab er auf die Fragen des Gerichtspräsidenten schnoddrige Antworten und strich immer wieder lässig mit einer Hand durch seine graumelierten Locken. Vom Hauptangeklagten war während der mehrstündigen Verhandlung weder ein Wort der Entschuldigung zu hören noch Reue oder Einsicht zu spüren. Schuld waren in erster Linie die andern. So etwa 1997, als bei der Zwangsräumung seiner Wohnung 14 ausgehungerte Katzen gefunden worden waren. Die Behörden hätten ihn dazu gezwungen, die Tiere in dieser erbärmlichen Situation zurückzulassen, rechtfertigte sich der Hauptangeklagte. Aufgewachsen war er an verschiedenen Orten in der Zürcher Agglomeration. Weil sich seine Eltern zu wenig um ihn kümmerten, kam er früh in ein Heim. Die Lehre als Automechaniker musste er bald abbrechen, angeblich wegen einer Falschanschuldigung seines Lehrmeisters. Es folgten verschiedene Anstellungen als Hilfsarbeiter, ehe der Hauptangeklagte arbeitslos wurde. Dies bewog ihn, 1999 zu seinen Eltern nach Italien zu ziehen, wo er als Badmeister und Nachtportier arbeitete, sich aber auch ein Strafverfahren wegen Zuhälterei einhandelte. 2004 kehrte er in die Schweiz zurück, musste ein Jahr später erneut seine Wohnung räumen und zog von da an mit einem Wohnmobil durch die Gegend. Fünf Hunde in 1 1/2-Zimmer-WohnungDie drei Pitbulls, die bei ihrem Angriff den sechsjährigen Knaben über Minuten hinweg förmlich zerfetzten, stammen vermutlich aus einem Inzucht-Wurf mit fünf Jungen. Sie wuchsen bei der Mutter des Hauptangeklagten in Italien ohne Aussenkontakt auf. Wenige Tage vor dem tödlichen Vorfall hatte der Hauptangeklagte die fünf Jungen mit einem Auto in die Schweiz geholt. Das Auto hatte er von einem fernen Bekannten geliehen, der sich für den Kauf eines Hundes interessierte. Dabei handelt es sich um den 39-jährigen Mitangeklagten, in dessen 1 1/2-Zimmer-Wohnung in Oberglatt die drei Angeklagten und die Pitbulls vor der Tat nächtigten. Weil am Morgen die Wohnung voller Hundekot und Urin war, wurden die fünf jungen Pitbulls auf die Terrasse in einen behelfsmässigen Verschlag gesperrt. Es gelang ihnen, aus diesem Provisorium auszubrechen. Zwei Kampfhunde konnten von der damaligen Freundin des Hauptangeklagten eingefangen werden, drei reagierten mit einer Hetzjagd auf den sechsjährigen Knaben. Hauptangeklagter reagiert unwirschAuf die Frage von Gerichtspräsident Harry Kalt, ob er den in der Anklageschrift erhobenen Vorwurf der fahrlässigen Tötung anerkenne, reagierte der Hauptangeklagte unwirsch. Ein Kind sei ums Leben gekommen, sagte er, also müsse es wohl so gewesen sein. Dies interpretierte das Gericht als Geständnis. Die äusserst detaillierten Schilderungen in der Anklageschrift stammen von einer Nachbarin, die den Todeskampf des Sechsjährigen aus wenigen Metern beobachtet hatte. Sie selber war kurz zuvor vom Rudel angefallen worden. Vermutlich überlebte sie, weil sie vor lauter Angst komplett regungslos stehenblieb und dabei nicht vergass, ihren vierjährigen Sohn an sich zu pressen. Die Pitbulls liessen erst von den beiden ab, als das spätere Opfer hinzukam und vergeblich versuchte, in Richtung Kindergarten davonzurennen. Wohnungsinhaber nicht geständigAufgrund der Bilder des toten Knaben, die ihm gezeigt worden waren, könne er verstehen, dass jemand bis ans Lebensende posttraumatische Störungen habe, wenn er den Angriff der Kampfhunde habe mit ansehen müssen. Dies sagte der mitangeklagte Wohnungsinhaber an der gestrigen Hauptverhandlung. Er bedauere den Vorfall sehr. Aber er wisse nicht, was er hätte tun müssen, um den Tod des sechsjährigen Knaben zu verhindern. Der Wohnungsinhaber bestritt, bereits im Besitz eines der Kampfhunde gewesen zu sein. Eine Anzahlung in Höhe von 700 Franken habe er in erster Linie geleistet, um seine ungebetenen Gäste aus der Wohnung zu kriegen. Nicht mehr zur Sache aussagen konnte die damalige Freundin, die in der Pause einen Zusammenbruch erlitt. Zuvor hatte die Drogenprostituierte und zweifache Mutter gesagt, sie habe Kokain und Heroin konsumiert, um den Prozess besser überstehen zu können. | |
Plädoyers im Zürcher Pitbull-ProzessAm zweiten Tag im Zürcher Pitbull-Prozess hat die Staatsanwältin zweieinhalb Jahre Gefängnis für den Halter der Hunde gefordert. Sie bezeichnete den Hauptangeklagten als faul und verantwortungslos. Der Verteidiger verlangt jedoch lediglich 18 Monate Gefängnis. (sda) Der 42-jährige Pitbull-Halter soll für den Tod eines sechsjährigen Knaben in Oberglatt (Zürich) nur 18 Monate Gefängnis erhalten, forderte sein Verteidiger vor Gericht. Dagegen verlangte die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Gefängnis. Das mildere Strafmass begründete der Verteidiger damit, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und eine schwierige Lebensgeschichte gehabt habe. Ausserdem sei er nicht ganz zurechnungsfähig gewesen und nach der Tat durch die Berichterstattung in den Medien krass vorverurteilt worden. Die Staatsanwältin hatte am Dienstag vor dem Bezirksgericht in Zürich eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Damit blieb sie unter der für fahrlässige Tötung möglichen Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. Sie begründete dies mit der «medialen Hetzkampagne» der Boulevard-Medien gegen den Angeklagten. Faulheit und VerantwortungslosigkeitDennoch richtete sie harte Vorwürfe gegen den Hundehalter. Obwohl die Pitbulls nicht erzogen und sozialisiert worden seien, habe er sich nicht um die Aufsicht der Hunde gekümmert. Sein Desinteresse sei auch der Grund für die Tragödie am 1. Dezember 2005 in Oberglatt gewesen, als drei Pitbulls den sechsjährigen Knaben zerfleischten. Der Angeklagte habe es nicht für nötig befunden, die entrissenen Hunde einzufangen. 15 bis 20 Minuten im Quartier herumgeranntDie gefährlichen Tiere seien 15 bis 20 Minuten im Quartier, wo es eine Schule und einen Kindergarten gibt, frei herumgerannt. Der schreckliche Tod des Kindergärtlers hätte vermieden werden können, wären die Angeklagten nicht faul und verantwortungslos gewesen. Nicht gehandelt zu haben, warf die Staatsanwältin auch der damaligen 29-jährigen Freundin des Hundehalters vor, ebenfalls dem 39-jährigen Mann, in dessen Wohnung in Oberglatt das Paar mit sechs Pitbulls gewohnt hatte. Für die Mitangeklagten forderte die Staatsanwältin 16 respektive 14 Monate Gefängnis bedingt. Freispruch für Mitangeklagte gefordertDeren Verteidiger plädierten auf Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Die Freundin des Pitbull-Halters habe zu keinem Zeitpunkt wissen können, dass die Junghunde zu Killerbestien mutieren könnten. Dies habe auch ein nachträgliches kynologischen Gutachten gezeigt. Die Tragödie sei nicht voraussehbar gewesen. Ähnlich argumentierte der Verteidiger des Wohnungsmieters, der für die Unterbringung der Hunde einen behelfsmässigen Unterstand gebaut hatte. Er habe nichts vom Vorleben der Hunde gewusst, die in erbärmlichen Verhältnissen aufgewachsenen waren. In dieser Sache habe der Angeklagte als unselbständige Hilfsperson gehandelt. Die Aufsicht über die Tiere sei Sache des Pitbull-Halters gewesen. Am zweiten Prozesstag kamen auch die Anwälte der Geschädigten zu Wort. So forderte die Anwältin der Eltern des getöteten Knaben eine Genugtuung von je 100'000 Franken sowie einen nicht definitiv bezifferbaren Schadenersatz für Verdienstausfälle, Therapie- und weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Tod des Kindergärtlers. | |
Zweieinhalb Jahre Gefängnis für Pitbull-HalterUrteil des Bezirksgerichts DielsdorfDer Pitbull-Halter, dessen Hunde in Oberglatt einen sechsjährigen Knaben getötet hatten, muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Dielsdorf sprach den 42-jährigen Mann am Freitag in Zürich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. (sda/ap) In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass der Mann die tödliche Attacke des Hunderudels hätte vermeiden können, wenn er seiner Sorgfaltspflicht als Halter nachgekommen wäre. Er habe nämlich um die Gefahr gewusst, die von den völlig unsozialisierten Hunden ausging, heisst es weiter. Dennoch habe er es unterlassen, sie zu überwachen, so dass sie entwischen konnten. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgtMit seiner Qualifikation des Deliktes als fahrlässige Tötung folgte das Gericht dem Antrag und Strafmass der Anklage. Die Staatsanwältin blieb unter der für fahrlässige Tötung möglichen Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. Sie begründete dies mit der «medialen Hetzkampagne» der Boulevard-Medien gegen den Angeklagten. Der Verurteilte sitzt bereits seit gut einem Jahr in Haft. 14 Monate für Freundin, 12 für WohnungsinhaberEbenfalls schuldig sprach das Bezirksgericht die beiden Mitangeklagten. Die damalige, 29-jährige Freundin des Hundehalters wurde wegen fahrlässiger Tötung sowie weiteren Delikten mit 14 Monaten Gefängnis bedingt bestraft. Eine bedingte Gefängnisstrafe von 12 Monaten erhielt der 39-jährige Mann, in dessen Wohnung in Oberglatt das Paar mit den Pitbulls gewohnt hatte. Der Wohnungsmieter hatte für die Unterbringung der Hunde einen behelfsmässigen Unterstand gebaut. Bezahlung von Schadenersatz und TherapieIm Weiteren entschied das Gericht, dass die drei Angeklagten den Eltern des getöteten Knaben eine Genugtuung von je 50'000 Franken bezahlen müssen. Ausserdem müssen sie Schadenersatz leisten, insgesamt 10'000 Franken plus Therapie- und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Pitbull-Drama von Oberglatt zusammenhängen. Verzicht auf BerufungDie Verteidiger verzichten teilweise auf eine Berufung, wie sie am Rande der Urteilseröffnung erklärten. Den Fall weiter ziehen will der Rechtsanwalt einer Geschädigten, einer Passantin, die kurz vor der Attacke auf den Kindergärtler wegen den Pitbulls einen Schock erlitten hatte und heute unter Angststörungen leidet. | |