Tod im Bordell ist ein Arbeitsunfall
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Eröffnet am: | 21.12.02 12:54 | von: Spitfire33 | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 21.12.02 13:10 | von: Immobilienha. | Leser gesamt: | 1.118 |
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aus: Weser-Kurier (Bremische Tageszeitung) vom 15. März 1974
Athen (ap). Stirbt ein Matrose während des Geschlechtsverkehrs in einem Bordell, ist dies nach einem Urteilsspruch des obersten griechischen Gerichtshofes als "Arbeitsunfall" zu betrachten und der Witwe folglich eine Rente zu zahlen. In der Begründung des gestern gefällten Urteils heißt es, der Tod beim Bordellbesuch sei bei Matrosen als "Berufsrisiko" anzusehen, da solche Besuche "eine normale, durch die beruflichen Eigenheiten bedingte Erholung sind".
Zu entscheiden war der Fall eines Matrosen der griechischen Marine, der auf den Philippinen während einer Hafenliegezeit ein Freudenhaus besucht hatte. Er starb in den Armen einer Prostituierten. Als Todesursache wurde ein Herzversagen als "mögliche Folge einer emotionalen Überbeanspruchung" festgestellt. Die Witwe verklagte die Marine, nachdem diese die Rentenzahlungverweigert hatte.
Arbeitsunfälle, so entschied nun der oberste Gerichtshof, seien auch Unfälle, die während der Vorbereitung zur Arbeit oder nach deren Abschluß geschehen, wenn die Eigenart des jeweiligen Berufes in direktem Zusammenhang damit stünden. Zu den Eigenheiten der Seefahrt gehöre im Rahmen der Pflichterfüllung eine lange Zeit der Trennung von Eheleuten, die den Ehemann zur Erholungssuche auf jenen Gebieten veranlasse, auf denen er sich benachteiligt fühle. "Tritt der Tod aber als Folge der Erfüllung beruflicher Pflichten auf, ist den Hinterbliebenden eine Rente zu zahlen".
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