wir haben zuviele kriminelle junge Ausländer
„Jede Chance nutzen“
Beckstein will Ausländer schneller ausweisen
Günther Beckstein will vor allem junge Straftäter in Zukunft schneller ausweisen. Wenn die Integration nicht gelinge, sei das häufig die letzte Chance, sagt er in einem Interview.
HB STRAUBING. Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein hat gefordert, bei jungen ausländischen Straftätern jede Chance zur Ausweisung zu nutzen. „Wenn die Integration hier nicht gelingt, ist das oft die einzige Möglichkeit“, sagte der CSU-Politiker den „Straubinger Tagblatt“. „Wer sich nicht integriert und sagt, er wolle „einen Deutschen umbringen', der hat hier kein Gastrecht mehr.“
Dem Münchner SPD-Oberbürgermeister Christian Ude warf er vor, seine Behörden hätten nicht rechtzeitig wirksam eingegriffen. „Wenn der Münchner Oberbürgermeister sagt, es sei falsch, nach schärferen Strafen zu rufen, dann kann ich nur sagen: Das ist ja gerade seine Aufgabe“, sagte Beckstein. „Beide Täter leben in München, wo die Jugendhilfebehörden der Stadt die Aufgabe gehabt hätten, rechtzeitig wirksam einzugreifen.“ Gerade bei Heranwachsenden müssten auch höhere Strafen verhängt werden können, „und wir müssen jede Chance zur Ausweisung nutzen“. Im jüngsten Fall müssten allerdings erst einmal komplizierte ausländerrechtliche Fragen geprüft werden.
Richtet sich die Ausweisung nach dem Bankkonto oder nach dem Vergehen, Verbrechen?
ist das Risiko für jugendliche Gewaltstraftäter, gefasst und
spürbar zur Rechenschaft gezogen zu werden, viel zu gering.
Sie kommen immer wieder mit gemeinnütziger Arbeit oder
Bewährungsstrafen davon
– was bei vielen den fatalen Eindruck erweckt:
Der Staat droht nur, er macht aber nie Ernst.
Jugendliche Straftäter lachen oft über den Staat und
seine vermeintlich schlappe Justiz.“
(Professor Dr. Hans-Dieter Schwind von der Universität Osnabrück,
einer der renommiertesten Kriminologen Deutschlands)
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/53136/
so on.greetz..gesundes neues jahr an alle
1) In Deutschland (und anderen EU-Staaten) lebende türkische Arbeitnehmer und ihre Angehörigen genießen einen besonderen Ausweisungsschutz, der sich aus dem Assoziationsabkommen mit der Türkei von 1963 ableitet und ähnlich stark ist wie der von EU-Ausländern.
2) Zuwanderer arabischer Herkunft, die überwiegend aus dem Libanon kommen, können kaum abgeschoben werden, weil deren Herkunft häufig nicht eindeutig geklärt werden kann (Vernichtung von Ausweispapieren) und der Libanon zudem wenig Interesse zeigt, seine Staatsangehörigen wieder zurückzunehmen.
3) Deutschstämmige Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion (sog. Rußlanddeutsche) gelten nach dem Grundgesetz formal als Deutsche, was eine Ausweisung ausschließt.
Beckstein produziert also nur heiße Luft. Mir ist nicht bekannt, daß sich die CSU auf EU-Ebene dafür einsetzt, die aufenthaltsrechtliche Privilegierung türkischer Zuwanderer aufzuheben, oder fordert, den Libanon wegen seiner völkerrechtlich problematischen Haltung zu sanktionieren. Und auch in Sachen Rußlanddeutsche dürfte die CSU wenig Engagement an den Tag legen, sieht man hier doch eine wichtige Wählerzielgruppe. Im Gegenteil war namentlich Herr Beckstein in der Vergangenheit immer wieder bemüht, das Kriminalitätsproblem bei jugendlichen Aussiedlern schönzureden.
J.R.
Schon ganz schön lächerlich, welches Tratra wegen diesem einen (ohne Frage schlimmen) Vorfall gemacht wird, während die Glatzen nach Lust und Laune durch die Republik prügeln dürfen, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Irgendein Polizeiobermotz in Ossiland hat vor einiger Zeit mal als Devise für seine Leute ausgegeben: "Man muß nicht alles sehen". Erinnert irgendwie an alte Zeiten hierzulande...
Solches Gesox wird bei uns zu sehr "hofiert" und verhätschelt, während die Opfer oft keine Sau mehr intressiert.
Andre Politiker ziern sich da, weil eventuell die Presse oder Gutmenschen aufheuln...
Ich habe den Eindruck, dass das vielen hier schon zuviel des Guten ist. Ich will aber nicht in einem Land leben, in dem Willkür herrscht. Rechtsstaatliche Verfahren sind nunmal bisweilen komplizierter als kurzer Prozess.
Ich bin auch mit manchen richterlichen Entscheidungen nicht einverstanden. Aber dafür gibt es Revisionsverfahren. Der "Volkszorn" hat in der Rechtssprechung nix zu suchen. Der ist nämlich selten "gerecht" - wenn es sowas wie "Gerechtigkeit" überhaupt gibt.
Solches Hickenhacken wie seinerzeit mit diesem "Mehmed" in München oder dem "Kalifen von Köln" sind natürlich ärgerlich. Aber das Ausschöpfen des Rechtswegs kann niemand verweigert werden.
Wir haben eventuell ein Problem mit dem Jugendstrafrecht. Kann sein, dass es an die Veränderung - die Brutalisierung unter Jugendlichen - angepasst werden muss. Da greifen die "Erziehungsmaßnahmen" (grundsätzlich trotzdem der richtige Gedanke im Jugendstrafrecht) offenbar nicht. Insofern hab ich da auch nix gegen eine Verschärfung bzw. eine schärfere Auslegung.
Aber genauso wie man von der Türkei einen rechtmäßigen Umgang im Fall "Marco" eingefordert hat, müssen natürlich auch Ausländer hier vor dem Gesetz gleichbehandelt werden wie Einhheimische. Was den Rechtsstaat angeht, kann man keine Kompromisse machen.
95% der Urtele dürften auch angemessen sein. Und mit strittigen Rechtsauslegungen wird man immer leben müssen. Niemand kann es allen recht machen.
Natürlich ist es misslich, dass die Kriminalitätsrate unter Ausländern deutlich höher ist als unter Einheimischen - aus welchen Gründen auch immer. Aber das kann nicht zur Folge haben, dass rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft gesetzt werden. Es gibt genug Sonderstraftatbestände für Ausländer nach dem Ausländerrecht. Und sie werden auch meist ziemlich stringent angewandt. Offensichtlich wissen das die Scharfmacher hier nicht. Aber es werden jedes Jahr zigtausende Ausländer ausgewiesen. (Schwankende Zahlen zwischen 50.000 und 100.000.)
Wenn Kinder straffällig werden (unter 14), gibt es das Problem mit der Strafunmündigkeit. Das ist im Prinzip auch richtig so. Allerdings müssten dann die Eltern als Erziehungsberechtigte und -pflichtige mehr in die Verantwortung genommen werden. Einige (auch vermehrt ausländische) Eltern haben da offenbar ihre Blagen nicht im Griff. Wenn sie nicht kooperationsbereit sind, wäre das z.B. auch ein Grund, die ganze Familie nach Hause zu schicken. Man kann da sicher mehr Druck machen.
Aber solange wir für einen Teil der ausländischen Jugendlichen hohe Arbeitslosigkeit, schlechten Bildungsstand, null Perspektiven und das alles gepaart mit mittelalterlich anmutenden Vorstellunge von Ehre und Männlichkeit und von Gewalt in der Erziehung auf lange Sicht zulassen, dann müssen wir uns auch nicht über die Probleme wundern.
Ganz billiger Stimmenfang.
Und dann ist es verständlich, dass sie sich vom Staat abgezockt fühlen, wenn dieser mit Haftandrohung Strafzettel eintreiben will oder ähnliches, der kleine Ümüt von nebenan, aber mit Sozialstunden davon kommt, wenn er einem deutschen Jugendlichen die Zähne entfernt.
Dann keimt im deutschen Michel ganz klar der Gedanke: "ich schaff mir den Buckel krum, zahl steuern und benehme mich, aber der Kuffnuke kann sich aufführen wie er will...!"
Der kleine Ümüt kriegt auch die Strafe, die im Gesetz steht.
Nur weil ich mich ärgere, dass man mich als Verkehrssünder erwischt hat, härtere Strafen für andere zu fordern, ist auch nicht grad ein lobenswertes staatsbürgerliches Verhalten.
Jedenfalls kann der kleine Ümüt - aber erst recht alle die Ausländer (also ca. 98%), die sich nix zuschulden kommen lassen (außer evtl. mal nen Strafzettel) nix dafür, dass für einige das Rechtsgefüge nicht optimal abgestimmt ist. Dieses Gefühl beruht in der Regel auch nur aufgrund von hochgepuschten Ausnahmefällen.
Wer seinen Strafzettel nicht zahlt, muss halt damit rechnen, dass das eingetrieben wird. Wo ist das Problem?
Angriff auf Mann in Gelsenkirchen: - Mit Messer und Tritten verletzt sowie bestohlen
Gelsenkirchen/Düsseldorf (dpa) – Rund eine Woche nach dem Angriff von zwei jungen Ausländern auf einen Rentner in München hat sich am Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine ähnliche Attacke ereignet. Nach einem Streit wurde ein 38 Jahre alter Mann am Freitagabend nach eigener Aussage von mehreren jungen Ausländern als "Scheiß Deutscher" bezeichnet, mit einem Messer und Tritten verletzt sowie bestohlen.
Das Opfer erlitt Prellungen am Kopf und eine Schnittwunde am Ringfinger, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Der Hauptverdächtige soll etwa 18 Jahre alt sein. Der junge Mann und der 38-Jährige seien vor einem Geschäft im Bahnhof aneinandergeraten. Streit-Grund laut Polizei: Der 38-Jährige habe die Begleiterin des Verdächtigen angeblich zu lange angeschaut.
In der Diskussion um wirkungsvolle Strafen gegen heranwachsende Täter dringt die CDU-Landtagsfraktion darauf, das Jugendstrafrecht nur noch im Ausnahmefall anzuwenden. "Immer noch werden zu viele Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, nicht nach dem allgemeinen Strafrecht", bemängelte der CDU-Rechtsexperte Harald Giebels am Samstag in einer Mitteilung. "Intensivtäter werden aber nur dann von ihren Straftaten abgeschreckt, wenn sie mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen müssen."
Giebels verwies auf die Kriminalitätsstatistik 2006, die Ende Februar 20007 vorgestellt wurde. Danach wurden 70 Prozent der heranwachsenden Straftäter in Nordrhein-Westfalen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hatte daraufhin die Forderung aufgestellt, dass das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden nur noch im Ausnahmefall die Grundlage für ein Urteil bilden dürfe. "Dies muss auch eine Konsequenz aus dem schrecklichen Vorfall in München sein", sagte Giebels. In den Bundesländern gibt es vor allem bei mehreren Unions-Justizministern Überlegungen, das Jugendstrafrecht nur noch in Ausnahmen auch bei 18- bis einschließlich 20-Jährigen anzuwenden.
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Strafrecht für Erwachsene. So steht die Erziehung im Mittelpunkt - nicht die Bestrafung. Für jugendliche Straftäter zwischen 14 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Wer zur Tatzeit 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Hier entscheidet das Gericht, ob das härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Sonntag, 30. Dezember 2007 | dpa
Geb zu, das machen leider viele.
Ist aber auch net meine Art, dann gehör ich auch zu deinem Stammtisch, von mir aus dann gerne, macht nix...
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c101.html
Wir haben eine revidierte und moderne Bundesverfassung, die 1999 vom Volk gutgeheissen wurde und im Juni 2000 in Kraft trat.
Darin ist jeder Mensch vor dem Gesetze gleich!
Das wir in Steuersachen andere Gesetze haben als die meisten EU-Staaten, hat unserem Lande bis anhin nicht geschadet. Steuerhinterziehung ist in der Schweiz kein Verbrechen und wird lediglich mit Strafsteuer geandet. Diesbezüglich geht Dein Vorwurf ins Leere.
Dann kann ich Dich beschwichtigen, die Schweiz beherbergt rund 22% Ausländer, Dagegen Deutschland mit rund 10% lächerlich wenig.
Wir sind nicht gegen Multikulti!
Unser Staat weist Kriminelle nur schneller aus und das ist auch richtig so.
"In Salate Mista MultiKulti Kriminale" brauchen wir nicht.
Die Schweizer Grünen und die CH-SP sind die gleichen Träumer und Spinner wie in Deutschland.
MfG
quantas
"In Salate Mista MultiKulti Kriminale" brauchen wir nicht.
Die Schweizer Grünen und die CH-SP sind die gleichen Träumer und Spinner wie in Deutschland."
Jugendkriminalitätsdebatte: Kauder für "Ende von Multikultigesäusel und Warnschuss vor den Bug"
CDU-Fraktionschef Volker Kauder stellt sich hinter seinen CDU-Kollegen und hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch. Dieser hatte nach Vorfällen auf dem Münchner U-Bahnhof die hohe Kriminalitätsrate unter jungen Ausländern in Deutschland kritisiert.
Während einer Debatte forderte Kauder ein Ende vom "Multikultigesäusel" und "Warnarrest" für junge Kriminelle. Für besonders resistente Fälle empfiehlt der Fraktionschef geschlossene Erziehungslager. "Nicht Ausländer sind unsere Feinde, sondern Kriminelle", so Kauder.
Unterdessen kritisiert auch FDP-Politiker Daimagüler ausbleibende Kritik einiger türkischer Verbände zu den jüngsten Ereignissen in München: "Das teilnahmslose Schweigen einiger der türkischen Verbände in diesem Zusammenhang ist eine Schande."
Quelle: www.focus.de
Hier mal Zahlen (Ausländer in der Schweiz nach Herkunft, 2001):
Ex-Jugoslawien 24,1
Italien 21,7
Portugal 9,3
Deutschland 8,1
Spanien 5,6
Asien 5,6
Türkei 5,5
Frankreich 4,3
Amerika 3,7
Afrika 2,8
Übriges Europa 9,0
Australien, Ozeanien 0,2
Knapp 35% der Nicht-Schweizer kommen aus Deutschland, Italien und Frankreich, sprechen also eine der drei Amtsprachen in der Schweiz. Das erleichtert die Integration dieser Menschen erheblich. Umgekehrt ist die Zahl der Zuwanderer aus außereuropäischen sowie islamischen Ländern in der Schweiz vergleichsweise niedrig.
J.R.
26.06.2006
In den geschlossenen Strafanstalten der Schweiz liegt der Ausländeranteil seit Anfang der 1990er Jahre zwischen 70 und 80%. Ein Team von Forscherinnen und Forschern der Universität Bern ging der Frage nach, wie sich dieser hohe Anteil ausländischer Strafgefangener erklären lässt und was er für die Vollzugsanstalten - für Mitarbeitende ebenso wie für die ausländischen Insassinnen und Insassen - bedeutet.
Die Studie wurde in der Zeit von 2003 bis 2005 in den zwei geschlossenen Berner Strafanstalten Hindelbank und Thorberg sowie bei den zuständigen kantonalen Behörden durchgeführt.
Die Sozialanthropologen und Juristen untersuchten im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 51 "Integration und Ausschluss" des Schweizerischen Nationalfonds den seit einigen Jahrzehnten stetig ansteigenden Anteil ausländischer Insassen ? eine Tendenz, die auch in anderen europäischen Ländern zu beobachten ist. Die Ergebnisse beruhen auf Erhebungen in zwei von total sieben geschlossenen Strafanstalten. In Thorberg sind seit Mitte der 1980er Jahre Schweizer Insassen in der Minderheit, in Hindelbank seit Mitte der 1990er Jahre.
Die hohen Ausländeranteile im geschlossenen Vollzug sind wesentlich auf zwei Umstände zurückzuführen: Da Frauen und Männer ausländischer Herkunft nach Strafverbüssung in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können, nehmen die kantonalen Behörden bei ihnen meist "Fluchtgefahr" an. Dies hat zur Folge, dass ausländische Verurteilte ihre Strafe in der Regel in einer geschlossenen Anstalt verbüssen müssen.
Bei schweizerischen Verurteilten lässt sich eine gegenteilige Tendenz feststellen: Da vermehrt Strafen im offenen Vollzug oder alternative Sanktionsformen angeordnet werden, gelangen immer weniger Personen mit schweizerischer Nationalität in den geschlossenen Vollzug.
Vielfältige Gefängnispopulation
Die Zusammensetzung der Population der beiden Anstalten widerspiegelt Phänomene moderner Migration und international organisierter Kriminalität. Die ausländischen Strafgefangenen in Hindelbank und Thorberg stammen heute kaum mehr aus den Nachbarstaaten der Schweiz, sondern zu grossen Teilen aus Lateinamerika (Frauen) und Südosteuropa (Männer). Insgesamt befinden sich in den beiden Anstalten gegenwärtig Menschen aus über 40 Ländern. Zwei Drittel der ausländischen Strafgefangenen verfügten vor der Inhaftierung weder über eine Aufenthalts- noch über eine Niederlassungsbewilligung, was zur Folge hat, dass sie die Schweiz nach der Entlassung verlassen müssen.
Frauen ohne Bewilligung waren mehrheitlich als Drogenkurierinnen tätig. Von den Männern dieser Gruppe war gut ein Drittel (bzw. ein Viertel aller ausländischen Strafgefangenen) vor der Inhaftierung als Asylsuchende registriert. Auch sie werden in der Regel nach der Entlassung zur Ausreise verpflichtet. Personen mit schweren Delikten werden selbst dann, wenn eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung vorliegt, meist ausgewiesen.
Resozialisierung stösst an Grenzen
Die Strafanstalten sehen sich bei der Umsetzung des gesetzlich verankerten Resozialisierungsauftrags bei Strafgefangenen, die die Schweiz verlassen müssen, vor besondere Schwierigkeiten gestellt. Einerseits ist eine schrittweise Wiedereingliederung durch Hafturlaub oder durch Arbeit ausserhalb der Anstalt verbaut, andererseits ist es praktisch unmöglich, eine Wiedereingliederung im Herkunftsland zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Resozialisierungsbemühungen verschiebt sich daher von einer auf die Schweiz ausgerichteten gesellschaftlichen (Re-) Integration hin zu einem Modell der Integration ins Anstaltsleben. Dabei stehen Arbeit, schulische bzw. berufliche Bildung sowie Persönlichkeitsbildung (z.B. Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, Erlernen sozialer Umgangsformen) im Vordergrund. Bildungsaktivitäten, vertiefte sozialarbeiterische und psychologische Bemühungen werden allerdings nicht selten durch Kommunikationsprobleme behindert.
Freiräume und Sicherheit
Trotz beträchtlicher Erfahrung im Umgang mit heterogenen Insassengruppen bleiben die sich wandelnde Zusammensetzung, die vielen Sprachen sowie die unterschiedlichen religiösen Praktiken und Ernährungsgewohnheiten eine ständige Herausforderung für die Gefängnisse. Verschiedene Anpassungen sind diesbezüglich bereits in die Wege geleitet worden. So ist heute zum Beispiel die Betreuung durch nichtchristliche Seelsorgende, das Einhalten von religiösen Geboten sowie der Kauf von Lebensmitteln, die nicht zum typisch schweizerischen Menuplan zählen, möglich. Allerdings sind dem Gewähren von Freiräumen kultureller, religiöser und sozialer Art im geschlossenen Strafvollzug aufgrund der strengen Sicherheitsvorschriften enge Grenzen gesetzt.
Herausforderung Qualitätssicherung
In nächster Zeit ist kein Rückgang des hohen Ausländeranteils im geschlossenen Strafvollzug zu erwarten. Die am Projekt beteiligten Forschenden kommen deshalb zu dem Schluss, dass systematisch und gemeinsam mit den Strafvollzugspraktikern Instrumente entwickelt werden müssen, mit welchen die Strafanstalten Kommunikationsprobleme, Fragen des alltäglichen Zusammenlebens von Menschen unterschiedlichster Herkunft auf engem Raum sowie eine sinnvolle und qualitativ gleichwertige Vorbereitung aller Strafgefangenen auf die Zeit nach der Entlassung angehen können. Zu denken ist etwa an den Einsatz von Dolmetschern, an den Einbezug in Rückkehrprogramme und an eine individuelle Vollzugsplanung für alle Strafgefangenen.
Nathalie Matter | Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
Weitere Informationen: www.nfp51.ch
www.kommunikation.unibe.ch/medien/mitteilungen/news/2006/nfp51.html
"„The following persons should be considered as migrants:
(a) Persons who are outside the territory of the State of which they are nationals or citizens, are not subject to its legal protection and are in the territory of another State;"