WDI Forum für Verantwortungsbewusste
§ 323 Abs. 2 HGB sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro.
Binary Trading, Krypto.etc
Gegen eine scheinfirma läuft Klage.
Ideal für TPA. Nur wo ist das Geld?
Wahnsinn. Was da am Ende alles wohl aufgedeckt werden kann.
Wenn Aldi dem Vorstand verhandelt, dann müssen solche Verträge zuvor ja wohl real abgeschlossen worden sein.
Es könnte zumindest für einen zahlungskräftigen Investor interessant sein, den Laden zu übernehmen, wenn die Kunden echt sind und die Software funktioniert. Dann einigt man sich auf einen Vergleich mit den Klägern und hat aus dem Stand eine Software und Kunden und muss nun nur noch alles sauber führen. Soweit die Träumerei.
Je länger es dauert, desto unwahrscheinlicher wird eine Rettung - auch wenn die Banken noch nichts gesagt haben.
Leute, wir wissen gar nichts. Warum hat citadelle 80 Scheinfirmen?
Die Geschichte von WDI kann schon stimmen, aber ob sie gut ausgeht?
Am Ende gibt es heftige Strafen für Binary Trading & Co.
Wenn WDI hier sich komplett doof stellen kann, auch nicht schlecht.
Die Wahrheit wird in der Mitte liegen. Meiner Meinung nach
Bitte Leute es gab kaum Asiengeschäft. Jan MArsalek hat hier ein Lügenkonstrukt aufgebaut. Der Treuhänder 1 und Treuhänder 2 = Wirecard.
Treuhänder 1 war auch zufällig Geschäftsführer von einen der TPA's und hat auch noch ganz zufällig Büros in Dubai (AL Alam) und auf den Phillipinien (Easypay)
Im Nachhinein passt alles wie die Faust aufs Auge. Es wurde nur immer mehr Geld benötigt, weil man plötzliche echte Zahlungen für Firmen in Asien abwickeln musste. 30% Wachstum hat auch 30 % mehr Geld benötigt.
Toll was ausgedacht haben Sie sich da.
Boon 0,75 % Zinsen ???
Wandelanleihe
Anleihe
Brauns Kredit
Alles Kohle für das System. Ich weiß bloß noch nicht den EXITPLAN für das ganze wäre es dieses Jahr nicht aufgeflogen.
Mal gucken wer als erstes als Kronzeuge auftritt um Haftstrafen zu redzuieren. Ich vermute mal der Pole ist es!!
Macht bitte die Augen auf!!!
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Als Markus Braun bitte Till Schweiger. *lach* Ups, halt Brauns Landsmann kann das besser: Christoph Waltz! Das wird Oscar-verdächtiger Stoff.
* boon ist DE, und BaFin reguliert. Lass gut sein. Da greift doch die Einlagensicherung im Zweifel. Da kann WDI zu 100% sagen, dass deine Einlagen sicher sind!
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Fakten:
* Indien: Zu hoher Kaufpreis. EMIF und o'Sullivan. Wie ausgeführt und im Juni.2019(!) von der Presse aufgrund von Gerichtsunterlagen dargestellt, gehört der Mauritus-Fond dem selbstständigen M&Q Berate o'Sullivan. Der stopft seinen Gewinn nicht wieder in Wirecard.
* MCA-Mathematik. Meiner Meinung nach von Edo. Und Edo hatte laut R&T früher ja Unterlagen gefälscht. Auch sagt er anfangs nie, dass Geld fehlt.
* Binary Trading: WDI wurde von einigen Medien zwecks Binary Trading in den Fokus genommen
* Citadelle hat noch >80 Scheinfirmen gegründen. (ich glaube es war im wiwo-Bericht). Kann auch sein, dass ihm die Nummer zu heißt wird - nicht weil er Geld gestohlen hat, sondern wegen der Firmen. Gegen einen läuft ja auch Klage wegen Binary Trading
* Fake-Namen. KMPG schrieb, dass Al-Alam Fake-Firmennamen angeblich nutze. Die tatsächlichen Firmen gab es dann wohl
* WDI schreibt im Jahresabschluss von "mässigem" Risko bei Glücksspiel & Co. Wegen regulatorischen Anforderungen, aber auch weltweiter Verteilung.
* alle wundern sich über die hohe Marge des TPA Geschäfts
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danke an klops mit der FB Nachricht von MKT Law.
Der angeblic offizielle Treuhänder DPM Loaw schreibt, er ist für "schwierige" Kunden da.
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So und nun frage ich euch, wie ihr diese Lösung findet:
Hier rüber läuft der ganze Mist, den keiner offiziell haben wil.
Natürlich kann man da auch viel Schmu treiben. Und das Ende ist offen...Fakt ist: Möglichkeiten gibt es hier viele. Lösungen auch. Betrügerreien auch.
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Wir werden sehen.
Die zusätzlichen 300 Mio sind nur virtuell geflossen um den eigenen Cashbestand nachvollziehbar zu drücken. Daher musste dieser komische Fonds den kleinen Kaufpreis nur durchreichen.
Sind natürlich nur Vermutungen.
Lese ich nicht so. Warum soll denn O'Sullivan seit 2014 eine Firma in Indien suchen. 3x hat er GI Retail versucht zum verkaufen zu überreden.
Geh mal zu einem Händler:
Kaufe billig, verkaufe teuer.
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Normalerweise läuft das so mit M&A:
Du hast ein kleines Büro, oft 1-2 Mann Firma. Die sagen dir nicht wer der Kunde ist. Damit du keinen Aufpreis verlangst. Die fädeln den Deal ein.
Und Herr O'Sullivan hat sich gedacht: warum auf Provision, wenn ich das auch alleine hinkriege...
...bei den betroffenen vorständen. braun hat sich vll. schon scheiden lassen und wurde zuverlässigerweise von seiner „exfrau“ abgezockt.
die anderen haben ohnehin nur tropfen auf den heissen stein und die wirtschaftsprüfer eine haftungsbeschränkung von 4 mio.
aber tilp machts möglich mt mm-magazin:
manager magazin: Herr Weiss, beim jüngsten Kurs-Crash der Wirecard-Aktie haben viele Anleger viel Geld verloren haben. Wie stehen die Chancen für die Investoren auf Schadensersatz? Die Rede ist in der Causa schließlich von Betrug und Bilanzfälschung.
Maximilian Weiss: Das sind gleich zwei Fragen in einer. Die erste Frage ist: Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz? Diese Frage würde ich mit einem klaren Ja beantworten. Frage zwei ist, gegen wen dieser Anspruch gerichtet werden kann. Ich will an dieser Stelle keine Klagen ankündigen, aber wir prüfen bereits mit einem Team internationaler Experten, ob über Wirecard hinaus auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY als Haftungsgegner in Frage kommt. Zudem prüfen wir Ansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder von Wirecard, also gegen den langjährigen Firmenchef Markus Braun sowie gegen den Ex-COO Jan Marsalek, die beide in diesen Tagen aus dem Vorstand ausgeschieden sind.
Was macht Sie so sicher, dass ein Anspruch besteht?
PR / Thomas Niedermueller
Maximilian Weiss ist Rechtsanwalt der Kanzlei Tilp in Tübingen, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Die Kanzlei hat bereits verschiedene Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geführt, darunter auch das erste und bislang umfangreichste gegen die Deutsche Telekom sowie zuletzt gegen den Volkswagen-Konzern im Abgasskandal. Weiss ist spezialisiert auf Kapitalmarktfälle mit internationaler Verflechtung.
Die Kritik und Vorwürfe gegen Wirecard gibt es bereits seit Jahren. Das Unternehmen hätte die Dinge intern besser aufklären und viel früher mit der Wahrheit rausrücken müssen. Dann hätte sich auch der Aktienkurs rechtzeitig an die Fakten angepasst und den Anlegern wäre der nun entstandene plötzliche Schaden erspart geblieben. Ein Emittent muss grundsätzlich auch kriminelle Machenschaften offenlegen.
Das heißt?
Das Kapitalmarktrecht verpflichtet jedes börsennotierte Unternehmen, kursrelevante Informationen unverzüglich publik zu machen. Das bedeutet auch: Wenn ein Unternehmen betrügt, dann muss es den Kapitalmarkt juristisch betrachtet unverzüglich darüber informieren. Sonst verletzt es die Publizitätspflicht und schafft damit die Grundlage für Schadensersatzansprüche. Genau das ist im Falle Wirecards nach meiner festen Überzeugung geschehen. Ich bin mir daher sicher: Für Anleger, die ihre Aktien innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen gehalten haben, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.
Die Verantwortlichen bei Wirecard deuten allerdings an, ihrerseits betrogen worden zu sein. Können sie dennoch belangt werden?
Ja, so kommt das Unternehmen nicht aus der Sache heraus. Das wäre skurril. Fest steht doch: Wirecard ist verantwortlich für seine Bilanz. Wenn etwas darin nicht stimmt, kann das Unternehmen nicht auf andere zeigen und die Schuld dafür von sich weisen. Im Übrigen reicht die grobe Fahrlässigkeit für die Haftung aus. Und Wirecard trägt die Beweislast, nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben. Diesen Beweis kann Wirecard nicht ernsthaft führen.
Es gibt in der Entwicklung des Falles Wirecard bestimmte Zeitpunkte, die auch mit Blick auf möglichen Schadensersatz für Investoren entscheidend sein dürften. Maßgebliche Veröffentlichungen von der „Financial Times“ zum Beispiel, die den Vorwurf der Bilanzfälschung erstmals erhob, was Wirecard dann wiederum lange dementierte. Welche Investoren haben in diesem Fall die größten Chancen auf Schadensersatz?
Aus unserer Sicht beginnt die spannende Phase Anfang 2016, als der sogenannte „Zatarra-Report“ herauskam, in dem Manipulationsvorwürfe erhoben wurde. Wirecard hätte seinerzeit bereits intern prüfen und die Missstände abstellen müssen. Stattdessen wurde dementiert, weshalb nach unserem Dafürhalten zu diesem Zeitpunkt die Desinformationsphase von Seiten des Unternehmens begann. Ein weiterer wichtiger Zeitpunkt ist der Januar 2019, als die „Financial Times“ begann, kritisch zu berichten. Wir prüfen zwar auch den Zeitraum ab 2012. Aus unserer Sicht gilt jedoch: Wer seine Wirecard-Aktien ab Anfang 2016 gekauft und mindestens bis Anfang 2019 gehalten hat, hat beste Chancen auf Schadensersatz. Grundsätzlich gilt dabei aber auch: Je länger in Richtung 18. Juni dieses Jahres die Aktien gehalten wurden, desto besser im Sinne der Ansprüche. (Anm. d. Red.: Der 18. Juni war der Donnerstag vergangener Woche, an dem Wirecard eingestehen musste, keine Bilanz vorlegen zu können, weil der Verbleib von 1,9 Milliarden Euro unklar sei. Allein an dem Tag verlor die Wirecard-Aktie bis zu 60 Prozent an Wert.)
Noch eine praktische Frage: Sollte jemand, der klagen will, seine Aktien besser jetzt verkaufen oder weiter halten? In letzterem Fall könnte der Schaden immerhin noch größer werden.
Für die Höhe der sogenannten Kursdifferenzschäden ist es völlig unerheblich, ob man die Aktie weiter im Depot hält oder jetzt oder später verkauft. Man verliert die Schadensersatzansprüche nicht, bloß weil man jetzt oder später die Aktien verkauft. Die einmal eingetretenen Kursdifferenzschäden sind also fix, und als Anleger muss man sich keine Sorgen machen, dass Nachteile eintreten, nur weil man verkauft.
Müssen Anleger möglicherweise bereits auf drohende Verjährungen achten?
Nein, ein Verjährungsproblem gibt es beim Thema Wirecard aus unserer Sicht derzeit nicht. Bevor man sich zu etwas entscheidet, sollte man seine Ansprüche sowieso zunächst kostenfrei prüfen lassen. Es gibt schließlich verschiedene Möglichkeiten. Wer zum Beispiel unmittelbar von dem Musterverfahren und einer Entscheidung mit Bindungswirkung profitieren will, muss eine eigene Klage einreichen und wird dann später Beigeladener des Musterverfahrens. Wer nur mittelbar profitieren will, kann die Ansprüche zum KapMuG-Verfahren anmelden. Dies bewirkt die Hemmung der Verjährung, man profitiert aber nicht von der Bindungswirkung. Welcher Weg für einen Anleger der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Möglich ist auch, dass es im Prozessverlauf zu einem Vergleich kommt, von dem dann eine Vielzahl von Anlegern profitieren könnte.
wenn letzterers dann sind so Anstrengungen wie https://ey-klage.de/ völlig sinnlos, oder?
ich habe heute bei denen (ey-klage.de) kurz angerufen und wollte in erfahrung bringen, ob das überhaupt sinnvoll sein kann, gegen den wirtschaftsprüfer vorzugehen, weil es ja prinzipiell um 100erte millionen oder milliarden gehen könnte, und da meinte die auskunftsperson 'die werden schon versichert sein'.
es würde ja überhaupt keinen sinn machen, wegen 4 mio zu klagen oder stützen sie diese mögliche klage auf andere ansprüche?
DU siehst dein Geld erst ganz zum Schluss, wenn überhaupt.
könnte amtshaftung wegen versäumnisse der bafin ein thema sein?
Niemals hättich nach all den Statesment vom CEO Markus Braun der noch am 25.05 .20 von einem uneingeschränktes Testat pousant hat...
Ja und am 18. hätte doch der Befreiungsschlag werden sollen wo doch vorher keine ADHOC Mitteilung kam...kann das alles garnicht glauben das es doch alles vermutlich Betrug war...
habe genau 206500€ Verlust gemacht
um eure Einschätzung wäre ich euch sehr dankbar
Gruß Don Giovanni
Kommentare?
(bisher außer mir keine)
Warum veröffentlicht man sowas?
Angenommen WDI ist, einmal Porno immer Porno. Al-Alam nutzt Fake-Kundemnamem. Citadelle macht Fake-Scheinunternehemen.
WDI hat den ganzen scheiß abgewickelt. Darum bleibt der Treuhänder auch ganz still. Bis es zu eng wird. Bringt am Ende auch nichts wenn MKT dran glaube muss. Also wir jetzt alles öffentlich.
Riesen Skandal wir das.aber völlig anders als ihr derzeit denkt.
M.m.n. Ergebnis: Völlig offen. Zocker Papier trifft es gut. Einmal Porno immer Porno.
Oder doch anders?
1) Tilp Kanzlei (tilp.de/faelle/der-fall-wirecard-ag/)
2) E&Y Klage (ey-klage.de)
Weitere werden folgen.