!$&/&%$!"§ türkisches Gericht!
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.09.07 21:41 | ||||
Eröffnet am: | 28.09.07 10:17 | von: EinsamerSam. | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 29.09.07 21:41 | von: ecki | Leser gesamt: | 1.207 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
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Schon Scheisse, wenn man sich nicht helfen kann und erst alle Akten herbeischaffen muss... MENSCH! Lasst das Inseläffchen einfliegen und dann das genaze von Auge zu Auge klären!
¡hasta pronto!
Einsamer Samariter
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Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte wo kämen wir hin, und niemand
ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen...
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Nur weil das Gör sowas behauptet ? In der 4. oder 5. unterschiedlichen Version ???
Die entlastenden Aussagen vom Arzt und vom Stecher ihrer Schwester zählen da gar nix ???
Mann mann mann... Kuffnukken !!!!
Immer schön locker durch die Hose atmen !!
Sind Deutsche Richter für dich auch Arschmaden, wenn sie Leute n U-Haft lassen die schwerer Straftaten beschuldigt sind?
Bei uns wird üblicherweise gemotzt, wenn Verdächtige wieder rauskommen.
Aber du hast ja kein Problem 5 Versionen aufzutischen. Und bitte nicht nur schreiben, was du meinst in der Bild gelesen zu haben.
Immer schön locker durch die Hose atmen !!
Immer schön locker durch die Hose atmen !!
T.
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JIMPS-Hinweise sind Kindergarten und nerven!!!
nie urlaub in diesem schnurrbart-land
"Die Analyse des Verfahrensausgangs ergab den aus früheren Untersuchungen bekannten Befund, dass etwa die Hälfte aller U-Gefangenen, in Hamburg sogar ca. 60% später nicht zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, die Untersuchungshaft damit die einzige Hafterfahrung blieb."
Zur Dauer der U-Haft: "durchschnittliche Haftdauer von 76 Tagen bei einer Streuung zwischen 2 und 394 Tagen" (Nur auf HH bezogen, was anderes hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.)
Und: "Wäre diese Strafhöhe stärker verbindliches Kriterium der Verhältnismäßigkeit und damit Zulässigkeit von U-Haftanordnungen (wie dies in der Lit. ge-legentlich gefordert wurde), so wäre eine U-Haftvermeidung in bis zu drei Viertel der Fälle möglich bzw. sachgerecht gewesen. Zu Recht ge-langt der Verf. abschließend zu der Einschätzung, dass Indizien für eine teilweise unverhältnismäßige U-Haftpraxis auch in Hamburg vorliegen."
Und besonders Hamburg sollte man in Zukunft als Urlaubsort auf jeden Fall meiden: "Die U-Haftquoten und die Sanktions-wahrscheinlichkeit bzgl. Freiheitsstrafe waren jeweils deutlich höher als im Bundesdurchschnitt."
Vorsicht! Zelig!
Vorsicht! Zelig!
"Anhand von Daten aus mehreren Ländern wurde geschätzt, dass 80 % der derzeit in U-Haft befindlichen EU-Bürger für eine Überstellung in ihren Heimatstaat in Frage kämen und dass statt Untersuchungshaft alternative Maßnahmen angeordnet werden könnten."
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...o?uri=CELEX:52006SC1080:DE:NOT
Vorsicht! Zelig!
http://www.anrechnung.de/vorwort.pdf
"Nicht weniger als zwei Drittel der U-Gefangenen waren Ausländer (aus insgesamt 25 Nationen), was eine verschärfte soziale Kontrolle und ein entsprechend erhöhtes
Verhaftungsrisiko dieser Personengruppe, aber auch den Status
Hamburgs als Großstadt mit hohen Anteilen von illegal sich aufhaltenden
Ausländern widerspiegelt."
gruß Maxp.
- das Mädel ist erst gestern von einem englischen Richter verhört worden. Eine türkische Übersetzung kann kaum heute schon vorliegen
- internationale Rechtshilfeersuchen brauchen ihre Zeit. Sehen selbst die Verteidiger von Marco so
Ein diesbezgl. Rumgehacke auf dem türkischen Gericht ist also völlig daneben.
Nur mal so.
Gruß
Talisker