ESM kann gegen deutsche Stimme Geld abrufen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 01.04.12 12:07 | ||||
Eröffnet am: | 01.04.12 11:47 | von: level2 | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 01.04.12 12:07 | von: Eichi | Leser gesamt: | 2.164 |
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In der ersten Phase werden 80 Milliarden Euro eingezahlt. Sollte schnell mehr Kapital von Nöten sein, um etwa Staatsanleihen eines Euro-Risikostaates zu kaufen, kann der Gouverneursrat mit einfacher Mehrheit, also gegen die Stimme Deutschlands, das nichteingezahlte Aktienkapital von vielen hundert Milliarden Euro jederzeit innerhalb von sieben Tagen "unwiderruflich und uneingeschränkt" (Artikel 9) anfordern. Können andere Euro-Staaten nicht zahlen, wird auch Deutschland teilweise deren Anteil der Zuzahlung übernehmen müssen.
Nebenbei soll der ESM auch noch Einzelstaaten der Euro-Zone retten – etwa durch Darlehen, Garantien, Direktzahlungen, Wirtschaftshilfe und Kauf von Staatsanleihen. Die Gouverneure und Direktoren genießen völlige Freiheit, das eingezahlte Kapital jenseits jeder Rechtsaufsicht zu reinvestieren (Artikel 3).
Im Artikel 21 ist juristisch und völkerrechtlich schon der Kern der Euro-Bonds festgelegt, also die Vergemeinschaftung der neuen Euro-Schulden. Der ESM-Fonds wird diese Euro-Bonds ausgeben können, eine weitere Vertragsänderung auf EU-Ebene ist daher nicht notwendig."
http://www.welt.de/finanzen/article106142019/...mme-Geld-abrufen.html