warum schlingert der Kurs
Angedient bis 13.10. wurden 5.727.098 Stück. Wirklich besitzen tut die BNP mit Stand 21.10. genau 2.253.773 Stück (2,48%) aller Aktien, da diese am freien Markt gekauft wurden. Alles andere sind nur rückabwickelbare Verträge - aber in Summe sind der BNP 90,16% zuzurechnen. Für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze out reichts...
Zwischen dem 17. und 30.10. läuft jetzt die Weitere Annahmefrist gem. §16 Abs. 2 WpÜG.
Geld für die angedienten Aktien fließt allerdings erst ein paar Tage, nach dem alle bankaufsichtsrechtlichen Verfahren abgeschlossen sind, was wahrscheinlich zum 30.11.14 erwartet wird, aber auch im ungünstigen Fall bis zum 05.02.15 dauern kann.
Seit dem 15. Juli 2011 gibt es eine vierte Form, nämlich den sogenannten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. Hiermit wurden europarechtliche Vorgaben im Umwandlungsgesetz umgesetzt. Mit dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wurden auch die Möglichkeiten eines Mehrheitsaktionärs erweitert, die Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung aus einer Gesellschaft auszuschließen. Der Anwendungsbereich des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ist im Vergleich zum aktienrechtlichen Squeeze-out allerdings eingeschränkt. Über den neu eingefügten § 62 Abs. 5 UmwG kann ein solcher Squeeze-out bereits dann stattfinden, wenn die Muttergesellschaft als Hauptaktionärin 90 % der Anteile der Tochtergesellschaft hält und die Tochtergesellschaft im Anschluss mit der Muttergesellschaft verschmolzen wird. Die bisherigen aktien- oder übernahmerechtlichen Mehrheitserfordernisse bleiben davon unberührt.
Zudem müssen für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out 90 % der Aktien dem Hauptaktionär selbst gehören. Eine Zurechnung der Aktien, die von abhängigen Unternehmen oder Treuhändern gehalten werden, ist im Gegensatz zum aktien- oder übernahmerechtlichen Squeeze-out nicht möglich. Besitzt der Hauptaktionär noch nicht die zum Squeeze-out erforderliche Aktienmehrheit, muss zuvor eine Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär stattfinden. Der Mehrheitsaktionär muss die erforderlichen Aktien, die eine Beteiligung in Höhe von 90 % an der Gesellschaft ergeben, selbst besitzen. Die zu verschmelzende Gesellschaft und der Mehrheitsaktionär müssen die Rechtsform einer AG, KGaA oder deutschen SE aufweisen. Die Verschmelzung der Gesellschaft auf den Mehrheitsaktionär muss tatsächlich erfolgen.
Nutzen
Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out ist insbesondere dann von Nutzen, wenn dem Mehrheitsaktionär zwischen 90 und 95 % der Aktien an einer Gesellschaft gehören. Dann ermöglicht er den Ausschluss von Minderheitsaktionären, die bewusst eine Beteiligung aufgebaut hatten, um einen Squeeze-out nach den bisherigen Regeln zu verhindern. Dies kommt vor allem in Übernahmesituationen vor. Bisher haben sich die Minderheitsgesellschafter ihre Blockadeposition nur zu einem deutlich über dem Verkehrswert liegenden Preis abkaufen lassen. Dadurch musste der Mehrheitsaktionär sich seine Squeeze-out-Absichten zu einem höheren als dem Marktpreis erkaufen. Es findet keine Zurechnung von Aktien, die eine Tochtergesellschaft des Mehrheitsaktionärs hält, statt. Daher können bestimmte Maßnahmen vor Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderlich sein, etwa ein Rechtsformwechsel in eine AG oder eine Übertragung von Aktien anderer Konzernunternehmen auf den Mehrheitsaktionär, so dass dieser in den Genuss der erforderlichen Kapitalquote kommt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out
Vielleicht hält man sich auch bis zu den finanzaufsichtsrechtlichen Entscheidungen zurück, da man jetzt ohnehin schon definitiv auf 2,5% der Aktien sitzt? Das Erreichen der 95% erscheint nach dem bisherigen Verlauf mit EUR 4,78 sehr unwahrscheinlich.
Da wird die Eingliederung und Verschmelzung der DAB wohl auch mit vorbereitet...
Veröffentlichungen über Zukäufe am freien Markt (Xetra) gab es auch nicht mehr, obwohl dies m.E. nach §23 WpÜG notwendig wäre. Wobei es auch sein kann, daß es seitens BNP tatsächlich keine weiteren Käufe gab - zumindest seit 1.12. war der Xetra-Kurs grundsätzlich über 4,78.
Die weiteren Möglichkeiten für die BNP wären ein umwandlungsrechtlicher Squeeze-out im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der DAB (m.E. sehr wahrscheinlich) oder ein Beherrschungs-/Gewinnabführungsvertrag. Beide Varianten erfordern allerdings einen Hauptversammlungsbeschluß - vermutlich Mai 2015?
Es gibt ja genug Möglichkeiten, die Gewinne der Tochter der Mutter zuzuleiten!
Wobei allerdings nach einer HV (hoffentlich) die Beschlüsse zur Übertragung bezüglich der Angemessenheit der Abfindung angefochten werden und bei einer Neubetrachtung der Dividendenwert aufgeschlagen werden könnte. Allerdings viel hätte, wäre, wenn...
Schwellenüberschreitung gefolgt von Schwellenunterschreitung...
Dies bedeutet gleichzeitig, daß seit der letzten Meldung vom 4.11. über Xetra weitere 131.391 Stück DAB-Aktien durch BNP erworben wurden ohne dazu eine zeitnahe Meldung rauszubringen.
Bei diesem Einkaufstempo müssen sie allerdings noch eine ganze Weile stricken, um jemals 95% zu erreichen, da gerade auch etwas Bewegung in den Kurs gekommen ist.
Die 81,39% beziehen sich offensichtlich auf die angedienten Aktien.
Warum sich aber Schwellenüber- und -unterschreitung die Klinke in die Hand geben, bleibt mir ein Rätsel... Vielleicht war auch irgendjemand nur zu voreillig?
Die angedienten Aktien tauchen in den Mitteilungen überhaupt nicht auf. Die erwähnten 2,84% sind die nebenher zu max. EUR 4,78 bei Xetra eingekauften Stücke.