hat Guttenberg seine Doktorarbeit geklaut?
Er hat gegen den §14 BayLR verstoßen, der da heißt: "Kein bayrischer Amtsträger darf sich erwischen lassen."
Also man könnte sich, ohne Weiteres, Visitenkarten drucken lassen. wie bei mir jetzt "Dr. Klaus_Dieter, vbzw . Dr. Gate4share unjd damit dann so in Geschäften und bei bekannten, in der Kneipe etc. angeben.
Und immer sich vorstellen mit "Dr. gate4share " ist mein Name.
Erst wenn man sich offizielle Vorteile damit verschafft, oder andere bewusst täuscht, dann wäre es verboben, Also wenn ich mich dann irgendwo bewerbe mit dem Dr. Titel.
Oder ein Arzt, der auf seinem praxisschild Dr. schreibt und keiner ist.
Oder vielelicht auch, wenn ich mich als Vermögensberater ausgebe und sage ich sie "Dr" in Geldanlagedingen.........oder so.
Meint ihr das habe ich falsch verstanden?
Ob das wohl stimmt.....
Überlege immer noch, wo ich das wohl gehört oder gelesen hatte........
Soll ich das persönlich nehmen?
Ein akademischer Grad wird geführt, wenn der Titel durch aktive Äußerung gegenüber der Umwelt in Anspruch genommen wird und die Interessen der Allgemeinheit berührt werden.
Dies trifft z.B. zu für das Verwenden im Briefkopf, auf Visitenkarten oder auf Web-Sites. Hingegen ist die Inanspruchnahme nur im privaten Bereich bei einer einzigen Gelegenheit gegenüber einer einzigen Person, etwa aus bloßem Imponiergehabe, noch kein Führen; auch nicht Führen ist die Unterzeichnung eines satirischen "offenen Briefes" unter einem Pseudonym, wenn dies erkennbar satirisch-künstlerischen Charakter hat. Das bloße Dulden der Anrede mit dem Titel durch Dritte ist ebenso wenig Führen.
6. Wann ist das Führen eines akademischen Grades unbefugt?
Das Führen eines akademischen Grades ist unbefugt, wenn keine Befugnis besteht, den akademischen Grad überhaupt zu führen oder nicht so, wie er geführt wird, zu führen.
Unbefugt ist das Führen, wenn der akademische Grad dem Führenden nicht oder nicht ordnungsgemäß verliehen ist oder wenn der Beliehene keine Verleihungsurkunde oder Besitzurkunde hat oder wenn der verliehene Grad rechtskräftig entzogen wurde oder wenn der akademische Grad nicht so geführt wird, wie er zu führen ist.
So dürfen die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen verliehenen akademischen Grade nach dem jeweiligen Hochschulgesetz der einzelnen Bundesländer nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst (z.B. in der Prüfungsordnung) festgelegten Form geführt werden (siehe die Ausnahmen im einzelnen unten). Eine Führungsgenehmigung ist nicht erforderlich. - Das Recht auf Führung der in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbenen, staatlich anerkannten oder verliehenen akademischer Berufsbezeichnungen, Grade und Titel bleibt nach Art. 37 Abs. 1 Satz 5 des Einigungsvertrags in jedem Fall unberührt. -
Unbefugt ist allerdings das Führen eines ausländischen akademischen Grades, wenn der Inhaber eines ausländischen Titels den Titel in der Weise führt, als ob es sich um einen inländischen oder gleichnamigen Dr.-Titel handele; so ist für ihn nicht zulässig das bloße "Dr." oder "Prof.", falls es sich um einen gekauften philippinischen Titel in der Kurzform "Prof." oder "Professor of Medicine" oder einen guatemaltekischen oder peruanischen "Professor Extraordinarius" handelt.
Unbefugt ist das Führen schließlich, wenn die Titelführung im Inland auf Grund einer (erschlichenen) Genehmigung erlaubt wurde, ohne dass der Titel im Ausland erworben worden ist.
Quelle:http://www.virtuelle-kanzlei.com/200401.htm
Man sollte lieber das Personal, das man für die Ermittlung von geklauten Doktorarbeiten einsetzt, zur Ermittlung der Untaten der Finanzterroristen einsetzen. Mir ist es egal, ob jemand mit einem echten oder geklauten Doktortitel herumläuft - und 90% der Bevölkerung geht es genau so. Nicht egal ist uns aber, dass uns die Finanzterroristen unser Geld geklaut haben.
Das passt ins Bild, was für eine Oberpfeife.
Er kann noch nicht mal jetzt zugeben, dass er es war. Aber andere machen Druck und er muss es ausbaden.
Och jemine.
"Ich will ein guter Abgeordneter und Familienvater sein, da packt man "nebenher" keine ausgezeichnete Doktorarbeit." Hätt ihn dann die Familie verstoßen? Seine Kinder weggeschickt?
Wahrscheinlich hat Prof. seinerseits seinen Parteikollegen und die üppige Spende nicht zurückweisen wollen. Na ja, dachte er sich -haue ich eben summa cum laude drunter
Vielleicht sollten wir ihn als Sanierer nach Griechenland schicken.
Aber auch schön:
"Aus dem Gutachten Häberles spricht eher die Bewunderung für seinen Doktoranden, dessen Vater als berühmter Dirigent erwähnt wird - eine ungewöhnliche Bemerkung.
Insgesamt sieht die Kommission die Höchstnote „summa cum laude“ nicht ausreichend begründet. Außerdem hätte beiden Gutachtern auffallen können, dass Guttenberg wiederholt auf unveröffentlichte Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags Bezug genommen habe. Es hätte daher nahegelegen, die Vorlage zu verlangen und sie einzusehen. Die Kommission selbst hatte alle sechs Ausarbeitungen, die auf bis zu zehn Seiten in der Dissertation nahezu wörtlich übernommen wurden, vom Präsidenten des Deutschen Bundestags, Norbert Lammert (CDU), bekommen."
aus
http://www.faz.net/s/...FDAB436F97F4188185~ATpl~Ecommon~Sspezial.html