Vivacon (WKN: 604891) Tenbagger möglich?!
Seite 9 von 11 Neuester Beitrag: 03.10.13 19:19 | ||||
Eröffnet am: | 30.07.13 19:11 | von: Lemming711 | Anzahl Beiträge: | 258 |
Neuester Beitrag: | 03.10.13 19:19 | von: tbhomy | Leser gesamt: | 53.160 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 26 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 5 | 6 | 7 | 8 | | 10 | 11 > |
Erklär mal bitte genauer, was Du meinst mit "nicht so schlecht". Für mich hört sich das schon schlecht an!
DGAP-Adhoc: Vivacon AG wird einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zur Fortführung des Sanierungsprozesses stellen (deutsch)
Nur meine Meinung
Morgen früh geht's weiter, wo dann auch die letzten die nachricht gelesen haben.
wer lesen kann ist klar im vorteil...ein antrag auf inolvenz ist noch lang keine insolvenz :D ich schenke dir das 1+1 der wirtschaft...hehe
Warum sollte der Kurs überhaupt fallen, wenn die aussichten doch so gut sind??
Verstehe nicht warum ich eine schwarze bekomme ??
Bitte hier lesen..
http://www.insolvenzberatung.de/page6/page40/page40.html
2.1. Vorteile einer Eigenverwaltung aus Schuldnersicht
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im Regelfall vom Insolvenzgericht gem. §§ 27 Abs. 1, 56 InsO ein Insolvenzverwalter bestellt, auf den gem. § 80 InsO das Recht des Schuldners, sein Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, übergeht. Bei einem insolventen Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb hat dieser Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis insbesondere zur Folge, dass die Geschäftsleitung / der Unternehmer zur Fortführung des Geschäftsbetriebes bereits aus Rechtsgründen nicht mehr in der Lage ist. Allein der Insolvenzverwalter entscheidet darüber, ob – und wenn ja, in welchem Umfang – der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten wird. Liegen hingegen die Voraussetzungen einer Eigenverwaltung vor, hat es der Gesetzgeber allerdings schon bisher als vertretbar – wenn nicht sogar als vorteilhafter – angesehen, die Verwaltungs- und Vertretungsbefugnis – entgegen § 80 InsO – nicht auf einen Insolvenzverwalter übergehen zu lassen; sie verbleibt dann – trotz eröffnetem Insolvenzverfahren – beim Schuldner. Die Geschäftsleitung eines in Insolvenz befindlichen Unternehmens hat damit die Möglichkeit, erforderliche Restrukturierungsmaßnahmen auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes auch unter Insolvenzbedingungen „in eigener Regie“ erfolgreich umzusetzen, ohne dabei für die Umsetzung dieser Maßnahmen von einem Insolvenzverwalter unmittelbar abhängig zu sein. Der Sanierungsprozess ist damit von Beginn an planbar. Ein weiterer Vorteil dieses Instruments liegt darin, dass das schuldnerische Unternehmen weiterhin in direktem Kontakt zu seinen Vertragspartnern, mithin den Kunden und den Lieferanten, treten kann, um dort für Vertrauen zu werben. Die Geschäftsleitung kann des Weiteren selbst mit potentiellen Investoren verhandeln und behält auch insoweit die Zügel in der Hand.
ich habe nie gesagt, dass die aussichten so gut sind... bin auch nicht großartig investiert, aber kaufe nun definitiv nach...das handelsvolumen ist sowas von gering, sehr myseriös alles
nur meine meinung
http://www.photovoltaik.eu/...t-Oder,QUlEPTU1NTAyOCZNSUQ9MzAwMjE.html
Kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat es Conergy geschafft, doch noch alle 300 Arbeitsplätze in der Modulfabrik in Frankfurt (Oder) zumindest vorläufig zu retten. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit der Oderstadt hat Conergy SolarModule ein neuartiges Kurzarbeitermodell vereinbart. Nach intensiven Gesprächen mit Conergy hat sich die Agentur für Arbeit in Frankfurt (Oder) durchgerungen, dem kurzfristig gestellten Antrag und Vorschlag der Geschäftsführung der Conergy SolarModule zu folgen. Unter Voraussetzung, dass möglichst bald ein Investor gefunden wird, bewilligt die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld auch innerhalb der Insolvenzzeit. „Die Geschäftsführung von Conergy und der vorläufige Insolvenzverwalter haben uns versichert, dass eine zeitnahe Investorenlösung sehr wahrscheinlich ist. Wir haben uns in diesem Ausnahmefall daher entschlossen, für einen begrenzten Zeitraum auch während des Insolvenzverfahrens Kurzarbeitergeld zu zahlen“, erklärt Jochem Freyer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Frankfurt (Oder). „Wir unterstützen jede seriöse Nachfolgelösung und hoffen mit unserer Entscheidung einen Beitrag zum Erhalt des Werkes und der Arbeitsplätze zu leisten.“
Richtig, bei vivacon wurden im Unternehmenskonstrukt schon Insolvenzanträge gestellt - aber auch schon mal für die Vivacon AG?
nur meine meinung
wurden die Chance genutzt, schwup die wupp die 0,19-0,24 wieder auf dem Schirm. Wann sehen wir die 0,30 - 0,40 € wieder?
Frage an die spezialisten. Für mich die idealen Kurse um massiv nachzuladen! Meine Meinung, keine Kaufempfehlung.
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/welt/...zverfahren;art29,202779
Der Kurs vo ca 6 € runter bis 2,60 und am ende wieder bei 4,60 !!