Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
also das Angebot hat mir Consors in mein Postfach gestellt und es sei im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wenn die mir im voraus 10 % der Verluste für den Abtritt der Forderungen zahlen, ohne Gegenleistungen, scheint mir das ein relativ gutes und risikoloses Angebot. Den Verlust kann ich dann ja wohl weiterhin im Verlusttopf mit Gewinnen verrechnen.
Gruss
K.
Die Vertragskonstruktionen schließen nicht aus, dass die Aktion sich als Fass ohne Boden für die Kläger erweist.
Es bleiben noch 2 Jahre Zeit, bis die Verjährung Eintritt.
Stay cool.
Also ich lese oder interpretiere aus dem Text schon ein gewisses Risiko für all diejenigen, die einen Vertrag mit LitFin als PKF abschließen
Ich verstehe nicht, warum @brokersteve, gebetsmühlenartig immer und immer wieder betont, dass es kein besseres und seriöseres Angebot gibt als von SdK-LitFin-P&M.
Er kann die Sachlage null einschätzen, aber spricht in jedem Kommentar seine Empfehlung aus.
Mittlerweile kommt mir der Gedanke, ist @brokersteve, überhaupt ein Geschädigter oder steht er gar auf der anderen Seite, die nur unser Bestes will, egal auf welchen Weg.
Ich bin da bei @kohlelang, dass die Aktion sich als Fass ohne Boden für die Kläger erweisen könnte.
Zum Angebot von Private Equity, diese Firma will Geld verdienen und wird nicht ohne Grund dieses Angebot unterbreiten.
Ich hatte damals mit Lehmann Brothers schon mal Pech und wurde damals von einer holländischen Firma mehrmals angeschrieben, die mir 3% als Abtretungsangebot angeboten hatte.
Ich habe damals das lächerliche Angebot nicht angenommen und zum Glück habe ich über Jahre meinen Verlust von 10.000 € zurückbekommen, u.a. 4000€ von der Targo-Bank-es wurde ein Vertrag mit dem Verbraucherschutz NRW gemacht-danach gab es über Jahre mehrmals im Jahr eine Dividende.
In dem jetzigen Fall wird es zwar keine Kulanzzahlung und Dividende geben, aber SdK hat ja Gründe aufgezählt, warum man Private Equity kein Angebot unterbreiten sollte- sehe ich auch so, vor allem, wenn vielleicht nur Angebote weit unter 10% angenommen werden.
Fazit: Alles was mit Wirecard zu tun hat, ist weiterhin mit höchster Vorsicht zu genießen!
Moderation
Zeitpunkt: 17.05.21 09:35
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Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
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Gerade für Leute mit nur geringen Verlusten (sub-5k€) vielleicht schon eine Möglichkeit noch ein paar Kröten relativ einfach zurückzubekommen. Dass Springtime daran verdienen will und die Schadenersatzansprüche vermutlich mehr wert wären - klar, das muss einem bewusst sein.
10% (sollte angenommen werden) von seinen Verlusten ( auch Derivate? Weiß das jemand), wären gar nicht so schlecht.
Das ganz ohne Klage, jahrelange Wartezeit, und Gefahr, gar nichts zu erhalten...
Was meint Ihr.?
Dass die SdK ohne belastbare Argumente das Springtime-Angebot versucht zu diskreditieren, ist meines Erachtens eine weitere "red flag, " zu Sdk/LitFin/PM auf Distanz zu gehen.
das komplette Angebot von Springtime lässt sich im Bundesanzeiger aufrufen.
Für mich kommt es nicht in Frage, für alle, die es zumindest in Erwägung ziehen, wie beurteilt ihr diesen Abschnitt aus dem Angebot:
"Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Schadensersatzansprüche insbesondere in Bezug für den Auffordernden neue rechtliche Erkenntnisse - die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und rückabzuwickeln. Mit Abgabe einer Verkaufsangebotserklärung erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anspruchsberechtigte hierzu sein Einverständnis."
Soll das bedeuten, Springtime kann den Kauf rückabwickeln, wenn sich neue wesentliche Änderungen ergeben? Ist das richtig?
Bisher...
a) mit einem realistischen Klageerfolg gegen E&Y Germany zu rechnen ist aufgrund fahrlässiger Verletzung ihrer Pflichten als Wirtschaftsprüfer
b) Springtime selbst wohl mit mind. 30-40% Schadensersatzquote rechnet bei einem Angebot von bis zu 10%
Wie gesagt, für mich kommt es nicht in Frage, ich habe - wie viele hier - hoch gepokert und auch immer im Wissen, dass es sowohl in die eine als auch in die andere Richtung keine Grenzen gibt, was den Aktienkurs betrifft. Dass es jetzt so gekommen ist, hätte ich mir auch im Worst-Case Szenario nicht ausgemalt, aber so ist das manchmal im Leben, Mund abputzen, abhaken und weiter machen. Das Wichtigste: die richtigen Schlüsse daraus ziehen, und aus dem eigenen Verhalten lernen. Man kann jede Börsenweisheiten in- und auswendig kennen, so richtig verstehen wird man sie erst, wenn man es am eigenen Leib erfährt. Ich bin jetzt schon dankbar für die Erfahrung, und weiß, dass sie mir auch in Zukunft noch an so vielen Bereichen helfen wird, bessere Entscheidungen zu treffen, nicht nur an der Börse...
Ich selbst verfahre wie folgt:
1. Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter (hier sind m.M.n. die ersten 8-12% möglich, klar ist hier noch offen, ob Forderungen von Aktionären als gleichrangig eingestuft werden, das wird sich wohl im April 2022 klären
2. Füße still halten was alles um das Thema Sammelklagen, gegen wen auch immer gerichtet geht. Es besteht KEIN Handlungsbedarf, jeder Anbieter mit irgendwelchen Deadlines ist für mich unseriös, und die Zeit spielt UNS in die Karten, jeder Tag bringt mehr Infos, mehr Nachrichten, Mails kommen ans Tageslicht. Sei es jetzt Litfin, oder TILP, oder SdK, Mingers.
3. Schließt persönlich komplett mit eurem Invest ab, und schaut nach vorne, es gab/gibt seit Sommer 2020 so viele Möglichkeiten gutes Geld an der Börse und den Märkten zu generieren, und die gibt es auch heute, Thema abhaken, und wenn dann in 2-3 Jahren vielleicht 10% vom Insolvenzverwalter kommen und wer weiß vielleicht 20-30% von Sammelklagen umso besser, wenn nicht, passt es auch.
Für das Forum würde ich mir einfach einen sachlicheren Umgangston wünschen, manchmal echt erschreckend was hier zu lesen ist, Lichtblicke gibt es natürlich immer :)
Bleibt alle gesund!
Moderation
Zeitpunkt: 13.05.21 13:53
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Kommentar: Regelverstoß - Beschäftigung mit Usern
Zeitpunkt: 13.05.21 13:53
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Die beste aktuelle Möglichkeit ist mit dem sdk und LitFin als PKF und Pinson mason als Rechtsanwaltskanzlei.
Ich habe mich angeschlossen, das Risiko wurde durch Hinterlegung von Sicherheiten extrem minimiert.
Wenn genügend mitmachen, wovon ich ausgehe, dann ist es null.
Es werden wohl 500 Mio zusammenkommen, 300 Mio wurden bereits Ende März erreicht.
Finanzierungsvolumen für die Sammelklage von LitFin erreicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie weitere wichtige Informationen zum Verfahren Wirecard. LitFin hat eine Pressemitteilung veröffentlicht. Diese ist u.a. unter www.wirecardclaim.com/wirecard-news/...arantiert-finanzierung abrufbar.
Finanzierungsvolumen von 300 Mio. Euro erreicht
LitFin hat demnach bekannt gegeben, dass das von LitFin festgesetzte benötigte Mindestvolumen an Ersatzansprüchen geschädigter Wirecard-Anleger (300 Mio. Euro) auf Basis vorläufiger Zahlen erreicht wurde. Die von LitFin gesetzte Finanzierungsbedingung wurde somit erreicht und die Finanzierung der rechtlichen Prüfung und Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen Wirecard, den Abschlussprüfer EY und andere mögliche Beklagte ist sichergestellt.
Die Prozesskanzlei Pinsent Masons wird in den kommenden Monaten die Einzelfallprüfung vornehmen. Die Prüfung aller Fälle wird voraussichtlich bis zum Ende des dritten Quartals 2021 andauern. Wir bitten Sie, aus prozessökonomischen Gründen von Sachstandsanfragen abzusehen.
Geschädigte Aktionäre können nach wie vor an der von LitFin finanzierten Sammelklage teilnehmen. Da das Mindestfinanzierungsvolumen bereits überschritten wurde, ändern sich aber ab dem 01.05.2021 die Finanzierungskonditionen. Alle neuen Finanzierungsverträge, die erst ab dem 01.05.2021 geschlossen werden, sehen eine Erfolgsbeteiligung für LitFin in Höhe von 26-30% vor. Die Erfolgsbeteiligung für LitFin erhöht sich daher um 2 Prozentpunkte bei Abschluss des Finanzierungsvertrags ab dem 01.05.2021
Das Treuhandkonto wird durch die Rechtsanwaltskanzlei bpv Braun Partners, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Arthur Braun, M.A. (www.bpv- bp.com/de/unser-team/arthur-braun), geführt werden. Auf das Treuhandkonto werden Teile der von Ihnen an den Dienstleister Investor Rights gezahlten Gebühren hinterlegt. Unseren Berechnungen zufolge erwarten wir, dass je nach Anzahl der an der prozessfinanzierten Klage teilnehmenden Wirecard-Geschädigten folgende Summe auf dem Treuhandkonto hinterlegt werden wird:
Die auf dem Treuhandkonto zu hinterlegenden Gelder würden unserer Einschätzung nach also ausreichen, sofern sich rund 12.800 Wirecard-Geschädigte der prozessfinanzierten Sammelklage anschließen. Aktuell haben sich bei der SdK rund 22.600 geschädigte Wirecard-Anleger registriert. Wir gehen daher davon aus, dass gute Chancen bestehen, die benötigte Anzahl an Teilnehmern für die prozess- finanzierte Sammelklage zu erreichen.
Ich nehme die Kanzlei watickannoo,die hat so ihre Drähte mit morts Verbindungen.................
Hoffe so auf 800-855 Mille,und 133% Entschädigung,die ja MASSIV drinnen sein müssen .....ich betone nochmal.....MASSIV drinnen sein Muß......
Bin natürlich massiv in andere Aktien drinnen,und die von meiner seite massiv unterbewerte sind,weil keiner eine ahnung hat von Aktien....auser ich---hähähähähä...
Habe aber dazu noch einige Briefe an so verschiedene ....Stellen....Sozialstellen....Anstalten geschrieben,um etwas weiter zu kommen .....und die Anstalten????um einen Freien Platz zu reservieren..
Wenn ihr versteht was ich meine....
So habe jetzt in der ICH-FORM geschrieben,und schau ma mal ,was so geschieht.
mfg
PS: Das habe ich jetzt aber doolll gemacht
Denn Fakt scheint mir nun mal, dass WC massiv über seine Verhältnisse gelebt und Schuldenberge aufgetürmt hat.
Und dann gibt es ja auch noch die dämlichen Kreditgeber, (Banken)die sich noch vor den Besitzern der Firma (Aktionären) rüpelhaft vordrängeln werden.
Naja, trotzdem viel Dusel...
"Weiterhin behält sich der Kaufanbietende für den Fall der wesentlichen Änderung der Werthaltigkeit der zum Kauf angebotenen Schadensersatzansprüche – insbesondere in Bezug für den Auffordernden neue rechtliche Erkenntnisse - die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und rückabzuwickeln. Mit Abgabe einer Verkaufsangebotserklärung erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anspruchsberechtigte hierzu sein Einverständnis."
entscheidend: "die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und rückabzuwickeln"
Es geht hier nur darum, dass P.E. von der Aufferderung zum Kauf zurücktreten kann...nicht vom Kauf!!
Ist der Kauf der Schadensersatzansprüchebdurch P.E erfolgt, ist das Geschäft m.M. nach abgeschlossen und das Erfolgsrisiko liegt bei P.E.
Wäre ja noch schöner, wenn die die Schadensersatzansprüche billigst aufkaufen und bei Nichterfolg den Kauf rückabwickeln könnten. Es geht hier m.M. nach nur um die Rückabwicklung der Aufforderung!
Meinungen?
Gruss
K.
Je umständlicher und länger der Text, desto fragwürdiger.
Ähnlich bei LitFin und PM.
Wer den Vertragspartner bei diesem Thema nicht hinters Licht führen will, formuliert knapp, klar
und allgemeinverständlich.
Das schlechte Gefühl bleibt, wenn man Verträge mit einem solchen Geschreibsel unterschreibt. Kommt für mich schon deshalb nicht in Frage.
M.M. nach bezieht sich hier das Wort "rückabzuwickeln" auf die Aufforderung...denn auch diese Aufforderung zum Verkauf der Schadensersatzansprüche ist rechtlich gesehen ein "verbindliches Angebot". Ich interpretiere die Aussage so, dass P.E., falls neue rechtliche Erkenntnisse vorliegen, die Aufforderung ohne den Kauf beenden und "die Aufforderung" dann auch rückabwickeln kann (d.h. diese Aufforderung im Ganzen widerruft)
sonst müsste es heißen: "die Aufforderung ohne den Kauf von Schadensersatzansprüchen zu beenden und gekaufte Schadensersatzansprüche rückabzuwickeln!"
das ist meine bescheidene Meinung...
gibt denn hier keinen Juristen an Board?
Außerdem mal realistisch betrachtet:
Nehmen wir mal an, dass PE Schadensersatzansprüche von 5.000 Kleinanlegern aufkauft und denen 8 % ihres Verlustes dafür zahlt. Wenn sich dann 12 Monate später herausstellt, dass sie Nichts dafür an Entschädigung erhalten, wie sollen sie dieses Geld von den Kleinanlegern denn wieder eintreiben?
Die Firma sitzt in der Schweiz....und eine Forderung aus der Schweiz in Deutschland einzutreiben, bei so vielen kleinen Beträgen...das ist doch gar nicht rentabel umsetzbar. Ihr könnt m.M. nach davon ausgehen, dass sich ein Großteil der Anlage weigern würde, das erhalten Geld aus dem Kauf zurückzuzahlen. Und diese schwurbelige Formulierung ist m.M. nach auch juristisch durchaus angreifbar.
Viel einfacher wäre es doch dann für P.E. direkt mit offenen Karten zu spielen und im Erfolgsfall, ohne Kostenrisiko, 10 % des Verlustes anzubieten, ohne das Geld "vorzulegen".
Also ich glaube, dass mit Verkauf der Schadensersatzansprüche beiderseits ein Rechtsgeschäft getätigt wird, dass damit erledigt ist. Nix mit Rückabwicklungsmöglichkeit.
Meinungen?
Gruß
K.
Hier hat ja scheinbar noch niemand eine erfolgreiche Annahme auf Basis der ersten Aufforderung vermeldet. Weiß jemand von einer solchen Annahme und kennt zudem den entsprechenden Prozentsatz?
Die Annahme hätte ja dem Anbietenden ja schon letzten Mittwoch zugestellt werden müssen.
3.2. AngebotsannahmeNach fristgerechtem Eingang der Kaufangebote erklärt der Auffordernde bis spätestens 12.05.2021 um 12:00 Uhr (CET) in Textform (E-Mail, Fax, Brief) dieAnnahme gegenüber dem Anspruchsinhaber, ob und in welcher Höhe er die Angebote annimmt. Erfolgt keine Annahmeerklärung gegenüber demAnspruchsinhaber, gelten die Angebote als nicht angenommen.
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Am 28-5 hätte Spring die nächsten Annahmen zu vermelden.
Mal schauen was dann passiert? Entweder versuchen sie den Kurs weiter zu drücken oder das Angebot stößt einfach nicht aus das erwartete Interesse.
Dazu, wie im Falle LitFin/PM, noch eine jahrzehntelange Unsicherheit bzgl. eines (möglicherweise erheblichen) Kostenrisikos.
Nein, Danke.
Moderation
Zeitpunkt: 19.05.21 23:22
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Kommentar: Regelverstoß - unbelegte Aussage
Zeitpunkt: 19.05.21 23:22
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