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Seite 8 von 9 Neuester Beitrag: 03.09.12 14:55 | ||||
Eröffnet am: | 18.02.04 02:12 | von: highflyers | Anzahl Beiträge: | 212 |
Neuester Beitrag: | 03.09.12 14:55 | von: M.Minninger | Leser gesamt: | 26.987 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 10 | |
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die Rechtsfindung...
§ 183 Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen
(1) Wird eine Sacheinlage (§ 27 Abs. 1 und 2) gemacht, so müssen ihr Gegenstand, die Person, von der die Gesellschaft den Gegenstand erwirbt, und der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl der bei der Sacheinlage zu gewährenden Aktien im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals festgesetzt werden. Der Beschluß darf nur gefaßt werden, wenn die Einbringung von Sacheinlagen und die Festsetzungen nach Satz 1 ausdrücklich und ordnungsgemäß bekanntgemacht worden sind.
(2) § 27 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) Bei der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen hat eine Prüfung durch einen oder mehrere Prüfer stattzufinden. § 33 Abs. 3 bis 5, die §§ 34, 35 gelten sinngemäß.
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Zeitpunkt: 29.12.11 15:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - des Pushens
Wenn du das getan hättest hättest du folgendes erkannt.
1) Hoher Umsatz kann hier gar nicht zustande kommen da es von der Aktie nicht viele Stücke gibt.
2) "Rudini bließ zum Einstieg" ist nur bedingt richtig. Der User "TrafficBroker" hat die Mitteilung auf der RA Seite gefunden und dann hier eingestellt. "Rudini" hat dann lediglich einen neuen Thread zu dem Thema eröffnet.
3) "Die Leute lassen sich über den Tisch ziehen". Jeder ist dafür verantworlich was er kauft und wenn er kauft wann er wieder verkauft.
Hier war ohne Probleme ein Kauf von 0,60-0,70 und eine Verkauf wenig später bei 1,40 oder höher möglich. Wer zu spät kam....selber schuld.
Was noch fehlt:
Hier wird es weder einen Manteldeal noch eine Sach-KE geben! Dazu müsste zunächst der Konkurs überwunden werden und das kostet weit mehr als ein paar 1000 Aktien!
"... Allerdings gab es einen Irrtum in der 3% Meldung, wie uns das Bafin mitgeteilt hat. Nach dem Jahreswechsel werden wir die vorherigen Meldungen korrigieren (unwesentliche Änderungen in der Grössenordnung von weniger als 0,1%), und die neuen Meldungen hier einstellen. ..."
http://www.dulliusekohn.com/ + IPO-Projekte
hier kann man das Beispiel auch mit 50 cent rechnen. Dann würden sie 10 Millionen neue Aktien herausgeben. Die Kapitalerhöhung wäre dann 1:50.
Kann jeder selbst drüber nachdenken, ob diese Art von cold ipo für den Altaktionären noch Sinn macht. M.E. kann man sich in solch einem Fall nur ärgern!
Blöd wenn man sich im Aktienrecht nicht auskennt, Murat. Muahhhh...
dass die Altaktionäre erst mal nicht allzu viel davon haben.
Das hat echt einen extra grünen Stern verdient. Das nenne ich mal Informativ.
http://www.dulliusekohn.com/ + IPO-Projekte
Zitat:
Ein Cold-IPO auf diese Art durchzuführen, macht nur Sinn, wenn man über 80% der Aktien hält. Auf unserer Seite haben wir geschrieben, dass selbst mit 5,xx% ein Cold-IPO machbar ist. In diesem Fall, geht es nur über Kapitalerhöhung, wie wir auch ausdrücklich erwähnt haben. Deswegen, eine Spekulation auf das Gelingen unserer Projekte macht keinen Sinn, da im Erfolgsfall die Verwässerung einen Gewinn der Altaktionäre durch das Cold-IPO verhindert. Der Gewinn für den Altaktionär kommt erst dann, wenn das neue Projekt erfolgreich arbeitet.
Muah...
Wenn man sich mit der Thematik "Manteldeals" etwas beschäftigt, weiß man, dass es bei allen Manteldeals so läuft.
Man schaue sich allein die letzten Manteldeals: DÜBAG, Mediasource, Fritz Nols...
Genau dasselbe Schema...
Gleichwohl ging es im Vorfeld jeweils deutlich nach oben. Insbesondere bei Mediasource und der DÜBAG.
Wer zwischen den Zeilen lesen kann, weiß was Herr Köhn bezweckt...
Köhn auch wieder nicht passt?!
Er schreibt ganz klar dazu- noch mal Zitat:
Deswegen, eine Spekulation auf das Gelingen unserer Projekte macht keinen Sinn, da im Erfolgsfall die Verwässerung einen Gewinn der Altaktionäre durch das Cold-IPO verhindert. Der Gewinn für den Altaktionär kommt erst dann, wenn das neue Projekt erfolgreich arbeitet.
Also für mich ist der Fall erst mal klar. Also lass mal die Kirche jetzt im Dorf.
Das ist ja nicht von mir – das ist ja von der Anwalts Seite selbst.
Wenn Du anderer Meinung bist – dann kauf doch die Aktie.
Man wird doch was Zitieren dürfen von Köhn ohne das du überall ausflippst