Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 68 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.385 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 18 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 65 | 66 | 67 | | 69 | 70 | 71 | ... 79 > |
Moderation
Zeitpunkt: 25.04.16 11:42
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Marktmanipulation vermutet - Unbelegte Aussage.
Zeitpunkt: 25.04.16 11:42
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Marktmanipulation vermutet - Unbelegte Aussage.
Wer könnte denn mit dieser Mantel-AG noch was anfangen? Warum sollter einer ein totes Pferd reanimieren, wenns dutzende Mäntel (lahme Gäule) gibt, die noch nicht abgewickelt sind? Nichmal Steuervorteile oder sonstwas einen Mantel interssant machen könnte wurde hier irgendwie oder -wann mal erwähnt.
Für absolut nix 10 Cent erwarten finde ich mutig (noch höhere Erwartungen erst recht) und in einer Diskussion ohne jedes nachvollziehbare Argument einfach nur unschön (wegen der Etikette kein heftigers Wort gewählt).
Die rechtliche Frage ist m. E. eindeutig! Und da kann man sich bei den Umsatzzahlen schon die Frage stellen, warum es einen Aufkäufer der Aktien gibt, wenn nichts mit dem Mantel geschehen soll?!
EBEN NICHT auf eine Umgehung des Aktiengesetzes, speziell §274 !
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollbeendigung
§274 AktG:
(1) Ist eine Aktiengesellschaft durch Zeitablauf oder durch Beschluß der Hauptversammlung aufgelöst worden, so kann die Hauptversammlung, solange noch nicht mit der Verteilung des Vermögens unter die Aktionäre begonnen ist, die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen.
(2) Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft
1. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, das Verfahren aber auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden ist;
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Ich will hier die Quellen für EURE Behauptungen sehen...bitte.
Nebst Verwaltungsakt..."von Amts wegen", wie in der Registermeldung des Gerichts auch hervorgeht.
ALLES nachvollziehbar !
Und selbst die Gläubiger können leer ausgehen oder nur einen Teil ihrer Gesamtforderungen zurück erhalten.
Capice ?
Ich schätze, dass Ariva lediglich Verstöße gegen die Forenregeln löscht. Alles Andere täte ja keinen Sinn machen, oder?
Gorosch, hast DU eine Quelle für eine Umgehung des §274 Aktiengesetz ? Ich finde keine.
Dieses Klientel wird aber wohl nie und nimmer so etwas in die Öffentlichkeit tragen, außer es gibt gesetzliche Pflichten (Mitteilungen) zu beachten.
Schöne Woche noch!
Auch "spezialisierte Juristen" müssen sich übrigens an die Gesetze hier in Deutschland halten. Auch was die Börse und die Rösch AG betrifft...
Ich bin der Meinung, dass wer sich bzgl. der gesetzlichen Bestimmungen zum Status der ABWICKLUNGSgesellschaft Rösch AG "nur oberflächlich in der Materie auskennt", dann aber fair zu anderen Diskussionsteilnehmern hier sein sollte (Siehe #1601, #1663, #1682), falls man mal kritisiert wird.
Wäre zudem toll, wenn in der Zukunft der eigenen Meinung einfach eine kurze aber prägnante Quelle hinzugefügt wird. Quellenangaben sind für JEDE Diskussion ein echter Mehrwert und ersparen unnötige Erklärungen für die Mitleser und Diskussionsteilnehmer. Danke.
Meine Meinung.
1. Wurde das Insolvenzverfahren auf Antrag eingestellt?
2. Wer kennt den Insolvenzplan bzw. weiß, ob der Insolvenzplan ggfs. die Fortbestand der Gesellschaft vorsieht?
Sofern diese Fragen nicht eindeutig beantwortet werden können, gilt m. E. weiterhin die Vermutung, dass irgendwer eine Verwertung des Mantels beabsichtigt und sich hieraus resultierend hohe Umsatzzahlen ergeben.
http://177766.homepagemodules.de/...ns-in-Sichtweite-WKN.html#msg3997
Zu 2.) Es gab gar keinen Insolvenzplan, denn der hätte bis zum Schlusstermin eingereicht werden müssen. Siehe §218 Insolvenzordnung. Finito.
https://dejure.org/gesetze/InsO/218.html
Zitat: "Ein Plan, der erst nach dem Schlußtermin beim Gericht eingeht, wird nicht berücksichtigt."
Wurde hier im Thread bereits (mehrfach?) von mir erklärt...seufz.
Damit sind die Fragen beantwortet...LOL. Hättest hier nur im Thread zurück blättern müssen. Da du das offenbar nicht getan hast... ;-)
RT akt. 0,034 in FFM 13 k gehandelt + 13,33% Alles Tatsachen!
Es wurde vor nicht allzu langer Zeit bereits Abw. Rösch AG sogar zu niedrigeren Kursen verkauft !
Beweis:
http://www.ariva.de/abwicklungsges._r%C3%B6sch-aktie/historische_kurse
Siehe z.B. am 22.März oder am 7.April...
Also, warum behauptest du hier Dinge, die nicht zutreffend sind ??? Und beschwerst dich auf der anderen Seite darüber, dass deine Beiträge von der Ariva-Moderation wegen Verstoß gegen die Forenregeln gelöscht werden ???
http://www.ariva.de/forum/...he-Umsaetze-8-215588?page=64#jumppos1607
Das ist weder fair noch einer Diskussion zu Börsenthemen angemessen...
Meine Meinung.
http://www.ariva.de/abwicklungsges._r%C3%B6sch-aktie/historische_kurse
Darf hier jetzt jeder behaupten, was er will ? Wäre mir neu.
Somit konnten meine zwei Fragen nicht ausreichend beantwortet werden. Und folglich gilt weiterhin: Es scheint so zu sein, dass eine Auflösung nicht erfolgte und eine weitere Verwertung nicht ausgeschlossen werden kann!
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rösch AG Medizintechnik ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt 935.200,04 EUR, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gem. § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: 2.216.924,15 EUR. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
AZ: 102 IN 19/03
Berlin, 30. Juli 2012
Rechtsanwalt Köhler-Ma als Insolvenzverwalter
Quelle: insolvenzbekanntmacnhungen.de; Registereintrag vom 25.09.2012
Echt witzig hier im Thread. Zum Glück gibt es auch User, die informieren und Quellen beibringen... ;-)
Ab jetzt wird es hier interessant....
https://dejure.org/gesetze/AktG/262.html
(1) Die Aktiengesellschaft wird aufgelöst...
3.§durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft;
Maren R.m zweifelst du die Gesetze an ?