(BOI)denbildung abgeschlossen,
Seite 65 von 380 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:01 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.12 10:31 | von: weltumradler | Anzahl Beiträge: | 10.487 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:01 | von: Petraqssia | Leser gesamt: | 2.357.232 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 430 | |
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".....Referring to Ireland, he said the country has been able to draw money from capital markets since 2012, the economy is expected to grow for the third year in a row, and industrial employment is on the up. “One swallow does not make a summer” but “it does prove we are on the right track,” he added....."
und die zittrigen halten halt lieber den spatz in der Hand als die taube auf dem dach wobei uns die Schwalben doch den nächsten sommer verkünden......
dir noch nen schönen abend und bis freitag.
gruss weltumradle, der auf den sk am freitag wirklich gespannt ist
Was meint ihr? Würde mich echt freuen, wenn viele ihre persönliche Meinung zu diesem Thema abgeben würden.
klon79
Ich bin ebenfalls raus, hab das spiel aber erst seit 16 cent mitgemacht.
Ich denke es nicht ganz unklug von der Seitenlinie die Sache zu betrachten, bei 17/18/19 cent wirds erst langsam wieder interessant, abhängig vom Marktumfeld. Die Eurokrise ist noch lange nicht abgefrühstückt.
Ich wage mal ein Paar persönliche Überlegungen preiszugeben:
Ich kann mir, nach der Jahresendrallye, auch eine grössere Konso im Frühjahr vorstellen, die Märkte sind ja jetzt schon gut heissgelaufen, evtl auch früher.
Im Oktober werden die Amis die Schuldenobergrenze höhersetzen, wie immer, da alternativlos(positive Auswirkung auf die Börse). Bei uns werden die unpopulären Entscheidungen zu diversen Schuldenschnitten im Nov/Dez verkündet. Das dürfte den Dax abschwächen und die Stimmmung generell drücken.
Nur meine Meinung, keine Handelsempfehlung.
Ireland ‘back on its feet’ as it nears bailout exit, OECD says
But think tank says Government policies do not focus enough on long-term unemployment
http://www.irishtimes.com/business/economy/...xit-oecd-says-1.1525116
http://translate.google.de/...-nears-bailout-exit-oecd-says-1.1525116
Ireland is back on its feet and on verge of becoming first EU country to exit its bailout, the Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) has said.
But Dr Angel Gurria, secretary general of the OECD, warned that growth, which has proven frustratingly slow to date, would not pick up unless competitiveness improved and the banks’ balance sheets were cleaned up.
“Indicators all point to recovery taking place now, gives us all confidence that economy is on the mend,” he said. Declining public sector debt will help underscore faith in a “robust recovery,” he added with the achievable prospect of nearly 2 per cent growth next year.
He insisted the OECD “does not tell the Irish what to do with Ireland”, instead it helps make available advice on best international practice.
The OECD’s biannual report, published today, contains a series of strong criticisms of the Government’s reform efforts.The Paris-based think tank bluntly states that “now is the time to implement policies that will promote sustainable growth and job creation”.
Some of the starkest criticisms relate to jobs policies. The report says that “policies still do not focus enough on long-term unemployment” and urged the Government to “prioritise the engagement with long-term jobseekers and increase the number of [Department of Social Protection] caseworkers supporting them, through internal redeployment”.
Repeating calls made by the organisation in its last country report almost two years ago, it called for a review of tax and welfare structures to raise labour force participation of low-wage workers.
It also calls for the content of education and training schemes to be better aligned “so that they provide skills required in the expanding sectors”.
Addressing specifically long-term and youth unemployment, Mr Gurria said rates were unacceptably high. He suggested there should not be a return to a heavy reliance on the contruction industry and said Ireland should move more “from bricks to brains”.
The OECD says that resources should be target on policies “empirically-proven” to improve employability, but that doing so will require greater evaluation of labour-market programmes. Such evaluations should form the basis “to close down ineffective schemes, while strengthening successful ones”.
Echoing the need to shut down failed training schemes, the report also says that the State should “wind down” policy measures that are failing to boost innovation in the private sector, adding that “significant uncertainties (exist) ]about the effectiveness of various innovation policy tools.
It calls on the Government to independently and regularly evaluate all actions in the innovation area, so that programmes with proven higher returns can receive most resources, including funds from wound down schemes.
To counter inertia in the system, the report recommends that “all innovation and enterprise supports have sunset clauses”.
To increase the effectiveness and cost-efficiency of the innovation and research policies and make it easier for businesses to access support, the report recommends that the State’s manifold innovation funding schemes and wider policy supports by consolidation into a smaller number of Government agencies.
“Government support for innovation has grown too complicated for firms to access it easily or for efficient evaluation,” it says.
The organisation advocates centralised legal processes for intellectual property rights transfers and a new central technology transfer office, in a bid to increase capital supply and encourage entrepreneurship.
It also calls for increased competition in legal services, a reduction in licensing costs and waiting times and changes to the examinership process.
Many of the recommendations made in the report have been made in previous studies, including the last one in October 2011.
Zeitpunkt auszusuchen. D.h. meines Erachtens wenn der Kurs so weit wie möglich im Norden ist. Damit die"neuen Aktien so teuer wie möglich ausgegeben werden können
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerh%C3%B6hung
Allgemeines[Bearbeiten]
Kapitalerhöhungen beruhen zumeist auf betriebswirtschaftlichen Ursachen und betreffen überwiegend Kapitalgesellschaften, weil deren Kapitalbedarf hoch ist und deren Haftungsmasse im Regelfall auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist (eine gesonderte Haftung der Gesellschafter über die Einlagepflicht hinaus besteht nicht). Bei Personenhandelsgesellschaften besteht neben dem Vermögen der Gesellschaft noch die unbeschränkte Haftung des Privatvermögens der voll haftenden Gesellschafter. Das sind Gründe dafür, dass Kapitalerhöhungen ausführlich im Aktiengesetz geregelt sind, welches für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien gilt. Das AktG ist für kapitalstarke Unternehmen konzipiert,[1] sodass Kapitalerhöhungen eine wesentliche Quelle ihrer Finanzierung darstellen. Der Gesetzgeber hat für andere Rechtsformen lediglich fragmentarische Kapitalerhöhungsvorschriften geschaffen.
Gründe für Kapitalerhöhungen[Bearbeiten]
Bei der Umwandlung irgendeiner Rechtsform in eine Aktiengesellschaft kommt es oft zu Kapitalerhöhungen, weil die AG als kapitalintensivste Rechtsform gilt und deshalb rechtsformbedingter Nachholbedarf gesehen wird. Kapitalerhöhungen sind aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich, wenn Investitionen geplant sind (Sachinvestitionen oder Beteiligungserwerb) und deren bisherige Deckungsquote durch Eigenkapital erhalten bleiben soll.[2] Ohne besondere Investitionspläne kommt es zu Erhöhungen des Eigenkapitals, wenn aus Bonitätsgründen eine Steigerung der Eigenkapitalquote zur Verbesserung der Bilanzstruktur erforderlich ist oder der Anteil des Fremdkapitals gesenkt werden soll, um die Zinsbelastungen zu reduzieren (finance leverage). Letzteres führt zu einer tendenziell günstigeren Ertragslage, sodass der betriebliche Break-even bei geringerem Fixkostenniveau früher erreicht wird (operating leverage).
Kapitalerhöhungen bei der AG[Bearbeiten]
Das AktG befasst sich in den §§ 182 bis 206 AktG sehr ausführlich mit den verschiedenen Arten der Kapitalerhöhung. Generell wird dabei unterschieden zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung. Effektive Kapitalerhöhungen führen zu einer betraglichen Erhöhung des Eigenkapitals, nominelle bedeuten lediglich eine Verschiebung zu Lasten der Rücklagen und zu Gunsten des Grundkapitals (Passivtausch). Allen Kapitalerhöhungen ist gemeinsam, dass sie vorher durch die Hauptversammlung zu beschließen sind und erst rechtswirksam werden, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden sind.
Effektive Kapitalerhöhung[Bearbeiten]
Hier unterscheidet das Gesetz die ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung. Diese Formen stellen Außenfinanzierung dar, weil der Mittelzufluss von Quellen außerhalb der Gesellschaft erfolgt.[3]
Regelfall der Kapitalerhöhung bildet der Zufluss neuen Kapitals durch eine ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 182 bis § 191 AktG). Sie setzt einen satzungsändernden Beschluss der Hauptversammlung voraus (§ 182 AktG) und wird durch Ausgabe junger Aktien zu einem festgelegten Emissionspreis, der nicht unter dem Nennwert liegen darf (§ 9 AktG), umgesetzt.
Bedingte Kapitalerhöhung (§ 192 bis § 201 AktG) liegt vor, wenn nach einem entsprechenden Hauptversammlungs-Beschluss die Erhöhung des Grundkapitals nur insoweit durchgeführt werden soll, als von einem Umtausch- oder Bezugsrecht durch Aktionäre Gebrauch gemacht wird (§ 192 AktG). Sie
sichert Ansprüche auf Aktien, die sich aus Umtausch- und Bezugsrechten von Wandelobligationen oder Aktienoptionsprogrammen ergeben,
bereitet Fusionen vor oder
ermöglicht die Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer der Gesellschaft zum Bezug neuer Aktien.
Durch das genehmigte Kapital (§ 202 bis § 206 AktG) ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand für längstens 5 Jahre, das Grundkapital bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Es dient der Erleichterung der Kapitalbeschaffung und gewährt dem Vorstand die Möglichkeit, den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalerhöhung auszuwählen (Kapitalmarktverhältnisse zum Emissionszeitpunkt), ohne eine erneuten Beschluss durch die Hauptversammlung einholen zu müssen.
Formen der effektiven Kapitalerhöhung[Bearbeiten]
Grundsätzlich gibt es zwei Formen von Kapitalerhöhungen:
Bezugsrechtsemissionen, bei denen Altaktionäre Bezugsrechte auf eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (also den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) erhalten. Dadurch können die Altaktionäre ihre prozentuale Beteiligung an der Aktiengesellschaft auf gleichem Stand halten und unterliegen nicht dem Verwässerungseffekt.
Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts.
Zur Durchführung einer Kapitalerhöhung sind verschiedene Wege denkbar.
Beim Bookbuilding-Verfahren wird nach einer Werbephase genau wie bei einem Börsengang eine Zeichnungsfrist gesetzt, die dann später in die Zuteilung der jungen Aktien mündet.
Beim Block Trade hingegen werden die gesamten jungen Aktien an eine Investmentbank verkauft, die diese wiederum auf eigenes Risiko im Markt zu platzieren versucht.
Die dritte Variante, die sich in den letzten Jahren mehr und mehr etabliert hat, ist das Accelerated Bookbuilding, bei dem die jungen Aktien in kurzer Zeit (je nach Marktlage oft in wenigen Stunden bis zu 1-2 Tagen) an interessierte Investoren verkauft werden.
Nominelle Kapitalerhöhung[Bearbeiten]
Nominelle Kapitalerhöhungen werden aus Gesellschaftsmitteln bestritten (§§ 207 bis § 220 AktG) und sind deshalb Innenfinanzierungen. Umwandlungsfähig bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln sind nur die Gewinn- und Kapitalrücklagen des letzten festgestellten Jahresabschlusses. Die „anderen“ Rücklagen dürfen - mit Ausnahme bei einem vorhandenen Bilanzverlust oder Verlustvortrag (§ 208 Abs. 2 AktG) - vollständig umgewandelt werden; die gesetzlichen Rücklagen und Kapitalrücklagen hingegen nur dann, soweit sie zusammen 10 % des Grundkapitals überschreiten (§ 208 Abs. 1 AktG).
Die der Kapitalerhöhung vorausgehende Bilanz muss geprüft sein und darf maximal 8 Monate zurückliegen (§ 209 Abs. 1 AktG). Zudem muss bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung versichert werden, dass seit dem Bilanzstichtag keine Verschlechterung der Vermögenssituation eingetreten ist.
Die nominelle Kapitalerhöhung geschieht technisch durch die Emission von Gratisaktien (Berichtigungsaktien). Hierbei kommt es zu keinem Mittelzufluss (Passivtausch), weil die Aktionäre keine Bareinlagen zu leisten haben. Durch die Ausgabe von Gratisaktien bleibt der Gesamtwert des Unternehmens unverändert, er wird jedoch auf mehr Aktien verteilt, wodurch der Kurs der einzelnen Aktie sinkt. Die Aktionäre erhalten durch die nominelle Kapitalerhöhung mithin nichts geschenkt; die Bezeichnung Gratisaktien ist deshalb irreführend.[4]
Grund für diese Form ist die Senkung eines hohen Aktienkurses („schwere Aktien“) zur Verbesserung der Börsenattraktivität.[5] Auch nominelle Kapitalerhöhungen werden erst durch Eintragung ins Handelsregister wirksam (§ 211 AktG), wobei gesetzlich fingiert wird, dass die neuen Aktien voll einbezahlt sind.
Kapitalerhöhung bei der GmbH[Bearbeiten]
Die effektive Kapitalerhöhung setzt nach § 55 GmbHG einen satzungsändernden Erhöhungsbeschluss, Übernahme der zu leistenden Stammeinlage und Eintragung ins Handelsregister voraus. Da ein Recht zur Teilnahme an einer effektiven Kapitalerhöhung für die alten Gesellschafter kraft Gesetzes nicht besteht (kein gesetzliches Bezugsrecht wie bei der AG), sind Änderungen der Beteiligungsquoten und auch Vermögensverluste möglich, sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu keine Regelungen trifft. Eine „mittelbare“ Art der Kapitalerhöhung stellt die Möglichkeit der Einforderung von Nachschüssen dar (§ 27 und § 28 GmbHG), die die Kapitalerhöhung bei der GmbH erheblich vereinfacht.[6]
Kapitalerhöhung bei anderen Rechtsformen[Bearbeiten]
Bei Personengesellschaften müssen, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, einer Kapitalerhöhung alle Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung zustimmen, weil eine Verschiebung der Anteilsverhältnisse eintreten kann.[7] Danach erfolgt die Kapitalerhöhung durch formlose Zuschreibung der zugeführten Eigenkapitalbeträge auf dem variablen Eigenkapitalkonto der Gesellschafter (§ 120 HGB) oder durch die Nichtentnahme von Jahresüberschüssen. Erhöhungen der nominell gebundenen Einlagen der Kommanditisten bedürfen hingegen der Eintragung ins Handelsregister (§ 175 HGB). Kapitalerhöhungen durch Aufnahme neuer Gesellschafter führen dazu, dass die neuen Gesellschafter auch für die bisherigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften (§§ 28, 130, 173 HGB).
Die Übernahme neuer Geschäftsanteile erfolgt bei der Genossenschaft durch die bisherigen oder durch neue Mitglieder (§§ 15, § 15a und § 15b GenG). Die hierzu erforderliche Beitrittserklärung ist dem Genossenschaftsregister einzureichen.
Kapitalerhöhung durch stille Gesellschafter[Bearbeiten]
Die Aufnahme stiller Gesellschafter führt zu einem Mittelzufluss und ist in den §§ 230 bis § 236 HGB geregelt. Stille Gesellschafter brauchen nicht am Verlust, müssen jedoch am Gewinn beteiligt werden (§ 231 HGB). Eine Rechtsformänderung ist durch den Eintritt stiller Gesellschafter nicht erforderlich; die bestehende Rechtsform bildet mit dem stillen Gesellschafter eine Innengesellschaft, die nicht nach außen in Erscheinung tritt. Eine stille Gesellschaft kann nur dann als Eigenkapital ausgewiesen werden, wenn sie auch an Verlusten beteiligt wird; eine bloße Gewinnbeteiligung führt zur Passivierung als Fremdkapital. Die stille Gesellschaft bedarf bei der Aktiengesellschaft der Zustimmung der Hauptversammlung. Die verlustbeteiligte Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Unternehmens über (§ 230 Abs. 2 HGB).
Rechtslage in der Schweiz[Bearbeiten]
Auch in der Schweiz gibt es spezielle Regelungen, die die Art und Weise sowie den Umfang von Kapitalerhöhungen definieren. Diese finden sich hauptsächlich in den Artikeln 650 bis 653i des Schweizer Obligationsrechts, teilweise sind jedoch auch weitere Bestimmungen wie das Bankengesetz anwendbar. Gemäß Obligationenrecht gibt es drei Varianten der Kapitalerhöhung, die ordentliche, die genehmigte und die bedingte Kapitalerhöhung.
Ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhung[Bearbeiten]
Die ordentliche Kapitalerhöhung wird von der Generalversammlung beschlossen. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, diese binnen drei Monaten durchzuführen und im Handelsregister einzutragen. Wird die beschlossene Kapitalerhöhung in dieser Zeit nicht durchgeführt oder nicht im Handelsregister eingetragen, so verfällt der Beschluss.[8]
Die genehmigte Kapitalerhöhung erlaubt eine Flexibilisierung der Erhöhung des Eigenkapitals. Namentlich wird der Verwaltungsrat durch die Generalversammlung ermächtigt, selbständig das Eigenkapital um einen bestimmten Betrag zu erhöhen. Wird die Erhöhung nicht binnen zwei Jahren vorgenommen, so verfällt der Beschluss.[9]. Darüber hinaus darf das genehmigte Kapital maximal 50% des bestehenden Aktienkapitals ausmachen.
Beide Formen der Kapitalerhöhung unterstehen gewissen gemeinsamen Vorschriften, die namentlich insbesondere die Liberierung sowie das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre regelt.
Bedingte Kapitalerhöhung[Bearbeiten]
Bei der bedingten Kapitalerhöhung schließlich begibt die Gesellschaft Wandelanleihen, also Obligationen die entweder auf Wunsch einer Partei (freiwillige Wandelanleihe) oder an einem bestimmten Datum (Pflicht- oder Zwangswandelanleihe) in Eigenkapital umgewandelt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung muss wie die beiden anderen Formen von der Generalversammlung beschlossen werden. Wie bei der genehmigten Kapitalerhöhung ist zudem die Höhe auf 50% des bestehenden Aktienkapitals beschränkt.
Sonderinstrumente für Banken[Bearbeiten]
Neben den allgemeinen Möglichkeiten der Kapitalerhöhung nach OR gibt es seit Inkrafttreten der sogenannten Too-big-to-fail-Vorlage am 1. März 2012 zusätzliche Möglichkeiten der Kapitalerhöhung für Banken sowie hauptsächlich finanzgeprägte Gruppen gemäß Art. 11–13 des Bankengesetzes. Namentlich handelt es sich hier einerseits um die Schaffung von zusätzlichem Wandlungskapitel durch die Begebung von CoCo-Bonds oder Buffer Notes sowie andererseits um die Schaffung von sogenanntem Vorratskapital, einer Sonderform der bedingten Kapitalerhöhung, die aber keiner gesetzlichen Beschränkung in Höhe und Zeit unterliegt.
Irland:
4 x schlechter nahezu als selbst italien !!!.............. - 8,1 % !!!!!!!
The largest decreases in industrial output were registered in Ireland (-8.7 percent), Malta (-6.7 percent), Portugal (-3.2 percent), Greece (-2.8 percent) and Germany (-2.3 percent), and the highest increases were seen in Lithuania (3.3 percent), Denmark (2.3 percent), Estonia (2.1 percent) and Finland (2.0 percent).
Related
On a yearly basis, the largest decreases were seen in Greece (-8.2 percent), Ireland (-7.9 percent), Malta (-7.7 percent) and Sweden (-6.2 percent), and the highest increases were in Estonia (7.8 percent), Romania (7.3 percent) and Poland (3.8 percent).
http://www.ibtimes.com/...ons-august-while-eu-nations-post-mixed-data
klon79
außer in der BoI bin ich in drei griechischen Banken.
Alle vier, trade ich schon mal, aber eher selten.
Mir ist im Prinzip die KE egal. Bin ja preiswert rein.
Meine Strategie bei allen vier Banken ist die, über Jahre hinweg zu halten.
Die Menge der Aktien die ich halte, im Vergleich zu den Peanuts, die ich dafür bezahlt habe,
denke ich am Ende einige hunderttausende Euro dafür zu bekommen.
Denke bei BoI und einigen anderen Banken muss man einfach nur LONG denken.
Viel Erfolg!
Share Price SpacerBid0.218
Share Price SpacerAsk0.219
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Share Price SpacerVolume4,375,207
Share Price SpacerOpen0.223
Share Price SpacerHigh0.222
Share Price SpacerLow0.218
Share Price SpacerClose0.222
Share Price SpacerCurrencyEUR
Aber eines kann man sagen: Die Boi hat in den letzten 12 Monaten wirklich ausgezeichnete Arbeit geleistet. Wenn es so weiter geht, geht in auf lange Sicht sicher sicher aufwärts.
Schönes Wochenende allen.
klon79
gruss weltumradler
wenn ja, dann freue ich mich als grüner, sorry, über diesen bericht und hoffe gleichzeitig, dass hier nicht auf`s falsche Pferd gesetzt wird.
http://businessandleadership.com/business/item/...-ireland-seed-fund/
gruss weltumradler
".....She said the redundancies were part of an ongoing process of downsizing at the bank, which has cut 5,000 jobs since 2008.
It currently employs 11,730 people....."
http://www.rte.ie/news/2013/0912/473896-bank-of-ireland/
gruss weltumradler
nach den Hypothekenzinsen zum 01.05.2013 werden ab dem 01.10.2013 weitere Erhöhungen anstehen.
http://www.mortgagestrategy.co.uk/...rtgage-rate-hike/1075811.article
gruss weltumradler
für den zweihunderttausendsten zugriff auf diesem thread, dem 4.000 Stern für welti sowie einem fast
100% igen anstieg seit threaderöffnung auch wenn es heute düstert.
es ist schön, dass es hier so familär zugeht und ich hoffe, dass das interesse weiter steigen wird und wir in spätestens 2 jahren hier die millionen voll haben. interesse wird steigen, das ist sicher, denn in den nächsten Wochen wird es viel, hoffentlich auch positives zu berichten geben.
gruss weltumradler