Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 62 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.395 |
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Das passt.
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Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils gültigen Schwellenwert beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden.
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http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Dazu braucht man nicht einmal eine Diskussionsrunde...
Und die Börse ist nun einmal voll von Gesetzen. Mal abgesehen von den ganzen Börsenrichtlinien, die noch dazu kommen etc.
Und diese AG hier befindet sich selbst für den von dir behaupteten Fall der Nichterreichbarkeit des Firmeninhabers in einer eindeutigen Lage. Auch dank Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/FamFG/394.html
https://dejure.org/gesetze/FamFG/393.html
Da gibt es nämlich Fristen. Ist so eine Frist vielleicht bald um? Morgen? Nächste Woche? Nächsten Monat? Hmm...bin gespannt.
Kennst dich doch so gut aus mit den Gesetzen.
Kein Wunder, das du so viele Fragen hast, die unbeantwortet scheinen... ;-)
D.h., du hast auch §394 FamFG nicht gelesen? Oha, habe ich gerade erst gepostet. #1533.
Das ist bitter. So entstehen überflüssige Fragen...
Aus §394 FamFG z.B.
(1) Das Erlöschen einer Firma ist gemäß § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe in das Handelsregister einzutragen
berufsständische Organe, IHK oder selbst das Finanzamt haben Interesse, ihre Rechte beim Unternehmen einzufordern. Ist ja auch logisch, oder?
Deshalb wird eine AG z.B. vor Durchsetzung der Rechte nicht gelöscht. Da könnte sogar noch ein Gerichtsverfahren dahinter stecken. Deshalb zöge sich eine Löschung aus dem Handelsregister auch hinaus...
Meine Meinung und Erfahrung.
Wurde doch im Handelsregister bereist angekündigt, warum noch nicht vollzogen, dass war meine Frage.
Es gibt da so einige Gründe, die eine Löschung im Handelsregister verzögern können.
Warum noch nicht geschehen ?
Termine für evtl. Forderungen mussten alle eingehalten werden.
Liegt wohl auch Informationsbedarf vor.
Die Frage nach der Löschung der Rösch AG habe ich ausreichend gut beantwortet. Ein wenig Recherche muss du nun schon selbst anstellen.
Beantworte DU mir doch auch einmal eine Frage:
Nach welcher gesetzlichen Regelung soll die ABWICKLUNGSgesellschaft Rösch AG fortgesetzt werden können?
Konnte mir bisher noch keiner beantworten. Komisch, oder? Kannst du?
Moderation
Zeitpunkt: 08.03.16 16:07
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Zeitpunkt: 08.03.16 16:07
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Ich hätte aber auch nichts dagegen, wenn hier demnächst die Sparda Bank mitspielt.
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