France Telekom - Investment Kaufsiegnal


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Neuester Beitrag: 24.10.14 11:00
Eröffnet am:08.08.05 10:19von: das Zentrum.Anzahl Beiträge:2.528
Neuester Beitrag:24.10.14 11:00von: simba0477Leser gesamt:365.193
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122 Postings, 5110 Tage Der Investor90Dividende

 
  
    #151
11.06.11 12:10

Ex-Date war am 10.06., Zahltag ist der 15.06.

http://www.orange.com/en_EN/finance/stock/dividend/

 

122 Postings, 5110 Tage Der Investor90Record-Date ist der 14.06.

 
  
    #152
11.06.11 12:11

3677 Postings, 5667 Tage karassrecord date ist der 14.06 ?

 
  
    #153
12.06.11 10:02

Wie muss man das verstehen? Heißt das, dass man am 14.06 die Aktien im Depot haben muss

und am 15.06 ist Zahltag?

 

3677 Postings, 5667 Tage karassok

 
  
    #154
12.06.11 10:04

am 10.06 musste man sie haben

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158nein thome76

 
  
    #155
15.06.11 10:29
am 09.06. zum Tagesschluss musste man sie haben, um Dividende zu bekommen.

Der 10.06.2011 war bereits der Ex-Tag. Wer an dem Tag erwarb, bekommt keine Dividende für 2010.

Apropos Dividende:
Hat schon jemand seine Dividende heute erhalten und kann über die Quellensteuer berichten?

Hab bei meiner Bank noch nichts bekommen.

Gruß
Muppets  

112 Postings, 5019 Tage Sams1974Quellensteuer

 
  
    #156
15.06.11 11:30

Bis jetzt nur das Geld auf dem Konto, genaue Abrechnung fehlt noch.

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158Japp Sams1974,

 
  
    #157
15.06.11 12:07
jetzt geht es mir genauso.

Allerdings habe ich nur genau 60 Cent pro Share bekommen. Deutet darauf hin, dass 25% Quellensteuer einbehalten wurden. Nach der obigen Übersicht sollten es nur 18% sein. Bin auf die Abrechnung gespannt.

Gruß
Muppets  

1193 Postings, 5524 Tage Motobiker84Quellensteuer Frankreich

 
  
    #158
15.06.11 12:59

hab ich bisher immer 25% abführen müssen........wie kommst du auf 18%?

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158Hallo Motobiker

 
  
    #159
15.06.11 18:29
s. http://www.steuerliches-info-center.de/...schequellensteuer_node.html

Dort die Lage ab 01.01.2010 auswählen zu Frankreich gehen und siehe da in Spalte A steht Quellensteuer Frankreich 18%.

Wenn du 2008 aufrufst steht an derselben Stelle 25%.

Daher frage ich mich, was richtig ist. In beiden Fällen sind 15% als Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechenbar.

Ist aber schon ein Unterschied ob 3% oder 10% nicht anrechenbar sind (Differenz zwischen 15 und 18 bzw. 25%).

Werd mal weiter nach suchen.

Nach dem DBA mit Frankreich sind sogar für Deutsche nur 15% Quellensteuer zulässig. Aber der Nachweis, dass man Deutscher ist, ist über die Depotbank und Über Clearstream zu führen. Kostet bei meiner Bank 145 EUR und dauert nach Info meiner Bank Jahre.

Da nach den Ausführungen des BZSt (s. Link) für Leute im EWR-Raum nur 18% zu erheben sind, aber meine Bank 25% erhebt, wäre es schon nicht schlecht zu wissen, wer hier evtl. einen Fehler macht.

Bin für jede weitere Meinung oder Anregung dankbar. Da könnte sich mal die EU einschalten. Auf der Seite vom Focus http://www.focus.de/schlagwoerter/frankreich_quellensteuer/ gab es da mal was. Wie da der aktuelle Stand ist, würde mich mal interessieren.

Gruß
Muppets  

112 Postings, 5019 Tage Sams197425% Quellensteuer

 
  
    #160
15.06.11 22:04

Der Vollständigkeit halber es sind auch dieses Jahr 25% Quellensteuer abzuführen.

 

 

1193 Postings, 5524 Tage Motobiker84@Muppets

 
  
    #161
16.06.11 08:05

Klingt interessant, wenn es möglich wäre, sind natürlich die 18% einiges besser

Manchmal funktioniert diese "Begünstigung" als Ausländer einwandfrei, je nach Land. Zum Beispiel bei Finnland bekomme ich automatisch den geringeren Satz. Habe bei Frankreich schon oft gehört das es kompliziert und langwieirig ist zuviel gezahlte Quellensteuer zurückzuholen. Daher kann ich mir gut vorstellen das es ebenso langwieirig ist eine solche Vorabbefreiung zu bekommen. Bitte lass es uns hier wissen wenn du bezüglich der 18% fündig werden solltest!

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158Hi Motobiker,

 
  
    #162
16.06.11 11:35
wenn du auf meinen Link zum Infocenter gehst (Quelle Bundeszentralamt für Steuern) und dort Rechtslage ab 2010 auswählst erscheint bei Frankreich 18% Quellensteuer (davon 15% anrechenbar).

Warum meine Bank 25% einbehalten hat, bleibt mir ein Rätsel. Leider finde ich keine Fundstellen aus Frankreich.

Bin am Überlegen ob ich die Bank oder das BZSt mal kontaktiere.

Wäre wissenswert, wer die Quellensteuer abführt (FT, Clearstream oder meine Bank).

Muss doch irgendwo geregelt sein wie hoch der Quellensteuersatz ist. 18 oder 25% ist nunmal ein kleiner Unterschied.

Gruß
Muppets  

1193 Postings, 5524 Tage Motobiker84@Muppets

 
  
    #163
16.06.11 12:55

gemäß deinem Link hast du Recht, da steht klipp und klar 18%! Ich meine in früheren Unterlagen mal die 25% gesehn zu haben aber in der 2010 steht klar 18%. Fraglich ist, ob diese für 2011 auch gilt? Es gilt ja der Tag der Ausschüttung.

Ich kann nachher auch mal bei meiner Depotbank anfragen.....bist du zufällig auch bei Diba?

 

1193 Postings, 5524 Tage Motobiker84@Muppets

 
  
    #164
16.06.11 12:57

2008 war das letzte Mal explizit von 25% die Rede.............2009 steht 18/25% drin..........seit 2010 steht nur noch die 18%.......

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158Hi Motobiker,

 
  
    #165
16.06.11 13:59
japp wir haben denselben Broker.

Anfragen an Diba und BZSt sind raus. Mal sehen, was für Antworten kommen.

Wäre interessant zu sehen, bei wem es evtl. anders ist.

Zum Juli 2011 wird die Liste vom BZSt übrigens wieder aktualisiert mit Stand für 2011 (s. Datei Erläuterungen).

Sowie ich Antworten habe melde ich mich wieder.

Biba
Muppets  

1193 Postings, 5524 Tage Motobiker84Und ich

 
  
    #166
16.06.11 14:39

hab mal noch Consors angeschrieben........jetzt bin ich mal auf die 3 Begründungen gespannt ;)

 

1193 Postings, 5524 Tage Motobiker84Hier die Antwort

 
  
    #167
20.06.11 08:54

"Der von Ihnen genannte Quellensteuersatz in Höhe von 18% gilt nicht für alle EWR-Staaten, sondern effektiv nur für Personen, deren steuerlicher Wohnsitz sich in Griechenland und Dänemark befindet. Hintergrund: Die Quellensteuersätze gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen dieser Länder mit Frankreich sind wesentlich höher als in der EU mit 15% üblich (Griechenland 25%) bzw. bestehen nicht mehr (Dänemark - das Abkommen ist zum 01.01.2009) ausgelaufen. Somit können wir Ihnen bestätigen, dass der von uns verwendete Quellensteuersatz in Höhe von 25% korrekt ist. "

Es bleibt also leider bei den 25% :-(

 

112 Postings, 5019 Tage Sams1974@ 25%

 
  
    #168
20.06.11 10:45

Danke für die info

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158Hallo Motobiker

 
  
    #169
20.06.11 20:32
Also bei der DIBA hört sich das bei mir so an:
"Ihre Ertragsabrechnung zum Wertpapier France Telecom, ISIN FR0000133308, wurde mit 25 % Quellensteuer abgerechnet. Die Teilnahme am Verfahren der Abrechnung mit ermäßigtem Quellensteuersatz ist in unserem Hause leider nicht möglich, da hierzu die Offenlegung persönlicher Daten unumgänglich wäre."

Fraglich ist, woher dann die 18% beim BZSt in der Übersicht kommen (Anfrage noch offen) und was das bei der DIBA mit der Offenlegung heißt. Wahrscheinlich geht es da um die Herabsetzung auf 15% entsprechend dem DBA.

Bleib auf jeden Fall am Thema dran.
Biba
Muppets  

1193 Postings, 5524 Tage Motobiker84@ Muppets

 
  
    #170
21.06.11 08:13

Interessant. Die Antwort von Diba bezieht sich vermutlich auf deren Datenschutzklauseln. Die Antwort von Consors klingt aber aufschlußreich. Aus historischen Gründen gibt es wohl für Anleger wohnhaft in  Dänemark und Griechenland den ermäßigten Quellensteuerabzug in Frankreich mit 18%. Alle übrigen EWR-Anwohner (wie wir in Deutschland) müssen die 25% abführen, erhalten aber im Rahmen der bilateralen DBA 15% angerechnet.

Vermutlich käme bei Diba nach einer Offenlegung deines Wohnsitzes das gleiche Ergebnis für dich heraus, es sei denn du hast den offiziellen Wohnsitz in Dänemark oder Griechenland.

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158Hi Motobiker,

 
  
    #171
21.06.11 18:59
ne bin Deutscher.

Hier mal die Antwort vom BZSt - heute eingetroffen:

"Sehr geehrter Herr xxx,

genauere Erläuterungen als unter dem u.g. LINK stehen nicht zur Verfügung. Die Liste ist bezüglich der Anrechenbarkeit in Höhe von 15 Prozent korrekt, weil das DBA-Frankreich dem Quellenstaat (hier Frankreich) 15 Prozent Besteuerungsrecht zuweist. Damit können auch nur 15 Prozent anrechenbar sein.

Die 25 Prozent Einbehalt ist französisches nationales Steuerrecht. Inwieweit die Differenz  zu 18 Prozent eine Gesetzesänderung in Frankreich betrifft, entzieht sich meiner Kenntnis.

http://www.steuerliches-info-center.de/DE/...quellensteuer_node.html"

Ich verstehe danach nur Bahnhof. In deren Liste steht Frankreich mit 18% drin, aber 25% ist nach französischen Recht richtig??? *grübelundamkoppkratz. Wozu gibt es diese Infostelle beim BZSt, wenn die was falsches anzeigt??? Werde da nochmal nachfragen.

Gruß
Muppets  

6 Postings, 5128 Tage lalin1972Quellensteuer und BZSt

 
  
    #172
1
27.06.11 08:37
Die Auskünfte des BZSt kann man vergessen.

Ich hatte mich im Januar an das Amt gewandt und gefragt, ob es sich bei dem Betrag von 1.500 € bei der spanischen Quellensteuer um einen Freibetrag oder eine Freigrenze handelt.
Antwort:
Wissen wir nicht - fragen Sie bitte in Spanien nach.
Inzwischen hat man eine relativ gute Erläuterung eingefügt....

Es bleibt nur, Dampf machen. Die Bank und das BZSt anschreiben und um Auskunft bitten. Je mehr Leute Dampf machen (und diesen Stellen Arbeit), desto früher besteht die Möglichkeit, innerhalb der EU zu einer bürgerfreundlichen Lösung zu kommen. Entsprechende Vorarbeiten der Kommission gibt es bereits.  

122 Postings, 5110 Tage Der Investor90UPDATE Quellensteuer

 
  
    #173
1
03.08.11 19:53

Ich habe nun endlich mal bei meiner Bank nachgefragt. In Frankreich scheint es alles ein bisschen kompliziert zu sein.

Also: Es gibt da anscheinend mehrere Möglichkeiten:

1. Das französische Unternehmen "verlangt" eine Namensoffenlegung (man bekommt eine Information seiner depotführenden Stelle), so geschehen z.B. bei TOTAL. Dann erhebt Frankreich 18%

2. Keiner tut was: 25% Abzug

3. Man wird am Jahresanfang selber tätig und reicht eine Wohnsitzbescheinigung ein. Dann werden gleich 15% einbehalten, jedoch muss der Antrag auf Vorabbfreiung über die Depotbank gestellt werden, da greift natürlich jeder Gebühren ab.

So oder so darf Frankreich nur 15% einbehalten. Für Kleinanleger ist wohl Variante 1 die beste, ansonsten wird es teuer.

Ich hoffe jedenfalls, dass das jetzt alles so stimmt.

 

2220 Postings, 6899 Tage muppets158Hi Investor

 
  
    #174
10.08.11 19:07
tja aber die FT verlangt keine Namensoffenlegung.

Daher bleibt es dann wohl bei 25% und wegen der restlichen 10% steht man im Regen. Mindert die Dividendenrendite etwas.

Tja die Wohnsitzbescheinigung ist leider auch mit Gebühren bei der Bank verbunden.

Gruß
Muppets

P.S.: Der Kursrückgang ist echt der Hammer... Wahrscheinlich geht demnächst alles Pleite.  

122 Postings, 5110 Tage Der Investor90@muppets158

 
  
    #175
11.08.11 11:54

Die Gebühren sollen sich so um die 50€ herum belaufen. Da muss man sich das schon gut überlegen.

Rechnung dazu:

10% Mehrabzug entsprechen 50€. Dementsprechend sind 38% Abzug (mit Soli und KIST) 190€

Die 38% Steuern wurden von 500€ Dividende einbehalten

France Telecom hat eine Dividendenrendite von ca. 10%. Das heißt, wir müssten bei France Telecom mindestens 5.000,00€ anlegen, damit sich das mit den Gebühren lohnt.... Naja......

 

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