Todesurteil in Texas vollstreckt
Seite 7 von 7 Neuester Beitrag: 18.10.02 12:15 | ||||
Eröffnet am: | 29.05.02 10:58 | von: Boersiator | Anzahl Beiträge: | 162 |
Neuester Beitrag: | 18.10.02 12:15 | von: Boersiator | Leser gesamt: | 15.038 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 14 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | > |
Außerdem gehen dir so langsam die Anschuldigungen aus. Erst verstehe ich es nicht, dann bin ich nicht bereit drüber nachzudenken, und nun behauptest Du das auch ich mich ändern kann, mit entsprechender Weitsicht, die ich natürlich derzeti noch nicht habe.
Also warum lassen wir es nicht dabei. Ändern können wir beiden es eh nicht. Ich schlage eben zurück wenn einer Streit anfängt (obgleich ich ja deiner Auffassung nach auch Schuld an dem Streit habe) und Du hälst eben Gottesfürchtig die andere Wange ebenso in Faust-Richtung. Dein Zahnarzt wird sich bedanken.
Im übrigen könnte ich dir auch vorhalten, daß Du keine andere Meinnug als die deinige gelten läßt...
Politisch würde man sagen: "Die Fronten sind verhärtet."
"Der Optimist erklärt, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist fürchtet, dass dies wahr ist."
JAMES BRANCH CABELL
amerikanischer Schriftsteller
14.04.1879 - 05.05.1958
Avantgarde
@ Tyler
Möchtest Du mich Tot-Fachsimpeln. Meine Aussage ist nicht angreifbar. Wenn Du das bestreitest können wir gerne einen Germanisten und einen Juristen streiten lassen.
Das es verschiedene arten des Vorsatzes gibt mag richtig sein, aber das "vorsätzlichste" gibt es de fakto nicht.
Und wenn die Gemeinschaft tötet ist das nichts schwerwiegenderes als wenn ein Mörder tötet. Nur das die Gemeinschaft es nicht aus niederen Beweggründen vollzieht.
Die Diskussion hier ist sehr interessant und sowohl polemisch als auch sachlich. Das ist ganz normal Allerdings es würde mir als Jurist Angst machen, wenn auf dieser Basis ein Folksentscheid für die Todesstrafe geführt würde.
Wir haben in Deutschland keinen Volksentscheid auf Bundesebene und das ist gut so, denn unsere Verfassungsrechtler habe erkannt, dass im konkreten Fall eines scheusslichen Mordes, z.B. an einem Kind bestimmte Zeitungen (z.B. Bild) eine entsprechende Kanpange lostreten und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die notwendigen Unterschriften bekommen. Und so wie es aússieht, gibt es in D auch in Zeiten, in denen wir nicht unter dem Eindruck eines schrecklichen Verbrechens stehen eine Mehrheit für die Todesstrafe.
Der Staat, der wir ja eigentlich alle selbst sind (viele vergessen das leider zu oft) muss sich auch vor sich selbst (vor jedem einzelnen) schützen! (So sieht die Verfassung auch vor, dass bestimmte Artikel des Grundgesetztes nicht geändert werden dürfen) Es wäre Fatal, die Staatsgewalt in die Hände von Zeitungen zu geben (z.B. wegen der SUN kann Tony Blair in England den Euro nicht einführen und das wäre aber ökonomisch wichtig)
Wie gesagt, ich bin froh über solche Diskussionen auch wenn ich nicht alle Meinungen teile bzw. manche nicht billige, aber ich bin besonders froh, dass hieraus keine Änderung der geltenden Gesetzeslage wird.
Übrigens ist mir aufgefallen, dass die meisten Beiträge für die Todesstrafe ehr kurz (und tendenziell polemischer) sind, die gegen die Todesstrafe z.T. sehr differenziert. Das zeigt m.E. dass die Todesstrafe bei genauerer und differenzierter Betrachtung nicht wieder eingeführt werden kann.
Gruß,
Glasnost
Alles Gute,
Glasnost
1. Darf der Grundsatz ‚Du darfst nicht töten‘ in Grenzsituationen verletzt werden?
2. Können Menschen ihr Recht an der Gesellschaft endgültig verwirken?
Der Rest der Diskussion ist Nebensache. So ist z.B. das Argument der Fehlverurteilungen irrelevant: Niemand käme auf die Idee, das Automobil ganz zu verbieten, nur um die vielen Unschuldigen Verkehrsopfer zu schützen.
Ebenso ist die Frage der Kosten wohl eher nicht legitim zur Entscheidungsfindung heranzuziehen.
Ich für meinen Teil beantworte beide Fragen mit JA. Trotzdem bin ich gegen die Todesstrafe, da m.E. die strafrechtliche Verfolgung nicht einer Grenzsituation in diesem Sinne entspricht (wie es z.B. für Notwehrsituationen der Fall wäre). Andererseits bin ich der Meinung, daß der Ansatz der grundsätzlich gegebenen Resozialisierbarkeit falsch ist. Und von der Grundsätzlichkeit dieser Frage unberührt, kann ein Mensch m.E. durch gewisse Taten sein Recht auf die Chance der Resozialisierung endgültig verwirken.
nein ich möchte Dich nicht Voll-Fachsimpeln. Ich habe Dir doch in meinem Posting im Eingangssatz Recht damit gegeben, daß vorsätzlich nicht steigerbar ist. Vorsätzlich ist jedoch nur das Adjektiv zum Nomen Vorsatz (sorry falls da was falsch ist, aber ein Germanist bin ich nicht), welches im Strafrecht nicht nur eine Bedeutung hat, sondern in verschiedenen "Intensitäten" auftaucht.
Da das Thema unter anderem ein juristisches ist, hielt ich es für angebracht nicht nur den Unterschied zwischen Mord und Totschlag (weiter oben), sondern auch die verschiedenen Ausprägungen von Vorsatz kurz zu erwähnen. (Ich habe mir ja vorgenommen sachlich zu werden).
Das das Wort "vorsätzlich" in der deutschen Sprache nicht steigerbar ist, mag ein interessantes Phänomen sein, trägt aber (meiner Meinung) sachlich zur Diskussion nur wenig bei.
Abschließend noch ein Wort zu prom, Alter. Wenn Du Jura für pseudointellektuellen Schnickschnack hälst, war es sicher die richtige Entscheidung das Studium abzubrechen. Ich stand einer ähnlichen Entscheidung auch schon mal recht nahe, kann das daher gut nachvollziehen. Allerdings ist es nicht Samson, (auch wenn Deine Kenntnisse über ihn durchaus korrekt sein mögen) der diese Vorsatz"intensitäten" vertritt, sondern allgemein anerkannte Sache im Schriftum wie auch in der Rechtsprechung.
Ich denke es sind genug Argumente gewechselt und niemand war bereit, sich von der Gegenseite überzeugen zu lassen.
Dies hat sicherlich verschiedenste Gründe, die über Religion, Weltanschauung, Erziehung etc. über Rechtsempfinden bis hin zu persönlichen Erfahrungen gehen mögen. Ich persönlich kann akzeptieren, daß man anderer Meinung zu diesem Thema sein kann, als ich es bin, habe allerdings persönliche Probleme mit der Akzeptanz von Menschen die aufgrund der in diesem Thread gebrachten Argumentation für eine Todesstrafe sind.
Wer Recht hat, wer nicht lässt sich ebenso wenig klären wie die Frage nach der Existenz von Gott.
Da dies eine Grundsatzdebatte ist und in diesem Thread, wie auch in anderen zu diesem Thema, weder ich, noch jemand anderes bereit war einen Hauch von seiner Meinung abzuweichen, ist dieses Diskussion völlig blödsinnig, da überflüssig, da immer nur das gleiche wiederholt wird.
Schade nur, daß ich diese Erkenntnis, wie bisher immer, erst so spät bekommen habe.
Grüsse,
Tyler Durdan
Als Schleswig-Holsteiner kenne ich derartige Christliche Feiertage ja nicht einmal.
Ich habe heute bei der Arbeit vergeblich versucht, mit 4 unterschiedlichen Firmen von Kempen bis Würzburg zu telefonieren. NIchts zu machen.
Ich kann mich mit dem Statement von TD gut abfinden, da ich auch keine Bewegung in der Diskussion sehe. Allerdings finde ich schon das es etwas gebracht hat, denn so kann man seine eigene Überzeugung stärken oder langfrisitig überdenken.
In diesem Sinne
Avantgarde
Den Befürwortern wird undifferenziertes Polemisieren vorgeworfen.
Mich würde schon mal interessieren, was an meinen vorgebrachten Punkten so falsch sein soll, aber bisher ist niemand darauf eingegangen.
Aber ich habe diesbezüglich noch ein paar (unpolemisch gemeinte) Fragen.
Hier noch mal das "amnesty international"-Zitat.
"Die Rückfallquote bei Tötungsdelikten nach ordnungsgemäßer Strafverbüßung beträgt im internationalen Durchschnitt ein bis drei Prozent.
Zitat s. amnesty international: !nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 6"
1.) Wie definiert a.i. "Tötungsdelikte" ?
In diesem Thread sind fast ausschließlich Morde (also Vorsatz, niedere Beweggründe etc.)angesprochen, hat a.i. auch Totschlag, bzw. fahrlässige Tötung (z.B. Autounfälle) mit in die Statistik aufgenommen ?
2.) Was heißt "nach ordnungsgemäße Strafverbüßung" ?
Sind Mörder die z.B. wieder ausgebrochen sind (und damit ihre Strafe nicht ordnungsgemäß verbüßt haben) aus der Statistik rausgerechnet worden ?
3.) Sind Straftäter die bei während der Strafverbüßung gestorben sind auch in der Statistik enthalten ? (ich meine Fälle a la 50 Jahre in Sicherheitsverfahrung eingesperrt (dann in der Sicherheitsverfahrung aus Altersschwäche verstorben) und nie mehr straffällig geworden, das spricht dann für das System der Resozialisierung (das Beispiel ist nicht polemisch gemeint, aber die plakative Übertreibung verdeutlicht worauf ich raus will ...))
Gib mir bitte Bescheid falls Du es weißt, und (ich gebe ja eine gewisse Unverschämtheit meinerseits zu ) schreibe beim Posting bitte @ numpsi als Betreff, da ich mittlerweile in diesem Thread nicht mehr alle Postings mitverfolge.
Ich hoffe Du kannst Dir denken warum ...
Numpsi99
cowboy.webb