wer traut sich heute Deutsche Bank zu kaufen?
Hierzu gäbe es aus Sicht der Kreditinstitute folgende Lösungsmöglichkeiten:
Die jungen Aktien übernehmen (anders als nach der bisherigen Sichtweise im BMF-Schreiben vom 20.12.2005, BStBl I 2006, 8) den steuerlichen Status der alten Aktien. Konsequenz: bei späterer Veräußerung der jungen Aktien wird weder ein Gewinn noch ein Verlust der Abgeltungsteuer unterworfen. Diese Verfahrensweise wäre aus abwicklungstechnischer Sicht zu begrüßen. Allerdings können sich je nach Kursentwicklung Vorteile oder Nachteile für den Anleger bzw. den Fiskus ergeben. Steigt der Kurs der jungen Aktien, profitiert der Anleger bei späterer Veräußerung von dem auf die jungen Aktien ausgedehnten Bestandsschutz (soweit der Verkauf außerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG erfolgt, gerechnet vom Anschaffungszeitpunkt der Altaktien). Bei sinkenden Kursen ist ein realisierter Verlust hingegen steuerlich u.U. nicht verrechenbar.
Es bleibt bei der Auffassung, dass die jungen Aktien im Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts als angeschafft anzusehen sind. Der gemeine Wert des Bezugsrechts im Zeitpunkt der Ausübung wird (neben der Zuzahlung) als Anschaffungskosten der jungen Aktien angesetzt. Der Vorteil dieser Verfahrensweise liegt in der sauberen Abgrenzung von alten und neuen stillen Reserven bzw. stillen Lasten. Nur die künftige Wertentwicklung der jungen Aktie, ausgehend von ihrem Wert im Zeitpunkt der Zuteilung, wird der Abgeltungsteuer unterworfen. Diese Verfahrensweise wirft allerdings abwicklungstechnische Schwierigkeiten auf. Denn eine Bewertung der Bezugsrechte ist nur möglich, wenn das Bezugsrecht börsennotiert ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Bezugsrechte sehr häufig nicht börsennotiert sind. So erfolgten durch WM Datenservice von Oktober 2007 bis Mai 2008 insgesamt 735 Veröffentlichungen zu Kapitalerhöhungen gegen Bareinzahlung. Davon erfolgten 476 Kapitalmaßnahmen (entspricht 64,8 %) ohne Handel der Bezugsrechte und 259 Kapitalmaßnahmen (entspricht 35,2 %) mit Handel in den Bezugsrechten. In der Mehrzahl der Fälle könnte der steuersystematisch berechtigten Forderung, die auf die jungen Aktien übergehenden stillen Reserven genau zu ermitteln, nicht nachgekommen werden. Es bliebe in diesen Fällen nur die Bewertung des Bezugsrechtswertes mit 0 €, Korrekturen wären ggf. über die Veranlagung erforderlich. Die Ermittlung eines Bezugsrechtswertes ist zudem abwicklungstechnisch gegenwärtig nicht vorgesehen.
Als abschließende Lösung verbliebe der generelle Ansatz des Bezugsrechtswertes mit 0 €.
Ich habe in den letzten Tagen mehrfach die aktuellen Aussagen des Finanzministeriums eingestellt
Zunächst vielen Dank an hadyk für die Einholung der Infos.
Beispielsrechnung zu meiner letzten Frage:
Kurs: 41€
Bezugsrecht: 4€
1000 Aktien aus 2008 (ohne AGS) = 1000 Bezugsrechte
1. Werden 1000 Bezugsrechte zu 4€ verkauft: 1000 x 4 = 4000€ (keine AGS)
2. Werden die Bezugsrechte ausgeübt und für 1000 BZR = 500 Stück Akien zu 33€ gekauft = 16500€ Anschaffungskosten
3. Werden die jungen Aktien z.B. im November für 41€ verkauft: 20500€ - 16500€ = 4000€
Ist aber nun der Verkauf zu 3. steuerpflichtig, dann würden auf die 4000€ Veräußerungsgewinn ca. 1050€ Steuern (einschl. Soli) anfallen. Der Gewinn nach Steuern würde dann somit nur ca. 3000€ betragen.
Das wären dann ca. 1000€ weniger Gewinn. Für Altaktionäre wäre somit allein schon aus steuerrechtlichen Gründen die Umwandlung der BZR in junge Aktien ein erheblicher Nachteil.
Als Altaktionär könnte ich mir auch 500 Stück zu 41€ zum jetzigen Zeitpunkt kaufen.
Anschaffungswert: 20500€ - 4000€ (Verkauf der BZR) = 16500€
Würde dann die 500 Stück zu 49€ später verkauft werden, würde ein Gewinn nach Steuern von ca. 3000€ eintreten.
Habe ich 500 Aktien zu 33€ und verkaufe diese dann zu 49€: 24500€ - 16500€ = 8000€ (vor Steuern)
Gewinn nach Steuern: ca. 5900€ - 4000€ (Verkauf der BZR) = 1900€
Ziemlich kompliziert, aber sollten die jungen Aktien für den Altaktionär steuerpflichtig sein, dann wären es nach dieser Rechnung allein durch die AGS 1000€ weniger Gewinn, als wenn man jetzt die BZR verkaufen würde.
falsch !
Wenn Du die Bezugsrechte verkaufst, fällt AGS an und nicht wie Du in 1) schreibst, keine AGS.
Hier wird teilweise ein gefährlicher Quatsch gepostet
"Deutsche Bank outperform" sagt die Credit Suisse
http://www.finanzen.net/analyse/...erform-Credit_Suisse_Group__379428
gruetzi
schweber
dieselbe Info wie underdog u. a. erhalten, Bezugsrechte aus meinen 2008er Aktien kann ich ohne AGS verkaufen, wenn ich diese ausübe erhalte ich neue Aktien, die komplett, also incl. der verwerteten AGSfreien Bezugsrechte der AGS unterliegen. Insofern verstehe ich Deinen Gedanken, dass man damit einen Steuervorteil verschenken würde, durchaus.
Gruss Udo
Frage. Ich habe bei einem Online Magazin gelesen, dass der Kurs der Deutschen Bank nach Abschluss der Kapitalerhöhung steigen soll.
Warum sollte der Kurs nach der Kapitalerhöhung steigen?
könnten die im Wertpapierprospekt Seite 16 genannten Stabilisierungsmassnahmen der UBS Limited sein. Die können bis 4.11. laufen. Können ausgeübt werden, müssen aber nicht. Im nachhinein muss aber bekanntgegeben werden, ob und in welcher Höhe diese durchgeführt wurden.
http://www.deutsche-bank.de/ir/de/content/kapitalerhoehung_2010.htm
Interessant
schweber
http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_469458
upps
schweber
an Euch alle. Warum kaufen denn jetzt nicht alle bei so einem niedriegen DB Kurs. Sonst kaufen doch alle schon bei Kursen von 45 Euro wie bescheuert.
Hat da jemand eine Erklärung für?
Hat man an sonst an ruhigen Tagen gesamt.
schweb
warum steigt dann der Kurs nicht, wenn alle wie bescheuert kaufen? Ich verstehe das gerade nicht so wirklich.
Die Börse antizipiert. An der Börse zählt immer nur eine einzige Sache, nämlich die Erwartungen der Marktteilnehmer. Bessern sich die Erwartungen (jedenfalls derjenigen, die long sind ;)) steigen die Kurse und verschlechtern sich die Erwartungen, fallen die Kurse. Daher kann der Kurs eines Papiers steigen, wenn absolut miese Zahlen vorgelegt werden - es wurden eben noch miesere erwartet. Ebenso ist die positive Meinung einer Horde von Analysten keine Garantie für steigende Kurse, denn deren Meinungen sind immer schon eingepreist. Im Gegenteil, das Papier kann fallen, wenn ein paar Analysten plötzlicher weniger positive bewerten.
In diesem Fall *erwartet* (anscheinend) der breite Markt einen weiteren Kursverfall der Aktie, sobald die jungen Aktien aus der KE gehandelt werden dürfen. Aus eben dem Grund sind positive Aussichten einer Aktie allein noch kein Kaufgrund. Wenn man sicher ist, dass die Aktie in einem Jahr höher steht, muss man noch nicht sicher sein, dass sie erstmal nicht noch weiter fällt. Also abwarten, bis die Talsohle erreicht ist. Ich sehe sie noch nicht, aber das ist nur meine Privatmeinung. Aktuell 40,12 Euro.... ein letztes Aufbäumen, dann unter 40,- wird's interessant, wie die Aktie reagiert.
Habe meine auch verkauft, Abrechnung erhalten und KEINE Steuern bezahlt (obwohl mein Freibetrag längst ausgeschöpft wurde).
Gruß vom
Advamillionär