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DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Sonstiges RHÖN-KLINIKUM AG: Fusionskontrollrechtliche Freigabe der Transaktion mit Fresenius Helios Anfang 2014 erwartet - Anteilige Auskehrung der Verkaufserlöse weiterhin in 2014 geplant - Nachbesetzung von zwei Positionen im Aufsichtsrat
23.12.2013 / 09:59
Fusionskontrollrechtliche Freigabe der Transaktion mit Fresenius Helios Anfang 2014 erwartet - Anteilige Auskehrung der Verkaufserlöse weiterhin in 2014 geplant - Nachbesetzung von zwei Positionen im Aufsichtsrat
Bad Neustadt a. d. Saale, den 23.12.2013
Auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen von Seiten der Kartellbehörden und des Transaktionspartners Fresenius Helios zeichnet sich ab, dass das Bundeskartellamt das eingeleitete Hauptprüfverfahren bezüglich der Transaktion mit Fresenius Helios Anfang 2014 abschließen und die Transaktion dann freigeben wird. Der Vorstand der Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass nur wenige Häuser aus dem Transaktionsgegenstand ausgenommen werden müssen. Diese würden bei der Gesellschaft verbleiben oder könnten freihändig verkauft werden.
In der Erwartung, dass die Transaktion Anfang 2014 von den Kartellbehörden freigegeben wird, beabsichtigt die Gesellschaft, den Verkauf in großen Teilen für das Geschäftsjahr 2013 bilanziell wirksam werden zu lassen. Damit würde zugleich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Hauptversammlung im Juni 2014 eine verbindliche Entscheidung über die Mittelverwendung treffen kann. Auf dieser Grundlage strebt der Vorstand unverändert an, der Hauptversammlung 2014 eine Auskehrung vorzugsweise im Wege eines Aktienrückkaufs vorzuschlagen.
Das Amtsgericht Schweinfurt hat entschieden, gemäß dem Antrag des Vorstands Frau Dr. Katrin Vernau und Herrn Reinhard Hartl bis zur nächsten Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats (als Vertreter der Anteilseigner) zu bestellen, um die bestehenden Vakanzen zu füllen.
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Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Unternehmensziel ist qualitativ hochwertige Medizin für jedermann. Aktuell gehören zu unserem Konzern bundesweit 54 Kliniken an 43 Standorten. Wir beschäftigen mehr als 43.000 Mitarbeiter. In den Einrichtungen des Klinikverbunds wurden im Geschäftsjahr 2012 über 2,5 Millionen Patienten behandelt. Weitere Informationen unter: www.rhoen-klinikum-ag.com.
Rhön-Klinikum hatte im September überraschend angekündigt, 43 Kliniken und 15 medizinische Versorgungszentren für rund 3 Milliarden Euro an die Fresenius-Kliniktochter Helios zu verkaufen. Zuvor war eine Übernahme des MDAX-Konzerns durch Fresenius gescheitert.
Aber auch der Verkauf ist nicht unumstritten. Die Wettbewerber Asklepios und B. Braun waren dagegen zu Felde gezogen. Vorige Woche jedoch legten die Kontrahenten ihren Streit bei, B.Braun zog zudem eine gegen den Verkauf gerichtete Klage zurück.
Sie habe angesichts der konstruktiven Gespräche mit Rhön jedoch weiter die Hoffnung, dass die Anlage in Betrieb genommen werde, ohne dass der Rechtsweg beschritten werden müsse, fügte Kühne-Hörmann hinzu. Rhön-Klinikum will sich zusammen mit der Uniklinik Heidelberg um die Anlage kümmern und verhandelt seit langem mit allen Beteiligten. „Wir sind in intensiven und konstruktive Gesprächen mit der Universität Heidelberg“, sagte ein Rhön-Sprecher. „Wir hoffen, dass die Gespräche zu einem guten und tragfähigen Ergebnis führen werden.“
Rhön hatte die Unikliniken 2006 übernommen und sich dabei verpflichtet, in Marburg zusammen mit dem Partner Siemens eine Anlage zur Partikeltherapie zu eröffnen. Im Sommer 2011 gaben beide Unternehmen den Plan jedoch vorläufig auf und erklärten, der Betrieb der aufwendigen Strahlenmedizin-Anlage rentiere sich nicht. Auf politischen Druck hin machte Rhön im Januar 2013 dann einen Rückzieher und sagte zu, bis Jahresende die ersten Krebspatienten mit der Partikeltherapie zu behandeln.
Konflikte und rote Zahlen
Rhön könnte die rund 120 Millionen Euro teure Anlage dazu von Siemens übernehmen und sie zusammen mit der Universität Heidelberg betreiben, hatte Rhön-Chef Martin Siebert im Frühjahr erklärt. Einige technische und finanzielle Details sind Verhandlungskreisen zufolge aber immer noch nicht geklärt.
Rhön verkauft einen Großteil seiner Krankenhäuser an den Gesundheitskonzern Fresenius, die Unikliniken in Gießen und Marburg verbleiben jedoch im Konzern. Die Probleme bei den defizitären Häusern zu lösen zählt somit zu den wichtigsten Aufgaben des Anfang 2013 angetreten Rhön-Chefs Siebert.
In den nordhessischen Kliniken ist das Land für Forschung und Lehre verantwortlich, Rhön für den Betrieb. Dieses Nebeneinander war in den vergangenen Jahren immer wieder Auslöser für Konflikte. Andere Bundesländer und private Klinikbetreiber haben deshalb mittlerweile Abstand von der Privatisierung von Unikliniken genommen.
Wer Aktien innerhalb eines Jahres gekauft und mit Verlust wieder verkauft hat, kann mit seinem Misserfolg wenigstens noch Steuern sparen. Denn Spekulationsverluste lassen sich mit Spekulationsgewinnen verrechnen, sowohl im aktuellen Steuerjahr als auch im zurückliegenden und in zukünftigen Jahren. Der Clou: Kapitalanleger dürfen ihre Spekulationsverluste übergangsweise bis ins Jahr 2013 vortragen, obwohl dann schon die Abgeltungsteuer gilt.
Terminsache zum Jahresende
Letzte Chance für Altverluste
Schon fast fünf Jahre liegt die Einführung der Abgeltungssteuer zurück. Ende 2013 können Anleger letztmalig eine Übergangs-Regelung nutzen, mit der "Altverluste" aus der guten alten Zeit ohne die neue Steuer mit Gewinnen aus der Zeit danach verrechnet werden können.
Der Gesetzgeber hat fünf Jahre für die endgültige Umstellung der Gewinn- und Verlust-verrechnung von "privaten Veräußerungsgeschäften" eingeräumt. Seit Anfang 2009 werden alle Kapitaleinkünfte, egal ob Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Zinseinkünfte vom Tagesgeldkonto, mit der Abgeltungssteuer belegt. Das bedeutet eine Schmälerung des Gewinns um 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Bis Ende 2008 gab es die Spekulationsfrist; sie ermöglichte den steuerfreien Verkauf von Wertpapieren, die länger als ein Jahr gehalten wurden. Verkaufte der Anleger Aktien oder Fondsanteile innerhalb dieser Einjahresfrist, griff der Fiskus allerdings ebenfalls zu. Verluste innerhalb der Spekulationsfrist konnten entsprechend geltend gemacht werden.
Ab 2014 werden Altverluste sperrig
Solche Spekulationsverluste waren für viele private Anleger auch in den Jahren nach ihrer Realisierung noch relevant, denn noch können sie mit Kapitalerträgen aus dem Verkauf von Wertpapieren verrechnet werden, die in den Folgejahren angefallen sind. 2013 ist dies letztmalig möglich.
Ab dem Steuerjahr 2014 ermöglicht der Gesetzgeber eine Verrechnung von Altverlusten nur noch mit Gewinnen aus nicht selbstgenutzten Immobilien oder "sonstigen Wirtschaftsgütern" wie etwa Gold oder Kunstgegenständen (s. §23, Einkommenssteuergesetz, EStG), die innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wurden. Bei Immobilien beträgt diese Frist zehn Jahre, bei Gold- und Kunstverkäufen liegt sie bei einem Jahr. Nach der Frist sind die Gewinne ohnehin steuerfrei.
Der Charme der Verlustverrechnung von negativen Erträgen aus dem Jahr 2008 liegt in der alten Regelung zur Verrechnung. Verluste aus Aktien etwa können mit Gewinnen nicht nur aus Aktiengeschäften, sondern auch mit Gewinnen aus anderen Wertpapier-Verkäufen, also Investmentfonds, Zertifikaten oder Optionsscheinen verrechnet werden. Seit 2009 können Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten ausgeglichen werden.
Allerdings können Zinsen und Dividenden nicht mit den alten Wertpapier-Verlusten verrechnet werden.
Bescheinigung als Voraussetzung
Voraussetzung für die Ansetzung der Altverluste ist zunächst, dass der übrig gebliebene Verlust aus dem Jahr 2008 vom zuständigen Finanzamt bescheinigt wurde. Die gesetzliche Grundlage für diesen Verlustvortrag liefert § 10d des EStG, Abs. 4.
Diesen bescheinigten Altverlusten können nun Gewinne aus dem laufenden Jahr gegenüber gestellt werden.
Der Gesetzgeber hat die depotführenden Banken mit einer Einführung der Abgeltungssteuer hart an die Kandare genommen. Sie müssen neu aufgelaufene Gewinne stets zunächst mit Verlusten verrechnen, die nach Beginn 2009 eingetreten sind. Damit kann sich in vielen Anlegerdepots eine Hürde vor die Altverluste stellen.
Der Automatismus, der bereits auf Bankenebene greift, lässt sich am sinnvollsten durch ein zweites Depot bei einer anderen Bank umgehen. In diesem zweiten Depot sollten die Wertpapiere aufbewahrt werden, die nach Ende 2008 gekauft wurden und nun mit Gewinn verkauft werden sollen. Experten empfehlen bei einem Übertrag von Wertpapieren auf ein zweites Depot darauf zu achten, dass Verlustverrechnungstöpfe, die es seit Einführung der Abgeltungssteuer gibt, nicht mit in das neue Depot überführt werden.
Welche Gewinne realisieren?
Bei der Depottrennung sollte zudem beachtet werden, dass nicht auch neue Verluste aus den Jahren 2009 bis 2013 mit im Depot schlummern, in dem man Gewinne realisieren will. Auch sie würden zunächst mit den Erträgen verrechnet, die Altverluste dagegen erst danach.
Nun können die Gewinne realisiert werden, die mit den Altverlusten steuerlich ausgeglichen werden sollen. Dabei sollte man einerseits die Höhe dieser Altverluste im Blick haben und nur so viel an Gewinnen realisieren, wie an alten Verlusten zur Verfügung stehen. Zudem stellt sich für Anleger auch die Frage, welche Papiere nun veräußert werden sollen. Einen breit aufgestellten Aktienfonds, den man eigentlich noch Jahrzehnte behalten wollte, sollte man womöglich eher im Depot halten. Sinnvoller erscheint es, schnell entstandene Gewinne bei schwankungsanfälligen Einzeltiteln zu realisieren, die in der Börsenhausse der vergangenen Wochen entstanden sind.
Sind Altverluste bescheinigt und Neugewinne realisiert, gilt es die Ernte in Form einer Steuerrückerstattung einzufahren: Zusammen mit der "Anlage KAP" zur Steuererklärung werden die von der Bank bescheinigten (und besteuerten) Gewinne nachgewiesen. Beigefügt wird hier auch die Bescheinigung über die Altverluste aus der "guten alten Zeit".
Der Gesundheitskonzern Fresenius sammelt am Kapitalmarkt weiteres Geld für die Übernahme von Krankenhäusern des Konkurrenten Rhön ein. Die Übernahme durch die Hintertür soll auf diese Weise beschleunigt werden.
Bad Homburg - Fresenius wolle Anleihen mit einem Volumen von 750 Millionen Euro begeben, kündigte das Dax-Unternehmen am Montag an. Die Papiere sollen Laufzeiten von fünf und sieben Jahren haben. Fresenius will für 3,1 Milliarden Euro einen Großteil der Rhön-Klinikum-Krankenhäuser kaufen und im Verbund mit seiner eigenen Klinik-Tochter Helios einen Krankenhaus-Riesen in Deutschland schaffen.
Das Bundeskartellamt nimmt die geplante Transaktion derzeit unter die Lupe und will spätestens bis Ende Februar entscheiden.
Fresenius Chart zeigen hat bereits im Mai 2012 im Rahmen einer Kapitalerhöhung gut eine Milliarde Euro bei Investoren eingesammelt. Die damals anvisierte Komplettübernahme des fränkischen Konkurrenten scheiterte allerdings wenig später am Widerstand des Rhön-Aktionärs Asklepios.
Im September 2013 kündigte Fresenius dann einen neuen Anlauf an und will nun 43 Kliniken und 15 medizinische Versorgungszentren von Rhön schlucken. Bei diesem Schritt müssen die Rhön-Aktionäre aus Sicht von Fresenius nicht um Zustimmung gefragt werden
bin investiert in Rhön, da ich auch auf den Verkauf und die damit verbundene Kurssteigerung setze. Ich überlege gerade, jedoch etwas umzuschichten und mich statt mit Aktien mit Calls zu engagieren. Bin da aber noch nicht so fit drin. Hat Jemand eine Empfehlung dazu? Danke!
"Bin da aber noch nicht so fit drin"
lass die finger davon! bzw belese dich erstmal richtig.
Würde ich jetzt neu einen Rhön-OPS kaufen, würde ich eine Mindest-Laufzeit von 01.06.14 vorgeben, einen Basispreis zwischen 14 - 20 € wählen und dann nach der Höhe des Aufgeldes sortieren. Der OPS mit dem niedrigsten Aufgeld würde ich zuerst anschauen, z.b. wie hoch ist der Spread, wer ist der Emittent, Hebel (Omega). Dann den nächsten usw.
Konkret würde ich mich bei Rhön vermutlich für den DZG4VY oder DZG4VZ entscheiden.
Bitte verstehe meine paar Zeilen nicht als Empfehlung oder Beratung, sondern nur als Anmerkung wie ich vermutlich vorgehen würde.
PS : Wenn du möchtest kannst mir ja mal eine BM schreiben.
Dir muss also klar sein, welchen gewaltigen aufpreis du bezahlst...
Ich habe vor ein paar Tagen nochmal ein paar "normale" Aktienaufgestockt, da fühle ich mich sicherer
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In der Bilanz per Q3/2013 stehen folgende Positionen:
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Zur Veräußerung gehaltene Vermögensgegenstände: EUR 1.905 Mio
Zur Veräußerung gehaltene Schulden: EUR 369 Mio
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Mindert sich der Kaufpreis in Höhe von EUR 3,07 Mrd um die obigen Schulden oder nicht?
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Ich hätte gesagt nicht, da die Schulden in den Gesellschaften enthalten sind, die verkauft werden.
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Über Eure Antwort freue ich mich.
kann sein, dass das schon gefragt wurde, aber wann wird denn die Sonderdividende ausgeschüttet (wenn sie denn kommt)?
Bei der regulären Dividendenzahlung?
Meine Prognose wäre deshalb :
Bis zur Freigabe des Kartellamtes wird der Kurs unterdurchschnittlich mit dem Markt mitschwingen (Beta derzeit ca. 0,4), winkt das Kartellamt den Deal ohne weitere Auflagen durch, so wird der Kurs leicht anziehen, danach hängt es von der oben erwähnten Ausgestaltung ab. Nur Sonderdividende : Kurs wird m.E. bis max. 23 € o.ä. anziehen, ein Mix aus beiden wird den Kurs nicht viel mehr bewegen (viellicht noch einen Schnaps höher), ein großes ARP wird den Kurs vielleicht auf 25 - 28 € hieven können.
Wie auch immer, nach unten scheint der Kurs überwiegend abgesichert zu sein (außer es gibt eine Überraschung durch das Kartellamt), nach oben besteht noch Spielraum.
PS : Sollte Braun/Asklepios wirklich an den Restkliniken interessiert sein, dann könnte der Kurs noch etwas stärker profieren (28 - 30 €?).
http://boersengefluester.de/rhoen-klinikum-kurstreiber-im-doppelpack/
Trotz der Kursrally bietet die Aktie von Rhön-Klinikum aber noch immer eine attraktive Investmentstory. Die Prüfungen der Kartellwächter sollten schon bald abgeschlossen sein. Damit wird demnächst die Frage in den Mittelpunkt rücken, was genau mit dem Geld aus dem Klinikverkauf geschehen wird. Immerhin geht es um rund 3,07 Mrd. Euro – das entspricht gut 22 Euro je Rhön-Aktie. Eine verbindliche Entscheidung soll auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2014 getroffen werden. Ursprünglich hatte die Gesellschaft signalisiert, bis zu 1,9 Mrd. Euro – entsprechend 13,80 Euro – als Sonderdividende an die Aktionäre weiterzureichen. Erwogen wurde von Anfang an aber auch eine Kombination mit einem Aktienrückkaufprogramm. Insbesondere Rhön-Klinikum-Gründer Eugen Münch macht sich aus steuerlichen Gründen jedoch für eine Einziehung von Aktien stark. Boersengefluester.de kalkuliert vorerst mit einer Extradividende für 2013 von 6,50 Euro pro Anteilschein.
Per 30. September 2013 hatte das Unternehmen aus Bad Neustadt an der Saale Finanzverbindlichkeiten von 845 Mio. Euro in der Bilanz stehen (ohne „zur Veräußerung gehaltener Schulden“). Dieser Betrag könnte mit der Überweisung von Fresenius auf einen Schlag getilgt werden. Zudem schwebt Münch vor, rund 400 Mio. Euro für Investitionen zu reservieren. Mit den verbleibenden gut 1,8 Mrd. Euro könnte man beim gegenwärtigen Kurs rund 58 Prozent aller Rhön-Aktien zurückerwerben. Annehmen würden die Anteilseigner so eine Offerte aber nur bei einer lukrativen Prämie auf den aktuellen Kurs. Schwer vorstellbar, dass Rhön bei einem Gebot von 22 Euro auf sonderlich großes Interesse seitens der Investoren stoßen würde.
Darüber hinaus hat aber auch die künftige Rhön-Klinikum „light“ mit ihren zehn Kliniken an fünf Standorten im Campus-Konzept ihre Reize. Insgesamt sollen sich die Umsätze hieraus im Bereich um 1 Mrd. Euro bewegen. Firmenchef Martin Siebert rechnet in den kommenden Jahren mit organischen Erlöszuwächsen aus dem verbliebenen Geschäft von jeweils 3,5 bis 4,5 Prozent. Bis 2015 soll die operative Marge (EBITDA/Umsatz) in den Bereich bis 14 Prozent vorstoßen. Zur Einordnung: In den vergangenen fünf Jahren lag die Relation von Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zu den Erlösen im Schnitt bei gut zwölf Prozent. Die Analysten von Jefferies gehen davon aus, dass die neue Rhöhn-Klinkum ihre Gewinne um jährlich 20 Prozent steigern könne und haben das Kursziel für den Titel von 18 auf 25,80 Euro heraufgesetzt. Ihrer Meinung nach handelt es sich bei der künftigen Rhön-Klinikum um einen „Rohdiamanten“.
Boersengefluester.de rechnet ebenfalls damit, dass sich das Interesse an dem MDAX-Wert mit der nahenden Konkretisierung der Pläne für die Sonderausschüttung nochmals erhöhen wird. Darüber hinaus schlägt die Gesellschaft ein neues Kapitel in der Firmengeschichte auf. Dieser Aspekt wird von vielen Investoren derzeit wohl noch klar unterschätzt. Unterm Strich bekommen Anleger bei Rhön-Klinikum derzeit also Kurstreiber im Doppelpack.