3U steigt in Internettelefonie ein
vollends unverständlich wird diese eierei vor dem umstand, dass die mittel- und langfristigen aussichten unverändert positiv sind. zumindest wenn bisher alles mit rechten dingen zugegange ist...
filosof
um ein Internettelefon anzuschliessen.
Die Grundgebühr für den Festnetzanschluss entfällt!!!
Telekommunikationsgesetz verabschiedet
Der Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt wird weiter gestärkt. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zu, das die Vermietung von Anschlüssen und Leitungen an Konkurrenten der Deutschen Telekom regelt.
HB BERLIN. Der Bundesrat hat damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum neuen Telekommunikationsgesetz gebilligt. Danach kann die Deutsche Telekom als marktbeherrschender Anbieter künftig verpflichtet werden, Wettbewerbern einen entbündelten Breitbandzugang (Bit-Stream-Zugang) zu gewähren. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz unterscheidet damit zwischen der herkömmlichen Telefonleitung und der Datenleitung eines DSL-Zugangs (Digital Subscriber Line).
Bisher konnten Konkurrenten die Leitung nur vollständig (gebündelt) von dem Bonner Konzern mieten, was zu einer marktbeherrschenden Stellung der Telekom bei Breitband-Internetzugängen geführt hat. Ab 2008 muss die Telekom zudem ihren Wettbewerbern Anschlüsse auch dann zu Großhandelsbedingungen überlassen, wenn diese die nötigen Leitungsminuten lieber bei einem billigeren Anbieter erwerben. Die Großhandelskonditionen sollen allerdings ausdrücklich bereits vorgenommene sowie zukünftige Investitionen für innovative Dienste berücksichtigen. Bei den Breitbandzugängen sollen solche Beschränkungen nicht gelten.
Stellt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) fest, dass die Telekom ihre dominante Marktposition missbraucht, kann die Behörde dem Konzern Auflagen machen und Verträge ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Verstöße darf die RegTP unter anderem mit Bußgeldern ahnden.
Eine weitere Neuregelung betrifft die Telefonauskunft. Danach können Name und Anschrift eines Teilnehmers auch dann erfragt werden, wenn nur die Rufnummer bekannt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der betroffene Teilnehmer in einem Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist und der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat.
Außerdem wird die Erhebung von Kundendaten bei Prepaid-Verträgen Pflicht. Erleichtert werden soll den Unternehmen künftig auch eine Klage bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Die Behörde wird ihrerseits dem Kompromiss zufolge die Gewinne von Unternehmen besser abschöpfen können, die gegen Anordnungen der Behörde verstoßen haben.
HANDELSBLATT, Freitag, 14. Mai 2004, 12:42 Uhr