Rhön-Klinikum jetzt Kaufen ?
Melsungen, 15. Oktober 2013. Das Bundeskartellamt hat den Antrag von B. Braun, seine Beteiligung an der Rhön-Klinikum AG auf 25 % und mehr zu erhöhen, freigegeben. B. Braun teilte mit, seinen Anteil an der Rhön-Klinikum AG auf fast 11% erhöht zu haben.
B. Braun verfolgt damit unverändert das strategische Ziel, die Minderheitenposition bei der privaten Klinikkette nachhaltig zu sichern.
Darüber hinaus hat B. Braun einen Antrag bei Gericht gestellt, die durch Rücktritt von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates der Rhön-Klinikum AG vakant gewordenen Positionen im Aufsichtsrat der Gesellschaft durch von B. Braun vorgeschlagene Mitglieder neu zu besetzen. Eine Entscheidung hierzu liegt dem Melsunger Medizintechnik- und Pharmahersteller derzeit noch nicht vor.
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...ID=382911&newsID=773578
Der Hamburger Klinikkonzern Asklepios hatte im vergangenen Jahr mit dem Einstieg bei Rhön-Klinikum die geplante Übernahme durch den Gesundheitskonzern Fresenius erfolgreich torpediert. Der Mega-Deal in der Branche war letztlich geplatzt, weil Fresenius nicht wie anvisiert mehr als 90 Prozent der Rhön-Aktien einsammeln konnte.
Inzwischen haben Rhön-Klinikum und Fresenius aber einen anderen Weg gefunden, um zumindest große Teile der beiden Unternehmen zusammenzuführen. Mitte September hatte Fresenius bekannt gegeben, für 3,07 Milliarden Euro die Mehrzahl der Krankenhäuser von Rhön-Klinikum zu kaufen. Das Bundeskartellamt und Minderheitsgesellschafter einiger Häuser müssen der Transaktion noch zustimmen.
Kontakt zur Autorin: heide.oberhauser@wsj.com
DGAP-News: Asklepios Kliniken GmbH / Schlagwort(e): Rechtssache Staatsanwaltschaft: Wahrnehmung von Aktionärsrechten bei Rhön Klinikum nicht verwerflich. 'Auch wenn diese für Vorstand und Aufsichtsrat unbequem'
16.10.2013 / 10:35
Hamburg, 16. Oktober 2013. Die Staatsanwaltschaft München hat nach sorgfältiger Prüfung einer Strafanzeige der Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Kanzlei hatte diese im Juli 2013 im Namen des Aufsichtsratsvorsitzenden der Rhön-Klinikum AG erstattet. Die Vorwürfe der Marktmanipulation und Nötigung haben sich als unhaltbar erwiesen.
Die von Asklepios abgegebenen Stimmrechtsmeldungen waren bereits im Juli vergangenen Jahres (2012) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) routinemäßig überprüft worden. Die Anwälte der Asklepios Kliniken hatten seinerzeit der BaFin den Sachverhalt transparent und umfassend dargelegt. In der Nachricht über die Einstellung schreibt die Staatsanwaltschaft München dazu: 'Diese in sich schlüssige Darstellung wurde nun noch durch ein Auskunftsersuchen der BaFin an die Commerzbank AG überprüft. Die von der Bank hierauf übermittelten Unterlagen bestätigen vollumfänglich die Richtigkeit der Darstellung von Asklepios.'
Den zweiten Vorwurf der Nötigung durch ein Schreiben an den Vorstand der Rhön-Klinikum AG beurteilt die Staatsanwaltschaft wie folgt: 'In diesem Schriftsatz wird lediglich darüber informiert, welche Ziele Asklepios ... verfolgt, welche Rechtsauffassung Asklepios ... vertritt und dass Asklepios entschlossen ist, zur Verfolgung ihrer Ziele ihre Rechte als Minderheitsaktionär wahrzunehmen ... In dem Schriftsatz wird - entgegen der Interpretation des Anzeigeerstatters - nirgends mit der Erstattung von Strafanzeigen gedroht.'
Unbequeme Aktionärsrechte. Treuepflicht gilt dem Unternehmen, nicht (Mehrheits-) Aktionären
Asklepios hat lediglich seine Aktionärsrechte wahrgenommen. Auch wenn dies '....für Vorstand und Aufsichtsrat bisweilen unbequem sein mag', so die Staatsanwaltschaft, war an dem Schreiben der Asklepios Anwälte an den Vorstand von Rhön '... nichts Verwerfliches im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB zu erkennen.' Die Staatsanwaltschaft weiter: 'Die Darlegung des eigenen rechtlichen Standpunktes muss... stets zulässig sein.' In ihrem Bescheid weist die Staatsanwaltschaft zudem darauf hin, dass die Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen gilt, und nicht gegenüber (Mehrheits-)Aktionären; so heißt es in der Einstellungsverfügung:
'Auch der mit dem Schreiben verfolgte Zweck hat nichts Verwerfliches an sich. Es kann nicht als Verstoß gegen die aktienrechtliche Treupflicht gewertet werden, wenn es im Rahmen der Neuausrichtung eines Unternehmens darum geht, unter Einbeziehung sämtlicher Anteilseigner das Gesellschaftsinteresse zunächst einmal neu zu bestimmen, und ein Aktionär hierbei seinen Standpunkt einbringt. Denn die Treupflicht gilt gegenüber dem Unternehmen, nicht gegenüber anderen (Mehrheits-)Aktionären.'
Kontakt: Asklepios Kliniken presse@asklepios.com +49 40 18 18-82 66 36
Ende der Corporate News
Ich habe mir Ende September einen (konservativen) OPS zugelegt. M.E. ist die Aktie nach unten - auch bei einem stärkeren Rückgang des allgemeinen Marktes - relativ gut abgesichert, nach oben dürften zwar keine allzugroßen Sprünge mehr drin sein, aber so 10 - 15 % Kursplus könnten in den nächsten Monaten durchaus noch drin sein.
Interessant ist der Satz : '....innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen'.
Das dürfte dem Kurs mittelfristig sicher nicht schaden !
* Die Meldepflichtigen haben teilweise Eigenmittel und mehrheitlich
Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.
mehrheitlich aus fremdmittel. soso. das würde mich mal brennend interessieren woher das geld kommt
B.Braun verfügt nun über eine Sperrminorität für Beschlüsse der Hauptversammlung, die mehr als 90 Prozent der Stimmen erfordern. Allerdings hat die Hauptversammlung diese Klausel abgeschafft. Dagegen wehrt sich B.Braun gerichtlich. Der Medizintechnikkonzern und Rhön-Konkurrent Asklepios wollen die Hürde erhalten./jha/stb
RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RHÖN-KLINIKUM AG
17.10.2013 14:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Prof. Dr. h.c. Ludwig Georg Braun, Ilona Braun, Martin Lüdicke, die B. Braun Holding GmbH & Co. KG, die BraHo Verwaltungsgesellschaft mbH und die Ludwig G. Braun GmbH & Co. KG haben uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 15.10.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle vom 14.10.2013 über Folgendes informiert:
* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
* Die Meldepflichtigen beabsichtigen - im Rahmen ihres Plans, ihre Minderheitsbeteiligung an der RHÖN-KLINIKUM AG nachhaltig zu sichern - innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Die Meldepflichtigen streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM AG entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM AG nicht angestrebt.
* Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Die Meldepflichtigen haben teilweise Eigenmittel und mehrheitlich Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.
Bad Neustadt a. d. Saale, 17. Oktober 2013
Der Vorstand
da gab es zwar vor einer stunde eine meldung das man von celesio auf rhön umschichten sollte da gab es aber kaum eine reaktion.
Rhön-Klinikum rückt am Donnerstagnachmittag in den Fokus. Händlern zufolge werden auf dem Parkett Spekulationen herumgereicht, dass Asklepios an dem Rest des Klinikbetreibers, der nicht von Fresenius gekauft wurde, interessiert sei. Eventuell könnte der Klinkbetreiber zusammen mit dem Medizintechnikkonzern B.Braun ein Angebot vorbereiten, heiße es in einem über Twitter verbreiteten Gerücht.
http://www.finanznachrichten.de/...ag-und-tom-tailor-im-fokus-124.htm
Deal wurde am 23.10. dem Bundeskartellamt zugewiesen (Umweg über EU Kartellbehörde Brüssel). Vermute Mitte November (leider erst nach den Q3 Zahlen am 7.11.) kommt die Zustimmung.
dividene: aktie muss spätestens am tag der hv im besitz sein - zur sicherheit einen tag eher
sonderdividende: ?? (es wäre für einen nachkauf interessant)
habe bisher zweimal sonderdividenden erhalten, jedoch besaß ich die aktien schon ewig und habe mir deshalb auch keine gedanken darum gemacht.
-fresenius-übernahme
-sonderdivi
-übernahmephantasie für die restlichen rhön-kliniken ?
m.M.o.Orderempfehlung
das könnte einen schnellen Schub nach oben geben und wer da noch nicht drin ist
ist da nicht dabei
mfg