Silicon Graphics...............
Seite 43 von 60 Neuester Beitrag: 25.10.09 13:08 | ||||
Eröffnet am: | 21.05.06 19:28 | von: duro911 | Anzahl Beiträge: | 2.489 |
Neuester Beitrag: | 25.10.09 13:08 | von: Gier oder A. | Leser gesamt: | 172.520 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 183 | |
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finds halt immer nur schade, wenn leute alles immer gleich tot redn. sgi hat ein gutes konzept, um aus dem reorg. raus zu kommen, und ich bin überzeugt, dass es fruchten wird.
http://www.pictureupload.de/showpic.php?src=/...121006Daily.jpg&w=500
@Duro oder @Sesam, habt ihr ne Ahnung?
chapter11 ist geschichte
wie lila2000 schon geschrieben hat ,da kann ich mich nur anschliessen das der weg noch
holbrig wird denke schon aber es kann jetzt nur noch in den nächsten wochen monaten hoch gehen !!!
warum ich das denke die firma will zurück in den nasdq da braucht man wieder anständige kurse den otc verlassen kann nur das ziel sein...
und die brauchen auch wieder neues grund kapital also muss die aktie steigen
sonst hätte das ganz im chapter11 nichts gebracht
und die firma geht den bach voll ganz runter also heisst das für mich
der weg geht nur in den NORDEN.
und an @baerle ich habe schon mal gelesen das werde mal schen ob ich es finde am wochenend das aktien im normalen ablauf gestrichen werden können aber mit enorm
aufwand (gerichte ,gesetzt usw..)wenn ich es noch im kopf habe
weiss nur das es so einfach nicht geht
man kann aus kosten gründen Börsen verlassen das man nur noch an ausgesuchten hauptbörsen gehandelt werde kann um geldzusparen
werde mal suchen
gruss und schönes wochenende
und eine gute erfolgreiche nächste woche
da rum pfuschen würden...
gibt es halt auch .
na ja der kurs das ganz ist halt noch sehr instabil sieht man ja
da muss noch mehr passieren das sich der kurs fängt aber bei so
beträgen kann man halt auch viel rausholen mit kurs drücken
na dann bis bald
da steht doch nur IM OKTOBER und kein datum oder täusche ich mich gerade??????????
SGI Sanierungsplan empfängt USkonkursgericht-Zustimmung
Firma auf der Schiene, zum von Kapitel 11 im Oktober 2006 aufzutauchen
MOUNTAIN VIEW, CALIF. (19. September 2006) - SGI (OTC: SGID) verkündete heute, daß sein Sanierungsplan die Gerichtsbestätigung empfangen hat und darstellen für das Hervortreten der Firma im Oktober 2006 Hintergrund von Kapitel 11.
An der heutigen Hörfähigkeit ordnete USbankrott-Richter Burton Lifland für den südlichen Bezirk von New York an, daß alle notwendigen Anforderungen für SGI, seinen Sanierungsplan einzuführen entsprochen worden sind. Jede wählende Gläubigergruppe wählte überwältigend zugunsten des Planes.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/78436
ziemlich verwirrend!
Wenn SGI hohe Kurse möchte, warum geben die dann nicht endlich gute News raus?? Das wär doch der Hebel der das ganze nach oben treiben würde.
gruesse
Die Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument
Weil die Stückpreise von Aktien niedrig sind, können sich viele Personen auch mit nur begrenztem Kapital an einer AG beteiligen. Dadurch wird das Eigentum an Produktionsmitteln breit gestreut.
Rechte aus Aktien und Arten von Aktien
Der Aktionär erwirbt mit dem Kauf von Aktien das Stimmrecht auf der Hauptversammlung, das Recht auf einen Gewinnanteil, das Bezugsrecht bei der Neuausgabe von Aktien der AG und das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös, falls die Gesellschaft aufgelöst wird.
Die Aktie besteht aus zwei Teilen: aus dem Mantel (die eigentliche Urkunde) und dem Dividendenscheinbogen (besteht aus Dividendenscheinen, die eingelöst werden können, um eine Dividende zu erhalten, und aus dem Erneuerungsschein, mit dem ein neuer Bogen angefordert wird).
Es gibt verschiedene Arten von Aktien, die nach unterschiedlichen Merkmalen eingeteilt werden.
* Merkmal: verbriefte Rechte:
- Stammaktien: gewöhnliche Aktien
- Vorzugsaktien: Vorzug kann bestehen in höherer Dividende, in Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationserlöses oder in mehrfachen Stimmrecht. Es gibt auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
* Merkmal: Übertragbarkeit:
- Inhaberaktien: Eigentum an ihnen wird durch Einigung und Übergabe übertragen
- Namensaktien: lauten auf den Namen des Aktionärs und sind im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Eigentumsübertragung durch Einigung und Übergabe des Papiers unter Umschreibung im Aktienbuch.
- Vinkulierte (gebundene) Namensaktien: werden wie Namensaktien übertragen, zusätzlich muss Zustimmung der Gesellschaft eingeholt werden
* Merkmal: Zeitpunkt der Ausgabe:
- Alte und junge Aktien
- Berichtigungsaktien: werden ausgegeben, wenn das Grundkapital der AG durch Umwandlung von Rücklagen erhöht wird.
* Merkmal: Gewerbezweig
- Industrieaktien
- Bankaktien
- Chemieaktien
- Versicherungsaktien
- Telekommunikationsaktien
Wert der Aktie
Da Aktien aufgrund ihrer Vertretbarkeit jederzeit an der Börse gehandelt werden können, steht die Ermittlung des Wertes / Kurses im Mittelpunkt des Börsengeschehens.
* Kursfeststellung
- Der Kurs einer Aktie ist der Preis pro Stück. Das Stück kann einen Mindestnennbetrag von 5 DM haben. (Seit Einführung des EURO Mindestnennbetrag: 1 EUR). Gehandelt werden Aktien nur in Euro; Hauptbörsenplatz ist Frankfurt.
- Grundlage für die Feststellung des Aktienwertes sind die dem Börsenmakler bis 12:30 Uhr vorliegenden Kauf- und Verkaufsanträge. Daraus wird der höchstmögliche Umsatz (Einheitskurs) ermittelt.
- Der variable Kurs einer Aktie kann jederzeit zwischen 8:30 und 17:00 Uhr ermittelt werden.
- Man unterscheidet folgende Auftragsarten: billigst bei Kaufverträgen / bestens bei Verkaufsaufträgen (Auftrag ist möglichst sofort zum erzielbaren günstigsten Kurs auszuführen) und limitiert (Kunde gibt Grenze an, bis zu der das Kreditinstitut gehen darf).
* Gründe für den Wert einer Aktie
- Bookbuilding-Verfahren: Die Emissionsbanken geben eine Bandbreite vor, innerhalb welcher der Ausgabekurs liegen soll. Investoren können nun bieten. Am Ende der Bietungsfrist ermitteln die Emissionsbanken den endgültigen Ausgabekurs.
- Substanzwert (Bilanzkurs): Ein Aktionär ist auch an den Kapital- und Gewinnrücklagen sowie am Gewinnvortrag seiner AG beteiligt. Er hat darauf kraft Gesetzes oder freiwillig verzichtet, sie stehen ihm rechtlich und rechnerisch gesehen aber zu. Nun kann man ausrechnen, wie viel Prozent das ausgewiesene Eigenkapital im Verhältnis zum Grundkapital ausmacht. Diesen Prozentsatz nennt man Substanzwert oder Bilanzkurs.
- Ertragswert: Strebt ein Aktionär ein bestimmtes Zinsniveau an, kann man ausrechnen, wie hoch der Wert der Aktie sein darf, damit bei geschätzter Dividende die gewünschte Verzinsung erreicht wird.
- Konjunkturschwankungen: Konjunkturanstieg (Kurse werden steigen, weil gute Auftragslage Verminderung des Risikos bedeutet und Verbesserung der Vermögens- und Ertragslage der AG bringen muss, was die Nachfrage nach Aktien anregt), Konjunkturrückgang (Kurse werden sinken, weil Nachlassen der Geschäftstätigkeit bei den AG's das Risiko erhöht, Gewinne zu erzielen. Fehlende Gewinnaussichten lassen geringere Dividendenzahlungen vermuten, was Aktienanleger zum Verkaufen der Aktien bringt).
- Spekulative Geld- und Kapitalbewegungen: Vertrauensverluste in die Stabilität einer Währung, chronisch unausgeglichene Zahlungsbilanzen, unterschiedliches Zinsniveau in verschiedenen Ländern und Veränderungen der Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme können internationale Geldbewegungen großen Ausmaßes hervorrufen.
- Politische Ereignisse: können wirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen und sogar eine schlagartige Änderung des gesamten Kursniveaus verursachen
* Darstellung der Kursentwicklung
Weil an der Börse viele verschiedene Wertpapiere gehandelt werden, ist es schwer, einen Überblick über die allgemeine Kursentwicklung zu gewinnen. Dafür gibt es Indexzahlen, die die durchschnittlichen Wertveränderungen im Zeitablauf aufzeigen. Die bekannteste Indexzahl ist der DAX. Darin wurden 30 deutsche Standardwerte mit dem prozentualen Grundkapital ihrer Gesellschaften gewichtet und auf die Startbasis 1000 Punkte umgerechnet. Der DAX repräsentiert 80 % aller Börsenumsätze.
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und genehmigtes Kapital
Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe neuer Aktien durchgeführt und erbringt einen Mittelzufluss in Höhe der Einlage auf das Grundkapital und des vollen Aufgeldes (Agio), das der Kapitalrücklage zugeführt werden muss. Jedem Aktionär steht das Bezugsrecht auf junge Aktien zu, d. h. es muss ihm auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der jungen Aktien zugeteilt werden.
* Kapitalerhöhung gegen Einlagen: Der Kapitalerhöhungsbeschluss der HV kann auf eine volle Einzahlung oder eine Teilzahlung des Kaufpreises lauten
- Volle Einzahlung des Kaufpreises: Der vom Aktionär bezahlte Kurswert umfasst den Nennbetrag, der in das gezeichnete Kapital fließt, sowie das Agio, das in die Kapitalrücklage eingestellt werden muss.
- Mindesteinzahlung des Kaufpreises
In diesem Fall sind mindestens 25 % des Nennbetrages der Aktien und das gesamte Agio einzuzahlen.
* Genehmigtes Kapital: Die Satzung oder ein satzungsändernder Beschluss der HV kann den Vorstand für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Grundkapital um einen bestimmten Nennbetrag (genehmigtes Kapital), höchstens bis zur Hälfte des bei der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals, durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen. Diese Ermächtigung macht den Vorstand bei erforderlichen Kapitalerhöhungen von besonderen HV-Beschlüssen unabhängig. Sie ermöglicht damit eine schnelle Anpassung an den steigenden Kapitalbedarf der AG und an eine günstige Kapitalmarktlage.
Wert des Bezugsrechtes
Rein rechnerisch gesehen verschmelzen nach einer Neu-Emission von Aktien die Kurse der alten und jungen Aktien zu einem Durchschnittskurs. Um den Verlust-/Gewinn-Gegensatz zwischen den Kursen der alten und jungen Aktien auszugleichen, steht den Altaktionären das Recht zum Bezug junger Aktien zu Verfügung. Sie können junge Aktien kaufen oder das Recht verkaufen.
- Der rechnerische Wert eines Bezugsrechtes bestimmt sich nach dem Kursverlust des Altaktionärs pro Aktie. Also ist das Bezugsrecht das Recht zum Bezug neuer Aktien, soweit es an einer alten Aktie hängt.
- Der rechnerische Wert des Bezugsrechts lässt sich auch mit Hilfe folgender Formel errechnen:
Ka - Kn
------------ = B
m : n +1 Ka= Börsenkurs der alten Aktie vor der Kapitalerhöhung
Kn= Emissionskurs der jungen Aktien
m : n = Verhältnis der Kapitalerhöhung (Bezugsverhältnis)
B = rechnerischer Wert des Bezugsrechts
Bei diesen Berechnungen ist zu beachten, dass der rechnerische Wert des Bezugsrechtes und der errechnete Durchschnittskurs nicht mit den entsprechenden Börsenkursen übereinstimmen, weil diese von den vielfältigen Einflüssen der Marktlage abhängen.
Für den Altaktionär spielt nicht nur der rechnerische Vermögensausgleich bei der Ausgabe billiger junger Aktien eine Rolle, sondern auch die Veränderung des stimmberechtigten Kapitals.