Google Split und KapSt.
Seite 5 von 5 Neuester Beitrag: 09.11.15 12:37 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.14 14:05 | von: Bernd Bense. | Anzahl Beiträge: | 123 |
Neuester Beitrag: | 09.11.15 12:37 | von: Roecki | Leser gesamt: | 102.495 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 11 | |
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vor Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y im Depot
nach Split:
x Class A Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
x Class C Aktien zum Einstandskurs von y/2 im Depot
keine Kapitalertragssteuer, da neutral
Erst beim anschließenden Verkauf wird dann ggf. Kapitalertragssteuer fällig.
Wird ein Split angenommen, dann müssten deinen beiden Aktienpositionen je 1333Euro Anschaffungskosten zugerechnet werden.
Bis jetzt scheint es noch niemand geschafft zu haben seine Bank davon zu überzeugen, dass es sich um einen Split handelt. Vielleicht gelingt es dir ja.
Falls nicht, dann bist du wenigstens einen Schritt weiter, wenn entweder der Anschaffungspreis auf 409,75Euro je C-Aktie korrigiert wird, ODER die abgeführte Kapitalertragsteuer zurücküberweisen wird, und der Anschaffungspreis von 0 Euro beibehalten wird. Die zweite Variante ist die bessere.
Viel Erfolg!
Größte Sauerei aller Zeiten.
Ging nur davon aus, dass sich dieser Irrtum bis jetzt schon längst geklärt haben wird ...
Der Einstandskurs der Google C Aktien wurde auf 409,75€ und nicht wie ursprünglich auf 0€.
Damit habe ich weniger Probleme, denn wenn ich jetzt das Minus ausbügel, ist beim Verkauf dementsprechend weniger Gewinn angefallen, der versteuert werden muß.
Ein Wehmutstropfen.
Ich habe mit den Google Class C Aktien allerdings bei Verkauf keinen Verlust, der verrechnet werden könnte. Somit ist es effektiv weiterhin eine 4-stellige Summe, die hier zu Unrecht von mir einkassiert wurde ...
Ich hoffe weiterhin, dass sich hier noch etwas tut. Es kann ja nicht angehen, dass diese generelle Falschbesteuerung durchgeht. Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.
Es gibt bereits Schätzungen, dass ca. 1 Milliarde an zusätzlichen Steuereinnahmen durch den Google Split in Deutschland entstanden sind.
Antwort:
Woher hast Du den die Information? Quelle?
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Es ist aber auch so, daß meine Google A Aktien (Altaktien) jetzt im Minus sind, weil der Einstandskurs durch die Kurshalbierung höher lag, bei mir ca. 530€. Somit entstehen hier zunächst mal keine Gewinne, die versteuert werden müssen, es sei denn Google steigt auf weit über 530€.
Bezüglich der Google C Aktien entstehen dort ja erst Gewinne oberhalb von 409,75€.
Wenn ich von 100% Gewinn ausgehen möchte, dann muß ich also noch ein bißchen halten und vor allem auch die erneute Kapitalertragsteuer plus Soli plus Kirchensteuer auf Gewinne berücksichtigen.
Ich müßte mal durchrechnen, wo der Kurs von Google stehen müßte, damit ich tatsächlich 100% Gewinn erziele, abzüglich aller Abzüge.
Wenn schon Spin-Offs strittig sind, dann der Google-Split erst recht
Hat hier eigentlich jemand gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt der abführenden Bank Einspruch eingelegt?
habe ich auch bereits beim Betriebsstättenfinanzamt meiner Bank eingelegt und bin wie erwartet abgebügelt worden, mit wenig überzeugenden Argumenten. Da Schreiben sah ähnlich aus wie das hier: http://www.sem.berlin/finanzaemter-warten-auf-entscheidung/
Ich werde mich wehren:
Ein Häkchen in der Spalte steuerrelevant in der WM-Datenbank war Auslöser der beispiellosen Abzocke von Googleaktionären. Die Depotbanken leisteten dieser Aufforderung ihreres Verbandes gerne Folge und belasteten im vorauseilenden Gehorsam und ohne Vorwarnung die Konten ihrer Kunden, denen gegenüber sie doch eigentlich zur Sorgfalt verpflichtet sind.
Diese WM-Datenbank wird vom Bundesverband der Banken betrieben oder zumindest maßgeblich beeinflusst. Der Hautgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Michael Kemmer, wurde auf Grund des Geschicks seines Anwalts und gegen eine Geldauflage gerade von der weiteren strafrechtlichen Verfolgung wegen Untreu gerettet. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/...lt-13117590.html
In seiner Begrüßungsrede http://bankenverband.de/veranstaltungen/...ngsrede-von-michael-kemmer
zum Gepräch in der Burgstraße am 10.07.2014 in Berlin warnt er vor zukünftigen Einflussverlusten der Banken und begründet dies mit den Aktivitäten von Google auf diesem Gebiet.
Inzwischen bin ich einen Schritt weiter und kurz davor einem hoffentlich guten Anwalt einen Auftrag zu geben. Wer sich eventuell auch daran beteiligen will und/oder einen möglicherweise in Steuerrecht erfahreneren Anwalt kennt sollte sich bald bei mir melden no_tax_on_split (at) arcor.de
Moderation
Zeitpunkt: 04.09.14 11:15
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: wekiselten
Zeitpunkt: 04.09.14 11:15
Aktion: Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID - Von: wekiselten
Zwischenzeitlich habe ich meine Google Aktien A & C verkauf und mit dem Verkauf der A Aktien deutliche Verluste realisiert, mit dem Verkauf der C Aktien kleine Gewinne.
Die Verluste wurden meinem Verlustvortrag hin zugerechnet und werden dann gegengerechnet. D.h. im Endeffekt kostet mich diese ganze Google Aktion nicht ganz so viel, wie es anfangs erschien.
Die Steuer gibts zurück. Na also.
https://investor.google.com/financial/class-c.html#tab=other
Habt ihr die volle summe bekommen??
Siehe Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...eller-Maersk.html
Auch die Spitzenabrechnung erfolgte neu, zwar geringe Beträge, aber eben korrekt abgerechnet.
Kann doch nicht sein!
Wäre daher wichtig für mich zu wissen wie eure Banken das handhaben.
Danke schon mal vorab!
Ich frage mich, was kommt, wenn die neue Alphabet an den Start geht und vor allem, wenn dann einzelne Bereiche wie NEST an die Börse gehen sollten. Wer Google langfristig hält, hat nach dem Split in Google A und Google C letztlich zwar keinen Schaden, aber nervig war das Gezerre schon.
Man sollte das hier im Auge behalten.
Jedes Jahr brauche ich das nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wieviel Prozent vom ursprünglichen Abzug war es bei Euch?
Hat sich bei Euch eventuell der Aktienverlusttopf erhöht?
Auf der einen Seite ist die Rede von einem aufgefüllten Aktienverlusttopf, auf der anderen Seite wird die abgezogene Kapitalertragssteuer zurückgebucht, bei mir aber nicht in vollem Umfang. Die Frage ist, wie berechnet sich das? Das müßte doch je nach Anzahl der ehemaligen Google-Aktien bei Jedem gleich sein!
Wenn ich die komplette Kapitalertragssteuer + Soli + Kirchensteuer zurückgebucht bekäme, dann dürfte doch eigentlich der Aktienverlusttopf nicht erhöht werden?
Wie lief das bei Euch ab? Beispiele wären nett.