Powerbags der Solarmodule Produzent
Seite 5 von 35 Neuester Beitrag: 29.05.10 14:34 | ||||
Eröffnet am: | 29.09.06 20:59 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 857 |
Neuester Beitrag: | 29.05.10 14:34 | von: Vola | Leser gesamt: | 139.633 |
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Müssen muss man nichts! Wenn der Aufsichtsrat der Meinung ist, dass die beschlossene Kapitalerhöhung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden soll, z.B. weil die Situation am Kapitalmarkt problematisch ist, dann kann sie das ohne weiteres!
Im Augenblick ist der HV-Beschluss zur Kapitalerhöhung auch noch nicht rechtswirksam, da auf der HV von einem Aktionär Widerspruch gegen alle Abstimmungspunkte eingelegt wurde. Sollte dieser Aktionär nicht innerhalb von 30 Tagen nach der HV Klage beim zuständigen Gericht eingereicht haben, dann wird der HV-Beschluss wirksam und kann in das Handelsregister eingetragen werden. Sollte Klage erhoben werden, dann verzögert sich grundsätzlich die Eintragung in das HR, die Eintragung in das HR ist aber die Voraussetzung zur Durchführung der Kapitalerhöhung. Der auf der HV amtierende Notar meinte aber, dass diese Widersprüche i.d.R. im gegenseitigen Einvernehmen wieder zurückgezogen werden (die Zahlung nennt man dann wohl "Aufwandsentschädigung").
Sollte es keine Einigung geben und es somit zum Verfahren kommen, dann sei es auch trotz Klage der Powerbags möglich die Kapitalerhöhung kurzfristig durchzuführen, da sich die Rechtssprechung im vergangenen Jahr geändert habe. (so zumindestens der amtierende Notar auf der HV).
Sollte es tatsächlich zu Schwierigkeiten bei der Kapitalerhöhung kommen, dann dürften die Hauptgesellschafter als Darlehnsgeber einspringen. Als auf der HV von einem Aktionär Widerspruch gegen alle HV-Beschlüsse eingelegt hat, hat der AR-Vorsitzende (im übrigen RA aus einer renommierten Kanzlei in Berlin) angekündigt, dass umgehend Gespräche mit den Hauptaktionären der Powerbags AG über die Bereitstellung von Fremdkapitalmittel in gleicher Höhe wie die geplante Kapitalerhöhung geführt werden sollen - und er sei optimistisch dass die Hauptaktionäre mitziehen würden.
Denkbar wäre jedoch auch, dass die Aktien der Lichtenergiewerke AG nicht von der Powerbags AG sondern von Dritten übernommen werden - auch das ist durchaus realistisch. In diesem Fall wäre ein Kapitalerhöhung nicht zwingend notwendig - aber doch wünschenswert!
hier rein!
http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/...4&mode=pages_reverse
#4045 von Fineprint Benutzerinfo Nachricht an Benutzer Beiträge des Benutzers ausblenden 08.05.07 12:12:44 Beitrag Nr.: 29.209.299
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Ich hatte Euch ja angekündigt, daß ich ne Anfrage bei Focus Money gemacht habe, bezüglich des Powerbags - Desasters. Hier die Antwort, die ich soeben erhalten habe und Euch nicht vorenthalten möchte.Lächeln
....die angeblich so ungewöhnliche Vorgehensweise, die Solaranlagen eventuell (Option) mit Aktien zu bezahlen ist auf der HV mit 99,9 Prozent genehmigt worden. Dank unserer Gesetzgebung (EEG) ist es keine Kunst eine Solaranlage zu betreiben, weil die Abnehmer gesetzlich verpflichtet sind den Strom überteuert einzukaufen. Wir bleiben daher bei unserer positiven Einschätzung des Geschäftsmodells (wie wir auch in der nächsten Ausgabe berichten). Natürlich hat die Berichterstattung von Herrn Schrade dem Unternehmen und der Aktie geschadet. Das macht ein Investment jetzt riskanter. Das Unternehmen überlegt sich gegen Herrn Schrade gerichtlich vorzugehen.
Freundliche Grüsse
Ihr Focus-Money-Team
Schaun mer mal!Cool
Moderation
Zeitpunkt: 09.05.07 12:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - falscher Thread
Zeitpunkt: 09.05.07 12:35
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - falscher Thread
- KE, Bezugsrechte,...(LEW)
- Baufortschritt, bzw. Fertigstellung der Produktionsstätte
- Personaleinstellungen
- Produktionsbeginn?
Weiter up!!!
Einstellungstechnisch ist die Website auch ganz gut mit Jobofferten bestückt.
Es bleibt spannend.....
Möglich das die Umsatzschätzungen zu hoch gegriffen sind, aber man sollte dem Unternehmen wenigstens die Chance geben, diese zu bestättigen oder eben zu verfehlen.
Das Geschäftsmodell ist gut, die Technik ist der Konkurrenz überlegen ...... also warum nicht.
Mitte Juni ist die Produktionsstätte fertig und dann kommt nur noch Sonne
6Mio Marktkapitalisierung, wer da nicht zuschlägt ist selber Schuld.
Gibt's dafür eigentlich schon einen Termin Spätmerker?!
Das ist nicht ganz richtig!
Die Frist Hauptversammlung gilt nur für den Bezug der Aktien für die Lichtenergiewerke AG. Für die Aktien der Powerbags AG ist jeder bezugsberechtigt, der zum Ausgabetag die Powerbags-Aktie im Depot hat. Wenn also die Ausgabe neuer Aktien offiziell angekündigt wird, wird dann auch der Ausgabetag angeben! Im Klartext: Bei Durchführung der Kapitalerhöhung hat du für deine Aktien hast du ein Bezugsrecht von jungen Aktien im Verhältnis 1:1^zum Preis von 4,-- Euro.
Nein, es gibt keine News.
Derzeit läuft eine Kampagne auf W.O. das dürfte wohl die Begleitmusik für die Shortaktion sein. Nur so sind Umsätze von 40.000 Stück (= ca. 20 % des Freefloats) und mehr am Tag erklärbar!
W.O. offensichtlich die Spielwiese der Zocker in Deutschland - sinnvolle Diskussionen sind dort eher die Ausnahme.