von 650€ auf 0,90 und jetzt wieder 3,80€ (591200)
Seite 5 von 9 Neuester Beitrag: 03.09.12 14:55 | ||||
Eröffnet am: | 18.02.04 02:12 | von: highflyers | Anzahl Beiträge: | 212 |
Neuester Beitrag: | 03.09.12 14:55 | von: M.Minninger | Leser gesamt: | 26.986 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 9 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 | | 6 | 7 | 8 | 9 9 > |
wo der Köhn ja auch drin ist.
Ebenfalls in der Liste der BaFIN erfasst.
Also die Listen stimmen!
http://ww2.bafin.de/database/AnteileInfo/...ellschaft&id=40000211
Köhn, RA Edgar Peter Josef gem. § 26 Abs.1 WpHG erfolgt 11.
Bei § 9 WpHG geht es um die Meldepflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei Geschäften von Finanzinstrumenten, aber nicht um die Überschreitung von Meldeschwellen.
http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__9.html
Dann heist es das die Datenbank nicht Aktuell sind – ich rufe an kläre und stelle Beispiele
hier rein-
Als nächstes das Freiverkehswerte keine Meldepflicht unterliegen.
So den Link und noch ein Beispiel hier noch mal eingefügt.
Okay ihr glaubt mir nicht- dann ruft oder schreibt selbst der Bafin-
Oh Leute es ist bestimmt ein Sensationeller Manteldeal- persönlich kenne ich kein Altenwonheim in Brasilien das an die Börse schon mal gegangen ist ??
Kennt Ihr etwas welche ???
--- Kauft so viel Ihr könnt von der Aktie ist mir echt jetzt Wurst wie Pappe
ob und wie Ihr Euer Geld verbrennt oder nicht.
Bin schon gespannt auf den nächsten Manteldeal mit dem Herrn mit dem Gemälde.
In diesem Sinne allen Schöne und Besinnliche und Frohe Weihnachten.
Vielleicht wäre bei Dir ein klein wenig Selbstkritik angebracht.
Fakt ist, dass es bei Freiverkehrswerten keine Meldepflicht, was Meldeschwellenüberschreitungen betrifft! Die Meldepflicht ist in § 21 WpHG geregelt. Dort heißt es in Abs. 2:
"Inlandsemittenten und Emittenten, für die die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, sind im Sinne dieses Abschnitts nur solche, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind."
Dies meint eben Aktien im geregelten Markt und nicht im Freiverkehr.
Zudem hinkt Dein Beispiel zu AGIV, da die in Hamburg im geregelten Markt notiert sind.
http://www.finanzen.net/nachricht/...Ad-hoc-AGIV-Real-Estate-AG-47532
Wie so rufst DU nicht bei der BaFIN an???
- die haben mich auf diesen Link verwiesen.
Glaube es oder lasse es einfach-
http://www.bafin.de/cln_161/nn_724270/SharedDocs/..._Freiverkehr.html
1. Erweiterung der Meldepflicht um „reine“ Freiverkehrswerte
a) Meldepflichten ab dem 01.11.2009
Art. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht sieht ab dem 01.11.2009 eine Meldepflicht nach
9 WpHG für Instrumente vor, die an einem deutschen Freiverkehr gehandelt werden, für die aber an keinem regulierten Markt innerhalb des EWR eine Handelszulassung besteht (sog. „reine“ Freiverkehrswerte).
Diese Meldepflicht greift nicht nur für deutsche Meldepflichtige, sondern auch für ausländische Handelsteilnehmer ein, wobei es keine Rolle spielt, ob deren Sitz sich innerhalb oder außerhalb des EWR befindet.
Diese ausländischen Meldepflichtigen müssen Meldungen über Freiverkehrswerte jedoch nur insoweit abgeben, als die entsprechenden Geschäfte in diesen Instrumenten an demjenigen Markt stattgefunden haben, für den die Handelszulassung gilt.
Einer der größten Knackpunkte ist die zukünftige Höhe der Beteiligung der Kanzlei, die man evtl noch erhöhen möchte! Auch eindeutig ist die Aussage, wenn es nicht mit der Erhöhung klappt, ist es auch egal.
Wenn die Höhe der Beteiligung wirklich keine Rollen spielen soll, läßt das Rückschlüsse auf eine mögliche saftige Sachkapitalerhöhung ziehen, im Zuge man das Altenheim in Günther einbringen wird. Diese wird dann in solchen Verhältnissen stattfinden, dass die Altaktionäre sehr stark verwässert werden könnten.
Nur so läßt sich auch die Veröffentlichung des Vorgangs erklären, denn die Kanzlei weiß auch, dass sich mit der Ankündigung des cold ipo die Anteile von Günther verteuern werden!
Solange keine weiteren Details über die Kapitalmaßnahmen bekannt gegeben werden, ist der nachhaltige Kurs von Günther im Moment nicht einschätzbar
Deswegen wird der Kurs auch nicht in den Himmel wachsen!
schau Dir doch mal nach, unter welcher Überschrift Dein Link steht!
Unter: "Banken & Finanzdienstleister"
Schon der Name des Rundschreibens erklärt doch schon alles!
"Rundschreiben 19/2009 (WA) zur Meldepflicht von Freiverkehrsinstrumenten"
Wenn Du einen auf dicke Hose machst, dann gib auch an, welcher Mitarbeiter der BAFin (Tel.-Nr.?) Dir gesagt hat, dass es bei Freiverkehrsaktien eine Meldepflicht bei Überscheitung von Meldeschwellen gibt!
Die gibt es nicht! Die Gesetzeslage habe ich doch oben dargestellt. Hast Du § 21 Abs. 2 WpHG nicht verstanden?
Auch das Beispiel der BAFin ist doch selbsterklärend.
"Bsp.: Ein Handelsteilnehmer mit Sitz in London verfügt über eine Zulassung zum Handel an einer deutschen Börse. Nach der Neuregelung muss dieser Handelsteilnehmer ab dem 01.11.2009 nur seine an dieser Börse abgeschlossenen Geschäfte in „reinen“ Freiverkehrswerten an die BaFin melden, seine übrigen Geschäfte jedoch weiterhin an seine Heimataufsichtsbehörde FSA."
http://www.bafin.de/cln_161/nn_724270/SharedDocs/...__Freiverkehr.htm
Hast Du ein Problem damit einen Fehler einzugestehen?
Mir ist ist das schon klar das DU es missverstehen willst.
Die 3% & 5 % Prozent stammen nicht von mir sondern von der
Anwalts Seite.
Also langweile mich nicht weiter. Über Dir gibt es auch einen Herren
der ein bisschen darüber nachgedacht hat.
Ich belasse es jetzt auch dabei, daß wird mir jetzt auch zu Kindisch.
Trotzdem Schöne Weihnachten.
Grüße Bio
Das ist die Seite von den Herren unter IPO Projekte die Angaben zu finden.
Obwohl die Kanzlei nur geringe Anteile an Günther hält, nimmt sie an Kurssteigerungen im nicht unerheblichen Maße Teil. Der Grund liegt einfach an einer späteren Sachkapitalerhöhung mit der das Altenheim in Günther eingebracht wird.
Die Kanzlei erhält dafür wahrscheinlich eine nicht geringe Anzahl dieser neuen Aktien als Ersatz von Honorarszahlungen. Das scheint auch der Grund, warum die cold ipo bereits im Vorfeld bekannt gemacht wurde.
Der Kurs der Akie, der zuvor im Keller dümpelte, soll für spätere Verkäufe der Aktien schon jetzt frisiert werden.
Dies gilt es Deinerseits zu akzeptieren!
Für Guenther + Sohn ist dies irrelevant, weil die Aktie im geregelten Markt notiert ist.
Ich denke, dass Edgar Köhn mit offenen Karten spielt, wie man ebenfalls bei der B.A.U.M. AG sehen kann, als er mitteilte, dass sein dortiger Aktienerwerb nicht auf eine Reaktivierung des Aktienmantels abzielte.
Das ist ja schon eingetreten - so schnell hat man sein Kapitall
verdoppelt mit einer bzw. keiner Aussage.
So und wenn man dessen Anküdigung auf derren Seite und
seinen Ausführungen bei B.A.U.M liest weis man Bescheid.
Zumindest ich- und Du wohl auch!!!!
Edgar Köhn: ist übrigens unter seinem Namen hier im Forum bei
Ariva Registriert.
Zitat am 12.10.11 bei der Aktie Baum / Kohn.
Quelle:
http://www.ariva.de/forum/...der-in-den-Himmel-waechst-430378?page=73
Ich finde es schade, dass hier Gerüchte gestreut werden, das, nur weil ein Anwalt kauft, ein Manteldeal anstehen soll.
Es kann viele Gründe geben einen unterbewerteten Wert zu kaufen, auch den, billig zu kaufen, und mit Gewinn zu verkaufen. Es soll sogar Leute geben, die wirklich Aktien zu diesem Zweck kaufen.
Zitat Ende-------------------
Zeitpunkt: 25.12.11 09:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Klären sie Ihre privaten Auseinandersetzungen bitte anderswo - z.B. Bordmail - aber nicht hier im AktienThread - dies gilt im übrigen für ALLE!
Zeitpunkt: 24.12.11 23:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - Wortwahl - wie gehabt!
Er wird schon wissen, wie er zu reagieren hat. Möglicherweise meldet er sich auch zu Wort hier.
Zeitpunkt: 25.12.11 00:00
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung - unterstellung Pöbelposting!
Zeitpunkt: 24.12.11 23:59
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - beleidigendes Pöbeln
in Vorbereitung äußern würde. Begrüße ich sehr.
Aber langweile mich nicht weiter !! Ja Danke!!!! Zumal DU hier wilde Drohungen und wirre Anschuldigungen aussprichst.!!!!!
Habe Dir paar Zeilen oben drüber schon geschrieben, dass mir das ganze zu Kindisch mit Dir hier ist.
Im Übrigen habe nicht gedroht und keine Anschuldigungen geäußert. Ich habe nur mitgeteilt, dass ich eine Mail an Herrn Köhn geschrieben habe.
Ich kann keine Meldung bei der BaFIN erkennen , dass habe ich geäußert.
Wenn Dir das nicht Past kann ich nichts dafür das Du zu Weihnachten dem Fest der Liebe schlecht gelaunt bist.
Wenn Du eine Stimmrechtsmitteilung hast zeig Sie MIR!!!!!!! Ich warte!!! Ich habe noch keine gesehen. Ist ja nicht ausgeschlossen
das irgend wann eine nochmal kommt. Kann ich Hellsehen :NEiN
Und Beispiele AGIV und B.A.U.M wurden diese Listen Atuallisiert.
Ist das so ? Ja oder Nein? Ja !!!! ist so!!!!
Wenn Du tatsächliche Fakten hast,dann präsentiere Bitte uns diese---
Ansonsten sage ich es
jetzt zum 2 . Mal lass diese Unterstellungen und langweile mich nicht weiter.