Mania Technologie AG wird sie wieder Auferstehen ?
Seite 391 von 393 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:44 | ||||
Eröffnet am: | 08.09.10 11:40 | von: Pegasus110. | Anzahl Beiträge: | 10.819 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:44 | von: Sophiabhuha | Leser gesamt: | 1.073.873 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 344 | |
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Vollkommen richtig!!! Die MNI unterliegt aktuell immernoch den Meldepflichten des "General-Standard" und somit MUSS eine Stimmrechtsveränderung (bei Über- oder Unterschreitung der Meldegrenze) unter www.dgap.de gemeldet werden!!!
Wer dort nach älteren Meldungen sucht, wird den Verkauf des Gesamtvolumens der CornerstoneCapital finden. Die wie mehrfach erwähnt zu 100 % von der Dt. Balaton gehalten wird (siehe Unternehmensberichte). Dieser Verkauf zu Gunsten der Dt. B. hatte wohl damals für 1,19 EUR Tageshoch gereicht.
Also sollte die Dt. Balaton verkauft haben, dann wäre 1) ein exorbitanter Kurs erfolgt, denn so eine Masse "versteckt" man nicht im "normalen" Handel. Und 2) hätten min. 3-4 Meldungen erfolgen müssen!!!
ich bin auch raus, mit einem 80% verlust, habe die dinger auch nur gekauft weil es im forum hiess mania schiesst bald nach oben.
ich bin ein blutiger anfänger was börse angeht, aber was ich hier gelernt habe ist, dass man niemanden trauen sollte der die ganze zeit den mist nur hochschaukeln will. ich will nicht wissen wieviele von euch hier investiert sind, nur weil ihr denen geglaubt habt. Diese Leute haben ihre gewinne schon lange gemacht!
Wie gesagt, ich bin weg!
da tust du den Leuten hier Unrecht!?! Keiner hier ist sooooo einflussreich bzw. massiv drin gewesen, dass sich sowas gelohnt hätte!?!
keine ahnung was noch kommt!
ob oder kein absolutes delisting....
die dt. balaton spricht auch in rätseln....
verkaufen lohnt sich jetzt auch nicht mehr!
somit!
Mania Technologie AG, Weilrod
Aufgrund des Widerrufs der Zulassung der Gesellschaft zum Börsenhandel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse wird
mit Ablauf des 30. November 2012 die Preisfeststellung der Aktien der
Mania Technologie AG, Weilrod
- ISIN DE0006620701 (WKN: 662070) -
an der Börse Düsseldorf im Skontroführerhandel und im elektronischen Handelssystem Quotrix eingestellt.
Skontroführer: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG (4269)
Market Maker: Lang & Schwarz Tradecenter AG & Co. KG (4266)
Düsseldorf, 29. November 2012
http://www.boerse-duesseldorf.de/data/uploads/...20121129/DLDZFV3.PDF
Der Widerruf der Zulsassung zum Regulierten Markt wurde von der Insolvenzverwalterin beantragt, welche die Mania AG abwickelt.
Regulierter Markt - General Standard
Einstellung des Handels wegen Widerruf der Zulassung:
Mania Technologie AG,
Weilrod
Bezeichnung ISIN
auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert DE0006620701
Einstellung des Handels mit Ablauf des: 30. November 2012
Frankfurt am Main, den 29. November 2012
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...derruf_1129.pdf?OpenElement
[...]
Aussetzung heute und Einstellung mit Ablauf von heute in Übereinstimmung mit der Heimatbörse
[...]
www.boerse-berlin.de/data/publications/Publication_38172.pdf (PDF Seite 2 unten)
Wünsche allen am Freitag viel Erfolg, in welcher Form dieser sich auch immer noch einstellt. Gibt ja verschiedene Szenarien. 0,30€ sollte man vielleicht doch besser nicht durch das Delisting anbrennen lassen.
Der letzte positive Eindruck im Chart bleibt die CCI-Divergenz. Es ist daher gut möglich, dass es morgen noch mal kräftig zuckt, ich hätte mir lieber einen mehrtägigen Verlauf gewünscht. Mania lässt es also wirklich auf den letzten Showdown ankommen...
Ich finde es war die letzten Jahre aber viel zu viel Bewegung drin für einen dem Untergang geweihten Pennystock...
Ansonsten verweise ich auf folgendes Gedankenexperiment:
de.wikipedia.org/wiki/Schrödingers_Katze
Möge die Katze gesund bleiben...
Grüße
kroetendetektor
was passiert mit den papieren wenn mania nach verkauf der immobilien die insolvenz beendet. kann es sein das sie zu einem späteren zeitpunkt wieder an die börse gehen?
QUELLE: Wikipedia.de
Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen.
Die aktienrechtlichen Voraussetzungen des Delistings sind nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof hat deswegen im Jahre 2002 in seiner sog. Macrotron-Entscheidung[1] die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Delistings festgelegt: Der Delisting-Antrag einer Aktiengesellschaft muss von ihrer Hauptversammlung, also von der Gesamtheit der betroffenen Aktionäre, mit einfacher Mehrheit gebilligt werden. Außerdem ist ein öffentliches Kaufangebot der Gesellschaft selbst oder des Großaktionärs an die übrigen Aktionäre erforderlich; dies gestattet den Aktionären, ihre Aktien statt an der Börse an die Gesellschaft oder den Großaktionär zu verkaufen. Dabei kann die Gesellschaft bzw. der Großaktionär die Höhe der Abfindung im ersten Schritt beliebig festsetzen. Die Höhe der angebotenen Abfindung kann allerdings im zweiten Schritt in einem sog. Spruchverfahren auf Antrag von Aktionären gerichtlich nachgeprüft werden, wodurch sichergestellt ist, dass die Aktionäre gegen Abfindung mit dem wahren Wert ihrer Aktien aus der Gesellschaft ausscheiden können, wenn sie dies wünschen.
Die Höhe der Abfindung wird in der Regel zutreffend festgesetzt sein, wenn sie dem durchschnittlichen gewichteten Dreimonatsbörsenkurs vor dem Bekanntwerden des beabsichtigten Delistings entspricht, weil dieser Durchschnittskurs den vom Markt empfundenen Wert der Aktien frei von spekulativen Elementen widerspiegeln sollte. Nach dem Bekanntwerden der Delisting-Absicht besteht die Gefahr, dass der Börsenpreis spekulativ verzerrt wird. Der vorgenannte Dreimonatsdurchschnittskurs wird von der BAFin veröffentlicht.
Weitere aktienrechtliche Voraussetzungen hat das Delisting nicht. Insbesondere braucht der Vorstand der betroffenen Aktiengesellschaft das Delisting nicht zu begründen.
Ich weiß es nicht. Ich weiß auch nicht, wie sich das "Delistingverfahren" bzw. "Sqeez-out" in diesem Fall in einer Insolvenz verhält.
Ist das Delisting hervorgerufen um Kosten zu sparen, oder macht man den Weg für eine Übernahme frei?
Es sickert einfach nichts durch und der bzw. die Insolvenzverwalterin gibt nichts Kund.
ISIN DE0006620701 / WKN 662070 / MNE MNI
Einstellung der Notierung
In oben genanntem Wertpapier wird die Notierung an der Börse München
mit Ablauf des 30.11.2012 eingestellt.
Skontroführer ist die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG (KVNR 2290).
Montag, 15. Oktober 2012
Geschäftsführung
Notierungseinstellung
Mania Technologie AG, Weilrod
Aufgrund des Widerrufs der Zulassung der Gesellschaft zum Börsenhandel im regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse wird
mit Ablauf des 30. November 2012 die Preisfeststellung der Aktien der
Mania Technologie AG, Weilrod
- ISIN DE0006620701 (WKN: 662070) -
an der Börse Düsseldorf im Skontroführerhandel und im elektronischen Handelssystem Quotrix eingestellt.
Skontroführer: SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG (4269)
Market Maker: Lang & Schwarz Tradecenter AG & Co. KG (4266)
Düsseldorf, 29. November 2012
Notierungseinstellung
Was geschieht mit den Optionen, welche am 15. Januar fällig werden würde?
Hat die Balaton sich mit dem Verkauf derer bereichert, da diese nie durchgeführt werden bzw. ausgeführt können, da ein Basiswert fehlt?
http://www.ariva.de/A1KM4J