Clere AG - Auf zu neuen Ufern!
Seite 40 von 49 Neuester Beitrag: 30.04.21 10:04 | ||||
Eröffnet am: | 02.05.16 12:08 | von: Homer_Simp. | Anzahl Beiträge: | 2.217 |
Neuester Beitrag: | 30.04.21 10:04 | von: KostoLenin | Leser gesamt: | 667.486 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 287 | |
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Die BAFIN wird den Mindestpreis feststellen.
Dann folgt die Vorlage des Angebotes durch die Elector GmbH.
Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Angebot.
Der Angebotszeitraum beginnt.
Ggf. gibt es noch eine Nachfrist in der man seine Aktien anbieten kann.
Und dann muss man halt sehen, ob die Aktie nach der Herausnahme aus dem geregelten Marktsegement noch im ungeregelten Marktsegment notiert wird oder nicht. Kommt dazu keine Aussage von der AG im Rahmen des Übernahmeangebotes, muss man entscheiden, ob man das Risiko eingehen will, das die Aktie nach dem Auslaufen des Übernahmeangebotes ggf. nicht mehr an der Börse gehandelt wird. Oder doch noch das jetzige Übernahmeangebot annimmt.
Denn braucht man dann das in der Aktie investierte Geld, kann man ggf. nicht verkaufen, weil: Wo?
Ggf. wird die Aktie aber danach ohne Zutun der Gesellschaft an einem elektronischen Börsenplatz gelistet. Oder man kann sie manuell über einen nicht elektronischen Handelsplatz verkaufen, was aber teuer sein dürfte und sich nicht für wenige Stücke lohnt. Oder die Gesellschaft notiert die Aktie von sich aus wieder nach einer Auszeit.
Letzte Woche hat die Elector GmbH für 0,96 Mio. Euro wieder ca. 1 % der Aktien gekauft - heute abend kamen die Meldungen dazu. D.h. die Elector GmbH hat ein halbes Jahr den Aktienkauf unterbrochen, um für den bereits vor einem Jahr angedeuteten Rückzug aus dem regulierten Markt einen Zeitraum von einem halben Jahr zu haben, in dem der Kurs nicht von Insiderkäufen beeinflusst war.
Letzter Kauf im Oktober 2016 war für 19 Euro - jetzt hat man (bisher) bis 16,16 Euro bezahlt.Das passt alles nicht zu den Verschwörungstheorien hier von Petrus-99. Vllt. folgen die nächsten Wochen noch weitere Käufe?
Und wenn ein vollständiges Delisting erfolgt, warum kauft die Elector GmbH jetzt wieder Aktien über die Börse? Vor einem Jahr haben zu 16,50€ knapp 1,5 % der Aktionäre ihre Aktien angedient. Hofft man mit dem drohenden Handelsende bei einem sogar leicht niedrigerem Gebot auf 60% + x Annahmequote? Das erscheint mir unrealistisch.
Warum kauft die Elector GmbH jetzt zu, wenn man es in wenigen Monaten bei dann vllt. 40 oder 50% Anteilsbesitz wegen fehlender Notierung nicht mehr kann und so niemals auf einen Squeeze out kommen kann?
Gibt es auch auf die Clere AG zutreffende Änderungen im Steuerrecht, die die Verlustvorträge nicht verfallen lassen?
Ich verkaufe jetzt nicht ....
Mindestpreis wird 16,33 Euro sein
http://www.finanznachrichten.de/...icher-mindestpreis-deutsch-016.htm
... ist der von der Clere AG erstrebte widerruf der zulassung der aktien zum handel im regulierten markt der FWB erst zulässig, wenn die Clere AG
den widerrufsantrag offiziell stellt,
eine angebotsunterlage zum erwerb a l l e r Clere-aktien erstellt (§ 11 WpÜG), die enthalten muss:
die mit der annahme des angebots verbundenen kosten für den anleger und den zahlungszeitpunkt der 16,33 je aktie (§ 2 Nr. 4 WpÜG-Angebotsverordnung)
die zahl der von Elector GmbH bereits gehaltenen aktien (34,19 % ? § 2 Nr. 5 WpÜG-Angebotsverordnung) sowie
einen "ausdrücklichen Hinweis auf mögliche Einschränkungen der Handelbarkeit der betroffenen Wertpapiere als Folge des Widerrufs und die damit einhergehende Möglichkeit von Kursverlusten" (§ 2 Nr. 7a WpÜG-Angebotsverordnung), und
die mit der annahme des angebots verbundenen kosten für den anleger und den zahlungszeitpunkt der 16,33 je aktie (§ 2 Nr. 4 WpÜG-Angebotsverordnung)
die zahl der von Elector GmbH bereits gehaltenen aktien (34,19 % ? § 2 Nr. 5 WpÜG-Angebotsverordnung) sowie
einen "ausdrücklichen Hinweis auf mögliche Einschränkungen der Handelbarkeit der betroffenen Wertpapiere als Folge des Widerrufs und die damit einhergehende Möglichkeit von Kursverlusten" (§ 2 Nr. 7a WpÜG-Angebotsverordnung), und
die angebotsunterlage durch bekanntgabe im internet und im Bundesanzeiger (§ 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG) veröffentlicht
nicht genügen der bisherige beschluss des vorstands/aufsichtsrats und die ankündigung eines abfindungsangebots durch die Elector GmbH vom 03.05.2017
richtig muss es heißen: "nach § 39 Abs. 2 Satz 3 BörsG ..."
Okay 16,33, war es das dann? Oder können wir noch mit mehr rechnen?
Das kann sich aber natürlich ändern, falls das eigentliche Übernahmeangebot dann höher sein sollte. Bisher hat man ja lediglich den Durchschnittskurs mitgeteilt, den man mindestens zahlen muss. Da kann also durchaus noch was kommen, wenn auch beim ersten Angebot unwahrscheinlich.
Solange es Verkäufer im Bereich unter 16,25 € gibt, muss als Käufer ja auch nicht mehr bieten. Kann man erstmal in Ruhe das noch abgrasen, und wenn dann die Verkaufsbereitschaft nachlässt, gehts vielleicht höher mit den Kauforders oder Elector bietet mehr.
Sonst wäre es ein Hinweis, da noch jemand anderes nahe den 16,33 Euro kauft.
vA hat seine Anteile - Stand Fr, 19.05.2017 - auf nunmehr 35,43 % ausgebaut. Und zwar zu Kursen unterhalb des gesetzlichen Mindestangebotes. Ich fürchte nur, die Dummen sterben nicht aus.