Steht hier ein NEUER Manteldeal bevor?
Seite 39 von 48 Neuester Beitrag: 09.07.23 18:59 | ||||
Eröffnet am: | 03.10.11 11:57 | von: Geisterzock | Anzahl Beiträge: | 2.195 |
Neuester Beitrag: | 09.07.23 18:59 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 155.221 |
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Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der Elanix Technologies AG unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und Beschlussfassung über die Änderung von Ziffer 4.0 und 4.1 der Satzung
zu 1 Euro je Stückaktie...
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Kapitalerhöhung durch Bareinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
zu 1 Euro je Stückaktie...
"Die Planung der Elanix Technologies AG sieht vor, im fünften Betriebsjahr einen Umsatz von 30 Mio. CHF zu erwirtschaften. Erste operative Umsätze mit den bereits marktreifen Produkten strebt die Elanix Technologies AG bereits ca. sechs Monate nach der Durchführung der Sachkapitalerhöhung an. Die Elanix Technologies AG geht von einem Finanzbedarf von ca. 10 bis 15 Mio. CHF und einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren aus, um die Gewinnschwelle zu erreichen."
"Dadurch, dass die Höhe des Ausgabepreises je Aktie zugleich dem geringsten Ausgabebetrag entspricht, wird die Erbringung des Ausgabepreises durch die Sacheinlage durch einen gerichtlich zu bestellenden Prüfer gemäß § 183 Abs. 3 Satz 1 AktG vollumfänglich überprüft werden. Dies stellt zugleich sicher, dass die Sachkapitalerhöhung nur dann durchgeführt werden kann, wenn der gerichtlich zu bestellende externe Prüfer das vom Vorstand gefundene Ergebnis bestätigt, wonach durch die Einbringung der Elanix Technologies AG-Aktien mindestens ein Wert in Höhe des Ausgabebetrages eingebracht wird."
Ergänzend ist festzustellen, dass der Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie auch nicht etwa angesichts des derzeit höher liegenden Börsenkurses der Aktie unserer Gesellschaft unangemessen erscheint. Der Börsenkurs unserer Gesellschaft ist sehr volatil und hat in den letzten 52 Wochen ca. zwischen EUR 1,00 und EUR 2,40 geschwankt, was sich nur durch Spekulationen und vergleichsweise geringe Handelsvolumina, nicht aber durch die Entwicklung der Porta Systems AG erklären lässt. Da der Vorstand den derzeitigen Börsenkurs hinsichtlich des Werts der Porta Systems-Aktie für überhöht und nicht aussagekräftig hält, darüber hinaus die Gesellschaft durch eine Übernahme der Elanix Technologies AG grundlegend umgestaltet und das Grundkapital verzehnfacht wird, hält der Vorstand einen Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie unter Berücksichtigung aller Umstände für gerechtfertigt. Vor diesem Hintergrund hält der Vorstand den vorgeschlagenen Ausgabebetrag für angemessen.
oder habe da etwas falsch verstanden?
Was die StVK wohl davon hält, dass Du hier schon wieder aktiv bist.
PS: Wann kriege ich eigentlich meine 5k Euro. Oder hast Du unsere kleine Wette von damals vergessen?
Ich denke, das sind für den Beginn eine Menge an Infos...und jetzt wollen wir uns doch der Sache widmen, oder?
PS: Konntest Du Dir in St. Adelsheim ein paar Euro verdienen, so dass Du Deine Wettschulden nunmehr begleichen kannst? In gut 3 1/2 Jahren dürfte da ja einiges zusammengekommen sein...
Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern einen Beschluss wonach Deine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Und die Verplichtung jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen und sich straffrei zu führen, ist auch eine Weisung.
http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/...sgepluendert-haben/8177744.html
Außerdem kann man googeln zu Frank Scheunert, Hendrik Klein und den vielen anderen Akteuren!
Die Sache mit Vestcorp ist nicht erledigt!
Da gibt es mehrere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und mehrere Zivilklagen!
Tipp an Godi...Ich schreibe nicht in alten Foren. Eine Nachbesserung: Ich habe gesagt dass private Klagen gegen mich persönlich keinen Erfolg hatten...das ist richtig, denn es steht geschrieben, dass keine persönliche Bereicherung vorlag und ich für Dritte, sprich First gehandelt hatte. Es gab somit Klagen gegen die sogenannten beteiligten Dritten, sprich First Invest...und diese waren von Erfolg gekrönt. TB sagt somit nichts Falsches...und ich ebenfalls nicht. WB und TB haben obsiegt und wurden aus der Beschlagnahme eines mittleren sechsstelligen Betrages befriedigt...Von wegen nur schäbiger X6.