KGV 3,6 - Lang&Schwarz ab heute handelbar
dabei ist es für mich auch weniger erheblich, ob nun zwei oder drei "Einkommensmillionäre" (um mal ein hier im Forum beliebtes Klischee zu bedienen) im Vorstand sind, sondern interessant ist, dass es sich um eine Neubesetzung "von außen" handelt - sonst wäre ja Lütke-Bornefeld die naheliegende Lösung für ein einfaches "weiter-so" gewesen
hätte auf der website oder im impressum nachsehen sollen: https://www.ls-d.de/unternehmen/organe ("Oliver Ertl gehört dem Vorstand der Gesellschaft seit dem 18. Mai 2022 an); also komplett neuer vorstand: 2019 (Klanten), 2022 (Ertl) und 2023 (Wegl)
Und noch mehr als "visionäre Worte der Zuversicht" würde ich mir ganz allgemein mehr Transparenz in der Außendarstellung und der IR wünschen.
Dem neuen Vorstand wünsche ich jedenfalls "Viel Glück" !
Eine Besetzung von außen ist erst einmal gut !
@VERLUSTEXPERTE: bei den vorstandsgehältern spielen ein oder zwei millionen hin oder her für die aktionäre kaum eine rolle:
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor "Sondereffekten":
2022: 17,2mio
2021: 86,1mio
Einmal ist es eine Frage der "Hygiene". Zum anderen führen überhöhte Vorstandsgehälter meist auch zu überhöhten Gehälter für die anderen Mitarbeiter. Und schließlich offenbart ein sich zuschustern von überhöhten Gehältern eine Selbstbedienungsmentalität. Fehlanreize durch überhöhte Boni und Gehälter an sich sind doch eines der Hauptprobleme im Finanzsektor !
@CEOWENGFINEART:
der "hygienefaktor" (zufriedenheit der belegschaft mit den gehältern) trägt nicht aktiv zur zufriedenheit bei, es muss der motivierende faktor der sogenannten "Incentivierung" hinzukommen; in D wird die "hygiene" (angemessenheit der vorstandsvergütungen) gewährleistet durch die vorschrift des § 87 AktG (§ 87 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 dieser vorschrift gelten auch für die in den freiverkehr einbezogene [= nicht i.S.d. § 3 Abs. 2 AktG "börsennotierte"] L&S AG)
"selbstbedienungsmentalität"? zuständig für festsetzung der gesamtbezüge des vorstands ist der aufsichtsrat (§ 87 Abs. 1 Satz 1 AktG); das verhältnis des aufsichtsrats zum vorstand wird überwiegend als das eines auftraggebers (aufsichtsrat) zum auftragnehmer (vorstand) angesehen ("Prinzipal-Agent-Relation")
Der AR wird so gut wie nie aus dem Kreis der freien Aktionäre vorgeschlagen, sondern in aller Regel von den Großaktionären (die bei LuS fehlen), dem Vorstand oder anderen interessengeleiteten Personen aus dem Hintergrund. Deshalb gibt es auch so gut wie nie Kampfabstimmungen. Der AR hat bei kleinen Unternehmen vielmehr üblicherweise eine große Nähe zum Vorstand. Und wenn dieser die Selbstbedienungsmentalität hat, kann er die in aller Regel auch durchsetzen. Genau das hat man bei LuS in der Vergangenheit gesehen.
Und wenn man der Meinung ist, man kann sein Salär gut vor den eigenen Angestellten und den Aktionären vertreten, dann gibt es auch kein Problem, diese Zahlen zu veröffentlichen (auch wenn man dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist) wie wir es seit Aufnahme der Börsennotierung bei der WFA machen. Wenn man aber selbst ein ungutes Gefühl mit der Publikation seines Einkommens hat, dann versteckt man es, so wie das schon immer bei LuS der Fall war ....
@CEOWENGFINEART: deinem letzten absatz zufolge beziehst du dich auf ein unternehmen, das --wie die L&S AG-- im freiverkehr notiert, https://www.boerse-frankfurt.de/aktie/weng-fine-art-ag, dessen vorstands-vergütungssystem mW genauso wenig öffentlich bekannt ist wie das der L&S AG (anders als --zum beispiel-- das öffentlich bekannte vergütungssystem der im regulierten markt (prime standard) notierten artnet AG: http://www.artnet.de/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung/Verg%C3%BCtungssystem%20f%C3%BCr%20die%20Vorstandsmitglieder%20der%20artnet%20AG.pdf)
Zeitpunkt: 04.05.23 13:22
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Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 05.05.23 08:48
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 05.05.23 08:48
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Warum meinst Du, dass Bütow gehen musste?
... war vom aufsichtrat "mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abberufen und sein Anstellungsverhältnis mit sofortiger Wirkung" beendet worden,
Handelsregisterbekanntmachung (HRB 36259) v. 25.05.2022: "Lang & Schwarz AG, .... Nicht mehr Vorstand: Bütow, André ...", https://www.northdata.de/?id=5937439272075264
d.h. das organschaftsverhältnis als vorstand und das dienstvertragsverhältnis (anstellungsvertrag) waren damit beendet, https://www.sudmann-arbeitsrecht.de/wichtige-stichworte-des-arbeitsrechts/beendigung-dienstvertrag-vorstand/#:~:text=Ein%20wichtiger%20Grund%20f%C3%BCr%20die,nicht%20mehr%20zugemutet%20werden%20kann.
ein wichtiger grund für die außerordentliche kündigung lag vor, wenn dem aufsichtsrat nicht zuzumuten war, an dem vorstandsdienstvertrag bis zu seiner ordentlichen beendigung festzuhalten, z.B. weil das nötige vertrauen in Herrn Bütow zerstört war
@CEOWENGFINEART: die außerordentliche, fristlose kündigung stand im zusammenhang mit der steuerlichen (nicht notwendig steuerstrafrechtlichen) prüfung von geschäften der L&S AG 2007-2011 und internen untersuchungen, die zu "Verdachtsmomenten für unzulässiges Handeln" in den jahren 2008 und eines teils von 2009 führten
Zeitpunkt: 05.05.23 12:49
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@CEOWENGFINEART:
von einem s t r a f verfahren gegen verantwortliche der L&S AG ist nichts bekannt; auf den aktienkurs wird das ohnehin keine auswirkungen haben, siehe den Börse Online-artikel vom 17.03.2023 auf der website "aktien-mag.de" der TraderFox GmbH: https://aktien-mag.de/blog/lang-schwarz-kurverdopplung-nicht-ausgeschlossen-wenn-es-wieder-heis-hergeht-an-den-markten/p-93211
ich bezweifle, ob sich L&S-aktionäre noch die mühe machen, die seitens der finanzverwaltung behaupteten cum/ex-vorgänge im fall der L&S AG zu begreifen; auch für steuerfahnder und steuerstrafjuristen ist das nicht leicht (cum/ex vor 2007 ?, 2007 bis 2011 ?, ab 2012 ? https://www.atypischstill.com/allgemein/der-fall-lang-schwarz-oder-was-ist-ueberhaupt-cum-ex)
@CEOWENGFINEART: die (deine) schieflage bei den vorstandsgehältern der TRADEGATE AG WERTPAPIERHANDELSBANK, die dir nunmehr bekannt sind, und der L&S AG (dortige vergütungspolitik auf: https://www.ls-d.de/media/finanzberichte/offenlegungsberichte/2021/Offenlegungsbericht%202021.pdf unter 6.4 "Vergütungssystem Vorstand", seite 13) setzt sich fort in nicht (mehr) börsenrelevanten spekulationen über vermeintliche straftaten auf der früheren, von L&S abgeräumten vorstandsebene; die anspielung auf M.M.Warburg & CO und deren verantwortliche auf eigentümerebene (!) ist haarsträubend
CEOWENGFINEART: zwischen der (historischen) "CumEx-Geschichte" und einem (künftigen) "operativen Comeback" der L&S AG sehe ich keinen zusammenhang:
◉ was die historie betrifft, hat L&S AG die erforderlichen rückstellungen für etwaige steuernachforderungen gebildet und die prozesskosten i.w. verarbeitet; aktuell belastet die laufende verzinsung der von der finanzbehörde behaupteten, nicht rechtskräftig festgestellten steuernachforderungen (nachzahlungs- bzw. hinterziehungzinsen, §§ 233a bzw. 235 AO); hinterziehungszinsen setzen keine strafrechtliche verurteilung wegen steuerhinterziehung voraus; ob die laufenden und aufgelaufenen zinsen bestand haben werden, hängt ab vom ausgang des finanzrechtsstreits mit der finanzverwaltung; das finanzgericht wird beurteilen, ob (in den lange zurückliegenden streitjahren) in der person eines leitenden L&S-mitarbeiters bzw. -vorstands steuerhinterziehung zugunsten der L&S AG (§ 370 AO) vorlag (vgl. z.B. BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20); das gericht müsste die überzeugung gewinnen, dass steuerhinterziehung nicht nur objektiv zu bejahen, sondern vom vorsatz des betreffenden mitarbeiters bzw. vorstands getragen war; das gilt vor allem für den fall, dass L&S AG nicht (etwa als verkäufer der aktien) unmittelbar an den cum/ex-geschäften beteiligt war (s. oben v. 11.03.23 12:33)
◉ was die "operative" zukunft der L&S AG betrifft, hängt diese von der handelstätigkeit an den börsen ab, die ungewiss ist; beim L&S-aktienkurs, der überwiegend von privatanlegern (meist kleintradern) bestimmt wird, verfolge ich eine "nullpunkt"strategie kombiniert mit einer dividendenstrategie, warte also ab, ob sich kursseitig noch eine zukaufsgelegenheit ergeben könnte; begünstigt wird diese strategie dadurch, dass der markt auf kurze sicht häufig (bei nebenwerten wie L&S würde ich sagen: meist) falsch liegt, was psychologisch zu erklären ist, https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/kommentar-der-markt-hat-immer-recht-oder-20320996.html
Das "Gesundbeten" in dem Parallelforum hat in diesem Jahr auch nicht gefruchtet. Überhaupt scheint sich kaum noch jemand für die Aktie zu interessieren.