Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 311 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 13:42 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
Neuester Beitrag: | 15.04.24 09:25 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.040.192 |
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Danke.
Beweis:
Börsen:§Regulierter Markt in Düsseldorf, Hannover; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart
Quelle:
https://www.ariva.de/news/...tellung-von-vorstandsmitgliedern-7086387
2. Der Insolvenzverwalter muss nicht veröffentlichen, aber er ist verpflichtet, den Emittenten bei der Erfüllung seiner Pflichten mit Mitteln aus der Insolvenzmasse zu unterstützen. Die Meldepflicht nach WpHG obliegt nämlich dem Emittenten.
UND der Insovlenzverwalter hat Meldungen, die er erhält an den Emittenten weiterzureichen, damit dieser seine Pflichten erfüllen kann.
Beweis:
https://www.ariva.de/forum/...sgesetz-in-kraft-552986?page=0#jumppos6
Wenn man schon auf ein Urteil aus 2007 hinweist, dann sollte man schon vorher prüfen, ob sich das betreffende Gesetz unter dem Link nicht geändert hat.
"Mitteilungspflicht gem. § 20 AktG (Anzeige des Überschreitens bestimmter Anteilsschwellen (25 %, 50 %))"
Das hat es hier nämlich:
https://dejure.org/gesetze/AktG/20.html
"(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten nicht für Aktien eines Emittenten im Sinne des § 33 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes."
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) vom 23.06.2017 (BGBl. I S. 1693), in Kraft getreten am 03.01.2018 Gesetzesbegründung verfügbar
Nicht wahr ? Siehe auch #7757 hierzu. Meine Meinung.
Nur war mir es wichtig, weil Sie ja in vielen anderen Foren soo sehr auf Ihre Stimmrechtsmitteilungen herum reiten, auch da wo es sich nicht um einen regulierten / organisierten Markt handelt.
Ich bin es leid, dass mir hier auf Ariva ständig Dinge unterstellt werden OHNE einen Bezug/Beispiel zu nennen. Das ist nicht nur unhöflich und unfair...also bitte: Beleg zu #7759.
Außerdem:
Falls Ihnen #7756 bewusst war, warum haben Sie uns Ariva-Lesern dann in #7753 und #7754 etwas Anderes weismachen wollen ???
Bitte um Antworten und nicht ausweichen oder Gegenfragen. Danke.
Und #7753 steht so bei der bafin drin, hatte ja die Quelle angegeben.
"wenn der Insolvenzverwalter nicht veröffentlichen brauch, daß können Sie ja warten bis in die Steinzeit auf Mitteilungen, auf welche Sie soooo großen Wert legen."
Der Insolvenzverwalter muss nicht veröffentlichen, aber da der Emittent veröffentlichen muss, braucht niemand bis in die Steinzeit zu warten. Wie lange man wirklich warten muss, steht unter §33 und §40 WpHG.
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.html
Nicht wahr ?
Verschärfung der Sanktionierung von Verstößen
Dann wollen wir mal hoffen das die Finanz-Berichte auch pünktlich zu 2018... offen gelegt werden. Und zu'r Hauptversammlung bitte ebenfalls Bescheid geben - Sonst wird es richtig teuer - Siehe Bussgeldkatalog von Ihnen oder BaFin
§ 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses,
https://ra.de/gesetze/hgb/drittes-buch/...estsetzung-von-ordnungsgeld
https://www.steuernetz.de/gesetze/wphg/37v
https://www.steuernetz.de/gesetze/wphg/30b
Anders sieht Verletzung der GAFI-Meldepflichten aus OR 697m I-III
1. Solange der Aktionär seinen Meldepflichten nicht nachgekommen ist, ruhen die Mitgliedschaftsrechte, die mit den Aktien verbunden sind, deren Erwerb gemeldet werden muss.
2. Die Vermögensrechte, die mit solchen Aktien verbunden sind, kann der Aktionär erst geltend machen, wenn er seinen Meldepflichten nachgekommen ist.
3. Kommt der Aktionär seinen Meldepflichten nicht innert eines Monats nach dem Erwerb der Aktien nach, so sind die Vermögensrechte verwirkt. Holt er die Meldung zu einem späteren Zeitpunkt nach, so kann er die ab diesem Zeitpunkt entstehenden Vermögensrechte geltend machen.
– Tragweite der Rechtsfolgen in sachlicher Hinsicht? – Freigrenze (ganze Beteiligung) vs. Freibetrag (> 24.99%)
– Tragweite der Rechtsfolgen in personeller Hinsicht?
– De-Minimis-Regel in indirekten Beteiligungsverhältnissen bei WB?
– Gesellschaftsrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der GAFI-Meldepflichten: Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von GV-Beschlüssen?
– H.L. geht von Anfechtbarkeit aus.
https://www.walderwyss.com/publications/2065.pdf
Da könnte man ja das Urteil des OLG Schleswig aus 2007 als "Präzedenzfall" vielleicht Mal vortragen bzw. in Erwägung ziehen ;-) )
https://www.haufe.de/recht/...htsverlust_idesk_PI17574_HI1934335.html
Schweizerkonte'n sind auch interessant
Zur Inso:
Der Insolvenzverwalzer wird aber schon melden oder halt auch Nicht siehe Insorecht ( siehe oben)
Ich bin auch nicht sehr glücklich mit einigen oder mehreren Beiträgen, übrigens
Guten Morgen - Bitte
ra.de/gesetze/hgb/drittes-buch/...estsetzung-von-ordnungsgeld
1. Erscheinungsdatum ist der 10.05.1897 ???
2. sehr hoch sind die Bußgelder wohl eher nicht, ob man da was ausrichten kann ???
https://www.bdo.de/de-de/themen/newsletter/...-rechnungslegung-im-ins
Könnte §39 Absatz 1 Börsengesetz eine Lösung parat halten, falls Aktiengesellschaften ihren Pflichten nicht nachkommen ?
(1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.
https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
Liest sich, als ob der Widerruf der Börsenzulassung tatsächlich in Frage käme, richtig ?
Wenn ich aber bedenke, wie viele Aktien in 2018 gehandelt wurden ohne Stimmrechtsmeldung, dann vermute ich, dass viele der Altaktionäre das sinkende Boot bereits verlasssen haben könnten.
https://www.ariva.de/arcandor-aktie/historische_kurse
Warten wir weiter ab, was als Nächstes passiert... Meine Meinung.
https://www.ariva.de/news/...soll-von-der-boerse-verschwinden-6772175
Das hört sich an, als ob mit Frankfurt die Planung zum Börsenrückzug noch nicht abgeschlossen sei.
Ja ja ich weiß off-Topic. ist aber interessant !