Aktie vor Kursrally (779090)
Seite 31 von 132 Neuester Beitrag: 03.09.13 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 30.08.11 08:34 | von: Kurssspringe. | Anzahl Beiträge: | 4.283 |
Neuester Beitrag: | 03.09.13 12:40 | von: steven-bln | Leser gesamt: | 176.409 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 93 | |
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würde wohnbau eine Marketkap von 7Mio haben dann müsste der Kurs bei 46,66€ stehen.
also wäre nicht ausgeschlossen aber nur ein 10tel davon wäre schon nicht schlecht. (4,60€)
ist doch nicht zuviel verlangt oder? :)
Von daher durchaus interessant, was da als Mail zurückkommt.
Bin gespannt, wie es nächste Woche weitergeht,
schönen Rest-Sonntag
wünscht tnzs
hab aber auch mal eine mail geschrieben. :)
sollten uns nicht so auf die immobia UG versteifen. Ich denke da könnte ein größerer Investor hinterstecken der mit dem Verlustvortrag etwas anfangen kann. n.m.M
Deshalb trotz aller Kursanstiege bisher, vorsichtig bleiben...
Schönen Rest-Sonntag
wünscht tnzs
Alles noch im Rahmen würde ich sagen. Mal schauen wo es den Tag über hingeht...
der 21.09.2011ist stichtag für die forderungsanmeldung.
jetzt kommt licht ins dunkle
41 IN 7/01 (früher 1 IN 7/01)
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Wohnbau Schwarzwald AG, Grabenstr. 10, 77736 Zell am Harmersbach
Die nachträglich angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft
(§ 177 Abs. 1 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
der nachträglich anmeldenden Gläubiger werden heute zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenburg, 77654 Offenburg, Hindenburgstr.
5, Raum 304, niedergelegt.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 21.09.2011
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung haben
die nachträglich anmeldenden Gläubiger zu tragen (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Bestreitet der Schuldner eine Forderung, für die ein vollstreckbarer Schuldtitel
oder ein Endurteil vorliegt, so muss er binnen einer Frist von einem Monat den
Widerspruch durch Klageerhebung verfolgen und dies dem Gericht nachweisen.
Die Frist beginnt mit dem Bestreiten der Forderung - nach fruchtlosem Ablauf dieser
Frist gilt ein Wi-derspruch als nicht erhoben (§ 184 Abs. 2 InsO).
Amtsgericht Offenburg, 5.9.2011
Insolvenzgericht
quelle : justizportal
Das bleibt nach wie vor sehr spannend. Könnnte einen Wochenauftakt nach Maß geben. Wer weiss?
und nur die aktien vor dem 21.09 werden berücksichtigt?
eine forderungsanmeldung kann man auch ohne aktien machen.
spannend