Und plötzlich ist euer Haus weg
Der Fall des Herrn mit dem Hotel ist besonders krass.
Die leute müssen sich natürlich auch wehren, da reicht es nicht, nur auf Goodwill zu hoffen.
Wenn ich meine Raten stets bezahlt hätte und ein Fond würde plötzlich die gesamte Grundschuld einfordern, würde ich mich an die kreditgebende Bank halten.
Nach meinem Kenntnisstand ist es so, daß wenn die Bank dem Kreditkäufer den genauen Darlehensstand nicht mitteilt, dieser die gesamte Grundschuld vollstrecken lassen kann.
Wenn man dies nachweisen kann, ist die Bank schadenersatzpflichtig. Nur dann
Egal, was hier so einige behaupten, es gibt offenbar tatsächlich eine Gesetzeslücke, und ebenso gibt es den Trick mit der "Bonitätsverschlechterung", indem behauptet wird, der Wert der Immobilie sei gesunken. Und ebenso ist dann die Zwangsvollstreckung über die VOLLE GRUNDSCHULDSUMME (nicht nur der geschuldeten Restkreditsumme) möglich, weil die Sicherungszweckerklärung, aus der die Tilgungen und die Restschuldsumme hervorgeht, nicht automatisch auf den neuen Finanzinvestor übergeht. Allerdings kann man in dem Fall offenbar Schadensersatz von seiner Bank fordern.
"Hintergrund dieser Verunsicherung sind regelmäßig kursierende Berichte über Zwangsversteigerungen, die von einzelnen Aufkäufern der Kredite in die Wege geleitet wurden, obwohl betroffene Darlehensnehmer zuvor ihre Schulden bei der Bank immer zuverlässig getilgt hatten.
Dieses Geschäftsgebaren ist zwar fragwürdig, auf Basis der heutigen Rechtslage aber durchaus möglich. Denn an den Finanzinvestor wird die sogenannte Grundschuld verkauft, die während der gesamten Laufzeit des Kreditvertrages in voller Höhe bestehen bleibt. Die Tilgungen spiegeln sich wiederum in sogenannten Sicherungszweckerklärungen wider, die jedoch beim Verkauf nicht auf den Investor übergehen. „Da die Veräußerung oder die Abtretung von Darlehen mit den zugehörigen Grundschulden rechtlich problemlos möglich ist, jedoch die Sicherungszweckerklärung dadurch gegenüber dem Erwerber offensichtlich ungültig wird, sind dem legalen Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, beschreibt Helmut Weigt vom Bundesverband Finanz-Planer den Mechanismus."
Ungemach droht den verkaufenden Kreditinstituten, die ihre Kunden im Stich ließen, aber schon nach der derzeit gültigen Rechtslage. Ein Kreditkäufer kann nach einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums nämlich nur dann die Grundschuld ohne Berücksichtigung der bisherigen Tilgung in der Sicherungszweckerklärung einfordern, wenn er den Sicherungszweck der Grundschuld und die Höhe der gesicherten Forderung nicht kennt.
"In der Praxis würden deshalb Kreditinstitute, die Grundschulden abtreten, genau darauf achten, dass der Erwerber diese Kenntnis erhält - „sonst können sie sich ihrem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig machen“. IFF-Direktor Reifner ermuntert betroffene Wohneigentümer ausdrücklich dazu, ihre Banken auf Schadensersatz zu verklagen. Die Betroffenen haben nur das Problem, dass eine Zwangsvollstreckung schneller abgeschlossen ist, als ein Gerichtsurteil auf Schadensersatz ergeht."
Quelle: http://www.faz.net/s/...7D8F14479519D4EE5A~ATpl~Ecommon~Scontent.html
"Die Hausbank ist nicht einmal dazu verpflichtet, Bescheid zu geben", warnt Stefan Walter, Jurist des Eigentümerverbandes Haus und Grund. Der Weiterverkauf von Krediten ist legal, nicht zuletzt auch abgesegnet vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor gut einem Jahr (Aktenzeichen: BGH XI ZR 195/05). Was die verkauften Hausbauer in den Ruin treiben kann, sind rechtliche Grauzonen, die von dem neuen Vertragspartner dann gern ausgenützt würden, wie Westphal erklärt.
Wer bereits bei seiner Hausbank Probleme hatte, seine Monatsraten regelmäßig zu zahlen, dürfte bei einem solchen Investor noch schneller auf den Verlust seines Häuschen zusteuern, wie Stefan Walter sagt. Sobald ein Darlehen "notleidend", der Kreditnehmer also im Rückstand ist, kann der Vertragspartner es aufkündigen. Was dann normalerweise folgt, ist die Zwangsvollstreckung. Aber auch die zahlungsfähige Kundschaft werde in der Regel bald nach dem Weiterverkauf Probleme bekommen, warnt Westphal. Möglich wird das durch folgenden Kniff: Ein Darlehen kann "notleidend" werden, wenn sich die Sicherheiten oder die Bonität des Schuldners verschlechtert haben. "Wird also behauptet, die Immobilie sei wegen ihrer Lage im Wert gesunken, ist der Baukredit plötzlich kündbar, obwohl er immer brav zurückgezahlt wurde", sagt Verbraucherschützer Westphal. Außerdem können die neuen Vertragspartner ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert vom Kunden verlangen. Denn beim Kreditverkauf ist die als Sicherheit vorgesehene Grundschuld nicht an das Darlehen gebunden. Sie bleibt immer in voller Höhe bestehen. Diese Grundschuld kann vom neuen Gläubiger sofort eingefordert werden.
Quelle: http://www.welt.de/welt_print/article1544849/...it_verkauft_wird.html
Diesen Trick habe ich von einen Professor für Rechtswirtschaft erhalten der mir ein Privatdarlehn mit Grundschuld gewährt hatte und dem ich sein kreditschuld als erstes ablöste. Für diesen Tip habe ich auch noch eine kleine Spende für Körperbehindert Kinder machen dürfen und beide Seiten waren voll zufrieden.
In zwei Monaten kommt die nächste Grundschuld dran die überschrieben wird und die Banken können nichts machen als nur meckern!
So wird man Gläubiger und Eigentümer beim gleichen Objekt!
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Stellungnahme zur WDR/SWR-Sendung „Und plötzlich ist das Haus weg“ am 16. Januar 2008
Berlin, 15. Januar 2008
Am 16. Januar 2008 wird in der ARD der Fernsehbeitrag „Und plötzlich ist das Haus weg“ ausgestrahlt. Nach der veröffentlichten Vorankündigung wird die Behauptung aufgestellt, Sparkassen würden Kredite ihrer Kunden einfach an „Heuschrecken“ verkaufen. Dadurch würden die Kreditnehmer geschädigt. Hierzu sollen in der Sendung einzelne Kreditfälle vorgestellt werden. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie die betroffenen Sparkassen stellen diesen Bericht vorsorglich wie folgt gemeinsam richtig:
1. Sparkassen verkaufen nicht mutwillig und zum Nachteil ihrer Kunden Kreditforderungen. Ein Verkauf von notleidenden Kundenforderungen an externe Dritte kommt als letztes Mittel nur dann in Betracht, wenn Kunden entweder dauerhaft und nachhaltig gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen und eine Rückzahlung des Kredits nicht zu erwarten ist oder bei ausdrücklicher Zustimmung der Kunden. Alle öffentlich dargestellten Fälle von Kreditveräußerungen durch Sparkassen in Schleswig-Holstein gehören in eine der beiden Kategorien.
2. Bei dem für den Bericht vorgesehenen Fall des Kreditnehmers W. aus Schleswig-Holstein handelt es sich um einen Gewerbetreibenden, dem 2005 von der betroffenen Sparkasse wegen erheblicher
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Vertragsverletzungen außerordentlich gekündigt wurde. Die Vorstellungen des Kreditnehmers, nur noch einen Teilbetrag zurückzuzahlen, wurden von der Sparkasse abgelehnt. Die Ablösung des von der Sparkasse stattdessen angebotenen höheren Teilbetrages ist dem Kreditnehmer nicht gelungen. Auch eine andere Einigung kam nicht zustande. Daraufhin erfolgte 2006 die Veräußerung der Kreditforderung.
3. Im Fall T. aus Schleswig-Holstein wurde Mitte 1996 durch die örtliche Sparkasse eine Finanzierung für gewerbliche Zwecke gewährt. Es ging nicht um eine private Alterssicherung. Bereits kurze Zeit später sind bei dem Kreditnehmer Zahlungsschwierigkeiten aufgetreten. Trotz Entgegenkommens der Sparkasse durch Tilgungsänderung und Stundungsvereinbarungen für Zinsen bestanden weiterhin Liquiditätsprobleme. Als schließlich auch die vereinbarten Stundungsabreden nicht mehr eingehalten wurden und der Kreditnehmer erklärte, die Rückstände nicht ausgleichen zu können, wurde das Kreditengagement gekündigt. Der Kreditnehmer wollte darauf nur eine geringe Teilzahlung leisten und damit zugleich alle eigenen sowie bisher von den Zahlungsschwierigkeiten nicht betroffene Kredite von Dritten mitablösen. Es ist ihm aber nicht gelungen, hierfür belastbare Ablösungsvorschläge zu unterbreiten. Auch ein Vorschlag der Sparkasse zur Rückzahlung eines höheren Teilbetrages wurde vom Kreditnehmer abgelehnt. Als es nicht zu einer
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Einigung kam, wurde der Kredit erst acht Jahre nach den ersten Zahlungsschwierigkeiten veräußert.
Für weitere Informationen oder Fragen:
Christian Achilles
Leiter Kommunikation und Medien
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstraße 47, 10117 Berlin
Telefon +49 30 20 22 55 101
Telefax +49 30 20 22 55 105
eMail: christian.achilles@dsgv.de
Diese Zwangsvollstreckung kann bei Nichterfüllung des Vertrags allerdings genauso gut die Hausbank vornehmen. Soll ja durchaus öfter hierzulande vorkommen. Wer Kredite aufnimmt, der sollte die Raten schon rechtzeitig bezahlen können, sonst kann es bei jeder Art von Darlehen sehr schnell ganz eng werden.
kommt jeder Jurastudent im dritten Semester an.... Aber wer alles als gegeben hinnimmt und nichtmal ´nen Anwalt fragt, dem gehörts auch nicht anders...
Und nochmal: DIE KÖNNEN NICHT DIE GESAMTE GRUNDSCHULD, SONDERN MAXIMAL DEN KREDITBETRAG VERLANGEN !!! Daran gibt es nichts, aber auch ÜBERHAUPT nichts zu rütteln !!!
Gut - einfordern können sie viel, aber bekommen tun sie eben nur den restl. Kredit.
http://www.egon-w-kreutzer.de/Ressourcen/..._Verkauf_von_Krediten.pdf
1. Fall A (Typische Abwicklungs-Probleme)
Nach einer Mitteilung der Bank an A über den Verkauf seines Kredits vom April 2007
an eine Gesellschaft (nur Mitteilung des Namens) meldeten sich in den Folgemonaten
gleich zwei (andere) verschiedene Gesellschaften (Inkassobüro, Servicegesellschaft)
bei A, erklärten sich zu seinen neuen ‚Ansprechpartnern’ und forderten ihn zu Zahlungen
auf.
Nachfragen des A zu den aktuellen Kontoständen, d.h. nach dem unklaren Umfang
seiner Rückstände und der Verbuchung seiner in der ‚Schwebezeit’ erfolgten Zahlungen
konnten bisher von keiner der beiden Gesellschaften beantwortet werden.
2. Fall B (Abwicklungs-Probleme mit Konsequenzen)
B wurden mehrmals nacheinander von verschiedenen Gesellschaften verschiedene
Konten mitgeteilt, auf die er seine Zahlungen leisten sollte.
Nachdem hinsichtlich der Verbuchung von B geleisteter Zahlungen Unklarheiten entstanden
und keine verbindliche Auskunft erteilt werden konnte, stellte er die Zahlungen
vorübergehend ein, bis dies geklärt war.
Anschließend meldete sich eine neue Gesellschaft bei B, berief sich auf ‚Nichteinhaltung
der vertraglich vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung’ und forderte sofortige
Gesamtrückzahlung.
Erste Kontenabgleiche mit dieser (zuletzt aufgetretenen) Gesellschaft ergaben Defizite,
d.h. mehrere Zahlungen des B waren dort nicht bekannt.
B zahlte unter Vorbehalt erhöhte Raten, um die behaupteten (nicht bestehenden)
Rückstände auszugleichen.
Gleichwohl wird von B sofortige und vollständige Rückzahlung verlangt.
Könnt ihr bitte die Berwertungsmöglichkeit "totaler QUATSCH" aufnehmen?
Informiert euch richtig, dann könnt ihr auch solche Beiträge wie gestern abend
objektiv betrachten.
Das regt mich auf!!! aahahaahaaaaaa
Grüße
Choleriker FloS
Achso, ich dachte das wären seriöse Quellen...
Die Materie ist zu komplex, und die Hedgefonds nutzen brutal
die vorhandenen gesetzlichen Lücken.
Dass die Verbände Gegensätzliches behaupten, ist verständlich.
Der Sozius von Bundesminister a.D. Baum Dr. R....... hat die
Rechtslage im Film treffend charakterisiert.
Jetzt ist zum Schutz der Bürger die Bundesregierung zwecks Gesetzesänderung
gefragt, aber die schlafen wieder mal lieber und entpuppen
sich indirekt als Vertreter der Hedgefonds anstatt als Vertreter
rechtschaffender Bürger.
Deutschland mutiert immer mehr zur Bananenrepublik.
BEKOMMEN tut die Heuschreckenbank doch nur den Betrag, der aus dem notleidenden Kredit noch steht. Ist das denn SO schwer zu verstehen ???
erlöst.
Aber das reicht dem Hedgefonds schon, da er "sehr billig"
eingekauft hatte.
Renditeziel des Hedgefonds: mind. 25% auf das sehr niedrige EK.
No problem bei dem Massengeschäft.
In dem Fall kann man angeblich seine Bank auf Schadensersatz verklagen.
Zumindest gemäß FAZ und der WELT.
Und selbst wenn Du recht hast (eigentlich ist es ja auch logisch was Du schreibst, nur Logik und das geltende Recht sind oft nicht deckungsgleich), und man durch den Zwangsverkauf eine anteilige Bargeldsumme (Erlös abzüglich Restschuld) übrig hat: das Haus ist erst mal weg. Na super...
Der Kreditnehmer,
der Staat,
die Sozialversicherungssysteme.
Gewinner ist
der Hedgefonds, der steuerfreie Gewinne im Ausland erzielt.
Die Banken betreiben dabei Window-dressing.
Aber wer geht finanziell das Prozessrisiko ein
und wielange dauert das über alle Instanzen?