Anspruch auf Kaufpreiserstattung/reduzierung?


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Neuester Beitrag: 12.11.07 12:14
Eröffnet am:02.10.06 10:43von: Kalli2003Anzahl Beiträge:128
Neuester Beitrag:12.11.07 12:14von: kiiwiiLeser gesamt:6.485
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129861 Postings, 7677 Tage kiiwiigut, dass endlich die Profis kommen...

 
  
    #76
02.10.06 19:00
"Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung"

darauf hat mein alter BGB-Lehrer an der Uni schon früh
immer beharrlich hingewiesen ;-)


"ostseebrise.": I am sorry  
will mich bessern


MfG
kiiwii  

5497 Postings, 6822 Tage ostseebrise.Hehe, Franky: who r u??

 
  
    #77
02.10.06 19:08
Seit 9 Monaten nix gepostet? Wie heißt das Baby? Ich nehme an: Doppelida oder Doppelider. Na ja, egal...  

Kiiwii: schon vergessen

;)  

1116 Postings, 6704 Tage MaxiJoSchriftlich?

 
  
    #78
02.10.06 19:09
Na muss ja jeder selber wissen, doch ich hätte den angerufen!  

20343 Postings, 7982 Tage admin@franky

 
  
    #79
1
02.10.06 19:15
ein witziges kerlchen bist du...
lies mal aufmerksam vin unten bis oben und dann überdenke mal deine aussage.
davon abgesehen, kannst du ein BGB in die tonne klopfen, weil es zu jedem BGB § nen komentar gibt (gibts ein gutes buch kostet irgendwas um die 120,- €) und zu den komentaren gibt es noch angwendete urteile, die nicht immer das wiedergeben was man im § meint gelesen zu haben.
achja, noch ganz wichtig: richtig nach dem gesetz hat nicht zwingend was mit gerecht zu tun!

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

1116 Postings, 6704 Tage MaxiJoAha franky, toll

 
  
    #80
02.10.06 19:17
Das er bisher keine Mängelrüge in Bezug auf die Nuten gemacht hat, ergibt sihc doch ganz klar aus dem thread hier - wohl nicht gelesen wa?

Und weiter selbst wenn, er irgendwie eine Berechtigung hätte, wer entscheidet denn Deine Meinung nach, welches der drei Möglichkeiten in Betracht kommt?

Es ist doch auf der Hand liegend, wenn eine so sichtbarer Sache vorgelegen hat, eben 8 anstatt 9 Nuten, und man es komplett verarbeitet und dann einem nach mehreren Tagen einfällt es sähe doch nicht schön aus, dass ein Anspruch aus einer unter Umständen fehlerhaften Lieferung, die nur deshalb fehlerhaft sein könnte, weil ein anderer Artkel geliefert wurde, und kein mangelhafter Artkel, ausscheidet!  

19524 Postings, 8704 Tage gurkenfredfranky, grad mit dem studium fertig

 
  
    #81
1
03.10.06 09:37
geworden???
goil, diese theoretiker...keine ahnung vom richtigen leben aber dem holzhaendler das BGB vorlesen: "hier steht aber, dass ich recht habe..."

re p76/kiwii: so ne weisheit hab ich auch noch: "wer will was woraus von wem?" ach ja, das waren noch zeiten...

mfg
GF

 

8001 Postings, 7038 Tage KTM 950@Franky, du Knalltüte

 
  
    #82
1
03.10.06 09:50
An deiner Stelle wurde ich mir mal deinen Dozenten vorknöpfen. Wenn du mit deinem Halbwissen auf die Menschheit losgelassen wirst, dann gute Nacht.

Ein Auszug aus Wikipedia!

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag#M.C3.A4ngel

Handelskauf

Handelskauf ist ein Kauf, bei dem mindestens eine Vertragspartei Kaufmann ist. Für den Handelskauf gelten neben den kaufrechtlichen Regelungen im BGB einige Sondervorschriften im Handelsgesetzbuch (§§ 373 -381 HGB). Von besonderer Bedeutung ist § 377 HGB, der nur für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt. Danach ist die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Zeigt sich dabei ein Mangel, ist dieser dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche.

Der Käufer muss allerdings nur in dem Maße untersuchen, wie ihm dies "tunlich" ist; bei Lieferung einer größeren Warenmenge genügt eine Stichprobe, bei einer gelieferten Maschine etwa ein Probelauf. Konnte der Fehler bei der Untersuchung nicht gefunden werden, zeigt sich dieser jedoch später, so muss gemäß § 377 Abs.3 HGB der Käufer daraufhin unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) dem Verkäufer den Mangel anzeigen.

Nach § 378 HGB verliert der Käufer seine Rechte bei Versäumung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten auch dann, wenn die Sache nicht bloß mangelhaft, sondern sogar eine völlig andere als die bestellte Sache ist oder wenn die gelieferte Menge nicht dem Vertrag entspricht.

Hat der Verkäufer allerdings den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich gemäß § 377 Abs. 5 HGB nicht auf die Versäumung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten durch den Käufer berufen.


Willst du eigentlich Anwalt werden, oder bist du gar ein Rechtsberater?
Dann kündige ich sofort meine Rechtsschutzversicherung!

--------------------------------------------------
Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!

Gruß
KTM 950  

585 Postings, 7045 Tage Herzbube@franky:

 
  
    #83
1
03.10.06 09:51
Da Du von admin und MaxiJo bereits Dein Fett abbekommen hast, halte ich mich weitgehend zurück. Richtig beeindruckt war ich von der Masse an zitierten Vorschriften, die Du im Gegensatz zu den von Dir Gerügten angeführt hast. Ich zitiere regelmäßig nur dann, wenn ich dem Gegner mitteilen will, wie dämlich er ist, oder wenn ich mich auf eine abseitige Vorschrift beziehe, die man nicht so ohne weiteres kennt.

Da geht höchstens etwas auf Kulanz. Denn
1. §§ 437, 434 III, I, 442 I 2 BGB (toll oder?)
2. sind die Bretter falschrum eingebaut. Sagt zumnindest mein Händler. Dann kann man nämlich schon darüber streiten, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
3. Dürfte der Vertrag den AGB des Verkäufers unterstehen. Dort dürften die Mängelgewährleistungsrechte (zulässig) begrenzt worden sein. D.h. allein mit dem BGB und dem Palandt ist es nicht getan. Vorrangig sind erst mal die Vertragsabreden. Dazu gehören auch etwaige AGB.

Aber auf Kulanz kann man trotzdem so manches erreichen.

Viel Erfolg dabei.
Herzbube  

585 Postings, 7045 Tage Herzbube@KTM: Das würde ich nicht tun...

 
  
    #84
03.10.06 10:12
...die brauchst Du spätestens für den Haftungsprozeß des Anwalts.

Deine Ausführungen sind korrekt, falls Kalli die Bretter im Rahmen seines Handelsgewerbes erworben hat. Glaube ich aber nicht. Daher greift die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit hier wahrscheinlich nicht ein.

Aber ein geschickter Anwalt kann da vielleicht trotzdem etwas rausschlagen.

Schönen Sonntag
Herzbube

 

20343 Postings, 7982 Tage adminwie ist denn der stand der dinge?

 
  
    #85
04.10.06 09:04

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

585 Postings, 7045 Tage HerzbubeZur Klarstellung:

 
  
    #86
4
04.10.06 09:07
Kalli hatte keine Untersuchungs- und Rügepflicht. Eine solche gibt es grundsätzlich nur beim Handelskauf, wie KTM richtig bemerkt hat. § 442 I 2 BGB (grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels) bezieht sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Insofern war meine Zitierung in P83 falsch.

Aber: In aller Regel werden die gesetzlich vorgesehenen Regelungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen abgeändert. Dazu gehört auch, daß offensichtliche Mängel entweder sofort oder innerhalb einer (kurzen) Frist anzuzeigen sind. Um das richtig beurteilen zu können, müßte Kalli die AGB (auf dem Kaufvertrag u.U. auch auf dem Lieferschein) mitteilen. Wenn die AGB des Händlers etwas taugen, so behält er sich das Recht der Art der Mängelbeseitigung vor. Dann kann er auch darauf bestehen, daß Kalli ihm die 8nutigen zurückbringt und er 9nutige liefert. Aber das ist reine Spekulation.

Ohne die AGB kann der Fall nicht angemessen gelöst werden.

Das einfachste ist, Du stellst ihm weiteres lukratives Geschäft in Aussicht, wenn Ihr Euch in dieser Angelegenheit einigt. Ansonsten müßtest Du leider einem anderen Dein Geld geben. Dann hat der Händler einen direkten Anreiz Dir jetzt entgegenzukommen.

Viele Grüße
Herzbube

P.S.: Von wegen glatt wie ein Affenarsch. Habe gestern mit meinen 18 Jahre alten, völlig proflillosen, ausrangierten Laufschuhen versucht über die klatschnasse Terrasse zu rutschen. Hatte eigentlich erwartet, daß ich über den Rand der Terrasse fliegen und mich im Garten wiederfinden werde. Nichts dergleichen. Sowohl quer als auch längs ein Grip der am vergangenen Wochenende Alonso den Sieg gesichert hätte.  

58960 Postings, 7948 Tage Kalli2003Zur Klarstellung:

 
  
    #87
04.10.06 09:24

nochmal: ich habe nach Hinweis des Fachhändlers (!) Bretter mit 9 Nuten bestellt. Wenn die dann (in der Garage) in/aufeinander liegen, sieht man nur Nuten (ein "t"!); es fällt wirklich nicht auf (wie war das mit "Wald vor Bäumen"?)

Von der Reihenfolge der Verlegung hatte ich bis kurz vor Schluss keine unterschiedlichen Bretter nebeneinander, dass es hätte früher auffallen können.

Gemerkt habe ich es Samstag nachmittag; da hatte der Laden schon zu. Die erste Beschwerde ging schon Sonntag per Mail raus.

Ich wollte jetzt von Euch wissen, ob ich einen RECHTLICHEN Anspruch auf irgendetwas habe. Einen moralischen doch auf jeden Fall *g*

Wie ich sehe, ist die Sache offensicchtlich nicht so eindeutig; aber vielen Dank @all !!


Die AGB habe ich zufällig nicht dabei ...

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

21880 Postings, 8297 Tage utscheckDu Trottel, hättest Du merken müssen!

 
  
    #88
04.10.06 09:35
...kein rechtlicher Anspruch! Aber auf Kulanz kannst du drängen! Wird aber eher in die Richtung gehen, dass sie dir 9 Nutten Latten nachliefern! Nicht unwahrscheinlich, dass du ein paar Öcken in die Hand nehemen müssen wirst!

Kalli, habe ich richtig gelesen, dass dir der Fehler aufgefallen ist, du aber trotzdem weiter verlegt hast...? Diesen Fakt würde ich nicht in meine Nachverhandlungen einbringen!

Gruß
utscheck  

58960 Postings, 7948 Tage Kalli2003Mensch PappTscheck

 
  
    #89
04.10.06 09:39

*grml* was hätte ich denn machen sollen?

Es waren noch 5 Bretter oder so zu verlegen
alle gelieferten Bretter waren zersägt
der shiceLaden hatte zu
alles liegenlassen und nicht wissen, wanns weitergeht?

So long (oder doch besser short?)  

...be happy and smileKalli  

 

8001 Postings, 7038 Tage KTM 950Utsche mal wieder

 
  
    #90
04.10.06 09:43
:-)

--------------------------------------------------
Alles im Leben braucht seine Zeit. Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht!

Gruß
KTM 950  

13436 Postings, 8926 Tage blindfishwieso nicht, utscheck!?

 
  
    #91
04.10.06 09:44
also so eindeutig sehe ich das nicht und denke eher in die andere richtung...  

21880 Postings, 8297 Tage utscheckKalli, noch ne Frage...

 
  
    #92
2
04.10.06 09:48
Wieso zum Geier passieren immer dir solche Sachen?
:-)
utscheck  

13436 Postings, 8926 Tage blindfishdas ist allerdings ne gute frage, utscheck :-) o. T.

 
  
    #93
04.10.06 09:52

21880 Postings, 8297 Tage utscheckBlindfish...

 
  
    #94
04.10.06 09:56
ich sehe es eher so!
Mach mich nicht an den Fakten fest, nur an der Geschichte!

Du bestellst beim Opelhändler deines Vertrauens einen 6 Zylinder. Am Wochenende hast du nix besseres zu tun, als das Teil zu tunen. Du bohrst also die Zylinder auf und bringst die Karre zum laufen.
Am nächsten Tag möchtest du beim ADAC nen Leistungstest machen, der ergibt 200 PS. Laut Bastelbeschreibung sollten es aber 300 sein. Also sagst du zu deinem ADAC Futzi, hast du das auch ordentlich gemacht? Der 6 Zylinder müßte eigetlich....
Mit einen verstörten Gesicht setzt er dich in Kenntnis, dass deine Karre aber nur 4 Zylinder hat!

Hmm...meinst du Opel nimmt den Bock zurück?
utscheck  

193 Postings, 6830 Tage Route 66Ich bitte um Hilfe

 
  
    #95
1
04.10.06 10:00
Ich war ein paar Tage nicht da, und nun finde ich
den Link " Hot-Stock " nicht mehr, gibt es ihn nicht mehr
mfg  

13436 Postings, 8926 Tage blindfishsehe ich anders...

 
  
    #96
04.10.06 10:05
eher so: du kaufst dir einen 4-zylinder, denkst aber, es wäre ein 6-zylinder... da du nicht in den motorraum schaust (warum auch, du hast den angaben des händlers vertraut), fährst du 5000 kilometer durch die gegend! dem verkäufer würde ich was husten und der würde die karre anschließend liebend gerne wieder umtauschen... das einzige ist: hätte kalli beim verlegen merken können, daß er die falschen dielen bekommen hat!? ich meine, sowas kann man übersehen, wenn man en unbedarfter heimwerker ist! hat er es gesehen und trotzdem verlegt, ist das natürlich eher (ich sag mal) "unschlau", vor allem weil er beim umtausch ja alles wieder entfernen und zurückgeben muß...  

20343 Postings, 7982 Tage adminrechtlich

 
  
    #97
04.10.06 10:06
möchte ich sagen: kein anspruch, da alles schon verarbeitet und man dir hätte zumuten können die ware bei erhalt, bzw spätestens als das erste brett gesägt wurde zu prüfen.

ist das die klare aussage die du haben wolltest? oder soll ich weiter deine hoffnungen schühren und mit "wenn und hätte, aber im ausnahmefall, unter bestimmten sonderbaren umständen die jedes 2 schaltjahr evtl eintreten-floskeln"?

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

13436 Postings, 8926 Tage blindfishwieso, admin!?

 
  
    #98
04.10.06 10:07
er hat keine prüfpflicht...  

585 Postings, 7045 Tage HerzbubeAuch wenn ich mich wiederhole:

 
  
    #99
04.10.06 10:18
Ohne die AGB ist alles Spekulation.

Viele Grüße
Herzbube  

20343 Postings, 7982 Tage adminder kaufvertrag ist abgeschlossen.

 
  
    #100
04.10.06 10:20
rechtsgeschäft lieferung ist erfolgt. zwar mir mangel (zu wenig nutten), der ist aber durch die verwendung (nicht nur 1 brett) geheilt worden. rechtsgeschäft zahlung ist auch erfolgt. landesübliche währung oder währungsersatz (so wie ich das bisher verstehe).
damit ist das geschäft abgeschlossen und besitzt rechtsgültigkeit.

mal ganz davon abgesehen, zeigt es die praxis, daß AGB im normalfall die rücknahme gebrauchter ware ausschließt. wenn die bretter jetzt in köln auf dem balkon gelegen haben und am besten noch gesägt und gelocht sind, dann ist das gebraucht. da kannst du rütteln wie du willst!

joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!

 

 

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