IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Nun wird wie verrückt in Aktien und Immobilien investiert.
Und damit nicht genug: Die Notenbanker erwägen bereits "Negativzinsen"
http://www.welt.de/finanzen/geldanlage/...hste-Spekulationsblase.html
nur Artikelschreibermeinung , die ich mir nicht zu Eigen mache
keine Aufforderung zum Kauf/Verkauf sog wertpapiere
vorrausgestzt der Mann verkauft sie ihm zu 0,062
/share
Gabs da nach der Hyperinflation, also nach Entwertung der Altschulden, nicht mal 'ne Reichzinssteuer zur Abschöffung der Gewinne aus Vermietung und Verpachtung ...
(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die den Vorstandsmitgliedern durch ihre Tätigkeit im Vorstand bekanntgeworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren. Die Pflicht des Satzes 3 gilt nicht gegenüber einer nach § 342b des Handelsgesetzbuchs anerkannten Prüfstelle im Rahmen einer von dieser durchgeführten Prüfung.
(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast. Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.
(3) Die Vorstandsmitglieder sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn entgegen diesem Gesetz
1.§Einlagen an die Aktionäre zurückgewährt werden,
2.§den Aktionären Zinsen oder Gewinnanteile gezahlt werden,
3.§eigene Aktien der Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft gezeichnet, erworben, als Pfand genommen oder eingezogen werden,
4.§Aktien vor der vollen Leistung des Ausgabebetrags ausgegeben werden,
5.§Gesellschaftsvermögen verteilt wird,
6.§Zahlungen entgegen § 92 Abs. 2 geleistet werden,
7.§Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder gewährt werden,
8.§Kredit gewährt wird,
9.§bei der bedingten Kapitalerhöhung außerhalb des festgesetzten Zwecks oder vor der vollen Leistung des Gegenwerts Bezugsaktien ausgegeben werden.
(4) Der Gesellschaft gegenüber tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluß der Hauptversammlung beruht. Dadurch, daß der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach der Entstehung des Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten oder sich über sie vergleichen, wenn die Hauptversammlung zustimmt und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Widerspruch erhebt. Die zeitliche Beschränkung gilt nicht, wenn der Ersatzpflichtige zahlungsunfähig ist und sich zur Abwendung des Insolvenzverfahrens mit seinen Gläubigern vergleicht oder wenn die Ersatzpflicht in einem Insolvenzplan geregelt wird.
(5) Der Ersatzanspruch der Gesellschaft kann auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können. Dies gilt jedoch in anderen Fällen als denen des Absatzes 3 nur dann, wenn die Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gröblich verletzt haben; Absatz 2 Satz 2 gilt sinngemäß. Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Gesellschaft noch dadurch aufgehoben, daß die Handlung auf einem Beschluß der Hauptversammlung beruht. Ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.
(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren.
http://dejure.org/gesetze/AktG/93.html
Die Pumpen ohnen Ende Geld in die Bubbles, ähm Aktien.
Ein Krieg in Syrien - Putin dagen? Scheiß egal, wupp, 200 Punkte wieder rauf.
Aktie versiebenfacht? Ist doch billig und moderat bewertet - ein Schnäppchen.
Horrende Mietpreise in Ballungsgebieten, Realinflation von 15%, Sparer und Versicherte, deren Vermögen, dass über Jahrzehnte mühseelig angespart wurde, entwertet wird, steigende Energiepreise?
Alles kein Problem - das kann man doch durch Bubbles gegenfinanzieren.
All das findet erst ein Ende, wenn auch der letzte Rentner und Sparer seine Notgroschen in Tesla und Co. gepumpt hat
und die Blasen mit einem großen Knall wie zur Subprime-Krise (Immobilienblase USA) platzen.
Nur mit dem Unterschied, dass diese Blase weltweit und noch größer sein wird.
Fazit: Aus 1929 nichts gelernt!
Der Grund für niedrige Zinsen und Inflation?
Politiker und Beamte, die im Stil spätrömischer Dekadenz billige Kredite aufnahmen, um das Geld großzügig unter Ihresgleichen zu verteilen, wohlwissend, dass dafür weder Sicherheiten noch Wirtschaftskraft dahinterstehen und das Geld je zurückzahlen könnten.
Und natürlich springen die "unabhängigen" Beamten der EZB und Fed ein, um die hohen Schulden durch hohe Inflation real zu entwerten und die Zinslast auf symbolische Werte zu senken.
Fazit: Sämtliche Sparer und Versicherte, sowie Rentner, Empfänger von staatlichen Transferleistungen oder Angestellte, der Einkommen nicht an die reale Inflationrate angepasst werden, sind die Dummen.
Währenddessen saufen die Bonibanker fleißig Champus und feiern die aktuelle Blase, in der Hoffnung, dass die Party noch ein bissl weitergeht.
Das sieht man heute - es ist nichts los!
Wer noch nicht komplett mit IVG, Praktiker und Konsorten Pleite gegangen ist kann sich hier mal austoben:
gerade noch 0,055 hingelegt - da denke ich dann schon, dass hier die Möglichkeiten doch etwas höher scheinen? Aber klar, zwischen 0,058 und NULL ist auch noch ein Unterschied.
isch aber egal,
ich kauf bei 4 centli wieder kräftig dazu aber jetzt müssen wir erst mal die 5centli fallen dann reden wir weiter!
ivg gibts zur zeit im super-schnäppchen-angebot und billiger isch immer besser bei zockerpapieren!
isch doch richtig oder!?
Selbst im Forum kaum noch Postings. Das langsame Sterben. Das schmerzvolle Vergessen...
Kurz vor dem Ausbuchen noch einen Schnaps. Und das wars dann. Gelernt? Ich?
Jedes ja würde ja wohl als Geständis gelten. Daher Nein!
Bis dahin Nachkaufen ist angesagt! Toll! Nach 8x Rot muß ja mal die Schwarz kommen...und immer Verdoppeln...auch so verlierste...Herr Schmeiß Hirn rah
Auf zum nächsten Verzocken!!
Das Thema Kosten Bau beschäftigt schon seit Jahren die Gerichte. Die Sensibilität der Bauherrn im Hinblick auf die Kosten hat in den letzten Jahrzehnten noch einmal erheblich zugenommen.
Obgleich die Rechtsprechung zum Thema Kosten weit gestreut und nicht völlig einheitlich ist, gibt es doch gewisse heraus gearbeitete Grundsätze, die den Planer streng in die Pflicht nehmen.
Um entsprechend Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Planer sich der großen Relevanz des Themas Kosten am Bau heute besonders bewusst sein (für den Umfang der Darstellung des leider sehr komplexen Themas wird um Verständnis gebeten).
http://www.baunetz.de/recht/...iehaftung_40617.html&s_rubrik=1309
für 660 Millionen
das nach Fertigstellung schlappe 660 Millionen mehr kostet
die Banken reichen die notwendigen Kredite plus Darlehenserhöhung von weiteren 660 Millionen aus und stehen jetzt im Regen !
(muß hier nicht von allen Parteien die Finanzierbarkeit sprich Rückzahlungsfähigkeit von Zins und Tilgung sorgfältigst geprüft werden?)
denn das Risiko wird wenn Not am Mann ist einfach auf den Steuerzahler abgewälzt !