Rebound-Battle: Unylon vs. Loginet (Ponaxis)
Seite 29 von 29 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:31 | ||||
Eröffnet am: | 13.11.11 10:48 | von: Kafka | Anzahl Beiträge: | 713 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:31 | von: Angelikavuct. | Leser gesamt: | 62.457 |
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 39/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83472 eingetragenen UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marcus Ernst, Falckweg 6, 22605 Hamburg sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 13.11.2014, 09:25 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 39/12
Amtsgericht Hamburg, 09.09.2014
Hier handelt es sich um die Ankündigung eines üblichen Prüfungstermins. Selbst die Anleihe konnte nicht bedient werden. Die kämen eh zuerst. Lol.
Aus die Maus für Aktionäre. Und ob der "Mantel" es vor der nächsten Börsenregulierung nioch einmal schafft wiederbelebt zu werden, bezweifle ich. Blacklist.
aber wer weiß das schon vorher??
Der letzte Prüfungstermin war in 2014. Vlt kommt ja nun bald die Ankündigung der Schlussrechnung im Insolvenzverfahren ? Warum sonst sollten sich Aktionäre von ihren Aktien trennen wollen ? ;-)
Überschuldung trotz Abwicklung. Das heißt voraussichtlich, dass nach Verteilung Vermögenslosigkeit vorliegen wird. Dann dürfte §394 FamFG folgen... ;-(
"Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 39/12 - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83472 eingetragenen UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Marcus Ernst wird der Schlussverteilung zugestimmt. ... Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wird bestimmt auf Donnerstag, 15.06.2017, 09:25 Uhr,"
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de; Registereinträge vom 15.5.2017
Gehen dann für Unylon auch bald die Börsen-Lichter aus ? Meine Meinung.
"Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83472 eingetragenen UNYLON AG, Albert-Einstein-Ring 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marcus Ernst wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). "
Quelle:
www.insolvenzbekanntmachungen.de
Detailsuche mit "Unylon" und Bundesland:Hamburg / Gericht:Hamburg
Damit kann die AG aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Siehe auch hier:
http://177766.homepagemodules.de/t551f3-UNYLON-ist-pleite-WKN.html
Welche Insolvenz-AG ist die Nächste in der Reihe ?