TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
https://www.checkdomain.de/domains/suchen/
Es ist ja nur die .de Adresse belegt.
Was ich bemerkenswert finde, ist:
1. Dass die Anschrift der Tiscon jetzt mit der der Impera übereinstimmt, und
2. Die Homepage der Impera unmittelbar nach Ablauf der Widerspruchsfrist unter Bearbeitung steht.
Frankfurt bzw. Linden.
Wo siehst du, dass die Adresse von Tiscon auch auf Frankfurt geändert worden ist?
Ich kann mich jetzt auch wieder erinnern.
Auf Börse Frankfurt wird halt immer noch die alte Adresse gelistet.
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 185/09 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
tiscon AG, Hausener Wef 29, 60489 Frankfurt / Main (AG Gießen , HRB 6676),
vertreten durch:
Hans Halbach, Transvaal 7, 29379 Wittingen, (Vorstand),
wird für die bis zum 10.02.2015 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 10.03.2015 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 10.02.2015
Das ist schon sehr interessant.
Na dann dürften sich ja auch noch einige an der Börse in Stellung bringen.
Kann uns ja auch egal sein. Wir müssen bloß warten.
Das wäre wohl auch gar nicht aufgefallen.
Das ist wirklich top recherchiert und kombiniert. Klasse !
Hätte ich mal dran denken sollen und mal kurz vorbeigeschaut. Hmm
1. Der Vorstand vertritt den Schuldner (Tiscon AG), ein Wechsel im Vorstand aus externen Reihen kann bedeuten, dass der neue Vorstand einen Insolvenzplan einbringen möchte. Kann, muss aber nicht.
2. Der Schuldner kann dem Gericht einen Insolvenzplan vorlegen, und zwar bis spätestens vor dem Schlusstermin (nicht-öffentlich).
3. Falls das Gericht den Plan nicht abweist, muss er den weiteren Beteiligten (Gläubigerausschuss, Insolvenzverwalter) zur Stellungnahme vorgelegt werden / Einsichtnahme (nicht-öffentlich).
4. Erörterung und Abstimmung erfolgt an einem festen Termin, vom Gericht festgelegt. Und zwar nicht vor dem Prüfungstermin. Könnte also nach Ablauf der Widerspruchsfrist liegen --> in Kürze?
5. Widersprüche aus dem Prüfungstermin könnte nakt. noch laufen, wenn angefallen. (nicht-öffentlich)
6. Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan ist öffentlich bekannt zu machen nach §235 (2) InsO.
Quellen: Insolvenzordnung/Aktiengesetz
Wer dort liest, ist an der Börse klar im Vorteil. ;-)
Je nachdem, wie es sich verhält, und inwiefern man vorbereitend bereits verhandelt hat, könnte man nunmehr also zur Tat schreiten. Dass da noch einige Hürden zu bewältigen sind ist aber auch klar.
Das sollte das Ziel sein, denn der Gläubigerausschuss kann den Insolvenzplan kippen, wenn es ihnen in den Kram passt. Trotz Gericht und Klagemöglichkeit. Aber das verzögert unnötig und erhöht ggfls. die Forderungen (zinsen, Verfahrenskosten etc).
Aber da wir die Quote nicht kennen, die jetzt in die Tabelle eingetragen wird...
...Blackbox noch immer. ;-)